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OFFEN ODER GESPERRT – DAS IST HIER DIE FRAGE

Grundlage der Bedarfsplanung ist das Verhältnis der Zahl der Vertragsärzte bzw. -psychotherapeuten bezogen auf die Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Dieses Verhältnis wird für die einzelnen Arztgruppen getrennt ermittelt. Liegt in einem Planungsbereich eine Überversorgung vor, kann der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen Zulassungsbeschränkungen anordnen beziehungsweise wieder aufheben, wenn die Überversorgung wegfällt.

Gesperrt
Ist der Versorgungsgrad um mehr als zehn Prozent größer als vorgesehen, besteht Überversorgung (Überschreitung der 110-Prozent-Grenze). Der Planungsbereich wird gesperrt.

Partiell geöffneter Planungsbereich
Sinkt in einem bereits gesperrten Planungsbereich der Versorgungsgrad unter die 110-Prozent-Grenze, wird die Zulassungsbeschränkung teilweise wieder aufgehoben. Neuzulassungen für die Arztgruppe, für die sich der Versorgungsgrad geändert hat, sind dann wieder möglich.

Offener Planungsbereich
Liegt der Versorgungsgrad in einem Bereich unter der 110-Prozent-Grenze, besteht keine Zulassungsbeschränkung. Dann ist eine freie Niederlassung für beliebig viele Ärzte möglich.

Am leichtesten ist der Weg zur eigenen Praxis in offenen Planungsbereichen, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen. Sofern Ihre Eintragung im Arztregister erfolgt ist, können Sie hier jederzeit eine Zulassung beantragen, über die der Zulassungsausschuss entscheidet.

 

In gesperrten Gebieten ist eine Niederlassung nur im Rahmen einer Praxisübernahme möglich. Vertragsarztsitze werden dann im so genannten Nachbesetzungsverfahren auf Antrag der abgebenden Ärzte oder ihrer Erben im Ärzteblatt Baden-Württemberg und in diesem Internetportal ausgeschrieben. Eine aktuelle Übersicht der offenen und gesperrten Planungsbereiche in Baden-Württemberg für die einzelnen Arztgruppen finden Sie unter Versorgungsstand.

 

Für weitere Informationen, insbesondere zu ergänzenden Möglichkeiten der Niederlassung, Kooperation, Praxisübernahme, Job-Sharing oder Sonderbedarfsfeststellungen, stehen Ihnen unsere Fachberater in den betreffenden Bezirksdirektionen gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 28.03.2012