
DIE PRAXISABGABE IN GESPERRTEN GEBIETEN
Bei Aufgabe der Zulassung ist ein Verkauf der Praxis auch in einem gesperrten Gebiet möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass eine laufende Praxis und nicht nur eine Patientenkartei existiert und fortgeführt werden soll, das Unternehmen also über einen handelbaren Verkehrswert verfügt.
Vor der Entscheidung informieren die Fachberater unsere Mitglieder umfassend und individuell zu allen Aspekten der Praxisabgabe. Und wer sich zum Verkauf entschlossen hat, dem bieten wir die Möglichkeit, sich in unserem Ausschreibungsantrag registrieren zu lassen. In der Praxenbörse dieses Internetportals veröffentlichen wir dann alle aktuellen Praxisangebote, damit Anbieter und Interessenten schnell zusammenfinden.
Letzte Aktualisierung: 05.10.2011




