
WENN SIE IHRE PRAXIS VERKAUFEN MÖCHTEN
In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für Praxisabgaben stark verändert. In vielen Regionen und Fachgebieten sind die Praxisabgeber in der Mehrzahl. Diese treffen auf weniger „Kaufinteressenten“ und dies wirkt sich negativ auf die Übernahmepreise aus.
Praxen, für die in offenen Planungsgebieten ein Nachfolger gesucht wird, können ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren verkauft werden. Anders in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen. Hier trifft die Auswahl eines Bewerbers der Zulassungsausschuss. Natürlich kann das abgebende Mitglied auch parallel zum Ausschreibungsverfahren durch die KV eigeninitiativ – durch Anzeigen oder einen Praxisvermittler – einen Nachfolger zur Fortführung der Praxis suchen.
Sowohl für den Abgeber als auch Übernehmer ist die Planung und Organisation der Abgabe bzw. die Übernahme einer Praxis ein einschneidender Schritt in der beruflichen Tätigkeit. Da dieser Schritt in der Regel nur einmal gemacht wird, hat der einzelne Arzt oder Psychotherapeut keine praktische Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wichtig ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihren Fachberatern der KVBW, um einen reibungslosen Übergang im Sinne beider Vertragsparteien sicherstellen zu können.
Für all das hat die KVBW Experten, auf deren Rat Sie bauen können.




