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DIE PRAXISBEWERTUNG ALS GRUNDLAGE DER VERKAUFSPREISERMITTLUNG

Die Ermittlung des Praxiswertes bescheinigt nicht nur dem Praxisabgeber den Unternehmenswert, sie bietet vor allem auch den Praxisinteressenten die Möglichkeit einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Situation der Praxis. Auch bei Kooperationsverhandlungen werden Hinweise aus unserer Orientierungshilfe zum Praxiswert häufig verwertet.

 

Die anstehenden Gespräche mit potenziellen Übernehmern und Kooperationspartnern sollten gut vorbereitet werden. Um Ihnen für künftige Kaufpreisverhandlungen einen Anhaltswert als Hilfestellung zu geben, bieten wir als kostenlose Serviceleistung an, eine Orientierungshilfe zum Gesamtwert Ihrer Praxis zu erstellen.

 

Voraussetzung für unsere Berechnung ist, dass die zur Ermittlung des Anhaltswertes notwendigen Daten und Informationen von Ihnen vorgelegt werden. Dafür haben wir einen Fragebogen erstellt, der zusammen mit den Jahresabschlüssen (Gewinnermittlungen mit Kontennachweis) der vergangenen drei Jahre sowie einem aktuellen Anlageverzeichnis als Basis für die Berechnung dient. In einem Externen Vergleich werden zunächst die Werte der Praxis gegenüber den Vergleichswerten der Fachgruppe analysiert. Darüber hinaus zeigt ein interner Vergleich die Entwicklung der Praxiswerte über den betrachteten Zeitraum. Nach Kalkulation des übertragbaren Umsatzes und der übertragbaren Kosten wird in der ertragswertorientierten Berechnung der immaterielle Wert „Good Will“ der Praxis ermittelt. Unter Berücksichtigung des aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelten materiellen Restwertes wird dann der Gesamtwert der Praxis ausgewiesen.

 

Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie bauen können.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2012