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DIE PRAXISGEMEINSCHAFT

Die Praxisgemeinschaft ist die loseste Form der Kooperation. Sie dient in erster Linie dem Ziel, Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von Räumen, Einrichtungen, Apparaten oder Personal zu erreichen. Nur zu diesem Zweck gründen die Kooperationspartner eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), bleiben im Übrigen aber selbstständig, sowohl gegenüber den Patienten als auch gegenüber der KV.

 

Organisatorisch lässt die Praxisgemeinschaft den Akteuren weitgehende Eigenständigkeit. So kann jeder Partner zum gemeinsamen Personal auch eigene Mitarbeiter anstellen. Diagnostische und therapeutische Geräte können gemeinsam angeschafft und betrieben, aber getrennt abgerechnet werden. Enger wird die Zusammenarbeit an den Schnittstellen des Praxisbetriebs. Hier empfehlen wir vertragliche Vereinbarungen über Dienstpläne, Belegungspläne, Marketing, die Regelung der Berufs-Haftpflichtversicherung. In jedem Fall muss die Gründung einer Praxisgemeinschaft der KV angezeigt werden.

 

Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie zurückgreifen können.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2011