
AUSGESCHRIEBENE PRAXISSITZE FÜR ÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, werden die Praxissitze gemäß Paragraph 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. in Todesfällen der über den Nachlass Verfügungsberechtigten/Erben zur Nachbesetzung im Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgeschrieben. Eine Übersicht der frei werdenden Praxen nach Fachgruppen steht auch auf dieser Website.
Für nähere Informationen und Antragsunterlagen nutzen Sie bitte den Direktkontakt. Wir weisen darauf hin, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfristen laufen jeweils bis zum 15. des Folgemonats.
Ihr formloser Antrag inklusive vollständiger Anschrift, Facharzt- bzw. Psychotherapeutenanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Übernahmezeitpunkt, Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisabgeber sowie dem Stichwort „Ausschreibung“ und Angabe der jeweiligen Chiffrenummer, ist schriftlich bei uns einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Bitte informieren Sie sich auch über die Angebote in unserer Praxenbörse. Dort finden Sie Inserate von Kollegen, die in absehbarer Zeit ihre Praxis abgeben möchten. Hinweis: Die Praxenbörse ersetzt nicht das offizielle Ausschreibungsverfahren des Zulassungsausschusses.





