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DAS MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTRUM

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen aus der Sicht des Gesetzgebers, Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit eröffnen, eine fachübergreifende ambulante Versorgung „aus einer Hand“ zu bieten.

 

Das MVZ wird ärztlich geleitet. Ärzte und Psychotherapeuten können als Angestellte oder mit Zulassung (sog. Freiberufler-MVZ) tätig sein. Bei der Gründung sind neben den bedarfsplanungsrechtlichen Vorgaben auch alle berufs- und vertragsarztrechtlichen Regelungen bindend. Als Rechtsform sind je nach Konstellation der tätigen Ärzte eine Personengesellschaft oder beispielsweise eine GmbH möglich. Welche davon im Einzelfall empfehlenswert ist, erfordert eine gute Vorbereitung und präzise Zielsetzungen. Das sorgfältige Abwägen aller Chancen und Risiken ist gerade bei der Planung Medizinischer Versorgungszentren unverzichtbar.

 

Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie zurückgreifen können.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2011