EIGEN- ODER FREMDKAPITAL - DAS IST HIER DIE FRAGE
In den meisten Fällen ist die Fremdkapital-Finanzierung der Finanzierung durch Eigenkapital vorzuziehen. Denn die Kreditzinsen können als Praxiskosten geltend gemacht werden und vermindern das zu versteuernde Einkommen. Es wäre allerdings falsch, sich nur der gesparten Steuern wegen hoch zu verschulden. Gerade bei Praxisgründungen muss das Finanzierungsvolumen deshalb dem langfristig zur Verfügung stehenden Einkommen angepasst sein und einem hinreichenden Nutzen entsprechen. Eigenkapital sollte vorzugsweise für private Vorhaben – Eigenheim oder Vermögensaufbau – verwendet werden. Aber welche Arten der Praxisfinanzierung bieten sich an? Worin liegen die Vor- und Nachteile?
Wer finanzieren will, hat dafür eine Menge Möglichkeiten. Beim Tilgungsdarlehen wird der Kredit in festen Beträgen zurückgezahlt, wodurch sich die Zinsbelastung und damit die Gesamtraten kontinuierlich verringern. Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate aus Zins und Tilgung während der Vertragslaufzeit gleich, wodurch die Zinsbelastung abnimmt, während im gleichen Verhältnis der Tilgungsanteil steigt. Bei einem Tilgungsaussetzungs-Darlehen fallen nur die Zinsen an, während die Kreditsumme am Ende der Vertragslaufzeit aus einer Lebensversicherung, einem Fonds, einer Erbschaft oder anderen Vermögensteilen auf einmal zurück gezahlt wird. Jede dieser Finanzierungsformen hat ihre Vor- und Nachteile. Aber vielleicht liegt der Schlüssel zu Ihrer Existenzgründung ja in einem geförderten Kreditprogramm des Bundes oder der Länder?
Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie bauen können.




