
JETZT PRAXIS ÜBERGEBEN? - JETZT EINE PRAXIS ÜBERNEHMEN?
Kann ich meine Praxis noch übergeben? Soll ich jetzt eine Praxis übernehmen? Fragen wie diese hören unsere Niederlassungsberaterinnen und -berater häufig. Hartnäckig kursiert das Gerücht, dass die Bedarfsplanung demnächst wegfallen könnte. Es besteht Unsicherheit, wie es mit den Zulassungs- bzw. Niederlassungssperren in überversorgten Bereichen weitergeht. Das hat wiederum Einfluss auf den Praxenmarkt.
Deshalb an dieser Stelle einmal eine klare Aussage:
Ein Wegfall der Bedarfsplanung steht derzeit nicht zur Diskussion.
Im Sozialgesetzbuch V findet sich hierzu auch keine klare Aussage. Es wird lediglich ausgeführt, dass der Bewertungsausschuss dem Bundesministerium für Gesundheit bis 31. März 2012 darüber zu berichten hat, wie sich die vereinbarten Punktwerte auf das ärztliche Niederlassungsverhalten auswirken (§ 87 Abs. 7 Satz 1 SGB V). Daraufhin wiederum wird das Ministerium dem Bundestag bis 30. Juni 2012 mitteilen, ob für die ärztliche Versorgung darauf verzichtet werden kann, das Niederlassungsverhalten durch Zulassungsbeschränkungen zu steuern (§ 87 Abs. 7 Satz 3 SGB V).
Natürlich ist nicht völlig auszuschließen, dass sich in Folge politischer Entscheidungen schon vor Mitte 2012 Änderungen hinsichtlich der Bedarfsplanung ergeben könnten, die bisher nicht absehbar sind. Es ist allerdings ungewiss, ob sich nach dem 30. Juni 2012 überhaupt etwas bewegt. Zumindest derzeit geht die Tendenz mehr dazu, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, sie zu verfeinern und andere Beteiligte am Gesundheitswesen wie Kliniken, kommunale Verwaltungen etc. einzubeziehen.
Außerdem gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber zumindest für einen absehbaren Zeitraum vom weiteren Bestehen der Bedarfsplanung ausgeht. Im Zusammenhang mit den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten heißt es ausdrücklich, dass die jeweilige Mindest-quotenregelung bis 31. Dezember 2013 durch die Bedarfsplanung sicherzustellen ist (§ 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i.d.F. GKV-OrgWG).
Eines steht mit Sicherheit auf jeden Fall fest:
Vor der Einführung der Bedarfsplanung, also vor dem 1. Oktober 1993, gab es trotz Niederlassungsfreiheit immer Praxisübernahmen bzw. -übergaben, und es wird sie ungeachtet des Fortbestands einer Bedarfsplanung auch weiterhin geben!
Eine Übersicht der offenen und gesperrten Bereiche in Baden-Württemberg finden Sie unter Versorgungsstand.




