VON GESTERN ABER NICHT VERGESSEN
| Qualitätsbericht der KVBW vorgestellt: „Daran müssen sich andere erst noch messen lassen“ - Kategorie: 2011 | ||
8. Dezember 2011 - Zum sechsten Mal hat die KVBW ihren Qualitätsbericht veröffentlicht. Bei der Vorstellung des Berichts 2010 hat KVBW-Chef Dr. Norbert Metke am Mittwoch in Stuttgart betont: „Es zeigt einmal mehr, auf welch hohem qualitativem Niveau die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg erfolgt. Wohl kaum ein anderer Berufsstand muss sich permanent derart strengen Qualitätsanforderungen unterziehen, wie das bei den niedergelassenen Ärzten der Fall ist.“ Deutlich werde dies zum einen anhand des ständig steigenden Anteils an Leistungen, die nur nach vorhergehender Genehmigung erbracht werden dürfen sowie an der hohen Zahl an erteilten Genehmigungen. „Wie streng das gehandhabt wird, zeigt sich an den Ablehnungen. Teilweise wurde dabei jedem siebten Antrag nicht stattgegeben, so dass die Ärzte diese Leistung dann nicht abrechnen dürfen.“
Ein Schwerpunkt des Berichts bilden die Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit in Bezug auf Hygiene und die Aufbereitung der Medizinprodukte in den Praxen. „Hygiene ist in der Arztpraxis eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem sind die Anforderungen in den vergangenen Jahren hier noch einmal deutlich gestiegen angesichts der Gefahr durch resistente Erreger und Keime. Das Thema ist daher in seiner Bedeutung für die Patientensicherheit nicht zu unterschätzen.“ Die KVBW unterstützt die Ärzte in diesem Bereich umfassend. So ist in der KVBW das bundesweite Kompetenzzentrum Hygiene angesiedelt, eine Einrichtung, an der sich die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen beteiligen. Mit Fortbildungskursen, Praxisbegehungen und Beratung trägt die KVBW dieser Aufgabe Rechnung.
Metke abschließend: „Unsere Qualität als Niedergelassene ist einfach gut. Daran müssen sich andere erst noch messen lassen.“
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| Qualitätsbericht 2010 |
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| Lauter 21 – Wir brauchen keine professoralen Besserwisser - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 7. Dezember 2011 - Mit Erstaunen reagierte KVBW-Chef Dr. Norbert Metke auf die Kritik des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach an dem Versorgungsstrukturgesetz, in der Lauterbach der Regierungskoalition vorwarf, Argumente der Kassenärztlichen Vereinigungen mit in das Gesetz aufgenommen zu haben.
„Wir schätzen Herrn Lauterbach ob seiner Fachkompetenz, erwarten aber von jemandem wie ihm, dass er in der Lage ist, seine eigenen ideologischen Schützengräben zu verlassen und ein modernes Politikverständnis an den Tag zu legen“, sagte Metke am Montag in Stuttgart. Er halte es für eine Selbstverständlichkeit und ein Zeichen von Politikreife, wenn die Verantwortlichen in der Politik diejenigen, ohne die die Umsetzung eines Gesetzes nicht möglich ist, anhören und deren Fachkompetenz und Erfahrung einbeziehen. „Bei derart komplexen Zusammenhängen, wie sie in der Gesundheitspolitik vorherrschen, ist es umso wichtiger, auch einmal zu hören, wie die Verantwortlichen vor Ort einzelne Sachverhalte sehen – insbesondere, wenn eine stärkere Regionalisierung einen zentralen Gegenstand des Gesetzes darstellt.“
Metke mahnte ein anderes Politikverständnis an. „Gerade wurde die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 als Beleg für das Erfordernis von mehr Demokratie gerühmt. Vielleicht sollte das auch Gesundheitspolitikern in Berlin zu denken geben. Die Zeiten, wie wir sie in der Gesundheitspolitik über viele Jahre gehabt haben, in denen die Politik meint, nicht nur alles sondern auch alles besser zu wissen, sollten der Vergangenheit angehören. Denn gezeigt hat sich, dass dies nur zu Unzufriedenheit bei allen Beteiligten führt und enorm viel Zeit und Geld kostet. Die Ärzte werden sich zu wehren wissen, wenn sie das Gefühl haben, dass Politik einfach über ihre Köpfe hinweg gestaltet wird und es nicht für notwendig erachtet wird, ihre berechtigten Anliegen zu hören und zu prüfen.“
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| KVBW und BARMER GEK wollen medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 7. Dezember 2011 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die BARMER GEK haben einen Vertrag zur verbesserten Versorgung von Bewohnern in den Alten- und Pflegeheimen in Baden-Württemberg unterzeichnet. Der Landesgeschäftsführer der BARMER GEK, Harald Müller, sagte am Dienstag in Stuttgart: „Mit dem Vertrag setzen wir neue Ideen um und schaffen die Grundlage für eine intensivierte Betreuung unserer Versicherten in Alten- und Pflegeheimen.“
KVBW-Vorstand Dr. Norbert Metke hält den Vertrag wegweisend. „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit Deutschlands größter Krankenkasse Lösungen für ein echtes Versorgungsproblem gefunden haben. Die Menschen, die heute in Pflegeheimen versorgt werden, sind die Gründergeneration dieses Landes. Eine Generation, der wir unseren Wohlstand zu verdanken haben. Die bessere Versorgung ist damit auch eine Form des Dankes.“
Kern der Vereinbarung ist eine engere Vernetzung der Arztpraxen mit den Pflegeheimen. Diese Leistung wird den Praxen extra vergütet. „Die Hausärzte verpflichten sich, die an dem Vertrag teilnehmenden Patienten mindestens einmal pro Quartal zu besuchen“, erklärte Müller. „Dadurch erhöhen wir die Besuchsfrequenz.“ Ein weiteres Plus sei die Einbeziehung medizinischer Fachangestellter in die Versorgung. Neben einer verbesserten Versorgung werde damit vor allem die Reduktion von Krankenhauseinweisungen und -transporten angestrebt.
„Besonders wichtig ist uns, dass sowohl die Haus- als auch die Fachärzte für Urologie und Dermatologie in den Vertrag einbezogen sind“, betonte Metke.
Einen weiteren Vorteil sieht KVBW-Chef Metke darin, ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für die Einschreibung der Patienten gefunden zu haben. Die Partner kündigten weitere Gespräche an, um Leistungen, die auf eine nicht-ärztliche Mitarbeiterin vom Arzt delegiert werden können, zu definieren und hierfür Qualifikationskriterien festzulegen.
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| Wir können alles. Außer Wartenlassen. - Kategorie: 2011 | ||
Metke lobt Ergebnisse der Patientenumfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung | ||
STUTTGART, 1. Dezember 2011 - Die neuste Patientenumfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat aus Sicht von KVBW-Chef Dr. Norbert Metke einmal mehr gezeigt, welch hervorragende Leistung die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erbringen. „Wenn ich lese, dass über 90 Prozent der Patienten sowohl die Fachkompetenz als auch das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt als gut oder sehr gut bezeichnen, dann sind das Werte, von denen andere Berufsgruppen nur träumen können – sozusagen ein Weihnachtsgeschenk für Patienten und Ärzte“, sagte Metke am Mittwoch in Stuttgart.
Bemerkenswert seien aus seiner Sicht auch die Ergebnisse über die Wartezeiten. „Auch hier lohnt es sich, einmal genau hinzuschauen. Insgesamt müssen die Patienten in 90 Prozent der Fälle keine Wartezeiten von mehr als drei Wochen hinnehmen. Hinzu kommt, dass zwischen 2010 und 2011 die Wartezeiten sogar leicht rückläufig sind. Auch wenn die Wartezeiten bei den Fachärzten naturgemäß länger sind, bekommen selbst hier 80 Prozent der Patienten innerhalb von drei Wochen einen Termin. Wer nun noch berücksichtigt, dass etwa ein Viertel der Behandlungen reine Vorsorgeuntersuchungen sind, bei denen Wartezeiten aus medizinischer Sicht unproblematisch sind, kann ersehen, dass die Ärzte insgesamt mit großem Verantwortungsbewusstsein und Engagement die Versorgung der Patienten gewährleisten.“ Metke wies zusätzlich darauf hin, dass vor allem Patienten mit akuten Beschwerden (Notfälle) schnell von ihrem Arzt behandelt werden. „Wenn drei Viertel aller Patienten mit akuten Beschwerden innerhalb von drei Tagen einen Termin beim Arzt bekommen, dann ist dies ein exzellentes Ergebnis.“ Darüber hinaus sei festzustellen, dass der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die für die Versorgung von knapp neun Millionen Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen im Lande zuständig ist, keinerlei relevante Beschwerden über nicht adäquat zur Verfügung gestellte Termine in Notfallsituationen vorliegen.
Metke abschließend: "Die hohe Leistungsbereitschaft der Ärzte ist nun klar dokumentiert, was hoffentlich zu einem Ende der Diffamierungskampagne gegen die Ärzteschaft führt, denn wir in Baden-Württemberg können bekanntermaßen alles – außer unsere Patienten Wartenlassen."
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| Metke lobt Versorgungsstrukturgesetz „Meilenstein in der vertragsärztlichen Versorgung“ - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 1.12.2011 – Mit großem Lob für die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, die Verabschiedung des Versorgungsstrukturgesetzes im Bundestag heute kommentiert. „Dieses Gesetz sehen wir als Meilenstein in der Versorgung, da es wichtige Forderungen der Ärzte für eine bessere Patientenversorgung aufnimmt. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wurde ein Gesetz verabschiedet, das die unverzichtbare Rolle des Arztes und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung anerkennt und so die Verbesserung der Versorgung und nicht Einsparungen im GKV-System zum Inhalt hat.“ Metke betonte, dass er sich umso mehr freue, da die Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Gesetz gestärkt werden. „Es ist wieder deutlich geworden, dass ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Alle Maßnahmen zur Regionalisierung der Zuständigkeit in Honorarfragen und zur Änderung der Bedarfsplanung stellen eine Stärkung der Bedeutung der Kassenärztlichen Vereinigungen dar.“
Für Metke gehen sowohl die Maßnahmen zur Abmilderung des Regressdrucks als auch zur Flexibilisierung der Bedarfsplanung in die richtige Richtung. Das gleiche gelte für die Verpflichtung der Krankenkassen, sich an einem Strukturfonds zur Stabilisierung der Versorgung zu beteiligen. Die KVBW begrüße auch die Beschränkungen für die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Außerdem sei die Möglichkeit erfreulich, die Vergütung für besondere Leistungen und ‚besondere Leistungserbringer’ bei Versorgungsengpässen anpassen und Ärzte von den Mengenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen ausnehmen zu können. Der KVBW-Chef sieht darüber hinaus die in der Ärzteschaft heftig umstrittene Einführung der spezialfachärztlichen Versorgung nun gut in einem fairen Kompromiss geregelt. „Wir haben hier von Anfang an gesagt, dass wir das Vorhaben der Politik, die Versorgung von Patienten mit besonders schweren oder seltenen Erkrankungen zu verbessern, positiv und konstruktiv begleiten wollen. In den nun verabschiedeten Regelungen sind viele wichtige Argumente der Ärzteschaft berücksichtig worden, etwa die klare Regelung der Zuständigkeiten, der Überweisungsvorbehalt durch die niedergelassenen Ärzte und die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.“ Andere Wünsche blieben offen. Man werde scharf auf die Konkurrenz zwischen subventionierten Krankenhäusern und nicht subventionierten niedergelassenen Strukturen – auch unter Berücksichtigung des europäischen Wettbewerbsrechts – achten müssen. Weiter erkenne er an, dass die Beteiligten in der Politik sich nicht von der Kampagne aus Teilen der Krankenkassen beeindrucken ließen, die angebliche Überversorgung durch drastische Maßnahmen abzubauen und damit die Versorgung zu verschlechtern.
Einen bemerkenswerten Fortschritt für die niedergelassenen Ärzte sieht Metke in der Regelung, dass künftig ambulant tätige Ärzte die nachstationäre Behandlung im Krankenhaus durchführen können. „Dies eröffnet uns niedergelassenen Ärzten ganz neue Tätigkeitsfelder und ist zukunftsweisend“, freute sich Metke.
Bedauernd stellte er allerdings fest, dass es nicht gelungen sei, die extrabudgetäre Vergütung für die psychotherapeutischen Leistungen im Gesetz zu verankern. „Das war ein wichtiges Anliegen von uns, das wir leider nicht erreicht haben. Wir werden uns aber weiter dafür einsetzen.“
Metke sagte abschließend: „Ich hoffe, dass dieses Gesetz nun eine Grundlage für die nächsten Jahre bleibt. Das unüberschaubare Reformwirrwarr der vergangenen Jahre im Gesundheitswesen – die „Reformitis“ als nicht mehr therapierbare Erkrankung – darf nicht Fuß fassen.“
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| Gemeinsame Qualitätszirkel von Ärzteschaft und Jugendhilfe als wichtiges Instrument für Frühe Hilfen - Kategorie: 2011 | ||
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und das Nationale Zentrum Frühe Hilfen präsentieren Ergebnisse eines erfolgreichen Vernetzungsprojekts | ||
Köln, 16. November 2011 – Ärztinnen und Ärzte haben im Bereich der Frühen Hilfe zum Schutz von Kindern eine hohe Bedeutung, denn ihr Zugang zu allen Familien mit kleinen Kindern und zu Schwangeren, auch denen in schwierigen Lebensverhältnissen, ist besonders gut. Damit Frühe Hilfen erfolgreich umgesetzt werden können, ist eine Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe notwendig, die bisher nicht ausreichend stattfindet. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KV Baden-Württemberg) zeigt nun, dass es auch anders geht: In einem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) geförderten Projekt unterstützt sie seit September 2010 die Vernetzung von Ärzten mit der Kinder- und Jugendhilfe, indem sie berufsgruppenübergreifende Qualitätszirkel initiierte. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch während eines Symposiums in der Bezirksdirektion Stuttgart der KV Baden-Württemberg vorgestellt.
„Es freut uns sehr, dass wir zusammen mit einem starken Partner wie der KV Baden Württemberg aufzeigen können, wie die Lücke zwischen Medizin und Jugendhilfe geschlossen werden kann“, sagte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). „Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Jugendhilfe können Familien passgenauere Hilfen angeboten werden.“ Der KV Baden-Württemberg dankte Prof. Pott für das große Engagement.
Qualitätszirkel sind schon seit einigen Jahren im ärztlichen Versorgungssystem ein etabliertes Instrument. Durch die Öffnung dieser Zirkel für Mitarbeitende der Jugendhilfe wird in anonymen Fallbesprechungen gemeinsam beraten, welche Hilfe in einem konkreten Fall die richtige für die jeweilige Familie ist. Ärztinnen und Ärzte, die hausärztlich tätig sind, aber auch der Fachrichtungen Kinderheilkunde und Gynäkologie, bieten diese Hilfe dann in einem Beratungsgespräch den Familien an und stellen den Kontakt zu weitergehenden Hilfen, beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfe, her.
„Als nächsten Schritt müssen wir die Krankenkassen als Partner gewinnen, um gemeinsam die gesunde Entwicklung und den Schutz von Kindern gerade bei den belasteten Familien zu fördern. Ziel muss es sein, dieses Angebot in die Regelversorgung zu bringen“, betonte Dr. Norbert Metke, Vorsitzender der KV Baden-Württemberg, bei der Eröffnung des Symposiums.
Ein erster Schritt konnte bereits auf dem Symposium gegangen werden. Die Landesregierung und die gesetzlichen Krankenversicherungen zeigen besonderes Interesse an dem Projekt der KV Baden-Württemberg. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter lobte das Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. „Die Verbesserung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen, sind mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen“, erklärte die Ministerin. „Das Projekt passt gut zu den Angeboten des Kinderschutzes im Land. Es setzt auf der praktischen Ebene an und greift auch eine zentrale Forderung des geplanten Kinderschutzgesetz des Bundes auf.“ Sie kündigte an, das Landeskinderschutzgesetz zu überarbeiten. Schließlich müsse gerade die Ärzteschaft wissen, „welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn ein Kind gefährdet ist.“
Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts erfolgte durch Prof. Dr. Marcus Siebolds. Ziel der Frühen Hilfen ist es, Familien möglichst frühzeitig – am besten schon in der Schwangerschaft – Unterstützung anzubieten, damit es erst gar nicht zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen ihrer Kinder kommt.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Es ist in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln angesiedelt, die gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München die Trägerschaft übernommen hat. Weitere Informationen über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen unter www.fruehehilfen.de.
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| Psychotherapie: Seismograph und Stütze einer Gesellschaft, die mit sich selbst nicht mehr klar kommt - Kategorie: 2011 | ||
KVBW lehnt pauschale Verurteilung einer wissenschaftlichen Psychotherapie durch die Welt am Sonntag ab | ||
Stuttgart, 15. November 2011 - Der alarmierende Anstieg psychisch bedingter Erkrankungen und hierdurch oft auch hervorgerufener körperlicher Beschwerden sind nach Ansicht des Vorsitzenden des Vorstandes der KVBW, Dr. med. Norbert Metke, Symptome einer Gesellschaft, die durch Werteverlust bedingt mit sich selbst nicht mehr klar kommt. Psychische Erkrankungen verlaufen oft schwerwiegend und verursachen neben zerstörten Lebenswegen auch einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden durch Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, sieht in dem Artikel aus der „Welt am Sonntag“ eine Reihe von Forderungen der KVBW bestätigt, übt aber auch deutliche Kritik an der undifferenzierten, oberflächlichen und pauschalen Verurteilung der Psychotherapie. Metke sagte in Stuttgart: „Ich begrüße es, dass eine renommierte Zeitung wie die Welt am Sonntag einige Missstände im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung deutlich angesprochen hat. So kämpfen wir seit Jahren dafür, die niedergelassenen Psychotherapeuten, Psychiater und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine langjährige, sehr aufwändige Ausbildung durchlaufen mussten und regelmäßig umfangreiche Fortbildungsverpflichtungen erfüllen müssen, gegenüber unseriösen Wellness-Angeboten und fragwürdigen Methoden vieler Privatanbieter in Schutz zu nehmen. Während dort in erster Linie die finanziellen Interessen im Vordergrund stehen, erbringen die niedergelassenen psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologen eine hervorragende Leistung an einem oft sehr schwierigen Klientel.“ Metke wies auch auf die Forderungen der KVBW hin, Änderungen in der Bedarfsplanung vorzunehmen. „Wenn das Autorenteam beklagt, dass die Verteilung der Psychotherapeuten wenig sinnvoll ist, dann ist das maßgeblich auf die derzeitigen Regelungen der Bedarfsplanung zurückzuführen, die für die Psychotherapeuten zu absurden Ergebnissen führt. Vom geplanten Versorgungsstrukturgesetz erhoffen wir uns eine deutliche Verbesserung.“
Der KVBW-Chef kritisierte jedoch die aus seiner Sicht einseitige Betrachtung der Situation. „Die Unterscheidung der Autoren des Artikels zwischen eher leichter und schwerer psychisch erkrankten Patienten ist nicht zulässig. Zu Beginn einer Therapie, zu einem Zeitpunkt, wo es dem Patienten schlecht geht, ist es meist nicht möglich, sofort zu diagnostizieren, ob die Beschwerden des Patienten Ausdruck einer leichten, nur vorübergehenden psychischen Störung oder schwerwiegender Natur sind.“ Ebenso könne er die Behauptung nicht nachvollziehen, die Zunahme der Zahl der psychisch Erkrankten sei eine in erster Linie fiktive. „Es ist ein Verdienst der gesellschaftlichen Entwicklung, dass psychische Erkrankungen vom Stigma früherer Zeiten befreit wurden und die Patienten heute damit zum Arzt oder Therapeuten gehen. Die Wartelisten unserer Therapeuten sind voll, es würde keinen Sinn ergeben, wenn sie sich mit Patienten befassen würden, die eigentlich keine sind.“ Er warnte davor, die psychischen Erkrankungen heute nicht ernst zu nehmen. „Das würde genau wieder dazu führen, dass die Menschen sich wieder nicht trauen, sich das einzugestehen und behandeln zu lassen. Menschen, die sich in eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten begeben, müssen eine hohe persönliche Hürde überspringen. Denn Gegenstand der Behandlung ist oft, sich mit der eigenen Persönlichkeit und dem Lebensumfeld auseinanderzusetzen und sich einzugestehen, mit der Bewältigung der eigenen Lebenssituation überfordert zu sein. Das ist oft mit sehr schmerzhaften Erkenntnisprozessen verbunden, die alles andere als einfach sind.“
Vor diesem Hintergrund bezeichnete Metke auch die Äußerungen, wonach die Therapien zu lange andauern würden, als falsch. „Es liegt in der Natur der Sache, dass der Therapiefortschritt in den ersten Stunden, wo sich eine Reihe von Blockaden beim Patienten lösen, höher ist und danach abnimmt. Das ändert aber nichts daran, dass die weiteren Behandlungen nicht ebenso notwendig sind, da es nicht darum geht, kurzfristig die Symptome zu kurieren zu einer Verbesserung des Zustands zu gelangen, sondern eine lang anhaltende Genesung zu erreichen. Das braucht bei psychischen Erkrankungen häufig Zeit, zumal die Verbesserungen oft mit der Änderung der Lebenssituation des Patienten einhergehen müssen.“ Auch die Ablehnung der Psychoanalyse und die Klage, dass Patienten mit falschen Therapien behandelt würden, wies Metke in aller Deutlichkeit zurück. „Die Psychoanalyse ist eine anerkannte Therapiemethode. Im Übrigen sind alle von den Krankenkassen bezahlten Therapien für alle Erkrankungen zugelassen, die ebenfalls unter den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse fallen.“
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| Metke zur hausärztlichen Versorgung in Stuttgart: - Kategorie: 2011 | ||
„Wer dem Patienten in Stuttgart helfen will, muss das Versorgungsstrukturgesetz schnell umsetzen.“ | ||
Stuttgart, 3. November 2011 – Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat die Bundestagsabgeordneten aus Stuttgart, Frau Karin Maag (CDU) und Herrn Dr. Stefan Kaufmann (CDU), vor dem Hintergrund der Diskussion über die hausärztliche Versorgung in Stuttgart in einem Gespräch gebeten, das Versorgungsstrukturgesetz zügig durch das parlamentarische Verfahren zu bringen.
Metke sagte am Donnerstag in Stuttgart: „Ich habe mit Frau Maag und Herrn Dr. Kaufmann in einem Gespräch die gegebene Gefährdung der hausärztlichen Versorgungssituation nicht nur auf dem Land, sondern auch zunehmend in Ballungszentren wie Stuttgart diskutiert. Die nicht erfolgende Nachbesetzung frei werdender Arztsitze und die Tatsache, dass über 25 Prozent der Hausärzte über sechzig Jahre alt sind und ihre Tätigkeit demnächst beenden, zeigen die Problematik schon heute hinreichend auf.“
Frau Maag, die Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ist, betonte gegenüber Metke: „Der zunehmende Versorgungsmangel heute zeigt die Versäumnisse der Vergangenheit, für die die derzeitige Bundesregierung nicht zuständig ist. In dem von uns Stuttgarter Abgeordneten wesentlich mitzuverantwortenden Versorgungsstrukturgesetz wird ein Rahmen geschaffen, in dem die Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit den Beteiligten vor Ort erweiterte Möglichkeiten haben werden, um auf regionale Versorgungsengpässe zu reagieren. Dies geschieht durch eine Neudefinition der in einem Versorgungsbereich notwendigen Arztzahlen, durch einen Abbau der Regressproblematik gegen Ärzte sowie der Schaffung eines Anreizsystems, mit dem die Kassenärztlichen Vereinigungen auch finanziell zusammen mit den Krankenkassen Niederlassungen fördern können, zusätzlich zu der Möglichkeit bessere Honorare für besondere Leistungen und besondere Leistungserbringer, z. B. in Problembereichen der Versorgung, vereinbaren zu können.“
Metke betonte gegenüber den Abgeordneten, dass vor allem die Regionalisierung ein unverzichtbarer Baustein sei, an dem in dem weiteren Beratungsverfahren nicht gerüttelt werden dürfe, da die Probleme in Flächenstaaten wie Baden-Württemberg andere als in Stadtstaaten seien.
Metke weiter: „Wenn zum ersten Mal seit Jahrzehnten erstarrte Strukturen aufgebrochen werden, die schon heute zu Hausarztmangel, Abwanderung praktizierender Ärzte und Niederlassungsverweigerung der nachkommenden Ärztegeneration führen, können wir dies als Ärzte nur begrüßen. Die zu fordernde regionale Ausgestaltungsmöglichkeit der ambulanten Versorgung im Lande soll den Baden-Württembergern das als Gesundheitsversorgung zurückgeben und erhalten, was sie mit ihrem Fleiß erarbeitet haben und auch den Arzt, den sie sich wünschen: praktisch, quadratisch, gut – wie aus dem Ländle.“
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| Nur Fluglotsen ist schöner - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 21. Oktober 2011 – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat der Gewerkschaft der Fluglotsen herzlich zu ihrem Erfolg in den Tarifverhandlungen gratuliert. „5,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt sind ein erstklassiges Ergebnis. Für mich heißt das: Nur Fluglotsen ist schöner.“
Während sich die niedergelassenen Ärzte 1,25 Prozent Zuwachs im Gesamthonorar zur besseren Versorgung ihrer Patienten bei immer mehr Kranken im Lande zufrieden geben mussten und sich permanent ob ihrer angeblich hohen Vergütung von Teilen der Politik und der Kassen beschimpfen lassen müssen, würden hohe Abschlüsse in anderen Tätigkeitsgebieten akzeptiert. „Ärzte müssen ein sechsjähriges Studium absolvieren und danach noch einmal fünf Jahre Weiterbildung. Es gibt wohl keine Ausbildung in Deutschland, die derart aufwändig ist. Schade nur, dass dies nicht auch die entsprechende Anerkennung findet.“
Metke zitierte aus einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Flugsicherung. Dort heißt es: „Mit Beginn der eigenverantwortlichen Arbeit liegen die Gehälter, je nach Einsatzbereich und Ort bei 68.000 bis 95.000 EURO pro Jahr, also knapp zwischen 5.700 und knapp 8.000 EURO monatlich. Dazu kommen Zuschläge für Schicht- und Feiertagsarbeit.“ Weiter heißt es: „Anforderungsprofil ist das Abitur, sehr gute englische Sprachkenntnisse und einige medizinische Voraussetzungen sowie ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen und ein gutes Gedächtnis... Die Ausbildung beträgt drei Jahre.“ Metke kommentierte dies mit folgenden Worten: „Davon können viele Ärzte nur träumen.“
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| Pragmatisch – praktisch – gut – wie aus dem Ländle - Kategorie: 2011 | ||
Metke lobt Einigung der Länder mit dem Bund zur ambulanten spezialärztliche Versorgung gemäß § 116b SGB V | ||
Stuttgart, 18. Oktober 2011 – Nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben sich die Fachebene des Bundes und der Länder in Form von „Eckpunkten zu § 116b SGB V“ auf die zukünftige Ausgestaltung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz geeinigt.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, zeigte sich erfreut über diese Einigung, die nach Informationen der KVBW Ende vergangener Woche zustande gekommen ist. Metke sagte am Dienstag in Stuttgart: „Obwohl das Eckpunktepapier noch Fragen offen lässt, haben Bund und Länder gezeigt, dass sie im Sinne der Versorgung der Patienten zu Kompromissen fähig sind. Dies ist ein gutes Zeichen, die Eckpunkte sind ein Quantensprung in der Weiterentwicklung dieses Teils des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes. Allen Beteiligten gebührt höchste Anerkennung, sich in dieser schwierigen Frage geeinigt zu haben. Wir bedanken uns insbesondere für die wichtige Rolle, die die Landesregierung Baden-Württemberg hierbei eingenommen hat.“
Metke freute sich insbesondere, dass die Anregungen aus Baden-Württemberg in dem Kompromiss Eingang gefunden haben. „Wir haben aus Baden-Württemberg das Vorhaben, die Versorgung dieses schwerkranken Patientenkreises zu verbessern, von Anfang an konstruktiv begleitet. Der vorgeschlagene Parlamentsvorbehalt bei der Bestimmung der Krankheiten sowie der vertragsärztliche Überweisungsvorbehalt waren wichtige Forderungen der Ärzteschaft, die zu einer sinnvollen und umsetzbaren Durchführung des Vorhabens beitragen. Kooperationsverpflichtungen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Onkologen in der Nachsorge werden von uns ausdrücklich begrüßt, ebenso wie die Herausnahme des gesamten ambulanten Operierens aus dem § 116b SGB V.“ Auch die Absicht, Anzeige- und Prüfverfahren ebenso wie die Abrechnung durch die Selbstverwaltung vornehmen zu lassen, stoße auf ausdrückliche Zustimmung der KVBW.
„Aus unserer Sicht ist damit ein gangbarer Weg gefunden worden. Es ist nun wichtig, dass das Gesetzesvorhaben zügig durch die parlamentarische Beratung kommt. Gesetz und insbesondere die Ausführung zu § 116b sind jetzt pragmatisch – praktisch – gut – wie aus dem Ländle.“
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| Niedergelassene Augenärzte eröffnen zentrale Augen-Notfallpraxis in der Augenklinik Freiburg - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart/Freiburg, 12. Oktober 2011 – Patienten aus Freiburg und den
Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen haben ab
sofort eine zentrale Anlaufstelle bei augenärztlichen Notfällen: die Augen-
Notfallpraxis in den Räumen der Universitäts-Augenklinik (Killianstraße 5)
Freiburg. Dort werden die vertragsärztlichen Augenärzte künftig in
Kooperation mit ihren Kollegen der Universitäts-Augenklinik die
augenärztliche Notfallversorgung leisten. Die Praxis ist an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet. Werktags ist die Praxis ab
19 Uhr bis morgens 8 Uhr geöffnet, am Mittwoch ist die Notfallpraxis bereits
ab 13 Uhr besetzt.
„Insbesondere im Notfall müssen Strukturen vorhanden sein die rasch,
unbürokratisch und effektiv die Versorgung der Patienten ermöglichen. Das
Modell „Notfallpraxis am Krankenhaus“ erfüllt diese Anforderungen und
verbessert die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung“,
erklärt Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Positiv
bewertet auch Prof. Dr. Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der
Augenklinik die neue Struktur: „Wir freuen uns auf die Kooperation mit den
niedergelassenen Augenärzten. Die Universitäts-Augenklinik stellt Räume,
medizinisches Personal und die Infrastruktur zur Verfügung.“
Die Notfallpraxis richtet sich an Patienten, die aufgrund akuter
Erkrankungen oder Verletzungen der Augen, sofort und nicht erst am
nächsten Werktag vom niedergelassenen Augenarzt behandelt werden
müssen. Rund 50 niedergelassene Augenärzte aus den
Notfalldienstbereichen Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und
Emmendingen sind im Notfalldienst abwechselnd in der Augen-
Notfallpraxis tätig.
Das neue Modell bringt Vorteile für alle Beteiligten: Durch Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle für augenärztliche Notfälle entfällt die Suche nach
der Praxis des diensthabenden Augenarztes. Die niedergelassenen Ärzte
bündeln die Notfallversorgung am Klinikum und können dort die bisherige
Notfallambulanz am Krankenhaus spürbar entlasten. Ein weiterer Vorteil
ist, dass schwere Notfälle direkt in der Universitäts-Augenklinik Freiburg
weiterbehandelt werden können.
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| FALK-KVen fordern Abschaffung der Richtgrößenprüfungen - Kategorie: 2011 | ||
27. September 2011 - Die Vorstände der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) fordern, die niedergelassenen Ärzte vor finanziellen Rückforderungen - sogenannten Regressen - bei der Verschreibung von Arzneimitteln zu schützen. Wer die haus- und fachärztliche ambulante Versorgung gerade in ländlichen Regionen stärken wolle, müsse den dort tätigen Ärzten endlich die permanente Gefahr nehmen, mit ihrem Privatvermögen für die Arzneimittel, die sie ihren Patienten verschreiben, zu haften. Deshalb appellieren die FALK-KVen an den Gesetzgeber, mit dem neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetz einen konsequenten Weg zu beschreiten und die Richtgrößenprüfungen aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen.
"Die Richtgrößenprüfungen sind unsachgemäß und bürokratisch, verursachen gigantische Aufwände bei den Prüfstellen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und insbesondere bei den zur Prüfung vorgesehenen Praxen. Die permanente Angst vor einer Prüfung und einem daraus eventuell resultierenden Regress stellt eine enorme psychische Belastung für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar. Dies ist auch einer der Gründe, warum es immer schwieriger wird, den Nachwuchs für eine Niederlassung zu begeistern", erklärten die Vorstände der FALK-KVen. Statt nur von "Beratung vor Regress" zu reden, sollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nun auch handeln und die Prüfungen ersatzlos streichen.
"Die sachgerechte Verordnung von Arzneimitteln gehört zu den Kernkompetenzen jedes Arztes. Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen dabei mit einer umfassenden, stark in Anspruch genommenen Beratung. Politik und Krankenkassen wären gut beraten, dies endlich anzuerkennen und die aus dem Misstrauen gegenüber der Ärzteschaft erwachsenen Richtgrößenprüfungen abzuschaffen", so die Vorstände der FALK-KVen. Dies wäre auch eine Entscheidung im Sinne der Patienten.
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| FALK-KVen weisen Umverteilungspläne aus NRW zurück - Kategorie: 2011 | ||
Die Vorstände der Mitglieds-KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) weisen die aus Nordrhein-Westfalen (NRW) erhobenen Forderungen nach einer Umverteilung von Geldern im KV-System vehement zurück. „Bevor die Vorstände der KVen aus NRW auf fremde Honorartöpfe schielen, sollten sie erst einmal ihre eigenen Hausaufgaben machen und vernünftige Verhandlungen mit den dortigen Krankenkassen führen“, so die Meinung der Vorstände der FALK-KVen. Während bislang immer die Rede davon war, dass weitere Umverteilungen, die über die im Rahmen der Honorarreform 2009 sowieso längst erfolgte Umverteilung innerhalb des KV-Systems hinausgehen, ausgeschlossen sind, hat der Vorstandsvorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, seine Meinung dazu inzwischen anscheinend geändert. So sagte er laut einer Presseinformation der KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein vom 16. September 2011 wörtlich: „Es geht uns nicht darum, immer mehr Geld in das System zu geben, sondern um eine bedarfsgerechte Verteilung der ja vorhandenen Finanzmittel.“ Aus Sicht der Vorstände der FALK-KVen ist dies eine euphemistische Umschreibung der eigentlichen Forderung nach einer weiteren Umverteilung von Geldern, ohne dass dort zunächst die entsprechenden ambulanten Versorgungsstrukturen geschaffen worden seien. So spreche Dryden zwar von „bedarfsgerecht“, rufe aber gleichzeitig nach einer Umverteilung von Geldern nach dem Gießkannenprinzip ohne Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. „Wenn der Gesetzgeber diesem Wunsch folgen und die für die ambulante Versorgung pro Versichertem zur Verfügung stehenden Gelder bundesweit vereinheitlichen würde, würde er damit allerdings unzählige neue Baustellen im Gesundheitswesen schaffen“, warnte Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns.
Problematisch an den Forderungen aus NRW sei insbesondere, dass diese ausschließlich auf eine bundesweite Angleichung der Gelder, die pro Versichertem in der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen, abzielten – jedoch anscheinend ohne eine entsprechende bundesweite Angleichung der Strukturen in der ambulanten Versorgung anzustreben. Laut des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KV Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Dieter Kreye, hätten die beiden KVen aus NRW untereinander sogar selbst erhebliche Unterschiede, was die Versorgungsstrukturen und die Vergütungshöhe angeht. Dies gelte gleichermaßen für das gesamte Bundesgebiet. „Die existierenden, gewachsenen Versorgungsstrukturen in den einzelnen Regionen müssen berücksichtigt werden. Das Leistungsangebot im ambulanten und stationären Bereich ist nun einmal gegenwärtig je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt. Und auch die Praxiskosten differieren bundesweit erheblich. Beachtet man all dies nicht, dann wird die ambulante Versorgung in vielen Teilen Deutschlands massiv gefährdet“, so Kreye.
Die Vorstände der FALK-KVen wiesen auch darauf hin, dass der Betrag, der in einer Region je Versichertem für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehe, eine rein statistische Größe sei und nichts über den durchschnittlichen Praxisumsatz je Arzt in einer Region aussage. Ohne eine differenzierte Betrachtung der Versorgungsstrukturen mache eine Diskussion über die Vereinheitlichung der Vergütung daher keinen Sinn, so die Vorstände der FALK-KVen. Ihr Credo lautet dementsprechend: Wichtig ist mehr Regionalität auf der Basis einer differenzierten Betrachtung der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in Stadt und Land. Statt auf zentrale Vorgaben setzen die Vorstände der FALK-KVen auf die eigenen Verhandlungsfähigkeiten und die Chancen, gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Nur so könne es gelingen, dem ja nicht nur in NRW zunehmenden Mangel an jungen, niederlassungswilligen Ärzten wirkungsvoll zu begegnen und weiterhin bundesweit eine flächendeckende ambulante Versorgung für die Patienten zu gewährleisten.
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| Niedergelassene Ärzte richten während des Papstbesuches zusätzliche Notdienste ein - Kategorie: 2011 | ||
FREIBURG, 19. September 2011 – Am Wochenende des Papstbesuches vom
24. bis 25. September 2011 sind die Freiburger Notfallpraxen am Samstag und
Sonntag wie gewohnt rund um die Uhr geöffnet. Durch die eingerichteten
Sperrzonen in der Freiburger Innenstadt sind die Notfallpraxen allerdings nur
stark eingeschränkt zu erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-
Württemberg (KVBW) hat deshalb zusätzlich zu den Notfallpraxen acht weitere
Arztpraxen außerhalb der Innenstadt als Anlaufstellen für Patienten zum Notfalldienst eingeteilt.
Diese Arztpraxen sind am Samstag 24. September, von 11 bis 13 Uhr und von 16 bis 19 Uhr sowie am Sonntag 25. September von 10 bis 13 Uhr und 16 bis 19 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Notfall-Sprechstunden vermitteln die beiden Freiburger Notfallpraxen den Arzt im Dienst:
Notfallpraxis für Erwachsene:
Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Straße 55
Telefon: 0761/80 99 800.
Notfallpraxis für Kinder
St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1
Telefon: 0761/80 99 8099
Bitte beachten Sie die veröffentlichten Sperrzeiten und Sperrzonen, entsprechende
Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage www.papst-in-deutschland.de unter der Rubrik Bistümer → Freiburg
| Bereitschaftsdienstpraxen für Erwachsene |
| |
| Bereich | 24. September geöffnet von 11-13 Uhr und von 16-19 Uhr | 25. September geöffnet von 10-13 Uhr und von 16-19 Uhr |
| Gundelfingen, Heuweiler, | Hubertus Jahn | Dietmar Ludin |
| Dreisamtal | Dres. med. Barth | Frau Dr. Großart in Praxis Dr. Löhmann |
| Schallstadt,Tuniberggemeinden, Merzhausen Haslach, St.Georgen, Rieselfeld, Landwasser Betzenhausen | Dr. med. Heitlinger | Dr. med. Heitlinger |
| Littenweiler, Kappel, Wiehre, O-Wiehre | Dr. med. Thum | Dr. med. Thum |
| Bereitschaftsdienstpraxen für Kinder | ||
| Bereich | 24. September | 25. September |
| Dreisamtal / Kappel | Dr. med. Speckmaier-Prokop Schwarzwaldstr. 20 | Dr. med. Rehse |
| Breisach | Dr. med. Mund | Dr. med. Mund |
| Ebnet, Waldsee, Littenweiler, Wiehre, Günterstal, Merzhausen, Wittnau, Horben, St. Georgen | Dr. med. v. Maydell | Dr. med. v. Maydell |
| Gundelfingen, Heuweiler, Wildtal, Herdern, Zähringen, Hochdorf | Falls die Kinder-Notfallpraxis im St. Josefskrankenhaus nicht erreichbar ist, können sich Eltern mit kranken Kindern hier an den kinderärztlichen Notfalldienst für den Landkreis Emmendingen wenden: Tel. 01805/ 19292-320 | |
| Rieselfeld, Weingarten, Haslach, Lehen, Hochdorf | Dr. med. Rocholl | Dr. med. Rocholl |
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| FALK-KVen begrüßen Verschiebung der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung - Kategorie: 2011 | ||
"Kein Schnellschuss notwendig" | ||
Im Rahmen des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes war mit der Änderung des Paragraphen 116b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Einführung einer neuen Versorgungsebene, der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV), vorgesehen. Dabei wurden die Regelungen zur ASV, wie sie im Gesetzentwurf enthalten sind, von den niedergelassenen Ärzten vielfach stark kritisiert – so auch von den Vorständen der Mitglieds-KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK). Daher begrüßen die FALK-KVen die Forderung mehrerer Bundesländer, die Regelungen zur ASV im geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz nicht umzusetzen und das Thema unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll in der morgigen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats beraten werden.
„Die Regelungen zur ASV sind so, wie sie im derzeit aktuellen Gesetzentwurf stehen, unausgegoren und nicht zu Ende gedacht. Darum ist es das einzig Richtige, diesen Passus aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz herauszunehmen“, so das Votum der Vorstände der FALK-KVen. Zu viele Details zur konkreten Ausgestaltung der ASV beispielsweise hinsichtlich der Bedarfsplanung, der Qualitätssicherung und der Vergütung seien bis zuletzt ungeklärt, Zuständigkeiten und Fristen nicht umsetzbar gewesen. Grundsätzlich sei eine bessere Abstimmung an der Schnittstelle von ambulant und stationär – insbesondere bei schwer wiegenden Erkrankungen – zu begrüßen, so FALK. Allerdings funktioniere die Kooperation von Klinikärzten und Niedergelassenen in der Realität vor Ort auch heute schon sehr gut. FALK warnt daher vor „unnötigen Schnellschüssen“ und unterstützt das Vorhaben der Länder, Änderungen in diesem Versorgungsbereich nur nach reiflicher Überlegung und mit Augenmaß vorzunehmen – auch, um bewährte ambulante Strukturen im fachärztlichen Bereich nicht zu gefährden.
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| Sie säen nicht und ernten doch - Kategorie: 2011 | ||
Die Ammenmärchen um die Schuld an sogenannten Facharztwartezeiten | ||
STUTTGART, 6. September 2011 – Mit scharfen Worten hat der Vorstands-vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke, Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie Stellungnahmen des designierten Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Reduktion von sogenannten Facharztwartezeiten zurückgewiesen. Er forderte die Beteiligten auf, endlich Ross und Reiter zu nennen und die Öffentlichkeit nicht weiter systematisch über die ursächliche Verantwortlichkeit zu täuschen.
„Das perfide Regelwerk immer krasserer Budgetierung und Kontingentierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Medizin ist die Hauptursache für den Mangel an Facharztterminen. Wer dies verschweigt und die eigene Verantwortung negiert, lenkt von der Realität der Rahmenbedingungen des ärztlichen Tuns ab und übersieht, dass es gerade die von der Politik und Teilen der Krankenkassen ausdrücklich gewünschte und durchgesetzte Mengenbegrenzung ist, die zu den nunmehr beklagten Zuständen geführt hat“ führte Metke aus.
Der Vorstandsvorsitzende bezeichnete es als „geradezu grotesk“, dass zum einen eine Diskussion über zuviel Arztinanspruchnahme in der Bundesrepublik stattfindet, gleichzeitig aber noch mehr Arzt gefordert wird. Die planwirtschaftliche Systematik des Systems weise dem Arzt eine limitierte Zahl pro Quartal an Patienten zu, für die er eine weitgehend festgesetzte Vergütung erhalte, so Metke. Allerdings seien ihm keine Fälle bekannt, wo Patienten aufgrund von Wartezeiten die im Gesetzbuch verankerte „ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung“ vorenthalten worden wäre. Genauso wie grundsätzlich jeder akute Behandlungsfall einen zeitnahen Termin beim Spezialisten erhalte.
Metke weiter: „Mittel für 1.000 Patienten sind nicht ausreichend für die Versorgung von 1.500 Patienten, ebenso wie man mit einem Hemd nicht gleichzeitig zwei Menschen bekleiden kann. Wer keine Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten will, muss nicht nur die Mengenbegrenzung aufheben, sondern gleichzeitig die Bürokratie minimieren, um in Zeiten des Arztmangels Kapazitäten für mehr Zeit für Patienten zu schaffen. Dass dies der richtige Weg ist, wurde in den Selektivverträgen in Baden-Württemberg bereits erfolgreich bewiesen, ein Weg, den wir jederzeit auch gerne im Kollektivsystem beschreiten können.“
Als völlig realitätsfern bezeichnete Metke darüber hinaus Forderungen, das Krankenhaus vermehrt in die ambulante Versorgung einzubeziehen. Wer die höchste Ausgabensteigerung im System zu verantworten habe und nur durch die duale Finanzierung der Länder und oftmals durch zusätzliche Subventionen der Gemeinden funktionsfähig gehalten werde, sollte primär die eigenen Hausaufgaben machen und nicht als subventioniertes System gegen nicht subventionierte Freiberufler antreten. Das Einbeziehen des Krankenhauses in die ambulante Versorgung, zu Lasten der Krankenhausärzte und zum Profit von Trägern und Aktionären von Klinikketten, schade primär den schwerkranken Patienten im Krankenhaus. Metke hält dies für ein Modell zur Kostensteigerung.
„Wer sich dem Pragmatismus im System willentlich entzieht und Ursachen verschweigt, sät nicht, ernten wird er aber dennoch - nämlich irgendwann nicht mehr als seriöser Akteur in der Organisation einer verantwortungsvollen Gesundheitsversorgung kranker Menschen in der Bundesrepublik wahrgenommen zu werden“, so der Vorstandsvorsitzende der KVBW abschließend.
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| KVBW sucht Ärztinnen und Ärzte für Vertreterpool - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 15. August 2011 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geht neue Wege, um dem Ärztemangel in der ambulanten Versorgung zu begegnen: Mit der Aktion „Ärztinnen und Ärzte gesucht!“ wirbt die KVBW bei den rund 50.000 Medizinern in Baden-Württemberg dafür, Mitglied im Vertreterpool der KVBW zu werden. „Gesucht sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die stunden- oder tageweise in niedergelassenen Praxen mitarbeiten oder als Vertreter im organisierten Notfalldienst einspringen. Wir hoffen, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren, die bislang ohne ärztliche Tätigkeit sind“, erläutert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, die Aktion.
Der Ärztemangel ist auch in Baden-Württemberg angekommen. Vor allem in ländlichen Regionen suchen viele niedergelassene Ärzte erfolglos nach Kooperationspartnern und Nachfolgern. Für die jungen Mediziner spielt zunehmend die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Freizeitaktivitäten eine große Rolle. „Durch das neue Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum in der ambulanten Versorgung deutlich gewachsen. Diesen Spielraum gilt es nun zu nutzen und junge Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit oder im Angestelltenverhältnis in die ambulante Versorgung zu bringen“, so Fechner zu seinen Motiven.
Ein weiteres Anliegen ist der KVBW die Begleitung von Ärztinnen und Ärzten in der Phase der Praxisgründung oder -übernahme. Für junge Mediziner in der Startphase möchte die KVBW ein Patenmodell aufbauen, um praktische Hilfe anbieten zu können. Gesucht werden hierfür ehemalige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die sich vorstellen können, als Patin oder Pate die Jungmediziner in der Startphase zu begleiten und Hilfestellung beim Aufbau der Praxis zu leisten.
Das Faltblatt „Ärztinnen und Ärzte gesucht!“ wurde heute mit dem Ärzteblatt Baden-Württemberg an die rund 50.000 Mediziner in Baden-Württemberg verteilt. Interessenten können sich bei der KVBW telefonisch oder per E-Mail melden.
| Niederlassungs- & Kooperationsberatung Telefon: 0761 884 4206 kooperationen@kvbawue.de |
Downloadbare Dokumente
| Infoflyer & Faxantwort zum Vertreterpool |
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| KVBW-Chef Metke lobt Kabinettsbeschluss zum Versorgungsstrukturgesetz und kritisiert GKV-Spitzenverband - Kategorie: 2011 | ||
„Gutes Gesetz für die Versorgung der Menschen in Deutschland“ - „Wer die Augen schließt, fährt das System gegen die Wand“ | ||
STUTTGART, 4. August 2011 – KVBW-Vorstand Dr. Norbert Metke hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum Versorgungsstrukturgesetz ausdrücklich begrüßt: „Wir sehen das Gesetz als einen seit langem notwendigen positiven Schritt, um wichtige Probleme in der künftigen Versorgungssicherung zu lösen. Vor allem freuen wir uns, dass die unverzichtbare Rolle des niedergelassenen Arztes und Psychotherapeuten sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung hervorgehoben wird. Zudem gibt es eine Vielzahl von Ansätzen, die die Planbarkeit für den Arzt erhöhen, und die damit einen der wichtigsten Gründe für das Zögern der jungen Mediziner sich niederzulassen, abmildern. Nach Jahrzehnten der Planwirtschaft, die dazu geführt haben, dass die Ärzte sprichwörtlich weglaufen, ist jetzt erstmals ein Lösungsansatz erkennbar, der die Versorgung der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Hierfür danken die Ärzte in Baden-Württemberg den Verantwortlichen.“
Metke stellte jedoch klar, dass aus seiner Sicht einige Nachbesserungen erforderlich sind. Gleichzeitig wehrte er sich gegen Versuche vor allem von Seiten des GKV-Spitzenverbandes und Teilen der Politik, die Ziele des Gesetzes zu torpedieren. „Das geht nur zu Lasten der Ärzte und damit der Patientenversorgung.“ Metke bezog sich dabei insbesondere auf die Äußerungen des GKV-Spitzenverbandvorstands Johannes-Magnus von Stackelberg. „Wer immer die Augen vor der Realität verschließt, der fährt auf kurz oder lang das System gegen die Wand.“ Metke stellte vor diesem Hintergrund noch einmal die wesentlichen Fakten zur derzeitigen Situation aus Sicht der KVBW zusammen:
Regionalisierung
Metke forderte die Bundesregierung entschieden auf, das bisherige Vorhaben, die Zuständigkeit für die Honorarpolitik wieder auf die Verhandlungspartner in den Regionen zu verlagern, weiter fortzuführen. Er beklagte, dass sich im Augenblick die Haltung von Teilen der Bundesregierung dazu geändert habe, wie aus einer Änderung des Referentenentwurfs zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz hervorgehe. „Die vergangenen Jahre seit der Honorarreform 2009 waren für die Ärzte in Baden-Württemberg eine einzige Katastrophe. Die zentral ohne Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort gefassten Beschlüsse zur Honorarverteilung haben zu erheblichen Verwerfungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen geführt, die die Versorgung der Patienten verschlechtert hat. Wir haben vor Ort gezeigt, wie pragmatische Lösungen gemeinsam mit den Krankenkassen gefunden werden können, die auf die Versorgungsschwerpunkte im Land eingehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass nun ein Rückzieher in diesem Bereich vollzogen werden soll.“ Für Metke ist dies von besonderer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. „Von den Kassenärztlichen Vereinigungen wird zu Recht erwartet, dass sie im Rahmen der Sicherstellung die ambulante Versorgung gewährleisten. Aber dann muss uns auch Handlungsspielraum gegeben werden. Die Systematik der Vergütung, die Planbarkeit und Verlässlichkeit spielt hier eine besondere Rolle.“ Gleichwohl machte er deutlich, dass es auch einen Bereich geben müsse, der zentral in Berlin geregelt wird. „Wir haben in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass es natürlich Bereiche gibt, die bundesweit einheitlich geregelt werden sollen: Dazu gehören Vorgaben zur Vergütung der Psychotherapeuten, zur Trennung zwischen den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen und zur Bereinigung der Selektivverträge.“ Metke kündigte massiven Protest der Ärzteschaft in Baden-Württemberg an, sollte der bestehende Weg zur Zentralisierung nicht korrigiert werden.
Arztzahlen
Für den KVBW-Vorstand geht die Diskussion um Über- und Unterversorgung völlig an der Realität vorbei. Scharf griff er dabei den Spitzenverband der Krankenkassen in Berlin an. „Es ist leicht, ohne Kenntnis der Situation vor Ort, am Schreibtisch in Berlin Aussagen über die Verteilung der Arztsitze zu machen. Geradezu fahrlässig ist es, den Abbau von Arztsitzen zu fordern und damit die Versorgung zu gefährden. Wie jemand in einer Situation eines drohenden Ärztemangels noch den Abbau von Arztsitzen fordern kann, erschließt sich mir nicht.“ Es sei offensichtlich, dass es dem Spitzenverband der Krankenkassen nur darum geht, die hausgemachten Probleme seiner Mitglieder zu lösen. „Wenn es keine Ärzte mehr gibt, können die Patienten keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen.“ Metke forderte die Politik auf, sich von der Argumentation der Kassen zu distanzieren. Enttäuscht zeigte sich Metke über die Äußerungen des CSU-Bundestagsabgeordneten Max Straubinger, der sich ebenfalls in diese Richtung geäußert hat. „Wer heute eine Honorarabsenkung für Ärzte und Psychotherapeuten fordert, der möge bitte den Mut haben, vor Ort zu den Ärzten zu gehen und ihnen zu erklären, warum ihre Honorare sinken sollen. Und warum die ärztliche Leistung unterschiedlich vergütet wird.“ Metke verwies darauf, dass schon heute die Vergütung aus Kassenleistungen nicht mehr für die Versorgung mit heutigem medizinischem Standard ausreicht, da die Ärzte bereits rund 20 Prozent ihrer Leistungen unvergütet erbringen. „Die Versorgung im GKV-Bereich ist nur noch durch Quersubvention aus anderen Einnahmen wie der Privatliquidation möglich.“
Umverteilung
Metke lobte die Politik dafür, dass sie in dem Referentenentwurf zum GKV-VSG darauf verzichtet hat, erneut in erheblichem Umfang Umverteilungen unter den Arztgruppen und den Regionen vorzunehmen, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Umso enttäuschter sei er über Äußerungen von Gesundheitspolitikern aus dem Bund und Spitzenvertretern der Krankenkassen, in denen wieder gefordert wird, dass Honorar unter den Ärzten umverteilt werden soll. „Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass wir vor allem auf dem Land auf eine problematische Situation in der Versorgung zusteuern. Also sollen die Ärzte auf dem Land gefördert werden. Im Referentenentwurf ist hierfür vorgesehen, dass dafür die Vergütung erhöht werden kann. Die Mittel dafür sollen aus einem gemeinsamen Fonds stammen, der zu gleichen Teilen von der KV und den Kassen getragen wird. Wenn nun aber gefordert wird, dass die Kosten von den KVen alleine getragen werden sollen, wehren wir uns entschieden. Es kann nicht sein, dass eine Berufsgruppe dafür verantwortlich gemacht wird, gesamtgesellschaftlich erforderliche Aufgaben allein zu tragen. In keinem anderen Bereich würde dies akzeptiert werden. In allen anderen Bereichen wird die Förderung des ländlichen Raums durch Fonds und öffentliche Programme durchgeführt, nur die Ärzte sollen das alleine tragen.“ Der KVBW-Chef forderte die Kassen, die weiter nach einer Umverteilung rufen, auf, eigene Vorschläge zu unterbreiten. „Sie sollten ein Rechenmodell vorlegen, wie über unterschiedliche Beiträge von Versicherten in den Städten und auf dem Land entsprechende Maßnahmen finanziert werden können. Der Beifall des Publikums wäre ihnen wie schon bei den Zusatzbeiträgen gewiss “
Honorar
Metke stellte klar, dass sich aus den bisherigen Regelungen des Gesetzes leider keine unmittelbare Erhöhung der Honorare der Ärzte in Baden-Württemberg ergebe. „Es sind einige Regelungen vorhanden, deren Auswirkungen heute noch niemand genau berechnen kann. Das betrifft insbesondere die geplante ambulante spezialärztliche Versorgung, deren Leistungen außerhalb des Gesamtbudgets vergütet werden sollen. Aber bis dato ist völlig unklar, was hier genau kommen soll, welche Leistungen abgerechnet werden oder wie die Vergütung ist. Davon abgesehen sind Begriffe wie ‚Ärzteversorgungsgesetz’ o.ä., wie sie immer wieder durch die Medien geistern, eine bewusste Täuschung der Allgemeinheit.“
Metke abschließend: „Wer in der Politik und in Teilen der Krankenkassen weiterhin meint, sich mit Überregulierung und Disqualifizierung von Ärzten profilieren zu können, hat sich getäuscht.“ Die derzeitigen grotesken Diskussionen gingen zu Lasten der Patienten und Ärzte und würden weiter dazu führen, dass es im Krankenhaus und in der Niederlassung bald keine Ärzte mehr gibt. „Die Planwirtschaft der vergangenen Jahrzehnte hat einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass wir heute auf einen Mangel an Ärzten zusteuern und damit die Versorgung der Patienten gefährden.“
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| Wird ein Sommermärchen wahr? - Kategorie: 2011 | ||
KVBW begrüßt Forderung der Psychotherapeutenverbände nach ausbudgetierter und angemessener Vergütung: „Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Probleme leisten“ | ||
STUTTGART, 2. August 2011 – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat den Vorstoß der Bundesverbände der Psychotherapeuten, im vorgesehenen Versorgungsstrukturgesetz eine ausbudgetierte Vergütung der Psychotherapie vorzusehen, ausgesprochen begrüßt und sich bei den Verbänden für deren Initiative bedankt.
Vorstandschef Dr. Norbert Metke sagte dazu heute in Stuttgart: "Für die flächendeckende zukünftige Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung ist es unabdingbar, dass die Vergütung dieser Leistungen auf eine andere Basis gestellt wird. Sie ist sonst nicht mehr leistbar. Wir unterstützen daher die Forderung ausdrücklich, wonach die Psychotherapie außerhalb des gedeckelten Gesamtbudgets vergütet werden soll."
Metke begründete dies mit den bereits heute existenten hohen Zuwachsraten bei psychischen Erkrankungen. "Schon heute ist es Fakt und wird in allen seriösen Prognosen bestätigt, dass die Patientenzahlen mit Krankheiten wie beispielsweise Depressionen in den kommenden Jahren stark zunehmen werden. Die derzeitige Honorarsystematik hätte zur Folge, dass diese Steigerung letztendlich aus der Gesamtvergütung von Haus- und Fachärzten finanziert werden muss und damit zu Lasten der Versorgung auch Schwerstkranker ginge." Schon heute spiegle die quotierte Vergütung das spezifische Leistungsspektrum der Psychotherapeuten nicht mehr wider. "Dies ist nicht hinnehmbar und für die Ärzte und Psychotherapeuten nicht mehr tragbar. Es muss selbstverständlich sein, dass Mehrleistungen zur Bewältigung solcher gesamtgesellschaftlicher Probleme nicht nur durch Ärzte und Psychotherapeuten sowie Patienten, sondern auch von den Krankenkassen getragen werden."
Metke weiter: "Mit ihrer Initiative haben die Psychotherapeutenverbände nun auch festgestellt, dass mit begrenztem Geld nur begrenzte Leistungen möglich sind." Metke sieht in der Initiative einen wesentlichen Beitrag dazu, die Psychotherapeuten weiter in die Kassenärztlichen Vereinigungen zu integrieren. "Für mich scheint ein Sommermärchen in Erfüllung zu gehen, nämlich dass durch eine Ausbudgetierung der psychotherapeutischen Leistungen endlich die Dissonanzen zwischen Ärzten und Psychotherapeuten in den KVen ein Ende finden und man gemeinsam am Strang der Umsetzung akzeptabler Arbeitsbedingungen für Akademiker in der Medizin zieht."
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| Zugesagte Regionalisierung findet nicht mehr statt! - Kategorie: 2011 | ||
Gemeinsame Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayerns, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zum Regierungsentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes | ||
22. Juli 2011 - Der kürzlich vorgelegte Regierungsentwurf des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStrG) unterscheidet sich im Vergleich zu vorangegangenen Versionen insbesondere in den Passagen zu der seitens der Politik versprochenen Re-Regionalisierung der Kompetenzen zur Honorarverhandlung und -verteilung maßgeblich. Darauf wiesen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heute gemeinsam hin.
Mit den jüngsten Änderungen des Entwurfs zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz finde die zugesagte Regionalisierung nicht mehr statt. Stattdessen werde die zentralistische, dirigistische Gesundheitspolitik, die in den vergangenen Jahren zu erheblichen Problemen in den Regionen geführt habe, zementiert und weiter fortgeschrieben. Die Vorstände der sechs KVen forderten den Gesetzgeber auf, die versprochene Regionalisierung unmissverständlich ins Gesetz zu schreiben und den Regionen wieder die Entscheidungs- und Handlungskompetenzen zurückzugeben, die sie brauchen, um eine hochwertige ambulante Versorgung flächendeckend und wohnortnah heute und für die Zukunft gestalten zu können.
Konkret geht es um die gesetzgeberische Gestaltung der Paragraphen 87a und 87b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). So wird in § 87b Absatz 4 neuerlich eine nahezu unbegrenzte Vorgabenkompetenz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hinsichtlich der regionalen Honorarverteilung festgeschrieben. Diese KBV-Vorgaben wären von den Länder-KVen zwingend zu befolgen. Der aktuelle Gesetzesentwurf schreibt zudem dem Bewertungsausschuss weitreichende Kompetenzen zu. So ist in § 87a Absatz 2 Satz 4 festgelegt, dass dieser bundesweit einheitliche Vorgaben zur Definition von besonders förderungswürdigen Leistungen machen kann. Die individuellen Spezifika einzelner Regionen wie beispielsweise besondere ambulante Leistungsangebote blieben damit unberücksichtigt.
„Der Berliner Einheitsbrei der letzten Jahre hat zu großen Verwerfungen in Baden-Württemberg geführt. Das Chaos in der Honorarpolitik, die daraus resultierende fehlende Planungssicherheit verjagt den ärztlichen Nachwuchs. Nur regionale Planung ermöglicht es uns, Lösungen für die spezifischen Herausforderungen in der Versorgung gemeinsam mit den Verhandlungspartnern bei den Krankenkassen zu finden. Wer das verhindert, führt den Föderalismus ad absurdum und nimmt den fleißigen Baden-Württembergern das an Versorgung, was sie sich erarbeitet haben“, so der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke. Passgenaue Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen in der ambulanten Versorgung könnten nur vor Ort entwickelt und umgesetzt werden. Mit der jetzigen Fassung des Gesetzes würde die Länderebene jedoch wiederum geschwächt.
Auch der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zeigte sich enttäuscht über die jüngsten Änderungen des Gesetzesentwurfs: „In den vorangegangenen Entwürfen waren – dank der großen Anstrengungen insbesondere der bayerischen Politiker – gute Ansätze zur dringend notwendigen Re-Regionalisierung enthalten, die wir ausdrücklich begrüßt und unterstützt hatten. Es ist völlig unverständlich, warum diese Zusagen nun auf bundespolitischer Ebene wieder zurückgenommen werden. Der neueste Gesetzesentwurf ist ein großer Schritt zurück in Richtung einer erfolglosen weil zentralistischen Gesundheitspolitik“, so der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz.
„Die regional gewachsenen, qualitativ hochwertigen Versorgungsstrukturen können vor Ort nur erhalten werden, wenn wir auf Länderebene zwischen Krankenkassen und KVen individuelle Regelungen vereinbaren können“, bekräftigte Dr. Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Auch die Nord-KVen sind sich einig, dass die jetzt geplante Rücknahme der Regionalisierung absolut inakzeptabel ist. „Der Berliner Einheitskurs führt in eine Sackgasse – zum Schaden für die niedergelassenen Ärzte und ihrer Patienten“, so Dieter Bollmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Und Dr. Wolfgang Eckert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Schon heute leiden die Ärzte unter Überregulierung und Überbürokratisierung. Wettbewerb und Innovation in der Patientenversorgung werden gebremst. Auch die wieder geforderte Konvergenz sollte aus wettbewerblichen Gründen ausschließlich in regionalen Verhandlungen vor Ort thematisiert werden.“
Die Vorstände der KVen forderten darum die Bundespolitik auf, die jüngsten Änderungen des Gesetzesentwurfs wieder rückgängig zu machen und die zugesagte Regionalisierung in der Gestaltung der ambulanten Versorgung wirklich mit Leben zu erfüllen. Der gesundheitspolitische Zick-Zack-Kurs auf Bundesebene verunsichere die niedergelassenen Ärzte und trage seinen Teil dazu bei, dass sich immer weniger Mediziner für eine Niederlassung in eigener Praxis entschieden. Die Zeit sei nun reif für eine Stärkung der Regionen. Nur so lasse sich die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung auch in Zukunft flächendeckend wohnortnah sicherstellen.
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| Niedergelassene Ärzte eröffnen Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum - Kategorie: 2011 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung der Ärzteschaft in der Region Schwarzwald-Baar, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und des Schwarzwald-Baar-Klinikums | ||
STUTTGART/VILLINGEN-SCHWENNINGEN, 19. Juli 2011 – Am 23. Juli 2011 wird
eine von den niedergelassenen Ärzten geführte Notfallpraxis in den Räumen der Schwarzwald-Baar-Klinik in Schwenningen eröffnet. Die Praxis ist an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr (8 Uhr bis 8 Uhr) geöffnet. Patienten können bei akuten Erkrankungen bis 23 Uhr unangemeldet in die Notfallpraxis kommen. Ab 23 Uhr wird eine Anmeldung unter der Telefon-Nummer 01805-19292-410 erbeten.
Während zwei niedergelassene Ärzte in den Räumen der Notfallpraxis tätig sind, übernehmen drei weitere Ärzte im Fahrdienst die medizinisch notwendigen Hausbesuche. Den Arzt im Dienst erreichen Patienten wie bisher auch über die Leitstelle des DRK unter der Rufnummer 01805- 19292-410. Werktags bleiben unverändert die jeweiligen behandelnden Haus- oder Fachärzte für ihre Patienten zuständig.
An der Neugestaltung des Notfalldienstes wirkten die niedergelassenen Ärzte der Region und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Die Schwarzwald-Baar-Klinik ist Kooperationspartner und stellt in der Klinik geeignete Räume und die Infrastruktur zur Verfügung. Das neue Modell bringt Vorteile für alle Beteiligten: Durch Schaffung einer zentralen Anlaufstelle entfällt für Patienten die Suche nach der Praxis des Dienst habenden Arztes. Die niedergelassenen Ärzte können bei Bedarf zur Diagnostik die technischen Möglichkeiten des Krankenhauses wie Labor und Röntgen nutzen. Auch das Klinikum profitiert: Patienten mit leichteren Krankheitsbildern werden nicht mehr in der Notaufnahme versorgt, sondern von den niedergelassenen Kollegen. Dadurch ist auch am Wochenende wieder mehr Zeit für die stationären Patienten.
Die Notfallpraxis im Schwarzwald-Baar-Kreis hat Modellcharakter, da erstmals in einer ländlichen Region ein großer Notfalldienstbereich für die Notfallversorgung am Wochenende gebildet wurde. „Wir hatten eine lange Vorbereitungszeit und sind froh, dass dieses Projekt nun realisiert wird“, so die Initiatoren der Notfallpraxis Dr. Johannes Probst aus St. Georgen und Dr. Ursula Haferkamp aus Mönchweiler. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner begrüßt die Einrichtung der Notfallpraxis in Villingen-Schwenningen: „Die Niederlassung ist für junge Ärzte nur dann attraktiv, wenn der Notfalldienst gut organisiert ist. Die KVBW unterstützt die Gründung von zentralen Notfallpraxen an Krankenhäusern und sieht darin eine zukunftsorientierte und wirtschaftliche Struktur für die Notfallversorgung der Bevölkerung.“
In Baden-Württemberg haben sich 67 Notfallpraxen als Anlaufstelle für Patienten etabliert, davon sind schon jetzt 44 an einem Krankenhaus angegliedert. Die Akzeptanz von Patienten und Ärzten ist durchweg positiv.
Hintergrund-Information
Die zentrale Notfallpraxis in Villingen-Schwenningen versorgt am Wochenende Patienten aus folgenden Städte und Gemeinden: Bad Dürrheim, Tuningen, Sunthausen, Biesingen, Hochemmingen, Unterbaldingen, Königsfeld, Niedereschach, Mönchweiler, St. Georgen, Triberg, Schonach, Schönwald, Villingen-Schwenningen, Dauchingen, Mühlhausen, Weilersbach, Marbach, Brigachtal, Obereschach, Unterkirnach. Rund 200 Ärzte aus diesen Städten und Gemeinden teilen sich an den Wochenenden den Dienst.
Die Ärzte in Furtwangen mit Vöhrenbach, Gütenbach und auch Donaueschingen-Bräunlingen, Hüfingen sowie Blumberg sind der zentralen Notfallpraxis nicht angeschlossen. Diese Ärzte regeln ihre Notdienste weiter in eigener Regie. Patienten aus diesen Bereichen erreichen den Dienst habenden Arzt unter der Nummer 01805/19292–410.
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| Förderung des Notfalldienstes - Kategorie: 2011 | ||
Unterstützung des Notfalldienstes ist Zukunftssicherung für die ambulante Versorgung: Dank an die Krankenkassen | ||
STUTTGART, 19. Juli 2011 – Für die langfristige Sicherung des Notfalldienstes in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt unternommen worden. Dr. Johannes Fechner, Vorstand der KVBW, erklärte am Dienstag in Stuttgart: „Wir haben mit allen Krankenkassen in Baden-Württemberg eine Förderung der Notfallpraxen an Krankenhäusern und weiterer Versorgungsschwerpunkte vereinbaren können. Neben der AOK und der LKK nehmen insbesondere auch die Ersatzkassen sowie die Betriebs- und Innungskrankenkassen an der Vereinbarung teil. Über weitere Mechanismen zur Unterstützung des Notfalldienstes außerhalb von Notfallpraxen werden derzeit Gespräche geführt. Diese Förderung stellt einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer langfristigen Sicherung des Notfalldienstes dar. Wir bedanken uns daher ausdrücklich bei allen unseren Verhandlungspartnern für die offenen und konstruktiven Verhandlungen.“
Zur Teilnahme am Notfalldienst seien alle niedergelassenen Ärzte verpflichtet, unabhängig in welcher Fachgruppe sie tätig sind. Damit müsse sichergestellt werden, dass außerhalb der Sprechstundenzeiten eine ambulante Versorgung für Patienten gewährleistet werde. „Im vergangenen Jahr wurden im Notfalldienst rund zwei Millionen Patienten behandelt. Baden-Württemberg hat dafür eine sehr unterschiedliche Struktur im Notfalldienst“, erläuterte Fechner. „In einigen Bezirken nehmen die Ärzte den Notfalldienst in ihren Praxen wahr, in anderen Bezirken wurden zentrale Notfallpraxen gegründet, die wiederum teilweise an Krankenhäusern angesiedelt sind. Zudem gibt es Notfallpraxen als Eigeneinrichtungen der KV. Die Dienstbelastung für die Ärzte ist daher sehr unterschiedlich.“
Für den KVBW-Vorstand zeigt sich eine klare Tendenz für die Zukunft des Notfalldienstes: „In den vergangenen Jahren hat sich ein eindeutiger Trend hin zu zentralen Notfallpraxen an Krankenhäusern gezeigt. Wir können damit zu einen die Dienstbelastung für die Ärzte senken und andererseits die Kompetenzen mit den Krankenhäusern bündeln. Das bedeutet, dass die medizinischen Einrichtungen des Krankenhauses mit genutzt werden, etwa Patienten schnell und ohne Zeitverzug zum Röntgen gebracht werden können. Für die Krankenhäuser haben die Notfallpraxen den Vorteil, dass deren Notfallambulanz entlastet wird. Aus diesem Grund haben wir in aller Regel sehr gute Kooperationen mit den Krankenhäusern etwa dahingehend, dass diese uns die Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung stellen.“
Keinerlei Probleme gebe es bei den bestehenden Notfallpraxen mit der Akzeptanz durch die Patienten. „Notfallpraxen sind mit der Zusammenlegung von Notfalldienstbezirken verbunden und damit auch gegebenenfalls mit weiteren Anfahrtswegen für die Patienten. Im Gegenzug ist das Angebot für die Patienten hingegen wesentlich einfacher, weil sie immer die gleiche zentrale Anlaufstation haben und nicht erst recherchieren müssen, welcher Arzt wo Dienst hat.“ Fechner betonte die Bedeutung des Notfalldienstes für die Attraktivität des Arztberufes. „Aus allen Untersuchungen ist uns bekannt, dass die Organisation des Notfalldienstes ein wichtiges Kriterium für einen jungen Mediziner darstellt, ob er sich überhaupt niederlässt und wenn ja wo. Das gilt besonders für die Frauen. Die Unterstützung des Notfalldienstes ist daher aktive Zukunftssicherung für die ambulante Versorgung.“
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| Volltreffer - Kategorie: 2011 | ||
Metke zeigt sich erfreut über Vorschläge von MdB Jens Spahn zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung | ||
STUTTGART, 15. Juli 2011 – Erfreut hat der Vorstandsvorsitzende der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, auf die Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung reagiert. Spahn hatte in der Online-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts erklärt, dass er sich die Ausgestaltung der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung durch dreiseitige Verträge zwischen der KBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vorstellen könnte.
Metke sagte dazu am Freitag in Stuttgart: „Wir freuen uns, dass unsere Argumentation auf fruchtbaren Boden gefallen ist und damit die Sorgen der niedergelassenen Ärzte durch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ernst genommen wurden. Die KVBW hatte immer betont, dass die bislang im Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehene Vorgehensweise nicht umsetzbar wäre, und hatte den nun von Herrn Spahn genannten Weg als Lösung genannt. Statt wie der GKV-Spitzenverband durch Taschenspielertricks beim Thema Überversorgung nur Verbesserungen der Versorgung zu blockieren, zeigt die Politik, dass sie die Probleme erkannt hat und sich intensiv um Lösungen bemüht. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.“
Metke betonte, dass die KVBW bei allen Ergänzungswünschen an der bisher vorgesehenen Regelung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung immer eine konstruktive Mitarbeit angeboten hat, um die Versorgung der Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen zu verbessern. „Wir haben es hier mit einer Gruppe von Patienten zu tun, die durch ihre Erkrankungen und die damit verbundenen persönlichen Einschränkungen sich oft in äußerst schwierigen Lebenssituationen befinden. Änderungen in der Versorgung dieser Patienten müssen daher mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Alles andere wäre unzumutbar.“ Gerade hier habe die KVBW in der bisher vorgesehenen Regelung eine Vielzahl von Punkten entdeckt, bei denen sie Veränderungen vorgeschlagen hat. „Aus unserer Sicht würde die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen, ohne dass damit die Versorgung verbessert wird.“ Weder sei es möglich, eine klare Abgrenzung zwischen dieser Versorgungsebene und anderen Leistungen durchzuführen, noch seien die Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser klar. Auch die Vergütung, die Qualitätssicherung und die Zulassungsbestimmungen seien bislang völlig ungeklärt. Die entscheidende Frage aber ist, wie diese neue Versorgungsebene in die Gesamtstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung eingefügt wird. Alles dies hätte der Gemeinsame Bundesausschuss regeln müssen, wäre mit dieser Aufgabe aber schlichtweg überfordert. Dreiseitige Verträge zwischen den Beteiligten seien daher ein probates Mittel, um zu vernünftigen und praktikablen Bestimmungen zu gelangen.
Metke weiter: „Vielen Dank, Ärzte fühlen sich verstanden, gut für die Patienten.“
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| Notfallpraxen im Land gerettet - Kategorie: 2011 | ||
AOK, LKK und KV Baden-Württemberg stocken Finanzierung auf | ||
STUTTGART, 14. Juli 2011 – Rund 560.000 medizinische Notfälle werden in Baden-Württemberg jährlich in Notfallpraxen behandelt – das sind über 40 Prozent aller Notfälle im Land. Damit die Notfallpraxen auch in Zukunft flächendeckend erhalten bleiben, stocken die AOK Baden-Württemberg und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) die Finanzierung weiter auf. Ein entsprechender Vertrag wurde nun mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgeschlossen. Er tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft.
„Aufgrund gestiegener Kosten, beispielsweise bei der Miete, war die Existenz der 43 Notfallpraxen im Land akut gefährdet“, sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. „Mit der nun vereinbarten finanziellen Unterstützung stellen wir sicher, dass die Menschen auch zukünftig eine Notfallpraxis in ihrer Nähe haben. Die Notfallversorgung in Baden-Württemberg bleibt damit auf hohem Niveau!“
Die finanzielle Unterstützung ist laut Reinhold Knittel, dem Geschäftsführer der LKK Baden-Württemberg, mit erweiterten Anforderungen an die Qualität der Praxen verbunden: „Es ist beispielsweise vorgeschrieben, dass jede Praxis über ein Röntgen- und EKG-Gerät verfügen muss. Außerdem gibt es klare Vorgaben zu den Öffnungszeiten der Notfallpraxen. Für Versicherte ist damit gewährleistet, dass ihnen ein umfängliches und qualitativ hochwertige Netz von ärztlichen Anlaufstellen auch zu Nacht- und Wochenendzeiten bei akuten gesundheitlichen Problemen zur Verfügung steht.“
Für den stv. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Johannes Fechner, stellt die Frage der Organisation des Notfalldienstes eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung dar. „Mit zentralen Notfallpraxen haben wir bislang exzellente Erfahrungen gemacht, zum einen in Bezug auf die Reduzierung der Dienstbelastung der Ärzte, aber auch hinsichtlich der Akzeptanz durch die Patienten.“ Durch die Absenkung der Vergütung in den vergangenen Jahren sei der Notfalldienst unter den aktuellen Rahmenbedingungen auf Dauer nicht mehr zu gewährleisten gewesen. „Umso dankbarer sind wir dafür, dass wir hier in sehr konstruktiven Gesprächen mit den Krankenkassen zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind, die einerseits eine finanzielle Unterstützung enthält, andererseits zu einer Kompetenzbündelung zwischen niedergelassenen Ärzten und den Strukturen in den Krankenhäusern und damit zu einer Verbesserung der Versorgung führt.“
Hinweis für die Redaktionen:
Notfallpraxen sind Teil des organisierten ärztlichen Notdienstes, welcher der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in dringenden Fällen außerhalb der regulären Sprechzeiten dient. Er ist jedoch nicht mit dem Notarzt zu verwechseln. Jeder niedergelassene Arzt muss unabhängig von seiner Fachrichtung am Notfalldienst teilnehmen, ebenso jeder Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft sowie die in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte. Er ist für dringliche, aber nicht akut lebensbedrohliche Erkrankungen gedacht. Die Behandlung im Notfalldienst, die der gesamten Bevölkerung zugänglich ist, ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen ambulanten oder stationären Weiterbehandlung zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Die 43 Notfallpraxen im Land sind überwiegend in Krankenhäuser eingegliedert.
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| KVBW trauert um Dr. Ulrich Noll - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 13. Juli 2011 – Mit großer Bestürzung haben der Vorstand der KVBW und die Vorsitzenden der Vertreterversammlung auf den Tod des langjährigen Fraktionsvorsitzenden und gesundheitspolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll reagiert. KVBW-Chef Dr. Norbert Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Wir haben Ulrich Noll als ausgesprochen kompetenten Gesprächspartner kennengelernt, der sich mit großem Sachverstand immer für die Belange der Ärzte eingesetzt hat und immer ein offenes Ohr für die Ärzteschaft hatte. Mit Dr. Ulrich Noll verlieren wir einen engagierten Gesundheitspolitiker, der sich große Verdienste um die Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung erworben hat. Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten.“
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| Voll vorbei ist nur daneben - Kategorie: 2011 | ||
KVBW gegen Folgerungen aus dem Prognos-Gutachten zur Ärzteversorgung | ||
STUTTGART, 8. Juli 2011 – „Wir können alles, außer Hochdeutsch und Dialektik zu Lasten von Kranken!“ Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat die heutige Veröffentlichung des Prognos-Gutachtens zur ärztlichen Versorgung scharf kritisiert.
Metke sagte in Stuttgart: „Die Veröffentlichung des Prognos-Gutachtens zum jetzigen Zeitpunkt ist ein ebenso durchsichtiger wie unwirksamer Versuch von Teilen der Krankenkassen, das GKV-Versorgungsgesetz zu boykottieren. Es ist absoluter Irrsinn, dass auf der einen Seite die Bürgermeister und Landräte Schlange vor meiner Türe stehen, um ihrer Sorge vor dem Zusammenbruch der Versorgung Ausdruck zu geben, und andererseits die Krankenkassen behaupten, dass es 12.000 Ärzte zu viel gibt.“ Der KVBW-Chef bezeichnete es als „Schande, dass es Teilen der Krankenkassen nicht gelingt, ihre 20 Jahre alten Betonkopf-Denkstrukturen zu überwinden und sich der Realität zu stellen.“ Bereits die Denkweise in Über- und Unterversorgung ist laut Metke komplett überholt, da sie auf Kriterien beruht, die von allen Experten anerkannt nicht mehr aussagekräftig sind. „Wir haben heute auch in den angeblich überversorgten Gebieten bereits viel zu lange Wartezeiten, vor allem bei Fachärzten. Wer dies auf der einen Seite beklagt und Sanktionen gegen terminunwillige Ärzte fordert, auf der anderen Seite aber Arztsitze abbauen möchte, der sollte sich ein paar ernsthafte persönliche Gedanken machen. Auf keinen Fall ist er aber dafür geeignet, eine verantwortungsvolle Position in einem so komplexen System wie der Gesundheitsversorgung einzunehmen, in dem es nicht um das liebgewonnene Feindbild „Arzt“, sondern um zu versorgende Kranke geht.“ Zudem werde die Pendlerproblematik in den Großstädten nicht berücksichtigt, die beispielsweise für eine Stadt wie Stuttgart mit etwa 580.000 Einwohnern bedeute, dass sich jeden Tag mehr als 200.000 Personen zusätzlich in der Stadt befinden.
Metke forderte den Spitzenverband der Krankenkassen auf ihren Versicherten und der Öffentlichkeit mitzuteilen, auf welche Arztpraxen ihrer Ansicht nach verzichtet werden könnte.
Nur noch mit Kopfschütteln kommentierte Metke den „Vorschlag“, die KVen sollten diese Arztsitze aufkaufen und dies aus der Gesamtvergütung der Ärzte bezahlen. Er sei gespannt, wann Teile der Krankenkassen auf die Idee kämen, mit den Mitteln ihrer Versicherten das Zuviel an deutschen Krankenkassen aufzukaufen.
Metke weiter: „Gemeinsam mit pragmatischen Kassen in Baden-Württemberg haben wir in einem Modularsystem aus Selektiv- und Kollektivverträgen einen Weg gezeigt, der geordnete Verhältnisse ermöglicht. Dabei hat sich gezeigt: Wir können alles, außer Hochdeutsch und Dialektik zu Lasten von Kranken!“
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| Arztpraxis in Spöck wird weitergeführt - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 28. Juni 2011 – Die zum 30.6.2011 in Spöck aufgegebene Arztpraxis wird ohne Unterbrechung weitergeführt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Vertreter des Zulassungsausschusses sowie der niedergelassene Arzt Dr. Svend Huber aus Karlsdorf-Neuthard einigten sich am Dienstag in einem Gespräch unter Beteiligung der Vertreter der betroffenen Gemeinden und des Landratsamts darauf, dass Dr. Huber für die Weiterführung unverzüglich eine Nebenbetriebsstätte in Spöck beantragt und die KVBW sowie der Zulassungsausschuss diesen Antrag beschleunigt bearbeiten.
Das von Dr. Huber ebenfalls beantragte und bislang nicht genehmigte Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Karlsdorf-Neuthard soll bis Anfang 2012 unter Beachtung der neuen Gesetzeslage vorbereitet und beschieden werden. Da im Zuge des geplanten Versorgungsgesetzes Änderungen der Bestimmungen für MVZ vorgesehen sind, würden die rechtlichen Bedenken des Zulassungsausschusses dann hinfällig werden. Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis, vor allem da hiermit ein Weg gefunden wurde, die Versorgung der Bevölkerung in Spöck weiterhin zu gewährleisten.
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| KVBW-Chef Metke: Kann Äußerungen v. Stackelbergs nicht nachvollziehen - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 9. Juni 2011 – Als „unlautere Angstmache“ hat KVBW-Chef Dr. Norbert Metke die Äußerungen von GKV-Vize Johannes-Magnus v. Stackelberg kommentiert, der das GKV-Versorgungsgesetz als „Gelddruckmaschine für Ärzte“ bezeichnet hat. „Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung vor dem Hintergrund eines drohenden Ärztemangels zu sichern. Es ist bedauerlich, dass der GKV-Spitzenverband dies offensichtlich torpedieren möchte, zumal keine eigenen Vorschläge vorhanden sind, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“
Metke wies darauf hin, dass in dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Maßnahmen enthalten seien, die in den unterschiedlichsten Bereichen der ärztlichen Tätigkeit ansetzen würden. „Aus Sicht des Vorstands der KVBW werden hier Tatsachen verdreht. Denn in allererster Linie sind in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, die aus der Gesamtvergütung der Ärzte bezahlt werden sollen. Eine Erhöhung des Honorars spielt allenfalls in Randbereichen eine Rolle, etwa in Bezug auf stärkere Anreize für Landärzte. Noch ist aber völlig unklar, wie dies ausgestaltet wird und unter welchen Bedingungen dies überhaupt zur Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht nachvollziehen, wie derartige Behauptungen zustande kommen und finde es unseriös, darauf eine Stellungnahme für den gesamten Gesetzentwurf zu stützen.“
Metke bedauerte, dass der GKV-Spitzenverband mit seiner populistischen Fundamentalopposition keinen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten könne oder wolle. „Umso mehr sind wir froh, dass wir auf Landesebene Krankenkassen haben, die das Problem erkannt haben und mit uns gemeinsam nach Lösungen suchen, wie wir vor dem Hintergrund zurückgehender Ärztezahlen auch in Zukunft die Versorgung sichern können.“
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| Elektronische Gesundheitskarte: Metke fordert Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 3. Juni 2011 – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, forderte angesichts der Sicherheitslücke bei der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sofortige Überprüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Metke sagte am Montag auf der Vertreterversammlung der KBV in Kiel: „Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll in einem Eilverfahren gebeten werden zu prüfen, ob die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte unter den gegebenen Umständen überhaupt vertretbar ist.“ In einem Schreiben an die Delegierten der Vertreterversammlung äußerte der KVBW-Chef, dass die aktuelle Sicherheitslücke den Vorstand in seiner grundsätzlichen Ablehnung der eGK bestätigt habe. „Wir halten es für ein absolutes und inakzeptables Unding, dass bereits zu Beginn der Einführung eine Sicherheitslücke entdeckt wurde, nachdem den Ärzten von der Politik, der Industrie und den Datenschützern immer wieder signalisiert wird, dass E-Card und Terminals absolut sicher seien.“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen zu den Sicherheitsbedenken Stellung bezogen. In dem Schreiben bestätigt das BSI ein bestehendes Restrisiko. Gleichzeitig sichert das BSI der von der Selbstverwaltung ins Leben gerufenen Steuerungsgruppe zur Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zum Ausschluss des „Restrisikos““ seine Unterstützung zu.
Immerhin konnte Metke für Baden-Württemberg vorerst Entwarnung geben. „Wir sind von der Sicherheitslücke mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen, da diese nur eine spezielle Anwendung betrifft, die in Baden-Württemberg aber nicht vorhanden ist.“ Er betonte auch, dass Patientendaten davon nicht betroffen seien. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung stellte der KVBW-Vorsitzende klar: „Die aktuelle Karte, wie sie nun eingeführt wird, wird keine Funktionen umfassen, die nicht auch mit der bisherigen Krankenversichertenkarte abgedeckt sind. Wir werden uns aber mit aller Entschiedenheit gegen mögliche künftige Bestrebungen wenden, die eine Online-Anbindung, insbesondere eine zentrale Speicherung von Patientendaten durch die Karte vorsehen.“
Metke weiter: „Verantwortlich für die Irritationen sind alleine der Gesetzgeber und das Bundesministerium für Gesundheit, weil es die Krankenkassen und KVen gegen deren expliziten Willen gezwungen hat, die Versicherten trotz offensichtlich unausgereifter Technologie mit neuen Karten auszustatten. Die neue elektronische Gesundheitskarte ist ausschließlich mit Lesegeräten der nächsten Generation zu lesen, die in Großteilen der Praxen eigens dafür angeschafft werden müssen. Wir halten uns nicht für innovationsfeindlich, aber wir wehren uns, für eine Technologie, die noch in den Kinderschuhen steckt, die Sicherheit unserer Patientendaten aufs Spiel zu setzen und anschließend auch noch die Köpfe dafür hinzuhalten. Ärzte und Patienten sind keine Versuchsaffen der IT-Technologie.“
Bis zur Klärung empfiehlt die KVBW ihren Mitgliedern, die bis zum 30. September gewährte Förderung der Krankenkassen auf die Anschaffung von Lesegeräten weiterhin in Anspruch zu nehmen, die Geräte jedoch nicht online zu schalten.
Downloadbare Dokumente
| BSI Stellungnahme eGK-Terminals |
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| Wegweisend und seiner Zeit voraus - Kategorie: 2011 | ||
Positives Fazit nach zwei Jahren AD(H)S-Vertrag | ||
STUTTGART, 26. Mai 2011 – Ein positives Fazit nach zwei Jahren AD(H)S-Vertrag ziehen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eines Vertrages zur besseren Versorgung von Patienten mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADS) beziehungsweise einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine positive Bilanz gezogen. Nach Meinung von Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, hat sich der Vertrag in seiner Laufzeit bewährt: „Wir freuen uns, dass sowohl die Patienten als auch die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten den Vertrag so gut angenommen haben.“ Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KVBW, stellte fest: „Wir haben die Versorgung der Patienten mit AD(H)S in Baden-Württemberg deutlich verbessern können.“
Der AD(H)S-Vertrag wurde 2008 in der Vertragswerkstatt der KBV konzipiert und ein Jahr später von der KVBW als bislang einziger KV in Deutschland umgesetzt. „Die KVBW hat hier eine Vorreiterrolle übernommen“, sagte Müller. Beteiligt sind die Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendärzte sowie die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung. Beteiligt ist zudem die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg.
Etwa 1.600 Kinder und Jugendliche waren im ersten Quartal 2011 nach Angaben der KVBW in dem Vertrag eingeschrieben. Gleichzeitig haben 127 Ärzte, 31 Psychiater, 26 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie 13 Psychotherapeuten, insgesamt also 197 Ärzte und Psychotherapeuten, an der interdisziplinären Versorgung teilgenommen. Ziel des Vertrages ist es, betroffenen Familien einen niederschwelligen Zugang mit klaren Behandlungswegen und festen Ansprechpartnern zu bieten. Gleichzeitig soll ein koordinierter Ressourceneinsatz die Wartezeiten auf geeignete Therapieplätze reduzieren. Müller betonte, dass neben der Verbesserung der Versorgung die Wirtschaftlichkeit der Patientenbehandlung eine Rolle spielt. „Wir wollen mit dem Vertrag auch Doppeluntersuchungen und stationäre Einweisungen vermeiden.“
Lilie erläuterte, wie gemeinsam mit den Beteiligten die Ziele im Arbeitsalltag integriert werden. „Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der am Vertrag teilnimmt, ist in einem Team eingebunden, dem mindestens ein Kinder- und Jugendarzt, ein Kinder- und Jugendlichenpsychiater und ein Psychotherapeut angehören. In der Zwischenzeit haben sich feste Teamstrukturen herausgebildet. Die Patienten können so abgestimmt zwischen den beteiligten Berufsgruppen behandelt werden.“ Zudem sei es durch den Vertrag möglich, Eltern und andere Beteiligte wie Schulen und Kindergärten besser zu integrieren.
Aus Sicht von Müller war und ist der Vertrag seiner Zeit voraus. „Wir setzen in der Patientenbehandlung eine Qualität um, die optimal geeignet ist, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S zu gewährleisten.“ Lilie lobte die interdisziplinäre Struktur, die der Vertrag ermöglicht: „In struktureller Hinsicht ist das Versorgungskonzept wegweisend und wird wirksam in die Praxis umgesetzt. Die AD(H)S-Teams bieten eine solide, dezentrale Netzstruktur für die Behandlung der Patienten.“
Beide hoben hervor, dass im AD(H)S-Vertrag Kooperation und Vernetzung ohne externe Dienstleister, also ohne Berater und Netzmanager, erfolgt.
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| „Unfähig und absolutistisch“ Metke wirft Weidhaas Inkompetenz vor - Kategorie: 2011 | ||
Vertreterversammlung der KBV ist zur Farce geworden | ||
STUTTGART, 18. Mai 2011 – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat schwere Vorwürfe
gegen den Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, erhoben. „Unter der Führung von Herrn Weidhaas sind die KBV-Vertreterversammlungen zu einer Farce geworden“, beklagte sich Metke am Mittwoch in Stuttgart. „Es zeichnet sich bereits nach zwei Sitzungen ab, dass er ein nicht akzeptables Amtsverständnis hat, mit seiner Aufgabe überfordert ist und seiner Verantwortung nicht gerecht wird. Herr Weidhaas hat sich als klare Fehlbesetzung erwiesen.“
Aktueller Anlass ist die Sondervertreterversammlung am Dienstag. Dort sollte über eine Konvergenz zwischen den KVen entschieden werden, gegen die sich im Vorfeld heftige Kritik unter anderem aus Baden-Württemberg geregt hat. Nach der Vorstellung des Themas durch den KBV-Vorstand und nur drei Wortbeiträgen wurde die Diskussion abgebrochen, worauf mehrere Delegierte unter anderem der KVBW empört den Raum verlassen haben. „Ich kann es nicht nachvollziehen, dass ein Vorsitzender einer Vertreterversammlung einen derartigen Bedeutungsverlust des Parlamentes zulässt.
Wozu braucht es eine Vertreterversammlung, wenn nur noch abgenickt wird und bewusst kein Raum für die Diskussion und damit Erarbeitung einer von der Ärzteschaft akzeptierten Lösung bleibt. Die Vertreterversammlung wurde nur wegen diesem Punkt einberufen, was Kosten von mehr als 100.000 Euro verursacht!“
Der KVBW-Chef ärgerte sich weiter über das undemokratische Verfahren. „Hier
handelt es sich um eine Frage mit erheblicher Bedeutung. Immerhin ging es um eine Summe von 500 Mio. Euro, die unter den KVen nach neuen Kriterien verteilt werden sollte. Natürlich ist klar, dass einige KVen keinerlei Interesse an einer Diskussion gehabt haben. Aber gerade dann ist es die Aufgabe des Vorsitzenden, ein faires Verfahren zu ermöglichen – zumal die Sitzverteilung in der KBV-Vertreterversammlung ja nicht die Mitgliederzahlen widerspiegelt.“
Metke forderte Weidhaas auf, sich über seine Rolle Gedanken zu machen und dann die Konsequenzen zu ziehen. „Es ist leider nicht das erste Mal, dass unter der Leitung von Weidhaas die Verfahren in der KBV-Vertreterversammlung den Anliegen und dem Ansehen der Ärzteschaft geschadet haben. Weidhaas trägt auch die Verantwortung für die völlig abenteuerliche Neugestaltung der Dienstverträge des KBV-Vorstandes.
Bereits hier wurde ein Amtsverständnis deutlich, das sich nicht mit den demokratischen Spielregeln in der Ärzteschaft verträgt. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung ist nicht der verlängerte Arm und Erfüllungsgehilfe des KBV-Vorstandes, sondern hat die Aufgabe ihn zu kontrollieren.“ Metke weiter: „Wenn Herr Weidhaas sich gegenüber den Medien mit dem Ergebnis zufrieden zeigt und verbreitet, dass hier eine Lösung gemeinsam erarbeitet wurde, obwohl ein Viertel der Delegierten, die mehr als 50.000 Ärzte repräsentieren, systematisch ausgegrenzt wurde, dann spricht das für sich. Wenn sich die Verfahren in der Vertreterversammlung der KBV nicht ändern, befürchte ich
eine ernsthafte Beschädigung der Selbstverwaltung. In den kommenden Jahren stehen Entscheidungen an, die Weichenstellungen für die Ärzte bedeuten. Wir brauchen hier einen großen Rückhalt in der Ärzteschaft, um unsere Anliegen im Wettbewerb mit den anderen Interessengruppen durchsetzen zu können.“
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| FALK kritisiert Verhalten in der KBV-VV als undemokratisch - Kategorie: 2011 | ||
Opposition wird bei Diskussion konsequent ausgeschlossen | ||
BERLIN 17. Mai 2011 – Die Vertreter der Mitglieds-KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) haben nahezu geschlossen und zusammen mit Vertretern einiger weiterer Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) die heutige Sonder-Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter Protest verlassen. Eigentlich hätten bei der heutigen Versammlung die Pläne für eine weitere bundesweite Konvergenz der Gesamtvergütung diskutiert werden sollen. Die Diskussion zur geplanten Umverteilung von Honorarzuwächsen zwischen den KV-Regionen wurde jedoch nach nur drei Redebeiträgen rigoros unterbunden, die Stimmen der Opposition nicht mehr gehört. Auf Antrag eines Delegierten der KBV-Vertreterversammlung (VV) wurde die Rednerliste geschlossen und so FALK und anderen Gegnern der Konvergenzpläne der KBV jede Chance genommen, am Diskussions- und Entscheidungsprozess aktiv mitzuwirken. Damit sei die heutige KBV-VV zu einer Farce geworden.
„Dieses Verhalten verstößt gegen alle demokratischen Grundsätze. Was ist von einem Ärzte-Parlament zu halten, in dem oppositionelle Stimmen systematisch unterdrückt werden und kein offener Meinungsbildungsprozess stattfinden kann?!“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, den Ablauf der heutigen KBV-VV. Offenbar sei die KBV-VV inwischen zu einem Gremium mutiert, in dem nur noch abgenickt werde, was im Vorfeld abgesprochen worden sei. Auch Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, kritisierte das Vorgehen in der heutigen Sonder-VV der KBV scharf: „Im Zuge dieser ‚Hinterzimmerpolitik’ werden die Stimmen etlicher tausend Ärzte einfach ignoriert. Wir Mitglieder der KBV-VV, die einer weiteren bundesweiten Konvergenz der Gesamtvergütung kritisch gegenüber stehen, vertreten dabei rund 50.000 Niedergelassene. Denen kann man nicht einfach den Mund verbieten“, so Krombholz. Dabei habe man als Opposition den Diskussions- und Entscheidungsprozess eigentlich konstruktiv mitgestalten wollen. „Wir wollten uns der Diskussion stellen und gemeinsam mit den anderen KVen zu einer Lösung kommen, die für alle tragbar gewesen wäre – so wie es in einer anständigen Demokratie üblich ist. So werden wir jedoch ins Abseits gedrängt und übergangen.“
„Bei der Frage nach einer weiteren bundesweiten Konvergenz der Gesamtvergütung geht es um die Umverteilung von rund 500 Millionen Euro. Das ist nichts, was einfach von wenigen ohne Einbindung aller gewählten Vertreter in der KBV-VV entschieden werden kann“, ergänzte Dr. Wolfgang Eckert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Bereits im Vorfeld der heutigen Sonder-VV der KBV habe man sich geärgert, dass die Zahlen und Fakten, die als Grundlage der heutigen Sitzung dienen sollten, erst sehr spät zugänglich gemacht worden seien. „Schon da konnte man den Eindruck gewinnen, man würde bewusst möglichst uninformiert und unvorbereitet gehalten“, so Eckert. Heute habe sich
schließlich deutlich gezeigt, dass die KBV-Führung derzeit kein Interesse an einem fairen demokratischen Miteinander habe.
„FALK fordert weiterhin neben einer Rückverlagerung der Honorarverteilungskompetenz vom Bund auf die Länder eine Re-Regionalisierung der Kompetenz zur Honorarverhandlung. Wir müssen dringend wieder im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung die Strukturen für die ambulante Versorgung gestalten können“, so Dr. Gerd W. Zimmermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Da eine innerärztliche, einvernehmliche Lösung unter anderem durch das Verhalten einiger KVen in der heutigen Sonder-VV der KBV in weite Ferne gerückt sei, appellierte FALK vor allem an die Politik, den Regionen mehr Möglichkeiten zur Verhandlung von Strukturen und Vergütung in der ambulanten Versorgung zu geben. Die Re-Regionalisierung von Verhandlungs- und Entscheidungskompetenzen, wie sie bereits auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angelegt sei, müsse nun dringend umgesetzt werden.
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| Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) lehnt weitere bundesweite Honorar-Umverteilung ab - Kategorie: 2011 | ||
Politische Probleme nicht auf Kosten der Patienten und Ärzte lösen | ||
BERLIN, 16. Mai 2011 – Die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) lehnt eine weitere bundesweite Konvergenz der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV) – sprich: eine weitere Umverteilung von Honorarzuwächsen zwischen den KV-Regionen – grundsätzlich ab. FALK fordert vielmehr neben der Rückverlagerung der Honorarverteilungskompetenz vom Bund auf die Länder auch eine Re-Regionalisierung der Kompetenz zur Honorarverhandlung. Man wolle wieder – wie zu Zeiten vor der großen Honorarreform 2009 – mit den Krankenkassen vor Ort die Strukturen für die ambulante Versorgung selbst gestalten und kassenartspezifisch die entsprechende Vergütung für die Ärzte und Psychotherapeuten eigenständig verhandeln. Dies gaben die Vorstände der in FALK organisierten Länder-KVen, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV), heute in Berlin bekannt. Anlass ist die für morgen, den 17. Mai 2011, anberaumte Sonder-Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei der Pläne für eine solche neuerliche Konvergenz der mGV diskutiert werden sollen.
Dazu sagte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke: "Wir stellen uns ganz klar gegen weitere dirigistische Bundesvorgaben und wehren uns gegen den Versuch einiger KVen, die Umverteilungsmaschinerie fortzusetzen. Wir Länder-KVen sind unseren Mitgliedern vor Ort verpflichtet. Dass Teile des ärztlichen Honorars, das in einer Region mit den Krankenkassen verhandelt wird, anschließend in andere Regionen mit weniger guten Verhandlungsergebnissen abfließen, ist nicht vermittelbar." Außerdem hätten die Mitglieder der KVen, die jetzt von einer weiteren Konvergenz negativ betroffen wären, bereits im Zuge früherer Konvergenz-Verfahren weit unterdurchschnittlich von den Honorarzuwächsen der letzten Jahre profitiert und somit schon sehr viel Solidarität mit den Ärzten anderer Regionen bewiesen.
"Es ist grundsätzlich ein hehres Ziel, Umfang und Güte der ambulanten Versorgung bundesweit anzugleichen – aber nicht, indem man die bestehenden hochwertigen Versorgungsstrukturen zerstört. Das ist ungerecht und führt zu großem Unmut nicht nur bei den Ärzten, sondern auch bei den Patienten, die dann Teile ihres jetzigen Versorgungsangebots verlieren", so Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB. Letztlich sei das bundesweite Ungleichgewicht in der ambulanten Versorgung vielmehr ein Problem, das es politisch zu lösen gelte. "Die Versorgungsstrukturen der einzelnen Länder-KVen unterscheiden sich heute teils eklatant voneinander. Bayerns Ärzte bieten zum Beispiel eine wohnortnahe ambulante Chemotherapie an. Dieses Therapieangebot gibt es in einigen anderen KV-Regionen jedoch nur in Krankenhäusern, also stationär. Solche strukturellen Unterschiede in der ambulanten Versorgung rechtfertigen auch entsprechend unterschiedlich hohe Ausgaben je Versicherten." Gleiches Geld könne es nur für ein gleiches Leistungsangebot geben, so Krombholz.
"Hinzu kommt, dass eine undifferenzierte bundesweite Nivellierung des ambulanten Behandlungsbedarfs nicht zu einer besseren Versorgung der Patienten führt", ergänzte KVMV-Chef Dr. Wolfgang Eckert. Denn, so Eckert weiter: "Der heute erreichte Stand basiert auf dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Regionen. Dieser darf nicht durch eine sachfremde Umverteilung zum Schaden von Patienten und Ärzten negiert werden."
Eine weitere Schwäche der geplanten Konvergenz der Vergütungen nannte Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstandsvorsitzender der KVH: "Dabei geht es um die Frage, wie denn der jeweilige ambulante Behandlungsbedarf ermittelt werden soll. Wird der Grad der Krankheitslast beispielsweise anhand der Kodierung von Diagnosen bestimmt, fallen nicht nur einige wesentliche ambulante Versorgungsangebote wie etwa die Prävention unter den Tisch. Zudem kann auch ein weiteres Bürokratiemonster wie die Ambulanten Kodierrichtlinien nicht gewährleisten, dass die Versorgung der Patienten tatsächlich realistisch und umfassend abgebildet wird", so Zimmeck. Darum lehne FALK die Ambulanten Kodierrichtlinien in ihrer jetzigen Form ab.
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| Für mehr Einfluss der Länder-KVen: Vier KVen kooperieren und gründen FALK - Kategorie: 2011 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung | ||
BERLIN, 5. Mai 2011 – Aus einer Initiative von vier Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Freie Allianz der Länder-KVen – kurz: FALK – entstanden. Die Gründungsmitglieder sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Dies gaben deren Vorstandsvorsitzende, Dr. Norbert Metke (KVBW), Dr. Wolfgang Krombholz (KVB), Frank-Rüdiger Zimmeck (KVH) und Dr. Wolfgang Eckert (KVMV), heute in Berlin bekannt. Ziel des Zusammenschlusses ist eine länderübergreifende Kooperation hinsichtlich wichtiger gesundheits- und versorgungspolitischer Themen sowie eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene. Im Fokus steht dabei aktuell die Diskussion zum geplanten Versorgungsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
„Wir stehen ganz klar für das Prinzip der Subsidiarität. Das heißt: Wir wollen wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den Regionen. Vorgaben aus Berlin sollen nur noch dann gemacht werden, wenn eine bundesweit einheitliche Regelung wirklich unbedingt nötig ist“, erläutert Metke. Zuletzt sei auf Bundesebene eine zunehmende Zentralisierung der Enttscheidungsprozesse zu beobachten gewesen. Regional spezifische Interessen seien dabei zu oft unberücksichtigt geblieben. "Versorgungslandschaften sind gewachsene Strukturen, die naturgemäß unterschiedlich aussehen und daher auch unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen. Diese Herausforderungen bedürfen einer differenzierten Betrachtung. Wir brauchen passgenaue Lösungen – doch die kann es nur geben, wenn wir in den Regionen die nötige Entscheidungskompetenzen erhalten“, so Krombholz. Daher stehe die Re-Regionalisierung ganz oben auf der Agenda der FALK.
„Das GKV-Versorgungsgesetz, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, bietet große Chancen – auch, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Wir sehen uns in der Verantwortung, tragfähige Konzepte für die Zukunft der ambulanten Versorgung zu entwickeln“, erklärt Zimmeck. Auch hier müsse letztlich jede KV eigene Wege gehen können. „Wir können dabei allerdings viel voneinander lernen“, so Zimmeck. FALK sei daher nicht nur eine Kooperation zur stärkeren Vertretung der politischen Interessen der Länder-KVen in Berlin, sondern auch eine Gemeinschaft, in der man gemeinsam Ideen für eine gute flächendeckende wohnortnahe Versorgung diskutieren wolle, so Eckert: „Wir wollen, dass Politik und Selbstverwaltung in Berlin wieder stärker die Perspektive der Länder berücksichtigen. Dazu bringen wir uns aktiv in die Beratungen zur Neugestaltung der Bedarfsplanung, zum Honorarsystem in der vertragsärztlichen Vergütung und zu den Strukturen in der ambulanten Versorgung ein.“
Man wolle endlich wieder politische Entscheidungen mitgestalten, anstatt sie nur in den Regionen umzusetzen, so die vier KV-Chefs. Dazu werde FALK unter anderem ein Büro in Berlin einrichten. FALK sei offen für neue Bündnispartner.
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| Krampfhafte Selbstprofilierung: die Realitätsferne des Herrn von Stackelberg - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 27. April 2011 – Als „krampfhafte Selbstprofilierung, bei der ich hoffe, dass sie keinen Krankheitswert erreicht“ hat der Vorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, die Forderung des stv. Vorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg, bezeichnet, die Honorare der Ärzte in städtischen Regionen zugunsten des Landes abzusenken sowie Zulassungen nur noch auf Zeit zu vergeben.
Metke stellte klar, dass das Denken in Über- und Unterversorgung der Vergangenheit angehört. „Wir haben eine alte Bedarfsplanung, die mit völlig überholten Zahlen aus den 90er Jahren operiert. Überversorgung ist eine reine Rechengröße, die viele Tatsachen in der Versorgung nicht berücksichtigt. Dazu gehören etwa die Pendler in den Großstädten. Die Stadt Stuttgart hat beispielsweise bei einer Einwohnerzahl von knapp 580.000 Einwohner jeden Tag 211.000 Arbeiter und Angestellte, die aus dem Umland in die Stadt pendeln – und von denen ein Teil dort natürlich auch zum Arzt geht. Wenn der GKV-Spitzenverband nun fordert, dass den Fachärzten in den Zentren das Honorar zu Gunsten ländlicher Regionen gekürzt werden soll, dann zeigt dies, dass dort völlig überholte Vorstellungen über die Versorgungsrealität vorliegen. Auch aus fachlicher Sicht ergibt das keinen Sinn. Der GKV-Spitzenverband hat sich über Jahre hinweg dafür eingesetzt, dass deutschlandweit gleiches Honorar für gleiche Leistung bezahlt wird, nun soll das sogar regional unterschiedlich sein“, so der Vorstandsvorsitzende der KVBW. Metke mahnte denn auch mehr Ernsthaftigkeit beim GKV-Spitzenverband an: „Medizin in den niedergelassenen Praxen ist keine Soap-Opera, die vor dem Hintergrund eines möglichst hohen Unterhaltungswerts produziert wird, sondern harte Realität für alle dort Tätigen. Wir sollten den Ärzten und dem Praxispersonal das Gefühl geben, dass wir ihr Bemühen um die Versorgung der Patienten ernst nehmen.“
Metke warf v. Stackelberg vor, die Probleme in der Versorgung nicht anerkennen zu wollen: „Wer in Zeiten eines drohenden Ärztemangels seine Energie darauf verwendet, Arztpraxen zu schließen, sollte darauf achten, dass dies nicht in eine Entwicklung führt, in der die Hilfe eines niedergelassenen Psychotherapeuten erforderlich wird - wenn sich denn noch einer findet. Zulassungen auf Zeit sind Forderungen aus der Mottenkiste der Planwirtschaft. Das Hauptproblem, warum sich die jungen Mediziner heute nicht niederlassen, ist die fehlende Planungssicherheit, weil sich die Rahmenbedingungen permanent ändern. Gerade solche Forderungen verschärfen das noch einmal. Sie sind nicht die Lösung, sondern Teil des Problems. Wir brauchen keine Kassenfunktionäre, die sich auf dem Rücken der Patienten und der Ärzte selbst profilieren wollen, sondern Verantwortliche, die die Realität wahrnehmen und konstruktiv daran arbeiten, die Versorgung auf Dauer aufrechtzuerhalten.“
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| KVBW-Vorsitzender Dr. Norbert Metke lobt Koalitionsvereinbarung - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 27. April 2011 – Als „positives Signal für die ambulante Versorgung im Land“ wertete KVBW-Vorstandschef Dr. Norbert Metke den heute unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in Baden-Württemberg.
Metke sagte: „Wir freuen uns, dass die neue Landesregierung die Aufrechterhaltung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung aktiv gestalten möchte und hierbei deutschlandweit eine Vorreiterrolle in der Entwicklung neuer medizinischer Versorgungsstrukturen einnehmen möchte.“ Metke verwies in diesem Zusammenhang auf das KVBW-Konzept RegioPraxis BW.
„Besonders positiv bewerten wir, dass die künftige Landesregierung sich des Problems des Notfalldienstes annehmen möchte und hier auf regionale Notfallpraxen in Kooperation mit den Krankenhäusern setzt. Die KVBW hat mit diesem Modell bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt, sowohl in Hinblick auf die Versorgung der Patienten als in Bezug auf die Reduzierung der Dienstbelastung der Ärzte.“ Gleichermaßen begrüßte Metke die Ankündigung, den Stellenwert des Fachs Allgemeinmedizin bereits im Studium zu stärken und in allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzurichten.
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| KVBW: Schulterschluss mit den Kommunen und Konzepte gegen den Ärztemangel in der Ortenau - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART/OBERKIRCH, 15. April 2011 – Jeder vierte niedergelassene Hausarzt im Landkreis Ortenau ist über 60 Jahre und geht damit in absehbarer Zeit in den Ruhestand. Nachfolger für Arztpraxen im ländlichen Raum zu finden, wird immer schwieriger. Angesichts der Altersstruktur der Ärzte und dem Mangel an Nachwuchsmedizinern besteht dringender Handlungsbedarf, um die wohnortnahe Versorgung der Menschen zu sichern. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) informierte heute in Oberkirch die Bürgermeister aus dem Landkreis Ortenau über die Situation der ärztlichen Versorgung und stellte Lösungsansätze vor.
"Wir müssen dafür sorgen, dass es für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiv wird, als niedergelassener Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein“, sagte Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der KVBW. Ein zentrales Element des Maßnahmenpakets ist das Projekt "RegioPraxisBW". Mit diesem neuen Versorgungsmodell möchte die KVBW an mindestens zwei Standorten in Baden-Württemberg starten. Es bringt viele Vorteile für die Ärzte: überschaubare Investitionen, geregelte Arbeitszeiten, Möglichkeit zur Teilzeitarbeit und Tätigkeit im Angestelltenverhältnis. „Vor allem für Ärztinnen ist dieses Modell interessant, weil es Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht“, so Dr. Fechner. Die RegioPraxen sollen in Form von Nebenbetriebsstätten auch Raum für die Arbeit von Fachärzten bieten. Räumlichkeiten und Einrichtung werden den Ärzten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Die KVBW will beim Land Baden-Württemberg, den Krankenkassen und den Gemeinden um das nötige Geld werben. Neben der RegioPraxis sieht die KVBW im Ausbau von ärztlichen Kooperationen und Nebenbetriebsstätten eine Chance, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.
„Besonders wichtig ist es uns aber, wieder mehr junge Menschen für den Arztberuf zu begeistern“, erklärte Dr. Fechner. Die KVBW wirbt deshalb aktiv bei Abiturienten und Medizinstudenten für die Niederlassung und setzt hierbei besonders auf Informations- und Förderungsmaßnahmen. Im Jahr 2010 haben die niedergelassenen Ärzte unter Beteiligung der Krankenkassen in Baden-Württemberg 7,7 Millionen Euro in die Weiterbildung von Fachärzten für Allgemeinmedizin investiert.
Doch auch die Gemeinden sollen gegen den Ärztemangel ihren Teil beitragen: „Ob das Land für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiv wird, hängt natürlich auch mit den dortigen Lebensbedingungen zusammen, beispielsweise, ob junge Mütter auch Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bekommen. Die Kommunen sollten hier für geeignete Rahmenbedingungen sorgen“, erläuterte Dr. Peter Hinz, stellvertretender Geschäftsführer der KVBW und für den Bereich Sicherstellung verantwortlich. Er forderte die Kommunen auf, Arztpraxen wie mittelständische Unternehmen zu fördern und zusammen mit den kommunalen Krankenhäusern die Weiterbildung von Ärzten durch eine organisierte Verbundweiterbildung zu erleichtern. Bisher müssen die jungen Mediziner unter schwierigen Bedingungen ihre Weiterbildung selbst organisieren, was mit Beschäftigungslücken, Wohnortwechseln und vielen Unsicherheiten verbunden ist. Die organisierte Verbundweiterbildung könnte die Ärzte in der Weiterbildung entlasten und an eine Region binden.
Auch die Landesregierung sieht Handlungsbedarf: „Bereits im letzten Jahr hat die Landesregierung ein 10-Punkte-Aktionsprogramm verabschiedet. Darin werden die unterschiedlichen Handlungsoptionen des Landes gebündelt. Diese reichen von der Nachwuchsförderung über die Verbesserung der bestehenden Versorgungsstrukturen bis hin zu einer Verbesserung der Bedarfsplanung“, erklärte Manfred Zach, Ministerialdirigent im Sozialministerium Baden-Württemberg. Die Landesregierung stellt darüber hinaus ein Förderprogramm von insgesamt rund sieben Millionen Euro zur Verfügung. Unterstützt werden vor allem Projekte, die von den Akteuren vor Ort entwickelt werden und die innovative Ansätze zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit familienfreundlicher beruflicher Tätigkeit von jungen Ärztinnen und Ärzte verbinden.
Die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden wird besonders durch die ortsnahe medizinische Versorgung vor Ort bestimmt. Sie ist für den Biberacher Bürgermeister und Kreisverbandsvorsitzenden des Gemeindetags Baden-Württemberg im Ortenaukreis Hans Peter Heizmann ein entscheidender Standortfaktor. „Da wir allerdings nur bedingt Einfluss auf die Niederlassung von Landärzten nehmen können, ist es für uns von großer Bedeutung, dass die KVBW und das Land uns unterstützen. Arbeitsplätze am Wohnort oder in interkommunalen Gewerbegebieten zu schaffen, damit der Ehepartner auch wohnortnah eine Arbeit findet, zeigt eine in die Zukunft gerichtete Gemeindepolitik. Nur mit einer familienfreundlichen Politik hat eine Gemeinde unter dem demografischen Wandel noch eine Chance, attraktiv und damit liebens- und lebenswert zu bleiben und auch die Einwohnerzahl zu halten“, erklärte Heizmann. Das Aktionsprogramm der Landesregierung bewertete er dabei als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Nun müsse die neue Landesregierung aber auch an dieser erfolgreichen Standortpolitik weiter arbeiten. Schwerpunkte für Maßnahmen im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung müssten in den Städtebauförderprogrammen nun verstärkt Niederschlag finden. Vom Gesetzgeber erwartet Hans Peter Heizmann, dass es für Hausarztpraxen oder auch für Fachärzte eine Bestandsgarantie für den Standort oder zumindest in nächster Nähe gibt.
„Entscheidend ist, dass Ärzte einfacher ihrem Beruf nachgehen können, von der überbordenden Bürokratie befreit werden und eine bessere Honorierung der ärztlichen Leistungen erhalten,“ erklärte Dr. med. Johannes Probst, Hausarzt in St. Georgen und Sprecher des Freiburger Bezirksbeirates der KVBW. Für ihn spielt auch die Einrichtung von organisierten ärztlichen Notfallpraxen eine große Rolle: „Um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum wieder attraktiver zu machen und die Dienstbelastung der Ärzte zu reduzieren, ist dies ein wichtiger Baustein.“
Kontaktdaten:
Martina Tröscher, Pressereferentin der KVBW
Telefon: 0761 / 884-4146
Manfred Zach, Ministerialdirigent,
Sozialministerium Baden-Württemberg
Telefon: 0711 / 123-3744
Hans Peter Heizmann, Bürgermeister von Biberach und Kreisverbandsvorsitzender Ortenau des Gemeindetags Baden-Württemberg
Telefon: 07835 / 63 65 - 10
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| Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg - Kategorie: 2011 | ||
Die Vertreterversammlung der KVBW missbilligt die Erhöhung der Vorstandsgehälter in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. | ||
STUTTGART, 14. April 2011 - Die Erhöhung der Bezüge des Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler um 35 % und seines Stellvertreters Dr. Carl-Heinz Müller um 15 % sind unangemessen und nicht akzeptabel.
Die Verträge wurden weitestgehend unter Ausschluss der gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV abgeschlossen. Die Vertreterversammlung verurteilt dieses intransparente Verfahren. Das hier praktizierte Verfahren der Gehaltserhöhung schafft Misstrauen und schadet dem Ansehen der Ärzte.
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| Geiz ist geil – Ambulante Kodierrichtlinien auf den Weg zur Vernunft gebracht - Kategorie: 2011 | ||
Beschluss auch herbe Niederlage für Köhler | ||
STUTTGART, 13. April 2011 – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner, hat den Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Aussetzung der Kodierrichtlinien ausdrücklich begrüßt.
Metke und Fechner stellten am Dienstag in Freiburg fest: „Es ist ein Sieg der Vernunft. Sechs Jahre hat es gedauert, bis sich die KBV überzeugen ließ, dass die Ambulanten Kodierrichtlinien in der bisherigen Form einen enormen Aufwand für die Ärzte darstellen, der völlig unnötig ist. Entscheidend für uns ist, dass es nun endlich einen klaren Beschluss gibt, der die dezidierten baden-württembergischen Forderungen berücksichtigt, wonach nur eine repräsentative Zahl an Praxen auf freiwilliger Basis kodieren soll und diese Praxen hierfür vergütet werden. Dies ist völlig ausreichend, um die landesspezifische Morbidität der Bevölkerung zu bestimmen.“
Für Metke und Fechner hat dieser Beschluss eine grundsätzliche Bedeutung: „Wir haben in Bezug auf die Kodierung nachvollziehbaren Widerstand der Ärzte in Baden-Württemberg erfahren. Über ihn gab es eine aus dem Land initiierte Petition beim Deutschen Bundestag, die innerhalb von kurzer Zeit von deutlich mehr als 50 000 Ärzten unterstützt wurde. Der neue Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat rechtzeitig Alternativvorschläge zu den nicht-handhabbaren klassischen Ambulanten Kodierrichtlinien erarbeitet. Wer glaubte, dies einfach ignorieren zu können, wurde von der Realität eingeholt.“
Metke stellte klar, dass sich der Vorstand der KVBW weiter für eine sinnvolle, insbesondere aber tragbare - und die Kollegen nicht noch mehr bürokratisch belastende - Kodierung des Krankheitsgeschehens einsetzen wird, aber nur dort, wo sie Sinn ergibt. „Der Beschluss der Vertreterversammlung der KBV ist ein Geschenk an alle Kollegen, die ihren Beruf leidenschaftlich zur Versorgung von Patienten statt zur Erfüllung unnötiger bürokratischer Hemmnisse ausüben“.
Für Metke stellt dieser Beschluss auch eine herbe Niederlage für KBV-Chef Andreas Köhler dar. „Köhler hatte in den vergangenen Wochen alles unternommen, um die Kodierrichtlinien in der bisherigen Form durchzusetzen. Dieser Beschluss ist daher auch eine klare Niederlage für Köhler und zeigt, dass innerhalb der KBV-Vertreterversammlung auch andere Koalitionen möglich sind.“
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| Pisa tut Not – die Rechenkünste der Frau Doris Pfeiffer - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 13. April 2011 – Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, hat aufs schärfste die Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes zum Thema „Arztarbeitszeiten“ verurteilt. Dr. Metke: „Bei der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes durch Frau Pfeiffer handelt es sich um eine gezielte Verunglimpfung der Ärzte in der Öffentlichkeit auf dem Boden einer völlig falschen Datenlage. Wer offizielle Sprechstundenzeiten absichtlich gleichsetzt mit der tatsächlichen Arbeitszeit der Ärzte, manipuliert wissentlich die Öffentlichkeitsmeinung gegen Leistungsträger und täuscht willentlich.“
In ihren Äußerungen bezog sich Doris Pfeiffer auf eine Umfrage des Forsa-Institutes, in der die Praxisöffnungszeiten untersucht wurden. Für Metke stellt die Umfrage den niedergelassenen Ärzten jedoch ein äußerst positives Zeugnis aus. „Die Studie zeigt, welch große Leistung die niedergelassenen Haus- und Fachärzte erbringen. Zehn Prozent der Praxen haben ganztags durchgängig ohne Pause geöffnet, mehr als zwei Drittel am Vor- und Nachmittag – das sind exzellente Werte. Wer noch zusätzlich berücksichtigt, dass ein Großteil der Praxen noch Zusatzsprechstunden und Operationen erbringen und, vor allem die Hausärzte, noch teilweise erhebliche Zeiten für Hausbesuche aufwenden, dann ist das mehr als bemerkenswert.“
Metke verwies darauf, dass zu den Sprechstundenzeiten noch einmal ein großer Aufwand für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die Verwaltung und Bürokratie mit hinzukomme. „Arbeitszeiten von 60 Stunden und mehr sind bei den niedergelassenen Ärzten die Regel, wer das willentlich verschweigt, täuscht absichtlich und hat sich als ernstzunehmender Diskussionspartner verabschiedet.“
Keinerlei Verständnis zeigte Metke daher für die Kritik der GKV-Präsidentin.
„Die Ärzte erbringen hier eine enorme Leistung, mit der die Basis für unser hervorragendes Gesundheitssystem gelegt wird – zumal sie für einen großen Teil ihres Zeitaufwandes nicht vergütet werden. Angemessen wäre hier ein uneingeschränkter Dank und große Anerkennung. Es zeigt erneut, wie weit sich der GKV-Spitzenverband von der Realität in den Praxen verabschiedet hat.“
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| Die KBV will ein neues Bürokratie- und Organisationsmonster einführen - Kategorie: 2011 | ||
Stellungnahme zum Abschnitt „spezialärztliche Versorgung“ im KBV-Diskussionsentwurf zum Konzept für ein GKV-Versorgungsgesetz | ||
STUTTGART, 7. April 2011 –Das vorgelegte Gesetzgebungskonzept der KBV zur Einführung einer sogenannten spezialärztlichen Versorgungsebene im GKV-Versorgungsgesetz wird von den Fachärzten der KVBW entschieden abgelehnt.
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| KVBW-Stellungnahme zur spezialärztl. Versorgung |
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| Stellungnahme der KVBW zu Positionspapieren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des BMG - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 4. April 2011 – Zum geplanten Versorgungsgesetz der Bundesregierung hat die KVBW eine Stellungnahme zu den bisher vorliegenden Positionspapieren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des BMG erarbeitet.
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| Positionspapier CDU und BMG Versorgungsgesetz Stellungnahme KVBW |
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| Niedergelassene Ärzte eröffnen Notfallpraxis in Breisach - Kategorie: 2011 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Helios Rosmann Klinik Breisach | ||
STUTTGART/BREISACH, 4. April 2011 – Am 16. April 2011 wird eine von den niedergelassenen Ärzten geführte Notfallpraxis in den Räumen der HELIOS Rosmann Klinik Breisach in Betrieb genommen. Die Praxis ist an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Patienten aus dem Notfalldienstbezirk Breisach, der von Jechtingen bis Niederrimsingen reicht, können zu diesen Sprechzeiten unangemeldet in die Notfallpraxis kommen. In den übrigen Zeiten (rund um die Uhr) ist der Arzt im Dienst wie bisher auch über die Rufnummer 01805/19292 300 zu erreichen. Werktags ab 19 Uhr und mittwochs ab 13 wird über diese Rufnummer der Dienst habende Arzt vermittelt. Tagsüber sind an Werktagen unverändert die behandelnden Haus- oder Fachärzte für ihre Patienten zuständig.
Das neue Modell bringt Vorteile für alle Beteiligten, vor allem aber sollen die Patienten von diesem Angebot profitieren. Durch Schaffung einer zentralen Anlaufstelle entfällt die Suche nach dem Dienst habenden Arzt. Die niedergelassenen Ärzte bündeln die Notfallversorgung am Krankenhaus und können bei Bedarf die diagnostischen Möglichkeiten wie Labor, Röntgen oder Sonographie des Krankenhauses nutzen. Außerdem können die niedergelassenen Ärzte der Notfallpraxis die Notfallambulanz am Krankenhaus spürbar entlasten. Ärzte und Pflegekräfte des Krankenhauses können sich wieder vermehrt den krankenhausrelevanten Erkrankungen und Behandlungen zuwenden. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt die Einrichtung der Notfallpraxis in Breisach: „Die KVBW unterstützt die Gründung von Notfallpraxen und sieht darin eine zukunftsorientierte Struktur für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten. Wir merken heute bereits deutlich, dass die Bereitschaft des medizinischen Nachwuchses sinkt, sich niederzulassen. Mit diesem Modell wird die Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzte reduziert und damit die Chance für die Nachbesetzung von Arztpraxen verbessert“, so. Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der KVBW.
Hintergrund-Information
Der Notfalldienstbezirk Breisach umfasst folgende Gemeinden: Achkarren, Bickensohl, Bischoffingen, Burkheim, Jechtingen, Niederrotweil, Oberbergen, Oberrotweil, Schelingen, Vogtsburg, Grezhausen, Gündlingen, Hochstetten, Ihringen, Merdingen, Niederrimsingen, Oberrimsingen, Wasenweiler und Breisach.
Ihre Ansprechpartner:
Für die Ärzte im Notfalldienstbereich Breisach:
Dr. med. Martin Kalchthaler, Tel. 07667/1024
Helios Klinik Breisach:
Prof. Dr. med. Michael Pfeiffer, Ärztlicher Direktor, Tel.: 076 67/84-360
KVBW: Pressereferat: Martina Tröscher, Tel. 0761/884-4146
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| Gemeinsamer Notfalldienst für Freiamt und Emmendingen - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART/EMMENDINGEN, 29. März 2011 – Ab dem 1. April 2011 werden die Bürger aus Emmendingen und Freiamt im Notfalldienst gemeinsam von einem niedergelassenen Arzt versorgt. Über die Rufnummer 01805/19292–320 vermittelt die zentrale Leitstelle den Arzt im Dienst.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ist der Arzt im Notfalldienst von 19 Uhr bis 8 Uhr im Einsatz. Am Mittwoch beginnt der Notfalldienst bereits um 13 Uhr. An den Wochenenden und an Feiertagen ist rund um die Uhr ein niedergelassener Arzt über die Leitstelle erreichbar.
Zu den üblichen Sprechstundenzeiten an Werktagen sind weiterhin die jeweiligen behandelnden Haus- oder Fachärzte für ihre Patienten zuständig. Befindet sich ein Arzt im Urlaub oder ist aus anderen Gründen nicht erreichbar, so muss er für eine Vertretung sorgen. Wer Vertretung hat, erfahren die Patienten zumeist über den Anrufbeantworter des behandelnden Arztes.
Mit der Neuorganisation reagieren die Ärzte in der Region und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die unterschiedliche Dienstbelastung in den Notfalldienstbereichen Freiamt und Emmendingen. Durch die Zusammenlegung werden die niedergelassenen Ärzte in der Region Freiamt entlastet.
Gleichzeitig werden zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten geschaffen. Eine hohe Dienstfrequenz hat oft zur Folge, dass ausscheidende Ärzte nur mit Schwierigkeiten einen Nachfolger für ihre Praxis finden.
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| Keine Doppelstrukturen durch geplante spezialärztliche Leistungsebene - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 25. März 2011 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg warnt vor dem Aufbau von Doppelstrukturen bei der spezialärztlichen Versorgung, die vom Bundesgesundheitsministerium ins Gespräch gebracht wird.
Das Bundesgesundheitsministerium möchte dabei den Zugang der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung von schweren Erkrankungen frei geben. In einer Stellungnahme der KVBW zum Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Versorgungsgesetz heißt es: „Aus Sicht der KVBW ist eine Änderung des § 116b SGB V und damit eine neue Leistungsebene für die sogenannte spezialärztliche Versorgung nicht erforderlich. Bereits heute gibt es in Baden-Württemberg eine gut funktionierende Struktur aus niedergelassenen Ärzten und dem stationären Bereich zur Behandlung der Patienten mit Krankheiten, die in den Bereich dieser Versorgung fallen.“
Gleichwohl sieht die KVBW, dass die Ausgangssituation in diesem Bereich in anderen Bundesländern anders ist. Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW nannte daher die Forderungen der KVBW, die bei einer eventuellen Neuregelung zu berücksichtigen sind: „Unerlässlich ist es, die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, damit keine Doppelstrukturen aufgebaut und damit die Versorgung dieser Krankheiten insgesamt gefährdet wird. Zumindest ist ein Überweisungsvorbehalt der Fachärzte erforderlich.“ Dieser Überweisungsvorbehalt solle auch auf die Hausärzte ausgedehnt und gesetzlich verankert werden.
„Gleichzeitig fordern wir einen konkreten Leistungskatalog und eine klare Abgrenzung der Diagnosen und Krankheitsbilder, die unter die spezialärztliche Versorgung fallen sollen. Gefordert sind dafür in erster Linie die regionalen Verhandlungspartner. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat lediglich eine Zuständigkeit für einzelne Rahmenbedingungen.“ Die KVBW spricht zudem für eine einheitliche Vergütung dieser Behandlungen aus. „Hier brauchen wir eine einheitliche Vergütung mit Pauschalen ohne Mengenbegrenzung oder Budgetierung“.
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| Option für mehr regionale Spielräume - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 21. März 2011 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat das Bundesgesundheitsministerium gebeten, im anstehenden Versorgungsgesetz eine Option für mehr regionalen Spielraum der KVen vorzusehen.
In einem entsprechenden Brief an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hat der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Norbert Metke darauf hingewiesen, wie dringend es erforderlich sei, dass mehr auf die Bedürfnisse vor Ort eingegangen werden kann. Gerade in Baden-Württemberg sei der Unmut groß, nachdem Gelder in erheblichem Maße nicht mehr nur durch den Länderfinanzausgleich, sondern auch zwischen den Krankenkassen und den Ärzten aus Baden-Württemberg, abgezogen werden.
Metke nannte vor allem die Bereiche Bedarfsplanung, Honorarverteilung, Mengenbegrenzung und die Erprobung alternativer Versorgungsmodelle. Selbstverständlich, so Metke, müssten die bundesweit agierenden Krankenkassen hier entsprechend verpflichtend mit einbezogen werden.
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| KVBW und Gemeindetag auf Landkreis-Tour - Kategorie: 2011 | ||
Konzepte gegen Ärztemangel im ländlichen Raum vorgestellt | ||
STUTTGART/AGLASTERHAUSEN, 21. März 2011 – Mit einer gemeinsamen Informationsveranstaltung haben Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und Gemeindetag Baden-Württemberg am vergangenen Freitag rund 30 Bürgermeister über die Situation der ärztlichen Versorgung im Landkreis Neckar-Odenwald informiert. Dort ist jeder vierte niedergelassene Hausarzt älter als 60 Jahre und wird in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Nachfolger zu finden, wird immer schwieriger, denn junge Mediziner scheuen die Risiken einer Niederlassung.
„Die KVBW hat ein umfassendes Maßnahmen-Paket geschnürt, um dem Ärztemangel zu begegnen. Über die Niederlassungsberatung hinaus organisiert die KVBW Praxisbörsen und informiert zu Möglichkeiten der Anstellung, Vertretungstätigkeit sowie Teilzeitbeschäftigung in Arztpraxen. Weiter verfolgt die KVBW auch den langfristigen Ansatz, mehr junge Menschen für den Arztberuf zu begeistern. Dies wird insbesondere durch Informations-, Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen für Abiturienten und Medizinstudenten erfolgen“, erklärte Dr. Peter Hinz, stellvertretender Geschäftsführer der KVBW und für den Bereich Sicherstellung verantwortlich. Hinz warb bei den Gemeinden um Unterstützung: „Die Kommunen sollten künftig mehr kooperieren und für geeignete Rahmenbedingungen sorgen, die eine Niederlassung auf dem Land auch für junge Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiv macht. Konkret könnten die Gemeinden Arztpraxen wie mittelständische Unternehmen fördern, zusammen mit den kommunalen Krankenhäusern die Weiterbildung von Ärzten durch eine organisierte Verbundweiterbildung erleichtern sowie Angebote zur Kinderbetreuung schaffen“, so Hinz.
Die ortsnahe medizinische Versorgung ist ein entscheidender Standortfaktor für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden. „Da wir allerdings nur bedingt Einfluss auf die Niederlassung von Landärzten nehmen können, ist es für von uns von großer Bedeutung, dass die Kassenärztliche Vereinigung und das Land uns unterstützen“, sagte Erich Dambach, Bürgermeister von Aglasterhausen und stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags Baden-Württemberg. Das Aktionsprogramm der Landesregierung bewertet er dabei als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch Landrat Dr. Achim Brötel forderte eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten: „Die heutige Bedarfsplanung ist nicht geeignet, um der Versorgungsrealität in ländlichen Regionen gerecht zu werden. Wir müssen neue Modelle ausprobieren, um die ärztliche Versorgung in unserem Landkreis zu stabilisieren.“
Ein gut organisierter Notfalldienst und damit eine Reduzierung der Dienstbelastung des einzelnen Arztes ist ein wichtiger Baustein, um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum wieder attraktiver zu machen. Die Gründung von zentralen Notfallpraxen wird von der KVBW deshalb unterstützt. „Wir fordern alle Beteiligten auf, diese Projekte der niedergelassenen Ärzte positiv zu begleiten“, so Dr. med. Christoph Kaltenmaier, Sprecher des Bezirksbeirates der Bezirksdirektion Nordbaden. Er beklagte die zunehmende Bürokratiebelastung der Ärzte und die weitgehende Reglementierung des ärzt-lichen Handelns sowie der Therapiefreiheit.
Neben den Bürgermeistern aus dem Landkreis waren auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Peter Hauk, und der Landtagsabgeordnete Georg Nelius (SPD) mit von der Partie. Sie brachten sich engagiert in die Diskussion ein und belegten mit ihrer Teilnahme die Bedeutung des Themas ärztliche Versorgung in der Politik.
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| Arztsuche für Smartphones – neuer Service der KVBW - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 18. März 2011 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bietet ab sofort auf ihrem Internetauftritt eine für mobile Endgeräte optimierte Arztsuche an.
Wer von unterwegs aus einen Arzttermin vereinbaren möchte oder sich als Ortsfremder zu einer bestimmten Praxis führen lassen will, kann so unter http://mobil.asu-bw.de von mobilen Endgeräten aus ganz ohne zusätzliche Software schnell und unkompliziert auf die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVBW zugreifen.
Die Darstellung wurde für die kleineren Anzeigemöglichkeiten der Smartphones optimiert: Ohne dabei an Übersicht zu verlieren, wird gleichzeitig nur ein Minimum an Bandbreite beansprucht. Verfügbar sind Kontaktdaten von rund 19.000 Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg – mit Adresse, Sprechzeiten und Zusatzqualifikationen. Die Auswahl lässt sich nach Name, Ort, Landkreis oder Postleitzahl treffen und mit der Selektion nach Fachrichtungen kombinieren. Auch, ob die Praxis Zugänge und Toiletten für Rollstuhlfahrer hat, lässt sich abfragen. In der Trefferliste sind zunächst Name und Adresse der Praxis aufgeführt.
Wer mehr über den Arzt wissen will, klickt weiter und bekommt so ausführliche Informationen zu Rufnummern, Sprechzeiten und der fachlichen Qualifikation.
Auf Wunsch wird mit nur einem Klick die gesuchte Praxis für eine Anfahrtsbeschreibung direkt in Google Maps abgerufen.
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| Immer Ärger mit dem deutschen Adel: Erst denken, dann reden - Kategorie: 2011 | ||
Metke greift v. Stackelberg wegen Äußerungen zum Arzteinkommen an | ||
STUTTGART, 17. März 2011 - Mit scharfen Worten hat KVBW-Chef Dr. Norbert Metke den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Johannes Magnus von Stackelberg am Mittwoch in Stuttgart angegriffen. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte v. Stackelberg aus einer Studie des IGES-Institutes zitiert, wonach die Ärzte ausreichend verdienten und Anreize, etwa für Landärzte, durch Umschichtungen aus den Honoraren aller Ärzte zu bezahlen seien.
Metke empfahl v. Stackelberg, „besser erst zu denken und dann zu reden. Warum gibt der GKV-Spitzenverband aus Versichertengeldern Studien in Auftrag, wenn er nicht einmal in der Lage ist diese zu lesen und zu verstehen?“, fragte Metke. „Wenn selbst der Leiter des Institutes öffentlich den GKV-Vorstand dahingehend kritisiert, dass dessen Äußerungen durch die Studie nicht gedeckt sind, muss sich v. Stackelberg schon fragen lassen, ob er mit seiner Aktion einen ernsthaften Beitrag zur Diskussion leisten oder lediglich seine stets vorgefasste und zynische Haltung gegenüber den Ärzten bestätigt sehen möchte.“ Metke weiter: „Es ist schlichtweg unglaublich, wenn einer der höchsten Vertreter der Krankenkassen in Deutschland befürchtet, dass Verbesserungen in der Versorgung zu Honorarsteigerungen führen. Die Ärzte sind heute durch ein perfides System, an dem der GKV-Spitzenverband kräftig mitgearbeitet hat, gezwungen, einen erheblichen Teil ihrer Leistungen ohne Bezahlung erbringen zu müssen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten.“
Metke warf v. Stackelberg vor, mit falschen Zahlen zu versuchen, die Öffentlichkeit gegen die Ärzte aufzubringen und zu täuschen. „Durchschnittseinkommen, wie sie Herr v. Stackelberg verwendet, sind bei einer so großen und heterogenen Gruppe wie den niedergelassenen Ärzten in sich bereits äußerst fragwürdig hinsichtlich ihrer Aussagekraft. Wenn dann aber noch mit Mondzahlen von 164.000 Euro operiert wird, was die Ärzte angeblich durchschnittlich aus der Behandlung von Kassenpatienten erzielen, dann ist das eine Frechheit. Wie bitte soll mit einem Fallwert von 42 Euro im Quartal, die ein Hausarzt für einen Patienten erhält, ein solches Einkommen erzielt werden? Wir haben es gründlich satt, uns ständig mit inkompetenten Kassenfunktionären rumärgern zu müssen, die nur Geld kosten, keine Ahnung von der Situation in den Praxen haben und uns Ärzten die Arbeit unnötig erschweren, ohne einen eigenen Beitrag zur Lösung der vielen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik zu leisten.“
Metke erinnerte daran, dass es der GKV-Spitzenverband war, der mit der Honorarreform 2009 mit dafür gesorgt hat, dass viele Praxen in Baden-Württemberg teilweise drastische Honorareinbußen zu verkraften hatten. „Das hat viele Praxen an den Rand der Insolvenz getrieben. Es ist auch eine Verantwortung von Funktionären wie Herrn v. Stackelberg, dass Arztpraxen heute durch Kassenpatienten nicht mehr existieren können, sondern durch Privatpatienten und weitere Einnahmequellen quersubventioniert werden müssen.“
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| „Abgekartetes Spiel“ statt echte Vertretung der Niedergelassenen - Kategorie: 2011 | ||
Gemeinsame Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KV BW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) zur Wiederwahl des KBV-Vorstands | ||
BERLIN, 11. März 2011 – Mit deutlicher Kritik am Verlauf der Wahlen zum Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben sich heute die Vorstände einiger großer Kassenärztlichen Vereinigungen an die Öffentlichkeit gewandt. Die Vertreterversammlung (VV) der KBV der Amtsperiode 2011-2016, die sich heute in ihrer ersten Sitzung konstituiert hat, hatte auf Antrag beschlossen, die eigentlich für Anfang April geplanten Vorstandswahlen auf den heutigen Tag vorzuverlegen. Neben den früheren Amtsinhabern Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller hatten sich dabei auch Dr. Werner Baumgärtner (MEDI-Verbund) und Dr. Dirk Heinrich (NAVVirchow-Bund) um ein Vorstandsamt in der KBV beworben. Durch die Vorverlegung der Vorstandswahlen hätten diese als Gegenkandidaten jedoch nicht ausreichend
Vorbereitungszeit für ihre Kandidatur gehabt, so die Kritik der KV-Vorstände aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Zudem habe es im Vorfeld der heutigen Wahlen etliche Absprachen von „Köhler-Getreuen“ gegeben – kritische Stimmen beispielsweise aus dem Süden Deutschlands seien bewusst nicht eingeladen worden. „Diese Wahlen waren ein abgekartetes Spiel“, so die KV-Vorstände aus Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Die KVen Baden-Württemberg und Bayerns hatten bereits im Vorfeld der heutigen Vertreterversammlung in einem Brief an die Delegierten der KBV-VV davor gewarnt, kritische Stimmen aus dem KV-System einfach zu ignorieren. Die beiden Süd-KVen vertreten gemeinsam rund 40.000 Vertragsärzte und -psychotherapeuten – also mehr als ein Viertel aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten bundesweit, haben aber nur zusammen 11 von 60 Stimmen in der KBV-VV. Andere, wesentlich kleinere KVen hingegen sind jeweils mit 2 Stimmen vertreten.
Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen aus Frankfurt, Stuttgart und Schwerin erklärte der Vorstand der KV Bayerns: „Auch wenn der Verlauf der Wahlen nicht gerade vertrauensbildend war: Natürlich gratulieren wir dem alten und neuen Vorstand der KBV zu seiner Wiederwahl und wünschen ihm viel Erfolg bei seiner Arbeit für die deutschen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Wir werden diese Arbeit äußerst kritisch begleiten. Und wir appellieren eindringlich an Sie, verehrte Kollegen Köhler und Müller, künftig wieder mehr als in den letzten Wochen den Dialog auch mit kritischen
Stimmen in- und außerhalb des KV-Systems zu suchen. Nur in einem echten
demokratischen Prozess können Entscheidungen getroffen werden, die von allen Ärzten und Psychotherapeuten deutschlandweit mitgetragen werden. Auch wenn es die Zahl der Delegierten in der KBV-VV nicht adäquat abbildet: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern stellen rund ein Drittel aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten Deutschlands – und deren Meinung muss auf Bundesebene entsprechend ins Gewicht fallen! Andernfalls droht eine Spaltung des KV-Systems.“
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| KVBW informiert Kommunalpolitiker über Konzepte gegen Ärztemangel - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 3. März 2011 – Fast jeder zweite niedergelassene Hausarzt im Landkreis Ludwigsburg ist älter als 55 Jahre und wird in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Nachfolger sind rar und so zeichnet sich für die kommenden Jahre ein Mangel an Haus- und Fachärzten ab. Wie können wir die medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Raum sichern? Diese Frage stand gestern im Mittelpunkt einer Fachtagung für Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Ludwigsburg, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und dem Gemeindetag Baden-Württemberg initiiert wurde.
Die KVBW hat die Niederlassungsberatung intensiviert, neue Kooperationsmög-lichkeiten gefördert und mit der Gründung von Notfallpraxen dazu beigetragen, Ärzte für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu gewinnen. Trotzdem wird es immer schwieriger, Nachfolger für die frei werdenden Haus- und Facharztpraxen zu finden“, erklärte Dr. Peter Hinz, stellvertretender Geschäftsführer der KVBW und verantwortlich für den Geschäftsbereich Sicherstellung. „Die jungen Ärzte, die zunehmend auch weiblich sind, möchten Familie und Beruf vereinbaren können. Die Kommunen müssen künftig mehr kooperieren und gemeinsam eine Infrastruktur schaffen, die eine Niederlassung auf dem Land wieder attraktiv macht“, so Hinz vor rund 40 Bürgermeistern aus dem Landkreis Ludwigsburg.
Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst stellt eine erhebliche Dienstbelastung für die Ärzte, vor allem in den ländlichen Regionen, dar. „Um die Dienstbelastung zu senken, haben wir in den letzten zehn Jahren zentrale Notfallpraxen in Sersheim, Bietigheim, Ditzingen und Ludwigsburg gegründet“, so Dr. med. Michael Friederich, Vorsitzender der Ärzteschaft Ludwigsburg. „Damit diese Notfallpraxen aber wirtschaftlich arbeiten können, brauchen wir eine bessere und vor allem zuverlässige Honorierung der dort anfallenden ärztlichen Leistungen“, forderte Friederich.
Auch die Landesregierung plädiert für neue Rahmenbedingungen: „Wir unterstützen die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden ärztlichen Versorgung mit vielfältigen Maßnahmen, zum Beispiel durch das Aktions- und Förderprogramm „Landärzte“. Wir erwarten aber auch vom Bund rasche Initiativen für eine Verbesserung der regionalen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Bedarfsplanung“, erklärte Manfred Zach, Ministerialdirigent im Sozialministerium Baden-Württemberg.
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| Gestalten statt verwalten – KVBW stellt Maßnahmenpaket zur ärztlichen Versorgung vor - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 23. Februar 2011 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat am Mittwoch in Stuttgart den Versorgungsbericht 2010 vorgestellt und gleichzeitig ihr Maßnahmenpaket präsentiert, mit dem sie in den kommenden Jahren dem drohenden Ärztemangel im Land begegnen will. Anhand des Versorgungsberichts 2010 gab Vorstandschef Dr. Norbert Metke einen Überblick über die aktuelle Versorgungssituation im Land.
„Nach wie vor hat Baden-Württemberg eine ausgezeichnete ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Gerade im fachärztlichen Bereich gibt es viele Regionen, in denen sich nach wie vor Ärzte nur dann niederlassen können, wenn sie eine bestehende Praxis übernehmen.“ Metke warnte jedoch vor den bereits absehbaren Entwicklung. „Etwa zwei Drittel der Ärzte sind heute 50 Jahre und älter, in den nächsten 15 Jahren werden etwa 60 Prozent aller der Ärzte ihre Praxis übergeben. Wir merken heute bereits deutlich, dass die Bereitschaft des medizinischen Nachwuchses sinkt, sich niederzulassen. Das gilt besonders auf dem Land, aber auch in der Stadt.“
Junge Mediziner scheuen Niederlassung
Der stellvertretende Vorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, erläuterte die Gründe dafür: „Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat für die Zurückhaltung des medizinischen Nachwuchses mehrere Faktoren genannt. So scheuen die jungen Ärztinnen und Ärzte vor dem Einzelunternehmertum zurück. Für sie steht vielmehr der Wunsch nach Teamarbeit und Kooperationen auch im ambulanten Bereich im Vordergrund. Eine große Rolle spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere aber nicht nur vor dem Hintergrund einer zunehmenden Feminisierung des Mediznernachwuchses. Bereits heute sind 60 Prozent der Studienanfänger im Medizinstudium Frauen. Und weiter gibt es einige bürokratische Hemmnisse wie etwa die Angst vor Regressen bei Arznei- und Heilmittelverordnungen. Abschreckend wirken schließlich die finanziellen Risiken einer Praxisneugründung vor dem Hintergrund der fehlenden Planungssicherheit im Bereich der Honorarsystematik.“ Fechner ergänzte, dass die Patienten sich hingegen eine konstante, an eine ärztliche Einzelperson gebundene Betreuung und keine anonyme Versorgung in Großzentren wünschen.
Aktive Rolle der KVBW
Für Metke ergibt sich daraus eine klare Aufgabe für den Vorstand, sich dieser Heraus-forderung aktiv anzunehmen. „Die KV hat den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Ärzte, Patienten und die Politik, aber vor allem die Menschen im Land haben ein Recht auf Antworten der KVBW, wie sie diese Aufgabe künftig gestalten wird. Der KVBW kommt daher aus Sicht des Vorstands eine wesentlich aktivere Rolle zu, als dies bislang der Fall gewesen ist.“
RegioPraxisBW
Metke stellte das Maßnahmenpaket der KVBW zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung im Land vor. „Wir haben hier eine Mischung aus eigenen Projekten, die wir selbst initiieren und durchführen sowie aus Forderungen an die Politik. Die aktivere Rolle der KVBW spiegelt sich am besten in dem Protjekt RegioPraxisBW wider, das der Vorstand seit Amtsantritt entwickelt hat. „Die KVBW wird eigene Ärztezentren intiieren, die besonders auf die Strukturen im ländlichen Raum zugeschnitten sind. Diese Zentren sollen hausärztlich orientiert sein, aber auch Fachärzten wie etwa Kinderärzten die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Nebenbetriebsstätte tätig zu werden. Die KVBW will hier nur die Zentren gründen und aufbauen und sie dann an die Ärzte oder an deren Berufsverbände übergeben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Arzt muss nicht mehr die alleinige finanzielle Verantwortung für die Praxis übernehmen, er kann sie mit anderen teilen. Die Gründung der Versorgungszentren wird organisiert und Hausärzte können ihre hausärztliche Tätigkeit durch eine intermittierende fachärztliche Anwesenheit ergänzen. Die der RegioPraxisBW angegliederte Notfalldienstversorgung erübrigt eine kontinuierliche Präsenz und ermöglicht ein familienfreundliches Arbeitsumfeld für Kolleginnen, begleitet von den Faktoren Klein-/Schulkinderbetreuung u. ä..“ Der KVBW-Vorsitzende spielte damit auf das Ziel, die Rahmenbedingungen der RegioPraxen so zu gestalten, dass diese besonders auch für Ärztinnen attraktiv sind. „Wir wollen hier umfangreich mit den Gemeinden zusammenarbeiten, was beispielsweise die Kinderbetreuung angeht und hier auch die Tagesmüttervereine mit einbeziehen.“ Für die Finanzierung kündigte Metke an, Gelder vom Land, den Kassen und den Gemeinden einzuwerben. „Die Gemeinden könnten beispielsweise kostengünstige Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.“
Maßnahmenpaket
Dr. Johannes Fechner erläuterte die weiteren Bestandteile des Maßnahmenpakets: „Wir müssen über eine Reihe von bürokratischen Hemmnissen nachdenken. So gibt es beispielsweise nach wie vor eine Residenzpflicht für die Ärzte, sie müssen also dort wohnen, wo sie auch ihre Praxis haben. Wenn wir das aufheben würden, könnten die jungen Mediziner in der Stadt wohnen und in ihre Praxis auf dem Land pendeln.“ Weiter will die KVBW nach Fechners Angaben verstärkt Ärzte ansprechen, die bereits pensioniert sind, um sie für unterstützende Tätigkeiten zu gewinnen. „Viele Ärzte, die heute ihre Praxen aufgeben, würden gerne weiterhin für Aufgaben zur Verfügung stehen. Also werden wir eine Rentnerforce gründen, die jungen Ärzten mit Expertenwissen beratend zur Verfügung steht, oder auch als Aushilfe einspringt.“ Ein Schwerpunkt liegt auch in der Gewinnung von Nachwuchs. „Die niedergelassenen Ärzte stehen im Wettbewerb mit den Krankenhäusern und der Industrie um Nachwuchs. Wir als KVBW nehmen diesen Wettbewerb aktiv an. Das bedeutet, dass wir die jungen Mediziner bereits während des Studiums verstärkt ansprechen werden, um sie für eine spätere Niederlassung zu gewinnen. Das beinhaltet dann speziell auf die Studenten zugeschnittene Angebote, um ein positives Bild vom Beruf des niedergelassenen Arztes zu vermitteln.“ Großen Wert legt die KVBW darauf, die Gemeinden und das Land mit einzubeziehen. „Hier führen wir bereits mit dem Gemeindetag und der Landesregierung eine Veranstaltungsreihe auf Kreisebene mit den Bürgermeistern und den Landräten durch.“ Schließlich müsse auch die Vergütungssituation verbessert werden. „Wir haben kurzfristig wenig Einfluss auf die Honorarverteilung, die auf Bundesebene vorgegeben wird. Es gibt wenig regionale Spielräume, die wir nutzen könnten. Die Verträge zur haus- und facharztzentrierten Versorgung, die hier in Baden-Württemberg abgeschlossen wurden, haben wichtige Beispiele geliefert wie gemeinsam mit den Kassen nach Möglichkeiten gesucht werden kann, Einsparungen zu erzielen, die dann dem ärztlichen Honorar und damit der Versorgung zugute kommen. Möglich ist das beispielsweise durch eine rigide Verordnung von Generika.“
Verbesserung des Serviceangebots
Abschließend betonte Metke, dass die KVBW ihr umfassendes Know-How im Gesundheitswesen nutzen wolle, um verstärkt Serviceangebote für die Ärzte zu unterbreiten. „In der betriebswirtschaftlichen Beratung, in der Beratung der Praxen in Fragen des Qualitätsmanagements, der Arzneimittelverordnung oder der Abrechnung wollen wir verstärkt unseren Beitrag leisten, damit die Arztpraxen wirtschaftlich gesund sind und der hohe Qualitätsstandard der Versorgung aufrechterhalten wird. Gleichzeitig wird die KVBW ihre Aufgabe als Interessenvertretung ihrer Mitglieder im Sinne einer Aufrechterhaltung der Versorgung auf Landes- wie auf Bundesebene verstärkt wahrnehmen.“
Downloadbare Dokumente
| Die RegioPraxis BW |
| Maßnahmenkatalog |
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| Klassenk(r)ampf im Wartezimmer – Karl Lauterbach der subventionierte Traumtänzer - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 8. Februar 2011 – Mit scharfen Worten hat der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke den Vorschlag von Karl Lauterbach, SPD, zurückgewiesen, Geldstrafen für Ärzte zu verhängen, die Privatpatienten schneller als Kassenpatienten behandeln sollen.
„Das schwergewichtig durch die SPD zu verantwortende perfide Regelwerk immer krasserer Budgetierung ist die alleinige Ursache des Mangels an Facharztterminen. Alleine die Quersubventionierung aus der Versorgung von Privatpatienten ermöglicht heute noch die qualitativ ausreichende Versorgung von GKV-Versicherten. Wer diese Zusammenhänge verschweigt und die eigene Verantwortung negiert, belügt willentlich Patient und Öffentlichkeit und gibt dem Begriff des unqualifizierten Populismus eine neue Dimension. Wer als Aufsichtsratmitglied einer Krankenhauskette ein Zusatzsalär in beträchtlicher Höhe pro Jahr erhalten soll, hat zusätzlich jede Glaubwürdigkeit eines unabhängigen Gesundheitspolitikers verloren, der die Belange der Patienten und Ärzte beurteilen kann.“
Der KVBW-Chef wies darauf hin, dass es heute bereits klare gesetzliche Regeln über die Behandlung von Kassen- und Privatpatienten gebe. „Klar ist, dass das Verhältnis zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Privatversicherung zu den Kernfragen des Gesundheitssystems gehört. Aber wir lassen es nicht zu, dass die Auseinandersetzung auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen wird, um mit Klassenkampfparolen eigene Verantwortung zu vertuschen.
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| KVBW lehnt Kodierrichtlinien entschieden ab - Metke ruft zur Unterstützung der Petition auf - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 8. Februar 2011 – Der Vorstand der KVBW lehnt die Allgemeinen Kodierrichtlinien in der derzeitigen Form ab. Gleichzeitig ruft er die Mitglieder und die Öffentlichkeit dazu auf, eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag zu unterstützen. Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Norbert Metke, sagte am Dienstag in Stuttgart: „Die Kodierrichtlinien stellen ein Bürokratiemonster dar.“
Er warnte davor, dass eine Anwendung ohne Störung der Patientenversorgung vor allem in hausärztlichen Praxen nicht möglich sei. „Uns bleibt immer weniger Zeit, unserer eigentlichen Aufgabe nachzukommen, die Patienten zu versorgen“, klagte er. „Stattdessen müssen sich die Ärzte mit immer weitergehenderen bürokratischen Auflagen auseinandersetzen. Daher ist es wichtig, dass wir ein Signal nach Berlin senden und eine entsprechende Petition, die in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, zu unterstützen.“ Einzelheiten zur Petition und die Möglichkeit zur Unterstützung finden sich unten.
Der KVBW-Chef stellte jedoch klar, dass sich die Ärzteschaft keineswegs generell gegen eine Kodierung wende, ganz im Gegenteil: „Es war immer eine Forderung der Ärzte, dass sich die Vergütung an der Morbidität orientieren soll. Das hat zur Folge, dass die Morbidität auch ausreichend bestimmt werden muss. Aber dafür brauchen wir die Kodierrichtlinien nach derzeitigem Muster nicht, nach denen beispielsweise eine übliche Zerrung am Sprunggelenk alleine in acht unterschiedlichen Unterkategorien kodiert werden muss.“
Scharf griff Metke den Vorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler, in diesem Zusammenhang an: „Ich kann nicht nachvollziehen, wie der höchste Vertreter der niedergelassenen Ärzte einer solchen Geschichte einfach zustimmen kann. Es wird deutlich, dass ihm der Bezug zur Basis und dem Alltag in den Praxen fehlt. Wir werden die Kodierrichtlinien daher in der neuen Vertreterversammlung der KBV auf die Tagesordnung setzen und auf entsprechende Änderungen drängen.“
Metke bat die Politik auf Bundesebene zu prüfen, ob eine flächendeckende Einführung der AKR in der derzeit vorliegenden Form nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, damit sie in eine praxistaugliche Anwendung gebracht oder durch eine andere Kodierung ersetzt werden können. Er kündigte gleichzeitig einen entsprechenden Alternativvorschlag der KVBW an.
Externe Links
| Bundestag: ePetition Stopp der Ambulanten Kodierrichtlinien |
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| Wo viel Licht ist, fällt auch Schatten: KVBW-Vorstand Dr. Metke zum Positionspapier der CDU - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 25. Januar 2011 – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat das 14-Punkte-Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Gesundheitspolitik begrüßt, aber auch erhebliche Bedenken gegenüber einzelnen Maßnahmen geäußert. „Es ist sehr zu begrüßen, dass die CDU die Initiative ergriffen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung in der Gesundheitspolitik vorgelegt hat. Hier sind wichtige Forderungen enthalten, die seit langem ein Anliegen der Ärzte sind und deshalb auch von uns unterstützt werden.“
Das Papier sei eine gute Basis für die weitere Diskussion. Metke hob hervor: „Besonders freut es den Vorstand der KVBW, dass die CDU anerkennt, dass die derzeitige Honorarsystematik für die Ärzte nicht tragbar ist und dringend geändert werden muss. Wir unterstützen daher die Forderung, dass die Regelleistungsvolumina so entwickelt werden müssen, dass die Grundversorgung der Patienten ausreichend finanziert wird. Ebenso freuen wir uns, dass sich die CDU dafür ausspricht, die Planungssicherheit für die Ärzte zu erhöhen und der Selbstverwaltung einen größeren Spielraum für die Ausgestaltung einer leistungsgerechten Vergütung einzuräumen. Dringend notwendig ist es weiter, dass Hausbesuche oder die Betreuung von Pflegeeinrichtungen besser vergütet werden.“
Ein wichtiger Schritt sei es aus Metkes Sicht auch, dass, wie in dem Maßnahmenkatalog gefordert, eine Vielzahl von Regelungen geändert werden, die sich heute negativ auf die Attraktivität des Arztberufes auswirken. „Dazu gehören besonders die Arznei- und Heilmittelrichtgrößen, die sich für die Niederlassung als echtes Hindernis herausgestellt haben. Wir begrüßen ausdrücklich die entsprechende Forderung in dem Papier.“ Positiv bewertete Metke weiter, bei den Medizinischen Versorgungszentren stärker die Patientenversorgung als die Renditeerzielung in den Vordergrund zu stellen. „Umso wichtiger ist es zu verhindern, dass die Versorgung der Patienten Gegenstand von Spekulationsmechanismen der Finanzmärkte wird. Das darf nicht passieren!“
Als wichtigen Schritt erachtet es Metke darüber hinaus, die Aus- und Weiterbildung stärker auf die Niederlassung auszurichten. „Ob hier eine Landarztquote allerdings der richtige Ansatz ist, wage ich zu bezweifeln. Wir sollten die jungen Mediziner zu Beginn des Studiums, wo sie ihre berufliche und fachliche Ausrichtung erst entwickeln müssen, nicht schon von vorneherein auf einen späteren Tätigkeitsbereich festlegen.“
Keine Fördermaßnahmen aus der Gesamtvergütung
Kritisch äußerte Metke sich jedoch zu weiteren Punkten, die in dem Papier enthalten sind. „Die CDU erkennt ausdrücklich an, dass wir vor einem drohenden Ärztemangel stehen. Ich verstehe daher nicht, warum bestehende Arztpraxen von den KVen aufgekauft werden sollen, nur weil sie sich in einem Gebiet befinden, das nach den Richtlinien der Bedarfsplanung überversorgt ist. Wir haben doch heute schon in vielen Fachgruppen, auch in den Ballungsräumen, lange Wartezeiten für die Patienten. Ich bezweifle es auch, dass es gelingt, dadurch eine Steuerung der Niederlassung in andere Gebiete zu erreichen.“ Metke erteilte weiter allen Forderungen eine Absage, Fördermaßnahmen aus der Gesamtvergütung der Ärzte zu bezahlen. „Man kann gerne über einen Strukturfonds reden, aber nicht finanziert aus den Honoraren der Ärzte. Würde irgendjemand auf die Idee kommen, die Umsätze der Metallunternehmen in der Stadt künstlich zu verringern, um sie damit auf dem Land zu subventionieren? Das ist Planwirtschaft pur und hat in unserer Wirtschaftsordnung nichts zu suchen! Damit sollten wir auch endlich die Diskussion um Sicherstellungszu- oder -abschläge beenden.“
Ambulante Versorgung soll bei den niedergelassenen Ärzten bleiben
Entschieden wandte sich Metke gegen Bestrebungen, Leistungen vom ambulanten in den stationären Sektor zu verlagern. „Wir setzen uns sehr für eine bessere Vernetzung des ambulanten mit dem stationären Bereich ein. Aber es gibt keinen Grund, warum die Krankenhäuser stärker in die ambulante poststationäre Versorgung einbezogen werden sollen.“ Nach Metkes Äußerungen könnten die Krankenhäuser schon heute ihre Patienten 14 Tage nachstationär ambulant behandeln. „Es ist doch bemerkenswert, dass die Krankenhäuser das nicht machen, obwohl sie die Leistung abrechnen könnten. Vielmehr überlassen sie die Nachsorge den niedergelassenen Ärzten, die dafür jedoch nicht extra vergütet werden, sondern die Leistungen im Rahmen ihrer Regelleistungen erbringen.“ Metke sieht die nachstationäre Behandlung auch in Zukunft eindeutig bei den niedergelassenen Ärzten: „Kein anderer kennt das sozio-ökonomische Umfeld des Patienten besser als der wohnortnahe Haus- und Facharzt. Und kein anderer wäre in der Lage, die Koordination von Pflege, Physiotherapeuten und Nachbarschaftshilfe zu leisten und die Patienten bei Bedarf auch zu Hause zu besuchen.“
Der KV-Vorstand kritisiert: „Nun wird in dem Papier vorgeschlagen, die Budgets der niedergelassenen Ärzte zu kürzen, obwohl das Krankenhaus die Arbeit offenbar nicht wahrnehmen kann und sie damit den Ärzten zufällt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die niedergelassenen Ärzte noch zusätzlich belastet werden. Das ist klar abzulehnen.“ Hierbei werde zusätzlich vergessen, welchen Belastungen die Ärzte in den Krankenhäusern ausgesetzt sind. „Die Krankenhäuser sollen Schwermorbidität versorgen. Angesichts des Personalengpasses wird dort heute schon weit jenseits der Belastungsgrenze gearbeitet, so dass es nicht tragbar ist, den Krankenhäusern zusätzliche Aufgaben im ambulanten Bereich zuzuweisen.“ Metke weiter: „Ich habe selbst als niedergelassener Facharzt die Erfahrung gemacht, welche Bedeutung die Individualität des Einzelarztes für die Patienten hat, anstatt der Anonymität von Großeinrichtungen mit ständig wechselnden Bezugspersonen.“ Der KV-Chef verweist schließlich darauf, dass die ambulanten Leistungen der niedergelassenen Ärzte stets kostengünstiger zu erbringen sind als bei den „durch ein völlig überreguliertes System aus Bürokratie gebeutelten Krankenhäusern.“
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| Kodierrichtlinien basieren auf gesetzlichen Vorgaben - Metke: mehr Geld bei höherer Morbidität - Kategorie: 2011 | ||
STUTTGART, 21. Januar 2011 - Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, hat erstaunt auf die Äußerungen von Ulrike Flach (gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion) reagiert, wonach die Selbstverwaltung die Verantwortung für die Einführung der Allgemeinen Kodierrichtlinien trägt.
Metke sagte am Freitag in Stuttgart: „Frau Flach hat offenbar vergessen, dass es eine klare gesetzliche Verpflichtung für die Organe der Selbstverwaltung zur Einführung der Kodierrichtlinien gibt.“ Metke erinnerte die Politikerin in diesem Zusammenhang an den Hintergrund der Kodierrichtlinien. „Ursprünglich war die Einführung der Kodierrichtlinien lediglich ein Teil des Gesamtpakets, das Risiko der Morbidität von den Ärzten auf die Krankenkassen zurückzugeben. Das bedeutet, dass mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die Morbidität der Bevölkerung steigt. Klar ist, dass das nur geht, wenn die Morbidität auch bestimmt werden kann. Das hat die Ärzteschaft auch immer unterstützt.“ Allein hierfür ist aber nicht das „Bürokratiemonster“ der derzeit vorliegenden Kodierrichtlinien notwendig.
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| Metke gegen Forderung von Söder: "Nicht mehr Staat bei der Honorarverteilung, sondern weniger!" - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 12. Januar 2011 - Entschieden hat sich der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke gegen die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder gewandt, die Arzthonorare künftig von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festzulegen.
„Ich freue mich, dass der bayerische Gesundheitsminister erkannt hat, dass die derzeitige Honorarverteilung ungerecht ist und zu erheblichen Verwerfungen zwischen den Fachgruppen geführt hat. Aber ich kann nicht erkennen, wie sich irgendetwas ändern würde, wenn nun die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die Ärztehonorare festlegen würde“, sagte Metke am Mittwoch in Stuttgart. „Es ist schon bedenklich, wenn Herr Söder das Heil von Leistungsvergütung in staatlicher Festlegung sieht, statt in freiem Unternehmertum. Wir brauchen nicht mehr Staat bei der Honorarverteilung, sondern weniger!“
Metke stellte klar, dass er sich gegen jede Maßnahme stellen werde, die einen weiteren Schritt in Richtung Staatsmedizin geht. „Herr Söder hat hier ein klassisches Eigentor geschossen. Denn die Probleme der ungenügenden, zunehmend die Patientenversorgung gefährdenden ärztlichen Honorierung sind nicht durch die Selbstverwaltung bedingt, sondern durch ein perfides, alleine durch den Gesetzgeber zu verantwortendes Regelsystem. Anstatt sich um die optimale Versorgung der Patienten zu kümmern, befinden sich die Ärzte in einem System, in dem Ängste in Form von verpflichtender Budgetierung der ärztlichen Leistung, Umverteilung von Versichertengeldern durch den Gesundheitsfonds, Existenzen gefährdende staatliche Vorgaben und Regresse den Alltag der Ärzte bestimmen.“ Metke legte weiter dar, dass der Vorschlag von Söder eine weitere Zentralisierung bedeuten würde. „Der KVBW-Vorstand hat mehrfach betont, dass dem Zentralismus in der Gesundheitspolitik endlich Einhalt geboten werden muss. Den Partnern der Selbstverwaltung vor Ort, KVen wie Kassen, muss mehr Spielraum in der Honorarpolitik gegeben werden.“
Der KVBW-Chef forderte Söder hingegen auf, sich dafür einzusetzen, die Grundproblematik im Gesundheitswesen anzugehen. „Ein System mit budgetierter Gesamtvergütung muss zwangsläufig dazu führen, dass die Honorarsystematik so kompliziert wird, dass sie zu Ungerechtigkeiten führt. Das Problem der Mittelknappheit in der GKV ist die Unfähigkeit der Politik der vergangenen 20 Jahre, die GKV von ihrer alleine lohn- und gehaltsabhängigen Basis zu lösen, und sie durch eine Abgabe auf alle erwirtschafteten Gewinne zu finanzieren. Nicht der Arzt und sein Kunde Patient, der es wagt, Kosten zu verursachen, sind das Problem, sondern die Finanzierungsbasis der GKV.“
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| KVBW-Vorstand lehnt Vorschläge der GKV- Vorsitzenden auf Ärztezulassungen auf Zeit ab - Kategorie: 2011 | ||
Stuttgart, 5. Januar 2011 - Mit deutlichen Worten hat Dr. Norbert Metke, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den Vorschlag der GKV-Vorsitzenden Doris Pfeiffer abgelehnt, künftig Ärztezulassungen nur noch auf Zeit zu vergeben. Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Ich kann nicht erkennen, wie dieser Vorschlag einen Beitrag dazu leisten könnte, dem Ärztemangel, auf den wir vor allem auf dem Land zusteuern, zu begegnen. Durch befristete Zulassungen schrecken wir angesichts der für eine Niederlassung erforderlichen hohen Investitionskosten sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Bereich potenzielle Interessenten ab und verstärken somit den Mangel an ärztlicher Versorgung drastisch.“ Metke bezeichnete vor allem die fehlende Planungssicherheit des derzeitigen Systems als eines der größten Probleme für die Ärzte. „Ärzte nur noch auf Zeit zulassen zu wollen, ist damit ein weiterer Beitrag für eine drohende Verschlechterung der Versorgung auf dem Land und konterkariert alle Bemühungen der KVen, Kassen und Gemeinden zu einer besseren Patientenversorgung auf dem Land und in den Kleinstädten.“
Metke wandte sich auch gegen die Äußerungen Pfeiffers, wonach der Ärztemangel lediglich eine Frage der Verteilung sei. „Die angebliche Überversorgung, die in den eher städtischen Planungsbezirken ausgewiesen ist, ist nur eine rechnerische Größe, die sich aus einer veralteten Bedarfsplanung ergibt. Schon heute merken wir auch im städtischen Bereich, dass die Wartezeiten vor allem bei den Fachärzten für die Patienten inakzeptabel länger werden. Eine planwirtschaftliche Mengensteuerung des Systems aus Leistungs-, Fallzahl- und Verordnungsbudegetierung macht
dem Arzt eine umfassende, Nachfrage orientierte Versorgung zunehmend unmöglich. So bekommen die Ärzte in Baden-Württemberg schon heute zwischen 15 und 30% ihrer Leistungen quasi nicht mehr vergütet.“ Notwendig sei aus seiner Sicht vielmehr eine grundlegende Änderung in der GKV-Systematik. „Planwirtschaftliche Modelle à la Pfeiffer mit Zwangsrekrutierung von Ärzten aufs Land werden zu einer weiteren Abwanderung von Ärzten aus Deutschland insgesamt und aus der Niederlassung führen“, machte der KVBW-Vorsitzende klar. „Wenn wir nicht auf allen Ebenen den Arztberuf attraktiver gestalten, werden wir nicht mehr Nachwuchsärzte dazu bewegen können, sich niederzulassen – schon gar nicht im ländlichen Bereich.“
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| Notfalldienstbereiche Blumberg und Donaueschingen werden zusammengelegt - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart/Donaueschingen, 23. Dezember 2010 - Ab dem 1. Januar 2011 werden die Bürger aus Blumberg und Donaueschingen an den Wochenenden und Feiertagen gemeinsam von einem Dienst habenden Arzt versorgt. Über die Rufnummer 01805/19292-410 vermittelt die zentrale Leitstelle in Villingen den Dienst habenden niedergelassenen Arzt.
Werktags sind weiterhin die jeweiligen behandelnden Haus- oder Fachärzte die Ansprechpartner für ihre Patienten. Befindet sich ein Arzt im Urlaub oder ist aus anderen Gründen nicht erreichbar, so muss er für eine Vertretung sorgen. Wer Vertretung hat, erfahren die Patienten zumeist über den Anrufbeantworter des behandelnden Arztes.
Mit der Neuorganisation von Notfalldienstbereichen reagieren die Ärzte in der Region und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf Probleme der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Durch die Zusammenlegung kleiner Notfalldienstbezirke wird die Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzte in diesen Bereichen reduziert. Gleichzeitig werden
zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten geschaffen.
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst in der Gemeinde Schömberg wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART/SCHÖMBERG-NEUENBÜRG - Ab dem 10. Januar 2011 wird für die Bevölkerung der bisherigen Notfalldienstbezirke Bad Herrenalb und Neuenbürg sowie der Gemeinde Schömberg inkl. aller Ortsteile eine Notfallpraxis in Neuenbürg als zentrale Anlaufstelle ihre Tätigkeit aufnehmen.
Damit kann auch zukünftig die Patientenversorgung außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Vertragsärzte zuverlässig und in guter Qualität sichergestellt werden. Die Zusammenlegung bietet darüber hinaus weitere Vorteile: Bei Bedarf kann die spezielle Diagnostik des Krankenhauses wie etwa Labor, Röntgen und Sonographie genutzt werden.
Die Notfallpraxis in den Räumen der Enzkreiskliniken Krankenhaus Neuenbürg, Marxzeller Straße 46, 75305 Neuenbürg, ist unter der Telefonnummer 01805-19292-157 erreichbar. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12. von 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von Hausbesuchen bereit.
Die Notfallpraxis Neuenbürg versorgt jetzt folgende Städte und Gemeinden: Bad Herrenalb mit den Ortsteilen Aschenhütte, Oberes Gaistal und Unteres Gaistal; Bernbach mit den Ortsteilen Althof, Neusatz und Rotensol; Dobel incl. Eyachmühle; Frauenalb (Gemeinde Marxzell); Mossbronn (Stadtteil Freiolsheim); Neuenbürg mit den Ortsteilen Arnbach, Dennach, Rotenbach und Waldrennach; Schielberg (Gemeinde Marxzell); Schömberg mit den Ortsteilen Bieselsberg, Langenbrand, Oberlengenhardt und Schwarzenberg; Straubenhardt mit den Ortsteilen Conweiler, Feldrennach, Holzbachtal, Langenalb, Ottenhausen, Pfinzweiler und Schwann.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxis Neuenbürg wird organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KVBW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Einrichtung des zentralen Notfalldienstes am Neuenbürger Krankenhaus: „Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Zusammenlegung der beiden Notfalldienstbezirke und Einrichtung einer Notfallpraxis werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst im Notfalldienstbereich Bad Wildbad wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART / BAD WILDBAD, 22. Dezember 2010 - Ab dem 10. Januar 2011 wird für die Bevölkerung des Notfalldienstbezirks Bad Wildbad eine Notfallpraxis als zentrale Anlaufstelle ihre Tätigkeit aufnehmen. Damit kann auch zukünftig die Patientenversorgung außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Vertragsärzte zuverlässig und in guter Qualität sichergestellt werden. Die Einrichtung der Notfallpraxis bietet darüber hinaus weitere Vorteile: Bei Bedarf kann die spezielle Diagnostik des Krankenhauses wie etwa Labor, Röntgen und Sonographie genutzt werden.
Die Notfallpraxis befindet sich in den Räumen der Sana Klinik in Bad Wildbad, König-Karl-Straße 5, 75323 Bad Wildbad und ist unter folgender
Telefonnummer erreichbar: 01805-19292-156. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr,
Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12.
von 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von
Hausbesuchen bereit. Die Notfallpraxis Bad Wildbad versorgt ab 10. Januar 2011 folgende Städte und Gemeinden: Bad Wildbad mit den Stadtteilen Aichelberg, Calmbach, Christophshof, Hühnerberg, Kleinenzhof, Meistern, Nonnenmiß und Sprollenhaus; Enzklösterle mit den Ortsteilen: Gompelscheuer und Poppelta; Höfen.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxis Bad Wildbad wird organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KV BW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Einrichtung des zentralen Notfalldienstes an der Sana Klinik in Bad Wildbad: „Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Notfalldienstregelung werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst für die Gemeinde Engelsbrand wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART / ENGELSBRAND-PFORZHEIM, 22. Dezember 2010 - Ab dem 10. Januar 2011 wird die Bevölkerung der Gemeinde Engelsbrand inklusive aller Ortsteile von den Ärzten des Notfalldienstbezirks Pforzheim versorgt. Am Standort Pforzheim gibt es bereits zwei Notfallpraxen, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Damit wird auch zukünftig die Patientenversorgung der Gemeinde Engelsbrand außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Vertragsärzte zuverlässig und in guter Qualität sichergestellt.
Die Notfallpraxen befinden sich an zwei Standorten: in den Räumen des Krankenhauses Siloah St. Trudpert, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim
sowie des Klinikums Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim und sind unter der Telefonnummer 01805-19292-19 erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden
von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12. vom Vorabend 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von Hausbesuchen bereit. Um eine gute und direkte Erreichbarkeit der Notfallpraxen sowie der Ärzte des Fahrdienstes sicherzustellen, wurde der Gesamtbezirk Pforzheim bereits im Oktober 2010 in einen nördlichen und einen südlichen Bezirk gegliedert. Die Gemeinde Engelsbrand mit ihren Ortsteilen wird ab 10. Januar 2011 dem südlichen Notfalldienstbezirk
Pforzheim angehören.
Die Notfallpraxen in Pforzheim sowie der Fahrdienst des südlichen Bezirks Pforzheim versorgen dann folgende Städte und Gemeinden:
Birkenfeld mit den Ortsteilen Gräfenhausen und Oberhausen; Engelsbrand mit den Ortsteilen Grundbach und Salmbach; Pforzheim mit Südstadt, Südweststadt, Südoststadt sowie den Stadtteilen Büchenbronn, Buckenberg, Dillweißenstein, Haidach, Hohenwart, Huchenfeld und Würm; Neuhausen mit den Ortsteilen Hamberg, Schellbronn und Steinegg; Tiefenbronn mit den Ortsteilen Lehningen, Mühlhausen und Neuhausen; Unterreichenbach mit den Ortsteilen Dennjächt und Kapfenhardt.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxen in Pforzheim werden organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KV BW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Umstrukturierung und Anbindung der Gemeinde Engelsbrand an den zentralen Notfalldienst in Pforzheim: „Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Zusammenlegung kleinerer Bezirke werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige
Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst für die Gemeinde Unterreichenbach wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART / UNTERREICHENBACH-PFORZHEIM, 22. Dezember 2010 - Ab dem 10. Januar 2011 wird die Bevölkerung der Gemeinde Unterreichenbach mit Ortsteilen von den Ärzten des Notfalldienstbezirks Pforzheim versorgt. Am Standort Pforzheim gibt es bereits zwei Notfallpraxen, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Damit ist auch zukünftig die Patientenversorgung der Gemeinde Unterreichenbach außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Vertragsärzte zuverlässig und in
guter Qualität sichergestellt.
Die Notfallpraxen befinden sich an zwei Standorten: in Räumen des Krankenhauses Siloah St. Trudpert, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim sowie des Klinikums Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim und sind unter der Telefonnummer 01805-19292-19 erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden
von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12. vom Vorabend 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von Hausbesuchen bereit. Um eine gute und direkte Erreichbarkeit der Notfallpraxen sowie der Ärzte des Fahrdienstes sicherzustellen, wurde der Gesamtbezirk Pforzheim bereits im Oktober 2010 in einen nördlichen und einen südlichen Bezirk gegliedert. Die Gemeinde Unterreichenbach mit ihren Ortsteilen wird ab 10. Januar 2011 dem südlichen Notfalldienstbezirk
Pforzheim angehören.
Die Notfallpraxen in Pforzheim sowie der Fahrdienst des südlichen Bezirks Pforzheim versorgen dann folgende Städte und Gemeinden:
Birkenfeld mit den Ortsteilen Gräfenhausen und Oberhausen; Engelsbrand mit den Ortsteilen Grunbach und Salmbach; Pforzheim – Südstadt, - Südweststadt, -Südoststadt sowie den Stadtteilen Büchenbronn, Buckenberg, Dillweißenstein, Haidach, Hohenwart, Huchenfeld und Würm; Neuhausen mit den Ortsteilen Hamberg, Schellbronn und Steinegg; Tiefenbronn mit den Ortsteilen Lehningen, Mühlhausen und Neuhausen; Unterreichenbach mit den Ortsteilen Dennjächt und Kapfenhardt.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxen in Pforzheim werden organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KV BW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Umstrukturierung und Anbindung der Gemeinde Unterreichenbach an den zentralen Notfalldienst in Pforzheim:„Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Zusammenlegung kleinerer Bezirke werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst im Bezirk Birkenfeld wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART / BIRKENFELD-PFORZHEIM, 22. Dezember 2010 - Ab dem 10. Januar 2011 wird die Bevölkerung des bisherigen Notfalldienstbezirks Birkenfeld von den Ärzten des Notfalldienstbezirks Pforzheim versorgt. Am Standort Pforzheim gibt es bereits zwei Notfallpraxen, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Damit kann auch zukünftig die Patientenversorgung außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Vertragsärzte zuverlässig und in guter Qualität sichergestellt werden. Die Notfallpraxen befinden sich an zwei Standorten: in den Räumen des Krankenhauses Siloah St. Trudpert, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim sowie des Klinikums Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim und sind unter der Telefonnummer 01805-19292-19 erreichbar.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden
von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12. vom Vorabend 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von Hausbesuchen bereit. Um eine gute und direkte Erreichbarkeit der Notfallpraxen sowie der Ärzte des Fahrdienstes sicherzustellen, wurde der Gesamtbezirk Pforzheim bereits im Oktober 2010 in einen nördlichen und einen südlichen Bezirk gegliedert. Die Gemeinde Birkenfeld mit ihren Ortsteilen wird ab 10. Januar 2011 dem südlichen Notfalldienstbezirk
Pforzheim angehören.
Die Notfallpraxen in Pforzheim sowie der Fahrdienst des südlichen Bezirks Pforzheim versorgen dann folgende Städte und Gemeinden: Birkenfeld mit den Ortsteilen Gräfenhausen und Oberhausen; Engelsbrand mit den Ortsteilen Grundbach und Salmbach; Pforzheim mit Südstadt, Südweststadt,
Südoststadt sowie den Stadtteilen Büchenbronn, Buckenberg, Dillweißenstein, Haidach, Hohenwart, Huchenfeld und Würm; Neuhausen mit den Ortsteilen Hamberg, Schellbronn und Steinegg; Tiefenbronn mit den Ortsteilen Lehningen, Mühlhausen und Neuhausen; Unterreichenbach mit den Ortsteilen Dennjächt und Kapfenhardt.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxen in Pforzheim werden organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KV BW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Umstrukturierung und Anbindung des Bezirks Birkenfeld an den zentralen Notfalldienst in Pforzheim: „Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Zusammenlegung kleinerer Bezirke werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Der allgemeinärztliche Notfalldienst in Bad Herrenalb und Neuenbürg wird neu organisiert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART / NEUENBÜRG, 22. Dezember 2010 - Ab dem 10. Januar 2011 wird für die bisherigen Notfalldienstbereiche Bad Herrenalb und Neuenbürg am Krankenhaus Neuenbürg eine gemeinsame Notfallpraxis eingerichtet. Die beiden bisherigen Bezirke Bad Herrenalb und Neuenbürg werden zusammengelegt und mit der zentralen Anlaufstelle die Suche nach der Praxis des Dienst habenden Arztes künftig vereinfacht. Die Zusammenlegung bietet darüber hinaus weitere Vorteile: Bei Bedarf
kann die spezielle Diagnostik des Krankenhauses wie etwa Labor, Röntgen und Sonographie genutzt werden.
Die Praxis in den Räumen der Enzkreiskliniken Krankenhaus Neuenbürg, Marxzeller Straße 46, 75305 Neuenbürg, ist unter der Telefonnummer 01805/19292-157 erreichbar. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 19 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, Mittwoch von 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr, an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, an Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12. von 8 Uhr bis Folgetag 7 Uhr.
Falls Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Notfallpraxis aufzusuchen, steht ein Fahrdienst zur Durchführung von Hausbesuchen bereit.
Die Notfallpraxis Neuenbürg versorgt ab 10. Januar 2011 folgende Städte und Gemeinden: Bad Herrenalb mit den Ortsteilen Aschenhütte, Oberes Gaistal und Unteres Gaistal; Bernbach mit den Ortsteilen Althof, Neusatz und Rotensol; Dobel incl.Eyachmühle; Frauenalb (Gemeinde Marxzell); Mossbronn (Stadtteil Freiolsheim); Neuenbürg mit den Ortsteilen Arnbach, Dennach, Rotenbach und Waldrennach;Schielberg (Gemeinde Marxzell); Schömberg mit den Ortsteilen Bieselsberg, Langenbrand, Oberlengenhardt und Schwarzenberg; Straubenhardt mit den Ortsteilen Conweiler, Feldrennach, Holzbachtal, Langenalb, Ottenhausen, Pfinzweiler und Schwann.
In lebensbedrohlichen Situationen muss der Rettungsdienst unter der Europarufnummer 112 oder 19222 benachrichtigt werden.
Die Notfallpraxis Neuenbürg wird organisiert vom Verein Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft e.V. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beauftragt den Verein zur Durchführung des Ärztlichen Notfalldienstes. KV BW-Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl begrüßt die Einrichtung des zentralen Notfalldienstes am Neuenbürger Krankenhaus: „Mit zentralen Notfalldienstpraxen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Durch die Zusammenlegung der beiden Notfalldienstbezirke und der Einrichtung einer Notfallpraxis werden einerseits planbarere Dienstzeiten für die Ärzte und durch die Anbindung an das Krankenhaus andererseits zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet.“
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| Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche startet am Klinikum Offenburg - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 20. Dezember 2010 – Am 1. Januar 2011 ist es soweit: Die Ortenauer Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche wird am Ortenau Klinikum in Offenburg eröffnet. Wochentags ab 19.00 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr werden dort junge Patienten bis zum 18. Lebensjahr versorgt.
Wenn ein Kind abends, nachts oder am Wochenende plötzlich erkrankt oder einen Unfall hat, bietet die Kindernotfallpraxis schnelle ärztliche Hilfe. Die beteiligten niedergelassenen Kinderärzte sind nicht mehr in ihren eigenen Praxen tätig, sondern in den Räumen der Notfallpraxis am Ortenau Klinikum in Offenburg. Für die Eltern entfällt die Suche nach der Praxis des Dienst habenden Arztes, stattdessen können sie sofort unangemeldet in die Notfallpraxis fahren. Die Praxis befindet sich in den Räumen der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Ebertplatz 12 in Offenburg. Parkmöglichkeit besteht rund um die Uhr im Parkhaus des Klinikums. Bei telefonischen Anfragen vermittelt die Leitstelle des Deutsche Roten Kreuzes (DRK) unter der Nummer 01805 19292 460 auch weiterhin den Dienst habenden Arzt.
Mit diesem Modell wird die Notfallversorgung durch die niedergelassenen Ärzte in Offenburg weiter optimiert. Die niedergelassenen Ärzte haben den Vorteil, dass sie bei Bedarf die Infrastruktur des Krankenhauses mit den diagnostischen Möglichkeiten nutzen können. In sehr ernsten Fällen ist die Unterstützung des Klinikums sofort greifbar. Jens-Uwe Folkens, leitender Arzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin freut sich auf die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Dr. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt ebenfalls die Einrichtung der Ortenauer Kinder-Notfallpraxis: „Mit der Notfallpraxis gewinnen Patienten, Eltern, Ärzte und Klinikum. Die KVBW fördert und unterstützt die Gründung von Notfallpraxen durch die niedergelassenen Ärzte, weil damit zukunftsfähige Strukturen für die Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten geschaffen werden.“
Die Erfahrungen der Ärzte und Patienten mit vielen zentralen Notfallpraxen in Baden-Württemberg sind durchweg positiv. Auch die am 1. Juli 2010 in Offenburg gegründete Notfallpraxis für Erwachsene, die ebenfalls in den Räumen des Ortenau Klinikums in Offenburg untergebracht ist, berichtet von guten Erfahrungen nach den ersten sechs Monaten.
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| KVBW informiert Kommunal- und Landespolitiker über Konzepte gegen Ärztemangel - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 14. Dezember 2010 Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW) wird es immer schwieriger, Haus- und Fachärzte für die frei werdenden Arztsitze zu finden. Wie können wir die medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Raum sichern? Diese Frage stand am 10. Dezember im Mittelpunkt einer Tagung der KVBW für Kommunal- und Landespolitiker in Konstanz.
Jeder vierte niedergelassene Hausarzt im Kreis Konstanz ist älter als 60 Jahre und wird in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Im Hinblick auf die Altersstruktur der Ärzte und die demographische Entwicklung der Bevölkerung gilt es, rechtzeitig Strategien zu entwickeln, um die derzeit gute Versorgungsqualität auch weiterhin zu gewährleisten. „Es gibt einen regionalen Ärztemangel in ländlichen Gebieten. Die Kommunen müssen künftig mehr kooperieren und gemeinsam eine Infrastruktur schaffen, die eine Niederlassung auf dem Land auch für Ärztekooperationen wieder attraktiv macht“, stellte Dr. Gisela Dahl, Mitglied des Vorstandes der KVBW fest.
Auch die Landesregierung plädiert für neue Rahmenbedingungen: „Wir unterstützen die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden ärztlichen Versorgung mit vielfältigen Maßnahmen, z.B. durch ein Aktions- und Förderprogramm „Landärzte“. Wir erwarten aber auch vom Bund rasche Initiativen für eine Verbesserung der regionalen Gestaltungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung, insbesondere bei der Bedarfsplanung“, erklärte Manfred Zach, Ministerialdirigent im Sozialministerium Baden-Württemberg.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Hoffmann, informierte über die Aktivitäten der Landespolitik: „Die Politik handelt entschlossen und stellt mit dem Aktionsprogramm insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung, um die gute medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum zu sichern. Im Landkreis Konstanz aber auch in anderen Regionen sind die Gegebenheiten von Ort zu Ort unterschiedlich und deshalb sind individuelle Lösungen gefragt.“ Wichtig ist, bei der aktuellen Neustrukturierung unserer Krankenhäuser, so Hoffmann, auch die ambulante Versorgung mit zu berücksichtigen. Die Haus- und Facharztversorgung, aber auch die medizinische Betreuung im Pflegeheim muss bei unserem Landkreiskonzept mitbedacht werden.
Eine wohnortnahe medizinische Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Gemeinden. „Der Arzt vor Ort hat eine große Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Wir erleben, dass die Kommunen dies erkennen und bereit sind, sich für den Erhalt von Arztpraxen zu engagieren“, so Dr. Johannes Fechner, Sprecher des ärztlichen Beirats der KVBW.
„Wo heute ein Haus- oder Facharzt seine Praxis schließt, entstehen für Patienten große Lücken in der Versorgung“, erläuterte Dr. Peter Hinz, der für den Bereich Sicherstellung der KVBW zuständige Geschäftsbereichsleiter. Als Reaktion auf den sich abzeichnenden Ärztemangel hat die KVBW die Niederlassungsberatung intensiviert und die neuen Kooperationsmöglichkeiten intensiv beworben und gefördert. „Auch die Optimierung des Organisierten Notfalldienstes durch die Gründung von Notfallpraxen kann dazu beitragen, Ärzte für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu gewinnen“, so Dr. Peter Hinz zum Konzept der KVBW.
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| KVBW Geschäftsbereich Service und Beratung QM-zertifiziert - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 25. November 2010 – Qualitätsmanagement (QM) – für die Praxen schon längst Pflicht, hat nun auch in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Einzug gehalten: Gestern wurde der KVBW eine externe Zertifizierung als kundenorientierte Beratungsorganisation verliehen. Der engagierte Einsatz der Mitarbeiter für den intensivierten Aufbau eines internen Qualitätsmanagements im Geschäftsbereich Service und Beratung wurde nach erfolgreicher Testierung belohnt.
„Unsere Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich zum Qualitätsmanagement verpflichtet. Für uns als KVBW war es deshalb nur konsequent, das, was wir von unseren Mitgliedern einfordern, auch selbst zu leben und unsere eigene Qualität kritisch zu hinterfragen. Dabei hat mit dem Geschäftsbereich Service und Beratung (GBSB) der Bereich unseres Hauses den Anfang gemacht, der auch die Praxen in Punkto Qualitätsmanagement berät“, sagt Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender der KVBW: „Wir sind stolz, dass die Leistungsfähigkeit unserer Beratung nun in einem anerkannten Verfahren überprüft und neutral bestätigt wurde.“
In weniger als 17 Monaten gelang es dem GBSB, ein umfangreiches QM-System zu etablieren. Für die Zertifizierung wurde ein Modell gewählt, das speziell auf Beratungsorganisationen zugeschnitten ist. Es heißt KQB (Kundenorientierte Qualitätstestierung für Beratungsorganisationen) und wurde von der ArtSet® Qualitätstestierung-GmbH entwickelt.
„Wir haben uns zur Zertifizierung entschlossen, weil uns wichtig war, uns von unabhängigen Experten beurteilen zu lassen, eine objektive Einschätzung zu bekommen und Verbesserungspotentiale zu erkennen“, erläutert Geschäftsbereichsleiter Tobias Binder. Er ist überzeugt, dass sich der Aufwand gelohnt hat: „Das positive Gutachten bestätigt die Arbeit, die wir in den vergangenen Monaten geleistet haben. Ganz besonders freut mich natürlich, dass meinen Mitarbeitern ein so hohes Maß an Mitgliederorientierung attestiert wird, denn davon profitieren letztlich die Praxen, die sich an uns wenden.“
Zur erfolgreichen Testierung mussten 57 Anforderungen aus elf Qualitätsbereichen erfüllt und in einem Selbstreport nachgewiesen werden. Die externe Überprüfung der Qualitätsentwicklung bestätigte die hohe Professionalität des GBSB: „Für die Gutachterinnen entstand (…) der Eindruck einer Organisation, die sich bewusst für Qualitätsentwicklung entschieden hat und die Anforderungen nicht nur als extern gesetzte Verpflichtungen abarbeitet, sondern gezielt für ihre Organisations- und Personalentwicklung nutzt“, so die Erstgutachterin Claudia Dehn in ihrem Gutachten zum Selbstreport.
Im Zuge des Qualitätsentwicklungsprozesses wurden beispielsweise strukturierte Kundeninterviews etabliert, ein Verfahren zum Umgang mit kritischen Rückmeldungen eingeführt, Verfahren der Evaluation erprobt und ein umfassendes Controllingsystem implementiert. Im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen standen das Leitbild und die Definition gelungener Service und Beratung (DgSuB). QM ist kein Projekt sondern ein Prozess. Nach erfolgreicher Zertifizierung gilt es erst recht, Bewährtes auf den Prüfstein zu stellen und zu hinterfragen, ob es nicht doch noch besser gehen kann – im Interesse und zur Zufriedenheit der Kunden, der Mitarbeiter und des Gesamtunternehmens KVBW.
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| Neuer Vorstand der KV: Metke zum Vorsitzenden, Fechner zum stv. Vorsitzenden gewählt - Kategorie: 2010 | ||
Pressemitteilung
Stuttgart, 27. Oktober 2010 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat einen neuen Vorstand. Die 50 Delegierten der Vertreterversammlung wählten den 60-jährigen Orthopäden Dr. Norbert Metke aus Stuttgart zum Vorsitzenden des Vorstandes sowie den 59-jährigen Allgemeinmediziner Dr. Johannes Fechner aus Emmendingen zu seinem Stellvertreter.
Auf einer Pressekonferenz betonte Metke, der auf der Liste des Medi-Verbundes in die Vertreterversammlung gewählt wurde, dass er sich als KV-Vorstand vor allem für bessere Rahmenbedingungen für die Ärzte und Psychotherapeuten einsetzen werde und stellte fest: „Die Grundproblematik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Handlungsunfähigkeit der Politik, die GKV von ihrer allein lohn- und einkommensabhängigen Finanzierungsgrundlage bei immer weniger Beschäftigten zu lösen, um sie durch eine Abgabe auf alle erwirtschafteten Gewinne zu finanzieren. Die hieraus erfolgende Unterfinanzierung ist das Grundproblem der GKV und nicht der Arzt und sein doch tatsächlich Kosten verursachender Patient“. Metke weiter: „Die Rahmenbedingungen der Politik haben bis heute dazu geführt, dass die Ärzte durch ein perfides Regelwerk dazu gezwungen sind, ob des eigenen Überlebens in vielen Fällen Behandlungen wider besseren
medizinischen Wissens auszugestalten nach dem Motto: Was der eine braucht, muss dem anderen genommen werden.“ Gegenüber den Krankenkassen kündigte er eine bunte innovative Vertragspolitik an, um durch nachhaltige Strukturveränderungen des KV-Systems mehr der begrenzten Mittel für ärztliche Tätigkeit am Patienten als für ärztlich veranlasste Leistungen, wie z.B. der Arzneimitteltherapie und weitere, wieder zur Verfügung zu stellen. Metke schlug damit den Bogen zu den Selektivverträgen, bei denen die höhere Vergütung für die Ärzte auch aus geringeren Ausgaben der Krankenkassen im Verordnungsbereich
finanziert wird. „Ich stehe für ein faires Nebeneinander zwischen den Selektivverträgen – sei es im haus- oder im fachärztlichen Bereich – und dem Kollektivertrag der KV. Klar ist für mich: Was sich selektiv bewährt, ist auch kollektiv gut, gut ist was Arzt und Patient und nicht irgendwelchen anderen Strukturen dient.“
Fechner, der zu den Spitzen des Hausarztverbandes Baden-Württemberg gehört, warb um das Vertrauen der Mitglieder. „Ich bin überzeugt davon, dass sich in der KV-Welt etwas bewegen lässt. Das vom Gesetzgeber versprochene Mehr an Regionalisierung und damit die behutsame Abkehr vom Zentralismus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lässt mehr Gestaltungsspielraum vor Ort zu.“ Fechner legte Wert darauf, dass das Verwaltungshandeln der KV auf die Belange der Mitglieder hin überprüft werde. Er ließ denn auch keinen Zweifel daran, dass er die Strukturen innerhalb der KV hin zu einer verstärkten Ausrichtung auf die Mitglieder verändern wolle. „Zu den Aufgaben der KV gehört, mit ordentlichen Honorarverträgen eine auskömmliche Vergütung zu erzielen und diese dann gerecht auf die Fachgruppen zu verteilen. Zu den Aufgaben gehört aber auch, den ganzen Vorgang den Ärzten und Psychotherapeuten zu erläutern und transparent zu gestalten. Der neue Vorstand wird daher ein enges Verhältnis zu den Mitgliedern pflegen und dafür die Kommunikationsstrukturen der KV mit den Mitgliedern verbessern.“ Fechner kündigte Präsenz vor Ort an, um den direkten Kontakt mit den Mitgliedern zu ermöglichen. Gleichzeitig wolle er die regionale Struktur der KV ausbauen. „Das beinhaltet eine strukturelle Reform der vier Bezirksdirektionen mit einer klaren Kompetenzdefinition sowie die Einbeziehung der Bezirksbeiräte vor Ort in die Arbeit des Vorstandes.“ Er betonte darüber hinaus den Auftrag der Sicherstellung der KV. „Die Aufgabe, die ambulante medizinische Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, weiterhin aufrechtzuerhalten, wird alle unsere Anstrengungen fordern.“
Beide neuen Vorstände bringen umfangreiche Erfahrung in der Arbeit im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung mit. Metke ist seit 1986 Mitglied der Vertreterversammlung, er war zwölf Jahre lang Mitglied im Vorstand der KV Nordwürttemberg, davon acht Jahre als stv. Vorsitzender des Vorstandes. Ebenfalls war er Jahre lang Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss, der zu den wichtigsten Gremien in der Gesundheitspolitik in Deutschland gehört. Nach dem Studium in Belgien und dem Staatsexamen sowie der Promotion in Ulm hat er sich 1984 als Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitationswesen in Stuttgart niedergelassen.
Fechner ist nach Studium und Promotion in Freiburg seit 1982 niedergelassener Arzt in Emmendingen. Er ist ebenfalls seit vielen Jahren Delegierter in der Vertreterversammlung und war zwölf Jahre lang im Vorstand der KV Südbaden. In der nun auslaufenden Legislaturperiode war er Sprecher des ärztlichen Beirates der Bezirksdirektion in Freiburg und in einer Vielzahl von Kommissionen innerhalb der KV tätig.
Die Vertreterversammlung hatte auf ihrer konstituierenden Sitzung im September bestimmt, dass der Vorstand auf zwei Mitglieder reduziert wird. Bereits in der Satzung war festgelegt, dass der bisherige Vorstand, dessen Zusammensetzung noch die alte Struktur der vier fusionierten KVen widerspiegelt, reduziert wird. Von den Mitgliedern des bisherigen fünfköpfigen Vorstandes hatte niemand für eine zweite Amtszeit kandidiert.
Downloadbare Dokumente
| Lebenslauf Dr. Johannes Fechner |
| Lebenslauf Dr. Norbert Metke |
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| Ambulante Versorgung größte gesundheitspolitische Herausforderung - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 7. Oktober 2010 - Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, sieht in der Aufrechterhaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung die größte Herausforderung für die Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren.
Hoffmann-Goldmayer sagte am Mittwoch auf einer Veranstaltung der KVBW in Berlin: „Alle anderen Themen, mit der die Gesundheitspolitik sich derzeit beschäftigt, verlieren ihre Bedeutung, wenn es zunehmend Regionen geben wird, in denen keine wohnortnahe ärztliche Versorgung mehr geleistet werden kann. Und darauf steuern wir gerade hin.“
Auf der Veranstaltung „Quo vadis ambulante ärztliche Versorgung?“, an der mehr als 100 Vertreter aus Politik, Kassen und Ärzte teilgenommen haben, wurde anhand von konkreten Modellen aus Baden-Württemberg mit Bundestagsabgeordneten diskutiert, wie die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in der Zukunft gewährleistet werden kann. Hoffmann-Goldmayer sprach sich dann auch dafür aus, angesichts der drohenden Situation alle Maßnahmen zu nutzen. Dazu gehören etwa Ärztenetzwerke und Kooperationen, die aus seiner Sicht „eine immer größere Bedeutung einnehmen werden“. Sie zeigten einen Trend auf, der bereits heute immer stärker zu spüren sei. „Sie sind erforderlich, um den Anreiz zur Niederlassung zu erhöhen, aber auch notwendig, um den steigenden Anforderungen an die Versorgung gerecht zu werden. Ich nenne hier nur die Stichworte demographischer Wandel und Multimorbidität.“ Aus seiner Sicht müssten Kooperationen und Netzwerke künftig auch sektorenübergreifend zwischen den ambulanten und dem stationären Bereich ausgeweitet werden.
Nach Hoffmann-Goldmayers Überzeugung müssten neben den bisherigen Beteiligten, den Ärzten und den Krankenkassen, künftig weitere Partner zur Sicherstellung der Versorgung einbezogen werden. Dazu gehörten vor allem die Kommunen. „Ohne ein Engagement der Kommunen, die für die Rahmenbedingungen vor Ort zuständig sind, werden wir auch Ärzte nicht dafür gewinnen, sich in eher strukturschwachen Regionen niederzulassen.“ Der Vorstandsvorsitzende wies darauf hin, dass der Gesundheitssektor der größte Arbeitgeber in Deutschland und einer der wenigen sei, in dem noch deutliche Zuwächse zu erwarten sind. „Der Arzt wird für die Kommunen zu einem immer wichtigeren Standortfaktor.“ Er ergänzte: „Die Gemeinden stehen im Wettbewerb um Ärzte wie um andere Unternehmen auch.“
Natürlich seien Ärzte auch Unternehmer, bei denen die Vergütung eine große Rolle spielt. „Jeder, der sich selbstständig macht, muss kalkulieren, ob der zu erwartende Ertrag im Verhältnis zum wirtschaftlichen Risiko steht.“ Inwieweit die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung durch das höhere Honorar für die Ärzte sich positiv auf die Attraktivität des Arztberufes auswirken, wird aus Hoffmann-Goldmayers Sicht spannend zu beobachten sein. Das gleiche gelte für die Frage, ob mittelfristig die Koexistenz zwischen Selektiv- und Kollektivvertrag für den Patienten sinnvoll sei.
Hinweis:
Zu diesem Thema haben wir Besucherinnen und Besucher auf der Baden- Messe in Freiburg interviewt. Bei Interesse können Sie den Mitschnitt anschauen.
Externe Links
| Video-Mitschnitt Baden-Messe |
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| Notdienstbereich Gundelfingen schließt sich Freiburg an - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 29. September 2010 - Ab 1. Oktober 2010 schließen sich die Ärzte des Notdienstbereiches Gundelfingen dem ärztlichen Notfalldienst der Stadt Freiburg an. Dies bedeutet, dass nun auch Erwachsene aus den Gundelfinger Stadtteilen Heuweiler und Wildtal ab 1. Oktober 2010 von der in Freiburg eingerichteten Notfallpraxis für Erwachsene im Notdienst versorgt werden.
Die Notfallpraxis für Erwachsene befindet sich in der Medizinischen Uniklinik in der Hugstetterstraße 55. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 15.00 Uhr bis 6.00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Notfallpraxis rund um die Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Notfallpraxis für Erwachsene täglich 24 Stunden über die Rufnummer 80 99 800 erreichbar.
Wenn abends, nachts oder am Wochenende der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt die Freiburger Notfallpraxis für Erwachsene schnell ärztliche Hilfe. Rund 19.000 Erwachsene haben in den vergangenen zwölf Monaten diesen Service der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – organisiert durch die Kassenärztliche Vereinigung – in Anspruch genommen.
Eine kompetente und wirtschaftliche Notfallversorgung ist Konzept und Ziel der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und dem beteiligten Universitätsklinikum. Insbesondere im Notfall müssen Strukturen vorhanden sein, die rasch und effektiv die Notfallversorgung ermöglichen.
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| Informationsinitiative für Politiker im ländlichen Raum - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 27. September 2010 – Wie lässt sich gewährleisten, dass alle Patienten unabhängig von ihrem Wohnort einen guten Zugang zu medizinischer Versorgung haben? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für Kommunal- und Landespolitiker in Hinterzarten.
„Es gibt einen regionalen Ärztemangel in ländlichen Gebieten. Hier stimmt die moderne flexible Lebensplanung der jungen Ärzte nicht mehr mit den auf lebenslangen Bindungen aufbauenden Niederlassungsentscheidungen überein“, so Dr. Gisela Dahl, Mitglied des Vorstandes der KVBW. Die jungen Ärzte, die zunehmend auch weiblich sind, möchten Familie und Beruf vereinbaren können. Die Kommunen müssen künftig mehr kooperieren und gemeinsam eine Infrastruktur schaffen, die eine Niederlassung auf dem Land wieder attraktiv macht.
„Über 30 Prozent der niedergelassenen Hausärzte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind älter als 60 Jahre und werden in den nächsten drei bis fünf Jahren ihre Arztpraxis abgeben. Wir stellen jedoch fest, dass es zunehmend schwieriger wird, Nachfolger für diese Hausarztsitze zu finden“, erklärte Dr. Peter Hinz, der für den Bereich Sicherstellung der KVBW verantwortlich ist. Die fachärztliche Versorgung dürfe aber auch nicht außer acht gelassen werden, denn wo ein Facharzt weg breche, entstünden für Patienten unüberbrückbare Lücken in der Versorgung. Hinz forderte gleichzeitig mehr Anerkennung für die ärztliche Tätigkeit: „In der gesellschaftlichen Diskussion hat man in den letzten Jahren viel Misstrauen gegenüber den Ärzten aufgebaut und ärztliches Handeln durch Bürokratie belastet. Hier muss sich etwas verändern und die Ärzte müssen wieder mehr Wertschätzung für ihre Arbeit erhalten“.
„Der Gemeindetag wie der Landkreistag Baden-Württemberg haben das Thema aufgegriffen und warnen vor einem drohenden Kollaps der ambulanten Versorgung“ so Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. Vertreter der Kreise, der Städte und Gemeinden sowie der Ärzteschaft sind aufgerufen, ein gemeinsames Handlungskonzept zur Sicherung der ärztlichen Versorgung zu erarbeiten. In einem ersten Schritt finden Informationsveranstaltungen der KVBW in den Kreisverbänden des Gemeindetags statt. Der erste Termin war am 17. September 2010 in Hinterzarten, weitere Veranstaltungen sind in Konstanz und Schwäbisch-Hall geplant.
Die Informationsinitiative fügt sich ein in ein Maßnahmenpaket der KVBW, mit dem die wohnortnahe ärztliche und psychotherapeutische Versorgung künftig weiterhin gewährleistet werden soll. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mit einer deutlichen Zunahme älterer Menschen wird der Bedarf an medizinischer Versorgung ansteigen. Eine wohnortnahe medizinische Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Gemeinden, deshalb bietet die KVBW den Kommunen ihre Unterstützung bei der Erarbeitung von Konzepten zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung an.
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| Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVBW - Kategorie: 2010 | ||
Künftig nur noch zwei KV-Vorstände
Stuttgart, 23. September – Dr. Frank-Dieter Braun ist neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Auf der konstituierenden Sitzung am 22. September in Stuttgart setzte sich der 56- jährige Allgemeinmediziner aus Biberach gegen die bisherige Vorsitzende Dr. Birgit Clever durch. Braun, der bislang stellvertretende Vorsitzender der Vertreterversammlung war, ist seit vielen Jahren in unterschiedlichen Positionen in der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg tätig und ist darüber hinaus 2. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg.
Zur neuen Stellvertreterin wurde Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum aus Weinstadt gewählt. Die 61-jährige Allgemeinmedizinerin, die über die Liste des Medi-Verbundes in die Vertreterversammlung gewählt wurde, war bis zur Fusion Vorstandsmitglied der KV Nordwürttemberg. Seit 2005 ist sie Sprecherin des Bezirksbeirates in Stuttgart.
Die Legislaturperiode der Vertreterversammlung beginnt offiziell 2011 und geht bis 2016. Nach der Satzung der KVBW soll sich die neue Vertreterversammlung jedoch bereits vorher konstituieren, um u.a. das Verfahren zur Wahl des neuen KV-Vorstandes in Gang zu setzen. Die Vertreterversammlung umfasst 50 Delegierte und ist das höchste Beschlussgremium der KVBW. Sie repräsentiert rund 19.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg.
Die Vertreterversammlung beschloss darüber hinaus, dass der KV-Vorstand von derzeit fünf auf künftig zwei Mitglieder reduziert wird. Die Wahl des neuen KV-Vorstandes soll Ende Oktober stattfinden.
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| Dramatische Arztzahlentwicklung für die nächsten 10 Jahre prophezeit! - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 3. September 2010 - „Die heute in Berlin von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) vorgelegten Zahlen zur Arztzahlentwicklung stellen sich für Baden-Württemberg noch dramatischer dar und untermauern nachhaltig unsere mehrfach wiederholten Warnungen mit Hinblick auf die mittelfristige Sicherstellung einer ambulanten, flächendeckenden wie wohnortnahen Versorgung,“ führt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer aus.
Bis ins Jahr 2020 werden mehr als die Hälfte der heute in Baden-Württemberg tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten altersbedingt ihre Praxen aufgeben. Diese Tatsache ist auch im Lichte der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung zu sehen, deren medizinischer Bedarf dann naturgemäß sogar über dem bisherigen Versorgungsniveau liegen dürfte. In den nächsten zehn Jahren werden in Baden-Württemberg mehr als 4.500 Hausärzte, 4.700 Fachärzte sowie über 2.000 Psychotherapeuten altershalber aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden. Erfreut sich das Medizinstudium auch ungebrochen hoher Beliebtheit, so ist doch die Entwicklung der Zahlen der Studenten, die es erfolgreich abschließen und in eine Weiterbildung zum Facharzt eintreten, alarmierend: Fast 18 Prozent der deutschen Medizinstudenten brechen das Studium ab und stehen somit nicht als potenzielle Nachfolger zur Verfügung.
Hoffmann-Goldmayer äußert auch Unverständnis darüber, dass einzelne Krankenkassen in Baden-Württemberg diese Entwicklung schön reden. „Natürlich haben wir heute noch eine gute Versorgung, die der Arztzahlentwicklung der vergangenen Jahre geschuldet ist. Richtig ist auch, dass viele Versorgungsbezirke heute noch gesperrt sind. Jedoch wird unser heutiger Standard schon in wenigen Jahren einer immer älter werdenden Gesellschaft nicht mehr genügen. Diese Kausalität nicht zu erkennen, bedeutet Schönrederei und verkennt dramatische Entwicklungen.“
Hoffmann-Goldmayer begrüßt es demgegenüber ausdrücklich, dass der Gemeindetag wie der Landkreistag Baden-Württemberg diesen Sachverhalt genau so einschätzt wie die KVBW. Erste ernstzunehmende Bemühungen, den ärztlichen Nachwuchs auch für das Land zu begeistern, sind erkennbar*.
„Was wir brauchen ist eine Reform des Zugangs zum Studium, eine wesentlich mehr auf die Praxis ausgerichtete Studienordnung und schließlich attraktive Rahmenbedingungen, um sich in Baden-Württemberg auch niederzulassen. Gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen müssen wir uns diesem Problem vor Ort stellen“, fasst Hoffmann-Goldmayer zusammen. „Kein Weg führt dabei aber auch an einer gerechten Honorierung der Ärzte im Krankenhaus wie in der Praxis vorbei. Und dieses fordert der Vorstand der KVBW seit Jahren dringend ein. Wenn unsere Ärzte in Baden-Württemberg weiter von bisher erzielten Honorarzuwächsen abgekoppelt werden, trägt auch dieser Umstand dazu bei, dass eine Niederlassung in unserem Bundesland immer weniger attraktiv wird.“
* Am 6. Oktober nimmt die KVBW die ambulante Versorgungsproblematik zum Anlass, in der Landesvertretung in Berlin mit Vertretern aus Politik und Gesundheitssektor innovative Projekte aus Baden-Württemberg zu diskutieren.
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| Erfolgreiche Kooperation auf der „Südschiene“ - Kategorie: 2010 | ||
Gemeinsame Presseinformation
der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).
München/Stuttgart, 5. August 2010:
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat bei der Abrechnung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2010 erstmals das von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) entwickelte Abrechnungssystem „OpenKV“ eingesetzt. Damit geht die erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Süd-KVen insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologie in die nächste Runde. Bereits im vergangenen Jahr hatten IT-Spezialisten der KVB Unterstützung bei der Entwicklung eines neuen Mitgliederportals in der KVBW geleistet. Dieses steht den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg seit Juli 2009 zur Verfügung.
Mit OpenKV profitieren nun Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten von der Entwicklungstätigkeit aus dem Nachbar-Bundesland. „Dank der KVBW können wir ein System zur Abrechnungsbearbeitung zum Einsatz bringen, das voll und ganz unseren Anforderungen entspricht“, kommentiert Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB, die Einführung von OpenKV. „Die Honorarverteilung an unsere rund 24.000 Mitglieder – die niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Bayern – ist unser Kerngeschäft. Dabei kann die Abrechnung der erbrachten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen sowohl gegenüber unseren Mitgliedern als auch gegenüber den Krankenkassen nur mithilfe modernster IT-Infrastrukturen effizient und zeitnah geleistet werden“, so Munte. Mit OpenKV sei nun ein wesentlicher Baustein erfolgreich von Baden-Württemberg auf Bayern übertragen worden. „Die Umstellung auf das neue Abrechnungssystem verlief reibungslos, sodass wir die Abrechnung für das erste Quartal 2010 wie geplant abschließen und die anstehenden Restzahlungen an unsere Mitglieder pünktlich leisten können.“ Neben der Abrechnung sollen künftig auch weitere Prozesse wie beispielsweise die Plausibilitätsprüfung und Nachverrechnungen sowie das Arztregister über OpenKV abgebildet werden.
Dr. Thomas Zalewski, Mitglied des Vorstands der KVBW, zeigte sich erfreut darüber, dass die ersten beiden gemeinsamen Projekte – das Mitgliederportal aus Bayern bei der KVBW und die Einführung von OpenKV bei der KVB – erfolgreich verlaufen sind: „Durch die enge, kollegiale Zusammenarbeit unserer IT-Spezialisten sind wir auch künftig in der Lage, schnell und passgenau auf neue verwaltungstechnische Anforderungen zu reagieren, ohne von externen Anbietern abhängig zu sein.“ Zalewski sieht in der abgestimmten Entwicklung von Verwaltungssystemen die Chance, Synergieeffekte zu nutzen und so effizient in kürzester Zeit Lösungen zu finden, die den KVen eine moderne, mitgliederorientierte Bearbeitung ihrer zunehmend komplexer werdenden Aufgaben ermöglicht.
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| Ärzte in Baden-Württemberg haben 2009 mit Honorarverlust abgeschlossen - Kategorie: 2010 | ||
Hoffmann-Goldmayer fordert mindestens einen Ausgleich der Verluste und die sofortige Revision der Honorarverteilung.
Stuttgart, 30. Juli 2010 - Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in
dem die Ärzte 2009 einen Honorarverlust hinnehmen mussten.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, sagte am Freitag in Stuttgart bei der Vorstellung der Honorarergebnisse 2009: „Vom bundesweit verteilten Honorarplus für die niedergelassenen Ärzte von über
3 Mrd. Euro ist nichts in Baden-Württemberg angekommen. Ganz im Gegenteil: Während andere Bundesländer einen Zuwachs der Vergütung von teilweise mehr als 20% verzeichnen konnten, sind wir das einzige Bundesland, das 2009 einen Honorarverlust hinnehmen musste. Baden- Württemberg ist damit der Verlierer der Honorarreform 2009 und wurde damit gegenüber den anderen Bundesländern eindeutig benachteiligt. Durch die Änderungen der Verteilungssystematik standen im vergangenen Jahr über 100 Mio. Euro weniger für die Regelversorgung in der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung zur Verfügung, was einen Rückgang um rund 3,6% gegenüber 2008 bedeutet. Unsere bereits im Vorfeld wiederholt an die Entscheidungsträger in der Politik wie auch an die Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage von ersten Hochrechnungen frühzeitig vorgetragenen Warnungen sind damit bittere Realität geworden.“
Dass die Gesamtvergütung für alle Ärzte einen prozentual geringeren Verlust aufweist, ist nur damit zu begründen, dass für Patienten wesentlich mehr Leistungen außerhalb der budgetierten Regelversorgung wie Prävention oder ambulantes Operieren erbracht wurden. „In der Honorierung haben davon jedoch nur einige Arztgruppen profitiert.“
Auswirkungen auf den Einzelarzt
Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KVBW, erläuterte die Auswirkungen der Honorarreform auf die Vergütung der Ärzte sowie auf die einzelnen Fachgruppen. „Die Verluste im Honorar sind ebenfalls klar nachzuweisen: Knapp 60% der baden-württembergischen Ärzte mussten 2009 Umsatzeinbußen erleiden, während ihre Kollegen in allen anderen Bundesländern in der Regel deutliche Gewinne verzeichnen konnten. Eine der Auswirkungen besteht darin, dass beispielsweise eine Hausarztpraxis in Baden-Württemberg bis zu 10.000 Euro weniger an Umsatz im Quartal erzielt hat als eine vergleichbare Praxis in anderen Bundesländern.“
Herz weiter: „Dies ist umso weniger zu verstehen, als dass durch den hohen Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse überdurchschnittlich viel Geld aus Baden-Württemberg in den Gesundheitsfonds abfließt, wodurch ausschließlich andere Bundesländer profitieren. Durchschnittliche Honorarverluste in dieser Höhe stellen die langfristige Aufrechterhaltung der hervorragenden ärztlichen wie psychotherapeutischen ambulanten und wohnortnahen Versorgung in Frage.“
Einzelne Arztgruppen
Auf die einzelnen Arztgruppen haben sich die Veränderungen nach den Ausführungen von Dr. Herz sehr unterschiedlich ausgewirkt. „Da die Leistungen der Ärzte zusätzlich 2009 in der Gebührenordnung neu bewertet wurden und eine Umverteilung durch eine bundesweit vorgegebene Honorarverteilung stattgefunden hat, hat es erhebliche Verwerfungen innerhalb und zwischen den einzelnen Fachgruppen gegeben.“ So hätten vor allem die Orthopäden, die Augen-, Hals-Nasen-Ohren- und die Hautärzte erheblich an Honorar verloren. „Bis zu 90% der Arztpraxen haben Umsatzverluste teilweise im zweistelligen Prozentbereich erfahren.“
Mehr Geld für Baden-Württemberg erforderlich
Hoffmann-Goldmayer forderte vor diesem Hintergrund, dass Korrekturen durch eine Revision der Honorarreform dringend erforderlich seien, sollten die Ärzte im Land nicht noch mehr Verluste in Kauf nehmen müssen. „Unabdingbar ist, dass die Umverteilung von Finanzströmen sowohl über den Gesundheitsfonds als auch über die Mechanismen der bundesweiten Vorgaben zur Honorarverteilung gestoppt und zu Gunsten von Baden-Württemberg korrigiert werden müssen. Es muss wieder mehr Geld nach Baden-Württemberg fließen!“
Hoffmann-Goldmayer betonte, dass die Politik auf Bundesebene bereits Signale gegeben hat, dass es im Zuge der Gesundheitsreform ein Honorarplus für Baden-Württemberg geben muss. Hoffmann-Goldmayer weiter: „Wir freuen uns sehr, dass auch Herr Ministerpräsident Mappus und unsere Sozialministerin Frau Dr. Stolz diese Forderung nachhaltig unterstützen. Wir selbst sind auf allen politischen Entscheidungsebenen tätig, damit diese Forderungen sich auch im geplanten Gesetzesentwurf der Bundesregierung wiederfinden. Wichtig ist uns außerdem, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen wieder mehr regionale Spielräume eingeräumt werden, damit lokale Besonderheiten stärker Berücksichtigung finden.“
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| Amtliches Wahlergebnis zur Vertreterversammlung - Kategorie: 2010 | ||
Information über das amtliche Wahlergebnis zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für die Amtsperiode 2011 bis 2016.
Nach der Wahlordnung ist das vom Landeswahlausschuss festgestellte amtliche Wahlergebnis durch Wahlrundschreiben bekannt zu geben. Dieses Wahlrundschreiben wird Ende der KW 32 versandt, die Frist zur Wahlanfechtung läuft ab Zugang des Wahlrundschreibens.
Für die Richtigkeit der Übertragung in elektrischer Form wird keine Gewähr übernommen.
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| Vertreterversammlung Wahlergebnis 2010 |
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| Amtliches Wahlergebnis zu den Bezirksbeiräten - Kategorie: 2010 | ||
Information über das amtliche Ergebnis der Wahl zu den Bezirksbeiräten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2010 für die Amtsperiode 2011 bis 2016.
Nach der Wahlordnung ist das vom Wahlausschuss Bezirksbeirat festgestellte Wahlergebnis vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bekannt zu geben. Dieses Wahlrundschreiben wird Ende der KW 32 versandt, die Frist zur Wahlanfechtung läuft ab Zugang des Wahlrundschreibens.
Für die Richtigkeit der Übertragung in elektrischer Form wird keine Gewähr übernommen.
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| Bezirksbeiräte Wahlergebnis 2010 |
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| Aus der 39. Vertreterversammlung - Kategorie: 2010 | ||
„Baden-Württemberg ist der Verlierer der Honorarreform!“ Dieses bittere Fazit zog der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, in seinem Bericht an die Vertreterversammlung der KVBW am 07. Juli 2010. Nachdem nun die Abrechnungsergebnisse 2009 vorlägen, habe sich deutlich gezeigt, dass sich die Warnungen des KVBW-Vorstandes vor den Auswirkungen der Honorarreform bewahrheitet haben.
„Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das im vergangenen Jahr mit minus 0,1 Prozent einen Rückgang der Honorare hat hinnehmen müssen, während in anderen Bundesländern deutliche Steigerungen von über 20% wie in Schleswig-Holstein erzielt wurden.“ Hoffmann-Goldmayer stellte den Delegierten den Forderungskatalog vor, mit dem der Vorstand die Situation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg verbessern möchte. Danach müssen die für Ärzte und Psychotherapeuten eingetretenen Verluste sofort ausgeglichenen werden und die Umverteilung von Finanzströmen gestoppt werden. Der EBM müsse grundlegend geändert und zu niedrig bewertete Facharztgruppen aufgewertet werden. Insbesondere sei es unabdingbar, KVen und Kassen mehr regionale Spielräume einzuräumen, um lokale Besonderheiten berücksichtigen zu können. Diesbezüglich werden derzeit eine Vielzahl von Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene sowie mit den Medien geführt.
„Es kann nicht sein, dass die baden-württembergischen Versicherten am meisten einzahlen, die Ärzte aber im bundesweiten Vergleich mit am schlechtesten honoriert werden“, schloss Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, seinen Vortrag. Herz zeigte auf, dass ein Arzt in Baden-Württemberg ein Quartalshonorar von durchschnittlich 47.240 Euro erziele, während in Sachsen-Anhalt die Ärzte im Schnitt 57.000 Euro am Quartalsende verbuchen könnten. „Ministerpräsident Oettinger hatte sich einmal damit gerühmt, dass die Vergütung für die Beamten in Baden-Württemberg am höchsten sei. Bei den Arzthonoraren sind wir inzwischen im unteren Drittel angelangt.“ Besonders betroffen sind nach den Ausführungen von Dr. Herz Fachgruppen wie die HNO-Ärzte, die Augenärzte und die Orthopäden, die in den vergangenen Jahren deutliche Honorarverluste hinnehmen mussten.
Herz machte klar, dass sich daran auch mit der neuen Honorarverteilung ab dem Quartal 3/2010 nichts ändern wird. „Die neue Honorarverteilung bringt uns keinen Euro zusätzlich ins System. Es findet lediglich eine Umverteilung statt.“ Faktisch ändert sich nach den Erläuterungen von Dr. Herz in Baden-Württemberg wenig, da die freien Leistungen auch bisher schon quotiert sind und auch qualifikationsgebundene Vergütungsformen bereits angewendet wurden. „Es muss alles daran gesetzt werden, die Umverteilung von Versichertengeldern in andere Bundesländer, die sowohl über den Gesundheitsfonds als auch über die Honorarverteilung stattfindet, zu beenden!“, resümierte Dr. Herz.
In einer entsprechenden Resolution forderten die Delegierten der Vertreterversammlung die Bundesregierung dann auch auf, sich umgehend für eine adäquate Vergütung der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg einzusetzen.
Breite Diskussion nahm das Eckpunktepapier zur Gesundheitspolitik ein, das Minister Philipp Rösler tags zuvor in Berlin vorgestellt hatte. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever, bezeichnete das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Gesundheitspolitik als nicht weltbewegend und frei von klaren Konzepten. Unter großem Applaus sagte sie: „Ich jedenfalls bin enttäuscht. Es kommt mir vor wie eine never ending story, in der auf unserem Rücken die Mut- und Konzeptlosigkeit der großen Politik ausgetragen wird.“ Scharfe Kritik erntete unter zahlreichen Delegierten vor allem die von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition beschlossene Begrenzung der Vergütung bei den Selektivverträgen nach § 73b SGB V. Die VV beschloss daher, die Bundesregierung aufzufordern, das Eckpunktepapier umgehend zu korrigieren und den Angriff auf die selektivvertragliche Versorgung zurückzunehmen, da die Umsetzung der Eckpunkte mittelfristig zu einem Aus der hausarztzentrierten Versorgung führt.
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| Anträge Beschlusszusammenfassung Juli 2010 |
| Bericht Dr. Clever 2010 |
| Bericht Dr. Hoffmann-Goldmayer Juli 2010 |
| Beschlusszusammenfassung Juli 2010 |
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| Nullsummenspiel für Baden-Württemberg - Kategorie: 2010 | ||
Nicht nur gemessen an den anderen Bundesländern gehört Baden-Württemberg zu den Verlierern der Honorarreform. Liegt die Gesamtvergütung von Baden-Württemberg 2009 im Vergleich zum Vorjahr bei minus 0,1 Prozent, so kann beispielsweise Schleswig-Holstein ein beträchtliches Plus von über 20 Prozent verzeichnen. Ein bundesweiter Quartals-Honorarvergleich des INBA (Institut des Bewertungsausschusses) hat zudem errechnet, dass baden-württembergische Ärzte 47.240 Euro an Honorar bekämen – die aus Sachsen-Anhalt jedoch 57.001. Besonders betroffen sind Fachgruppen wie die Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, die Orthopäden, die Hautärzte, die Urologen, Schmerztherapeuten und Augenärzte.
Bei überproportionalen Honorarverlusten werden die Ärzte auf Antrag zwar weiterhin gestützt, allerdings nur noch, wenn der Verlust im Vergleich zu 2009 zehn Prozent beträgt. „Es kann nicht sein, dass die baden-württembergischen Versicherten am meisten einzahlen, die Ärzte aber im bundesweiten Honorarvergleich im unteren Viertel liegen.“ schloss Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, seinen Vortrag zu den Rahmenbedingungen der Honorarverteilung der Jahre 2010 und 2011. In einer entsprechenden Resolution forderten die Delegierten der Vertreterversammlung die Bundesregierung dann auch auf, sich umgehend für eine adäquate Vergütung der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg einzusetzen.
Nach der neuen Systematik sind Honorargewinne in der Höhe nicht mehr begrenzt. Es sei auch nicht absehbar, dass sich die Zahl der Arztbesuche der Patienten in Zukunft verringere, da es weiterhin keine Steuermechanismen, wie beispielsweise eine Eigenbeteiligung im Krankheitsfall gebe. Und durch die kurz zuvor beschlossene Gesundheitsreform seien auch keine neuen Gelder zu erwarten, eine Meinung, die die Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Birgit Clever, teilte. Längst sei noch nicht alles definiert und doch stehe schon jetzt fest, dass auch diese Reform nicht der große Wurf sei.
Mit Dr. Norbert Metkes persönlicher Bilanz der Honorarpolitik kam wenige Wochen vor der Wahl Wahlkampfstimmung auf: Bei Honorarrückgängen von über 23 Prozent sei eine adäquate Patientenversorgung in seiner orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgerpraxis mit 1700 Fällen nicht mehr durchführbar und die Basisversorgung ausgeblutet. Schuld daran sei die Honorarpolitik der KVBW.
Vorstandsvorsitzender Dr. Hoffmann-Goldmayer wollte diese Kritik nicht akzeptieren. Zwar sind die befürchteten Verwerfungen mit der Bilanz von 2009 nun schwarz auf weiß zur bitteren Realität geworden. Allein der Vorstand war bereits im Vorfeld der Honorarreform auf Bundesebene hartnäckig vorstellig, um für die befürchtete Benachteiligung eine Verbesserung zu bewirken. Tatsächlich ist Baden-Württemberg nun das einzige Bundesland, in dem die Honorare im Vergleich zum Vorjahr nachweislich gesunken sind.
Dr. Hoffmann-Goldmayer erläuterte sämtliche Maßnahmen und Forderungen der KV Baden-Württemberg an die Politik. Die für Ärzte und Psychotherapeuten eingetretenen Verluste müssten sofort ausgeglichenen werden und die Umverteilung von Finanzströmungen sei zu stoppen. Der EBM müsse grundlegend geändert und zu niedrig bewertete Facharztgruppen aufgewertet werden. Insbesondere sei es unabdingbar, KVen und Kassen mehr regionale Spielräume einzuräumen, um lokale Besonderheiten berücksichtigen zu können. Es seien schon Gespräche hierüber im Sozialministerium erfolgt. Geplant sei auch, bei Abgeordneten des deutschen Bundestages vorstellig zu werden. Die miserablen Honorarergebnisse sollen auch in der Presse publik gemacht werden. Eine Pressekonferenz zu diesem Thema sei geplant.
Ausführlicher zur Bilanz 2009 und den daraus resultierenden Forderungen, der Maßnahmenkatalog und aktuelle Themen im Vertragswesen im Bericht.
Für Unmut unter den Vertretern sorgte auch der Umgang der Politik mit den Selektivverträgen, der als Frontalangriff auf die selektivvertragliche Versorgung nach Paragraf 73 b und c empfunden wurde und Ausdruck der tiefsten inneren Zerstrittenheit der Regierung sei. „Wir bewegen etwas und die kassieren es ein“, so der Tenor. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hatte zuvor verkündet, das Vergütungsniveau bei der hausarztzentrierten Versorgung solle begrenzt werden. Die VV beschloss daher, die Bundesregierung aufzufordern, das Eckpunktepapier umgehend zu korrigieren und den Angriff auf die selektivvertragliche Versorgung zurückzunehmen, da die Umsetzung der Eckpunkte mittelfristig zu einem Aus der hausarztzentrierten Versorgung führt.
Die Delegierten stimmten über verschiedene Anträge ab.
Beschlossen wurden die Haushaltsrichtlinien der KV Baden-Württemberg.
Ein Antrag der Delegierten zur aktuellen Neuberechnung der QZV zum 1. Juli 2010 wurde an den Vorstand überwiesen. Die Delegierten hielten es auch für notwendig, beim Basistarif zwischen KBV und Privatkassen neue Vertragsverhandlungen aufzunehmen, da die Honorierung derzeit unter der des Kassensatzes liegt.
An die Fachausschüsse überwiesen wurde ein Antrag, nach dem der Vorstand aufgefordert wird, ein Konzept zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Mit diesem Konzept sollen die Versorgung chronisch Kranker und die Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten sowie die zeitnahe akute Versorgung der Erkrankten gewährleistet werden. Dies seien die Hauptproblem bei der psychotherapeutischen Versorgung in Baden-Württemberg.
Eine Änderung der Notfalldienstordnung bezüglich der Befreiungstatbestände wurde abgelehnt. Angenommen jedoch wurde eine Änderung der Notfalldienstordnung, nach der die Teilnahmeverpflichtung der Ärzte mit Nebenbetriebsstätten konkretisiert wird. Nach der Änderung haben Ärzte, die eine genehmigte Nebenbetriebsstätte an demselben Bereich führen wie die Hauptpraxis, keine höhere Teilnahmeverpflichtung am Notfalldienst. Unterhalten sie eine Praxis an einem anderen Notfalldienstbereich, müssen sie jedoch auch dort am Notfalldienst teilnehmen.
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| Anträge Beschlusszusammenfassung Juli 2010 |
| Bericht Dr. Clever 2010 |
| Bericht Dr. Hoffmann-Goldmayer Juli 2010 |
| Beschlusszusammenfassung Juli 2010 |
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| 1. Servicetag in Freiburg - Kategorie: 2010 | ||
Trotz großer Sommerhitze verfolgten am Samstag dem 10. Juli 2010 rund 120 Besucher die Vorträge des Servicetages der BD Freiburg. Die Themenpalette reichte vom Verordnungsmanagement über die Praxiskooperation und Praxisabgabe bis hin zur Honorarverteilung und Online-Abrechnung. An den Info-Ständen im Foyer hielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVBW aktuelle Informationen für die Besucher bereit und führten individuelle Beratungsgespräche.
Wie kann die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum gesichert werden? Engagiert diskutierten Dr. Achim Hoffmann Goldmayer, Hanno Hurth, Dr. Johannes Fechner und Dr. Peter Hinz über diese Frage. Aufgrund der Altersstruktur der Allgemeinmediziner in Südbaden gehen in den kommenden Jahren viele Ärzte in den Ruhestand. Nachwuchs ist aber nicht in Sicht und es zeichnet sich ab, dass viele Arztsitze vor allem in ländlichen Regionen nicht wieder besetzt werden können. Die KVBW möchte mit der Förderung von ärztlichen Kooperationen, der Reduzierung von Notfalldiensten und dem eventuellen Kauf von Arztsitzen dazu beitragen, die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Einig war das Auditorium mit dem Podium, dass der Beruf des Arztes wieder mehr Anerkennung in der Gesellschaft finden muss.
Bei der anschließenden Grillparty rund um den Springbrunnen im Garten der BD Freiburg wurden die Gespräche und der Gedankenaustausch vertieft. „Die Veranstaltung war eine erfolgreiche Premiere“, kommentierte Dr. Peter Hinz, Leiter der Bezirksdirektion Freiburg. „Wir konnten unsere Service-Angebote präsentieren und ein Stück mehr Nähe zu unseren Mitgliedern schaffen“ so Hinz. Fest steht deshalb: Auch 2011 wird es einen Servicetag in Freiburg geben.
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| Vortrag Arzneimitteltherapie |
| Vortrag Honorarverteilungsänderungen |
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| KV Mobil geht erfolgreich zu Ende - Kategorie: 2010 | ||
Schorndorf, 2. Juli 2010 – „KV Mobil“– Der große Freiluft-Gesundheitstag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und SWR 4 Radio Stuttgart hat heute in Schorndorf Station gemacht. Strahlendes Sommerwetter und die Musik von Kooperationspartner SWR 4 sorgten für Urlaubsstimmung unter den zahlreichen Besuchern, die die Zeit zwischen den Einkäufen und Erledigungen nutzten, um bei der Arztpraxis im Zelt ihren Blutdruck, Blutzucker- und Cholesterinwert sowie die Lungenfunktion überprüfen zu lassen.
Schon eine Stunde vor Beginn hatten sich an den Stationen lange Warteschlangen gebildet. Bis zum Nachmittag konnten bei Rekordtemperaturen rund 2.000 Besucher gezählt werden, davon haben 1.400 Blutzucker- und Cholesterinmessungen sowie 180 Lungenfunktionstests durchführen lassen. Außerdem hatten die Besucher die Möglichkeit, sich von Ärzten beraten zu lassen und sich über Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. „Eine gute Gelegenheit, wenn man so im Vorbeigehen etwas für seine Gesundheit tun kann“, sagten viele Passanten, die die Gesundheitschecks der Niedergelassenen bei KV Mobil absolviert hatten. Sie zeigten sich überrascht, wie viele Präventionsleistungen für jung und alt von den Ärzten angeboten und den Kassen bezahlt werden.
Stark frequentiert waren auch die Fitnesstests. Hier wurde spielerisch Balance, Konzentration und Kondition gemessen. Mancher lieferte sich kurz entschlossen ein Match an der Tischtennisplatte, begleitet von Tipps und Tricks einer Trainerin des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bevorzugt kam die Bewegung dann ins Spiel, wenn die Körperfettmessung – auch ein Check-Angebot der KVBW – vorher wenig zufrieden stellend ausgefallen war.
Der städtische Musikverein sorgte nicht nur für Bewirtung, sondern mit einer Kindergruppe auch für Unterhaltung. Zu den Besuchern zählte auch Matthias Klopfer, Oberbürgermeister von Schorndorf. Als Asthmatiker war er besonders am Lungenfunktionstest interessiert und freute sich über die tollen Ergebnisse: „Es lohnt sich etwas für die Gesundheit und Fitness zu tun und die Werte regelmäßig kontrollieren zu lassen. KV mobil ist eine gute Sache.“
Schorndorf war die letzte und gleichzeitig meist besuchte von insgesamt sechs Stationen. Vom Auftakt in Tübingen an bescherte das stabile Sommerhoch der beliebten Präventionskampagne täglich wachsende Besucherzahlen.
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| Landesregierung fordert eine gerechtere Verteilung der für die Ärztevergütung bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel - Kategorie: 2010 | ||
Baden-Württemberg
STAATSMINISTERIUM
PRESSESTELLE DER LANDESREGIERUNG
Pressemitteilung Nr. 202/2010 27. Juli 2010
Landesregierung fordert eine gerechtere Verteilung der für die Ärztevergütung bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel.
Ministerpräsident Stefan Mappus und Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz setzen sich für mehr regionale Gestaltungsspielräume ein.
Ministerpräsident Stefan Mappus und Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz sprechen sich dafür aus, die bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel für die ärztliche Vergütung wieder gerechter auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) aufzuteilen. „Das ist eine Grundvoraussetzung, damit wir für die Ärzteschaft im Land ein angemessenes Vergütungsniveau gewährleisten können“, erklärten Mappus und Stolz nach einem Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg am Dienstag (27. Juli 2010) in Stuttgart.
Als erste KV habe die KV Baden-Württemberg nun ihre Abrechnungsdaten für 2009 fertig gestellt. Obwohl die Endabrechnungen der anderen KVen für 2009 noch ausstehen, lasse sich nun mit Zahlen belegen, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland nicht von der Honorarreform profitiere. „Das ist nicht hinnehmbar“, so der Ministerpräsident und die Ministerin. „Für die hervorragende Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Lande muss auch eine leistungsgerechte Vergütung bereitgestellt werden.“ Angesichts einer jährlichen Transferleistung an den Gesundheitsfonds in Höhe von rund zwei Milliarden Euro sei es weder den Ärzten noch den Beitragszahlern in Baden-Württemberg vermittelbar, dass gerade und ausschließlich im Land die Ärztehonorare sinken, während sie in anderen Bundesländern erheblich ansteigen, so der Ministerpräsident weiter. „Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder mehr regionale Komponenten eingeführt werden“, ergänzte die Ministerin.
Die Auswertung der Zahlen zeige, dass viele Einzelpraxen von Verlusten bis zu zehn Prozent betroffen seien. Hierfür sind die Vorgaben auf Bundesebene verantwortlich. Wichtig sei, dass die Umverteilungsproblematik innerhalb der Ärzteschaft entschärft werde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung müsse deshalb bei der Mittelverteilung im Jahr 2011 wieder eine größere Verteilungsgerechtigkeit unter den Regionen zum Ziel haben. „Ich appelliere ausdrücklich an die Selbstverwaltung auf Bundesebene, die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg jetzt nicht im Regen stehen zu lassen, denn bei uns geht es um den Erhalt einer gewachsenen und guten ärztlichen Gesundheitsversorgung“, sagte Ministerin Stolz.
Hinweis für die Redaktionen:
Die KVBW wird die Abrechnungsdaten für 2009 am Freitag, 30. Juli 2010, der Öffentlichkeit vorstellen.
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| KV mobil in Göppingen: Hitzerekord beschert Besucherrekord - Kategorie: 2010 | ||
Göppingen, 30. Juni 2010 – „KV Mobil“ – Der große Freiluft-Gesundheitstag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und SWR 4 Radio Stuttgart hat heute in Göppingen bei rekordverdächtigen Temperaturen über 1500 Besucher auf den Marktplatz gelockt. Hier hatte die rollende Arztpraxis ihre Zelte aufgeschlagen, damit jeder Passant seinen Blutdruck, Blutzucker- und Cholesterinwert sowie die Lungenfunktion überprüfen lassen konnte – mit dem Ergebnis, dass viele Bürger ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen in sich tragen, ohne es zu wissen.
Insgesamt wurden 1400 Blutzucker- und Cholesterintests sowie 150 Lungenfunktionstests durchgeführt. Außerdem hatten die Besucher die Möglichkeit, sich von Ärzten beraten zu lassen und sich über Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. „Eine gute Gelegenheit, wenn man quasi im Vorbeigehen etwas für seine Gesundheit tun kann“, lobten viele Besucher die von den niedergelassenen Ärzten bei KV Mobil angebotenen Gesundheitschecks. Stark frequentiert waren auch die Fitnesstests. Hier wurde spielerisch Balance, Konzentration und Kondition gemessen. Mancher lieferte sich kurz entschlossen ein Match an der Tischtennisplatte, begleitet von Tipps der Trainerin des Deutschen Tischtennis-Bundes.
Ehrengast von KV Mobil war Oberbürgermeister Guido Till. „Ich finde das toll, man kann den Menschen gar nicht genug Möglichkeiten geben, ihre Werte zu überprüfen“, meinte der OB und ließ seine Werte ebenfalls checken. Das Resultat bescheinigte ihm hervorragende Ergebnisse. Sein Rezept: Tägliche Spaziergänge mit dem Hund halten fit und helfen, die Gedanken zu sortieren; mit dem Rennrad hält er sich konditionell fit und baut Spannungen ab.
Dr. med. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied der KVBW, freute sich bei ihrem Besuch über die gute Resonanz: „Jede vermiedene Krankheit bedeutet ein Stück Lebensqualität. Doch noch immer werden die kostenlosen Angebote der Gesundheitsvorsorge nicht von allen Anspruchberechtigten genutzt. Wir müssen im Gespräch mit den Bürgern deutlich machen, dass jeder seine Gesundheit auch ein großes Stück weit selbst in der Hand hat. Wer gemeinsam mit seinem Arzt Risiken frühzeitig erkennt, kann ernsthaftere Krankheiten vermeiden.“
Kooperationspartner SWR 4 wusste mit Musik und Interviews die Sommerstimmung zusätzlich anzuheizen und die Wartezeit auf die Tests zu verkürzen, während die Passanten zwischen den Einkäufen und Erledigungen den Gesundheitsparcours der KV Baden-Württemberg durchliefen.
Das so genannte KV Mobil ist die traditionelle Sommer-Präventionstour der KV Baden-Württemberg. Göppingen war die vierte von sechs Stationen im Ländle. Weiter geht´s am Donnerstag, den 1. Juli 2010 in Leonberg auf dem Marktplatz und am Freitag, den 2. Juli 2010 in Schorndorf, Marktplatz, jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
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| Änderungen der Honorarsystematik zum 1. Juli 2010 - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, den 23. Juni 2010
Bekanntlich wird sich zum 1. Juli 2010 die Systematik der Honorarverteilung erneut ändern. Zu Grunde liegt ein entsprechender Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses der Bundesebene vom 26. März 2010, den die Landes-KVen wieder in kürzester Zeit umsetzen müssen. Die Änderung war dringend überfällig, hatte doch die bisherige Honorarverteilung die Grundversorgung, sprich Honorierung über die Regelleistungsvolumen, deutlich benachteiligt.
So waren bundesweit in den letzten Quartalen die Regelleistungsvolumenfallwerte immer mehr abgesunken. In Baden-Württemberg war dies nicht so deutlich der Fall, weil hier im Rahmen der Konvergenzregelung die so genannten freien Leistungen in den letzten Quartalen schon mengenbegrenzt und damit quotiert ausgezahlt wurden.
Grundsätzlich werden ab 3/2010 alle Leistungen, die aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden, auf irgendeine Art und Weise mengenbegrenzt. Zur Mengensteuerung vieler bisher freier Leistungen werden Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt, den KVen gibt der Beschluss des Bewertungsausschusses an dieser Stelle Gestaltungsspielräume. Baden-Württemberg hat die QZV für die Arztgruppen in Abstimmung mit den Berufsverbänden gebildet, zusätzlich wurden sowohl die Vertreterversammlung als auch die Beratenden Fachausschüsse in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Wie schon in früheren Jahren wird es ab 1. Juli 2010 wieder arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen – so genannte Arztgruppentöpfe – geben, aus denen heraus die RLV, QZV, BAG-Zuschläge und auch Praxisbesonderheiten bezahlt werden. Für einzelne Fachgruppen wird es weiterhin „freie“ Leistungen (außerhalb von RLV und QZV) geben, für die im jeweiligen Fachgruppentopf eine definierte Geldmenge bereitgestellt wird (Topf im Topf). Auf diese Weise bleibt die Arztgruppe für ihre eigene Honorarentwicklung verantwortlich. Mengenentwicklungen in einer Gruppe können nicht auf andere Gruppen durchschlagen.
Unverändert bleibt es bei der Fallzahlabstaffelung für größere Praxen und beim BAG-Zuschlag. Dieser wird allerdings nur noch auf das RLV-Volumen gewährt, nicht aber auf die QZV. Auch die Gesamtvergütung der Versorgungsbereiche wird jetzt dauerhaft getrennt. Nach entsprechenden Bundesvorgaben wird der Trennungsfaktor einmalig berechnet. Für die Zukunft gibt es dann eine separate Weiterentwicklung der Vergütungen der jeweiligen Versorgungsbereiche.
Laut Bewertungsausschussbeschluss kann die so genannte Konvergenzphase weitergehen. Baden-Württemberg führt seit dem 1. Quartal 2009 eine Konvergenzabrechnung durch. Bedingt durch die Tatsache, dass sich immer weniger Praxen mit den Vorjahren vergleichen lassen (Konstellationsänderungen, Änderung des Leistungsspektrums, Krankheiten, Urlaubsverschiebungen), wird die Stützung für die Praxen, die Verluste erleiden, auf eine andere Grundlage gestellt.
Ab 01.07.2010 wird die Auffanggrenze bei minus 10 % im Vergleich zum Vorjahresquartal aus 2009 liegen, jetzt aber alle Leistungen beinhalten, also auch die echten Einzelleistungen. Eine Vergleichbarkeit der Praxis mit dem jeweiligen Vorjahresquartal muss gegeben sein. Finanziert werden diese Stützungen durch Rückstellungen im jeweiligen Versorgungsbereich und nicht mehr durch entsprechende Begrenzungen der Umsatzzuwächse. Die neuerliche Änderung der Honorarverteilung ist ein notwendiger Schritt, wenngleich vieles in Baden-Württemberg ohnehin schon umgesetzt ist. So gab es hier neben den Mengenbegrenzungen aller freien Leistungen bereits qualifikationsabhängige Zusatzbudgets für Fachärzte. Allerdings kommt durch die neue Systematik kein zusätzliches Geld ins System. Und damit ändert sich nichts daran, dass Baden-Württemberg immer noch weit davon entfernt ist, von einer sachgerechten Honorierung sprechen zu können.
Mehr Infos, grafische Darstellungen, Zahlen und Fakten zu RLV, QZV und freien Leistungen als PDF zum Download.
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| Honorarsystematik Quartal 2010/3 |
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| KV Mobil Auftakt in Tübingen - Kategorie: 2010 | ||
Tübingen – 22. Juni 2010 - Der Aktionstag KV Mobil der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat heute in Tübingen rund 350 Bürger auf den Platz hinter der Stiftskirche gelockt. Viele Tübinger nahmen die Gelegenheit wahr und informierten sich über die Vorsorgeuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das KV Mobil soll die Bürger dazu ermuntern, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt zu gehen.
„Prima, wenn man quasi im Vorbeigehen etwas für seine Gesundheit tun kann“, lobten viele Passanten die von den niedergelassenen Ärzten am KV Mobil angebotenen Gesundheitschecks. Am KV Mobil konnte jeder Besucher seinen Blutdruck, Blutzucker- und Cholesterinwert sowie die Lungenfunktion überprüfen lassen. Insgesamt konnten 190 Blutzucker- und Cholesterintests sowie 90 Lungenfunktionstests durchgeführt werden. Außerdem hatten die Besucher die Möglichkeit, sich von Ärzten beraten zu lassen und sich über Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu informieren.
Dr. med. Gisela Dahl, Mitglied des Vorstandes der KVBW freute sich bei ihrem Besuch über die gute Resonanz und betonte: „Prävention ist für jeden von uns sehr wichtig. Ein frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren verlängert das Leben. Vorbeugen ist besser als Heilen“.
Das KV-Mobil tourt in diesem Jahr durch sechs Städte in Baden-Württemberg.
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| Gesundheitsvorsorge Open Air – KV Mobil tourt wieder - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 11. Juni 2010 – Unter dem Motto „KV Mobil – Wir kommen in Ihre Stadt!“ stellt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in sechs Städten Baden-Württembergs auch in diesem Jahr Angebote zur Gesundheitsvorsorge vor. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger für die Wichtigkeit der Vorsorge sensibilisieren und aufklären“, erläutert Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, das Ziel der jährlichen Aktion.
Im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 2. Juli 2010 macht das „KV Mobil“ Station in sechs Städten in Baden-Württemberg. Jeweils für einen Tag eröffnet die KVBW für interessierte Bürgerinnen und Bürger ihren mobilen und vielfältigen Gesundheitsparcours auf zentralen Plätzen. Die Auftaktveranstaltung findet diesmal in der Universitätsstadt Tübingen statt, danach folgen Baden-Baden, Radolfzell, Göppingen, Leonberg und Schorndorf.
Medizinisches Schwerpunktthema bei „KV Mobil“ ist die Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall. „Jeder kennt den Spruch: Vorbeugen ist besser als Heilen! Und trotzdem gibt es Menschen, die gar nicht erst auf die Idee kommen zum Arzt zu gehen, um einen Gesundheitsscheck machen zu lassen. Dabei ist das oft der einfachste Weg Krankheiten auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen.“, so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer.
Niedergelassene Ärzte aus der Region informieren über Risiken und die entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung von Volkskrankheiten. Jeder Besucher kann seinen Blutdruck, Blutzucker und Cholesterinwert überprüfen lassen. Außerdem haben die Besucher die Möglichkeit, sich über gesunde Ernährung und Sport zu informieren und einen Fitnesstest zu absolvieren. Bei einer Partie Tischtennis können sich die sportlich Motivierten Bewegung verschaffen und bei einem Lungenfunktionstest herausfinden, ob sie über ausreichend "Puste" verfügen. Wer den Impfpass einsteckt, kann bei der Impfberatung gleich kontrollieren lassen, ob der Impfschutz noch ausreichend ist oder aufgefrischt werden sollte.
„Jede vermiedene Krankheit bedeutet ein Stück Lebensqualität. Jeder hat seine Gesundheit auch ein Stück weit selbst in der Hand. Wer gemeinsam mit seinem Arzt Risiken frühzeitig erkennt, kann ernsthaftere Krankheiten vermeiden“, erläutert Dr. Hoffmann-Goldmayer.
Kooperationspartner der Aktion ist der Deutsche Tischtennis Bund (DTTB). Ab der dritten Station ist der Rundfunk an Bord: In Radolfzell feiert Radio Seefunk RSF als Mitveranstalter sein Debüt, in Göppingen, Leonberg und Schorndorf ist der langjährige Partner SWR4 Radio Stuttgart dabei. Bei allen Terminen stehen auch lokale Ärzteschaftsvertreter und Mitarbeiter der KVBW für Fragen zum Gesundheitssystem und zur aktuellen Gesundheitspolitik zur Verfügung. Die Besucher erfahren, welch wichtige Aufgaben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitssystem übernehmen: Sie stehen den Menschen rund um die Uhr als kompetente Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen zur Verfügung – und zwar nicht erst zur Behandlung, sondern schon zur Vorbeugung von Erkrankungen.
Die Stationen von „KV Mobil 2010“ in Baden-Württemberg im Überblick:
Dienstag, 22. Juni 2010 Tübingen, Platz hinter der Stiftskirche
Mittwoch, 23. Juni 2010 Baden-Baden, Augustaplatz
Freitag, 25. Juni 2010 Radolfzell, Marktplatz
Mittwoch, 30. Juni 2010 Göppingen, Marktplatz
Donnerstag, 1. Juli 2010 Leonberg, Marktplatz
Freitag, 2. Juli 2010 Schorndorf, Marktplatz
jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Die Nutzung des Angebots ist kostenfrei.
Serviceangebot für die Medien:
Gerne vermitteln wir Ihnen Ansprechpartner und Informationen zu Themen rund um die Herz-Kreislauf-Prävention, zum Beispiel:
• Herzinfarkt und Schlaganfall – Jeder kann sein Risiko senken
• Sport ist Prävention und Therapie – Bewegung in den Alltag integrieren
• Der Mensch ist, was er isst – Ausgewogene Ernährung
• Ohne Doktor fehlt dir was – Vorsorgeuntersuchungen für jeden Lebensab
schnitt
Zu allen Terminen stehen niedergelassene Mediziner für Ihre Fragen vor Ort zur Verfügung, auch prominente Persönlichkeiten aus Sport und Politik haben sich angekündigt.
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| KVBW startet Mitgliederbefragung - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 10. Juni 2010
In diesen Tagen werden in circa 1.000 Arztpraxen in Baden-Württemberg die Telefone klingeln. Spontan oder nach vorheriger Terminvereinbarung erhalten die Ärzte so die Gelegenheit, die KV Baden-Württemberg und deren Kommunikation mit den Mitgliedern zu beurteilen. So will die KV Baden-Württemberg Informationen darüber erhalten, wie die Dienstleistungen für die Mitglieder kontinuierlich verbessert werden können.
Die telefonische Befragung findet im Zeitraum von 15. Juni bis 23. Juli 2010 statt. Beauftragt wurde das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas), bekannt durch internationale Studien, das 2006 durchgeführte KBV-Referendum und Analysen bei Landtags- und Bundestagswahlen.
Bei der Mitgliederbefragung werden die Teilnehmer zufällig stichprobenartig ausgewählt, die Stichprobe ist dabei nach Fachgruppen und nach Regionen geschichtet. Die telefonische Befragung mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens hat gegenüber einer schriftlichen Vollerhebung deutliche Vorteile: Rückfragen der Teilnehmer können direkt am Telefon geklärt werden, über mehrmalige Kontaktversuche kann eine volle Ausschöpfung der Stichprobe erreicht werden und die Ergebnisse der Befragung liegen nach einer definierten Feldzeit vergleichsweise schnell vor.
Etwa 15 Minuten dauert ein solches Interview, das unter anderem die Themenkreise Leistungen der KVBW, Sorgen und Nöte der Ärzte und Psychotherapeuten im Praxisalltag und die zukünftige Rolle der KVen berührt. Die KVBW will die Ansichten der Ärzte und Psychotherapeuten zu Bekanntheit und Nutzung ihrer Service- und Beratungsleistungen wie etwa der Abrechnungsberatung, der Beratung zur Auswahl und Einsatz von IT in der Praxis oder der Niederlassungsberatung wissen und Gründe für etwaige Unzufriedenheit herausfinden. Gleichzeitig sollen Verbesserungswünsche oder der im Praxisalltag benötigte Unterstützungsbedarf durch die KVBW abgefragt werden.
Über die Ergebnisse der Befragung wird in der nächsten Ausgabe von ergo ausführlich berichtet.
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| KVBW begrüßt Initiative des Landkreistages zur ärztlichen Versorgung - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 26. Mai 2010 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sieht in der Initiative des Landkreistages einen wichtigen Beitrag in Hinblick auf die Zukunft der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Landkreistag sich dieses Themas angenommen und entsprechende Vorschläge dazu ausgearbeitet hat“, sagte Dr. Gisela Dahl, bei der KVBW für die Versorgung und Sicherstellung zuständiges Vorstandsmitglied. „Das 10-Punkte-Papier des Landkreistages deckt sich weitgehend mit den Maßnahmen und Forderungen, die aus Sicht der KVBW für die Zukunft der wohnortnahen ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind.“ Dahl warnte jedoch davor, zu große Hoffnungen für eine Verbesserung der Versorgung nur durch eine Änderung der Bedarfsplanung zu setzen. „Wir sind uns sehr wohl über die methodischen Schwächen der derzeitigen Bedarfsplanung bewusst, insbesondere dahingehend, dass sie regionale Verteilungsunterschiede nicht abbildet, keinen demografischen Faktor besitzt und auf die Morbidität der Bevölkerung nicht eingeht.
Daher fordern auch wir eine entsprechend geänderte Bedarfsplanung, weil sie eine aussagekräftigere Analyse der Situation vor Ort ermöglicht. Man darf sich freilich keinen Illusionen hingeben, dass der drohende Ärztemangel dadurch beseitigt werden kann. Denn auch durch eine geänderte Bedarfsplanung kommt kein zusätzlicher Arzt ins System.“ Dahl erklärte weiter, dass sie sich freue, wenn der Landkreistag die KVBW in ihrer Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen unterstütze. „Das betrifft zum einen eine bessere Honorierung, die wir permanent anmahnen, aber auch Bereiche wie Erleichterungen in der Bürokratie oder eine Verringerung der Notfalldienstbelastungen. Hier haben wir durch die Gründung von zentralen Notfallpraxen erhebliche Fortschritte gemacht.“
Ein wesentliches Potential, auch im ländlichen Raum die Niederlassung eines Arztes wieder attraktiver zu machen, sieht Dahl in einer verstärkten Ausschöpfung der Möglichkeiten, Teilzeitbeschäftigungen anzubieten, gemeinschaftliche Berufsausübung auch überörtlich zu betreiben oder andere Ärztekooperationen zu etablieren. „Wir sehen heute deutlich dass der Arztberuf von immer mehr Frauen ergriffen wird. Wir müssen daher die Tätigkeitsformen auf die Bedürfnisse von Frauen anpassen.“ Hier sei die KVBW in den letzten Jahren bereits sehr aktiv gewesen. „Derzeit sind bereits knapp 10% der rund 17.000 niedergelassenen Ärzte in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. Der Anteil hat sich dabei innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Bereits 212 Ärzte nehmen nur einen halben Versorgungsauftrag wahr.
Dahl sagte weiter, dass es sich gerade im ländlichen Raum zudem anbiete, die Versorgung vor Ort durch Zweigpraxen zu gewährleisten. „Aktuell haben wir in 268 Gemeinden eine Zweigpraxis, mit der vor Ort die ambulante ärztliche Versorgung sichergestellt ist.“ Zurückhaltend äußerte sich das KVBW-Vorstandsmitglied zu den Möglichkeiten Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). „MVZ können eine Rolle in der ärztlichen Versorgung spielen, allerdings werden mit ihnen weniger eine Verbesserung in der Fläche erreichen. Zudem sind sie aufgrund ihrer Struktur weniger für den ländlichen Raum geeignet.“ Gleichwohl steige deren Zahl, derzeit gebe es in Baden-Württemberg 96 MVZ, in denen 394 Ärzte angestellt sind.
Großen Wert legte Dahl auf die Einbeziehung der kommunalen Ebene in Lösungsansätze für die ärztliche Versorgung. „Vor allem in den ländlichen Gebieten müssen sich die Bürgermeister und Gemeinderäte im Klaren sein, dass der Arzt vor Ort ein wichtiger Infrastrukturfaktor ist. Die Gemeinden können daher einiges dafür unternehmen, ihren Standort für einen Arztsitz attraktiv zu gestalten. Wenn es beispielsweise in den Gemeinden keine Kindergärten und Schulen mehr gibt, werden wir auch eine junge Arztfamilie nicht dazu motivieren, sich dort niederzulassen.“ Die KVBW habe daher bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit der kommunalen Ebene geführt, um hier nach pragmatischen Lösungsansätzen zu suchen. „Das ist durchaus erfolgreich“, sagte Dahl. „Wir haben bereits einige Gemeinden, die sich durch eigene Aktivitäten den Arztsitz vor Ort gesichert haben.“ Das müsse in den gemeinsamen Gesprächen weiter ausgebaut werden.
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| Hilfe zur Diagnosekodierung kommt 2011 - Kategorie: 2010 | ||
Pressermitteilung der KBV
Berlin, 21. Mai 2010 – Die Vorgaben zur richtigen Diagnoseverschlüsselung (ambulante Kodierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten. Zuvor werden sie in den Praxen der bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten getestet. Die Testphase ist für das dritte Quartal dieses Jahres angesetzt. Im vierten Quartal erfolgt die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse. Darauf hatten sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung Ende März geeinigt. „Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.
„Es ist von immenser Bedeutung, dass die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig kodieren. Nur dann können wir die Veränderungen in der Morbidität gegenüber den Kassen nachweisen, um die notwendigen finanziellen Mittel für die Versorgung der Versicherten zu erhalten. Wir wollen eine Hilfe an die Hand geben, die das richtige Kodieren sehr erleichtert“, erläuterte der KBV-Chef.
Darüber hinaus wird die KBV eine Checkliste sowie konkrete Beispiele für die Anwendung der Kodierrichtlinien in der Praxis im Internet veröffentlichen.
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| 50 Jahre und kein bisschen leise - Kategorie: 2010 | ||
Zugegeben, mit der Auswahl der Stücke für das Jubiläumskonzert hatte sich das Ärzteorchester die Latte sehr hoch gesteckt. Es galt schließlich gleich zwei anspruchsvolle bedeutende Werke der klassischen Orchesterliteratur in der knapp bemessenen Freizeit einzustudieren. Und wieder einmal schien das Laienorchester unter der Leitung von Dr. Arnold Waßner mit der Aufgabe gewachsen zu sein: es übertraf sich selbst an Klangfülle, Dynamik und Ausdruck.
Für das erste Stück „Konzert für Violine und Orchester in D-Dur, op. 35“ von Peter Iljitsch Tschaikowsky, stand die erst 23 Jahre junge Künstlerin Maria-Elisabeth Lott als Solistin auf der Bühne. Die Liebhaberin von schweren Stücken meisterte das höchste Virtuosität abverlangende D-Dur-Konzert scheinbar mühelos mit jugendlicher Frische und Natürlichkeit. Schließlich hatte schon der vom Komponisten als Solist vorgesehene berühmte Geiger Leopold Auer das Werk zunächst als unspielbar abgewiesen. Heute gehört es zu den am häufigsten gespielten Violinkonzerten. Das Glanzstück der russischen romantischen Konzertliteratur darf im Repertoire keines namhaften Künstlers fehlen.
Im ersten Satz hat die Solovioline höchste technische Anforderungen zu bewältigen: Höhen mit gläsernem Ton wechseln sich ab mit expressiven Passagen mit kehlig-warmen Doppelgriffen. Das Orchester begleitete Maria-Elisabeth Lott gewohnt nuanciert und distinguiert. Mit der „Canzonetta“, dem berührenden 2. Satz des Violinkonzerts, spielte sich die Solistin endgültig in die Herzen der Zuhörer. Wunderbar wussten Celli und tiefes Blech ein weiches Bett für die ganze Melancholie des bekannten Mittelsatzes zu bereiten. Gewollt abrupt riss das Orchester das Publikum mit dem dritten Satz aus seinen Sommernachtsträumen: Im letzen Satz des Stückes fand das Violinkonzert seinen stürmischen und strahlenden Ausklang. Nicht weniger stürmisch fiel der Applaus der Zuhörer für Orchester und Solistin im gut besuchten Konzertsaal aus. Maria-Elisabeth Lott wurde erst nach einer weiteren solistischen Kostprobe in Form einer Paganini-Zugabe von der Bühne entlassen.
In der Pause waren alle Gäste auf Kosten des Gastgebers herzlich eingeladen, auf den Jubilaren anzustoßen. Dort, wo sonst die Angestellten der KVBW dienstbeflissen über die Gänge huschen, bevölkerten festlich gekleidete Geburtstagsgäste, denen die gute Laune förmlich ins Gesicht geschrieben stand, das Foyer und belebten die Wege im Park an der lauen Abendluft.
So ganz anders geartet das zweite Stück des Abends, die dritte Sinfonie von Beethoven in Es-Dur, op. 55, bekannt als „Eroica“ – heldenhaft strahlend, majestätisch, einnehmend. Der eine oder andere Zuhörer zuckte, gefangen vom dramatischen Vortrag, bei den abrupten Tempiwechseln regelrecht zusammen. Ursprünglich wollte Beethoven als Anhänger des Revolutionsgedankens dem Helden Napoleon Bonaparte widmen. Enttäuscht durch Napoleons überraschende Selbstkrönung, erfuhr die Sinfonie allerdings eine Umwidmung. Eroica ist in mehrfacher Beziehung ein Meilenstein in der Musikgeschichte. Erstmals verlieh eine Sinfonie den Ideen des Komponisten als persönliche Reaktion auf gesellschaftliche Zustände Ausdruck. Und erstmal war mit der Marcia Funebre im zweiten Satz ein Trauermarsch Bestandteil einer Sinfonie.
Das temporeiche Spiel des Ärzteorchesters entwickelte geradezu eine Sogwirkung, der sich das Publikum nicht entziehen konnte. Ein Stück wie der zu Ende gehende Sommertag, vor Hitze flirrende Luft, strotzend vor Energie, sich selbst verzehrend vor Leidenschaft. Der Mut des Ärzteorchesters, Beethovens Ratschlag zu missachten und die mit 45 Minuten überlange Sinfonie eben nicht zu Beginn des Konzertabends aufzuführen, wurde mit lang anhaltendem Applaus belohnt. Wer hätte bei diesem mitreißenden Vortrag auch die Aufmerksamkeit verlieren sollen? Mit Brahms „Ungarischen Tänzen“ bedankte sich das Ärzteorchester bei seinem Jubiläumspublikum und setzte mit diesem berühmten Gassenhauer einen fulminanten Schlusspunkt. (Es wird berichtet, dass im Publikum Fußwippen zu beobachten war.)
Herzlichen Dank allen, die mit hohem persönlichen Einsatz zweimal im Jahr diese wunderbaren Konzertabende ermöglichen. Und dem Geburtstagskind für die Zukunft alles Gute, ein langes Leben und weiterhin viel Erfolg!
Schon jetzt das nächste Konzert des Ärzteorchesters im Kalender vormerken:
Freitag 10. Dezember um 20 Uhr im Albstadtweg /
Samstag, 11. Dezember in der Liederhalle, Stuttgart
W. A.. Mozart: Sinfonia concertante für Violine und Viola Es-Dur KV 364
Solisten: Anke Dill, Violine und Ingrid Philippi-Seyffer, Viola.
F. Mendelssohn: Sinfonie Nr. 4 A-Dur op.90, „Italienische“
Externe Links
| Stuttgarter Ärzteorchester |
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| Änderung der Vergütung der Kosten für Einmalabdecksets - Kategorie: 2010 | ||
Der Bewertungsausschuss hat in der 222. Sitzung beschlossen ab dem 1. Oktober 2010 die Kosten für Einmalabdecksets nicht mehr gesondert zu vergüten.
Die Allgemeinen Bestimmungen I 7.1 EBM lauten dann wie folgt:
"In den Gebührenordnungspositionen sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - enthalten:
- Allgemeine Praxiskosten
- Kosten, die durch die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und Apparaturen etstanden sind
- Kosten für Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmaltrachealtuben, Einmalabsaugkatheter, Einmalhandschuhe, Einmalrasierer, Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmaldarmrohre, Einmalspekula, Einmalküretten, Einmal-Abdecksets
- Kosten für Reagenzien, Substanzen und Materialien für
Laboratoriumsuntersuchungen - Kosten für Filmmaterial
- Versand- und Transportkosten, ausgenommen jene, die bei Versendungen von Arztbriefen (z. B. Befundmitteilungen, ärztliche Berichte nach der Gebührenordnungsposition 01600, Arztbriefe nach der Gebührenordnungsposition 01601, Kopien eines Berichtes oder eines Briefes an den Hausarzt nach der Gebührenordnungsposition
01602) und im Zusammenhang mit Versendungen im Rahmen der
Langzeit-EKG-Diagnostik, Laboratoriumsuntersuchungen, Zytologie, Histologie, Zytogenetik und Molekulargenetik, Strahlendiagnostik, Anwendung radioaktiver Substanzen sowie der Strahlentherapie entstehen."
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| Neues Informationsangebot startet mit dem Thema Asthma - Kategorie: 2010 | ||
KBV-PRESSEMITTEILUNG
Wartezimmerinformation – Das ÄZQ bietet Ärzten im Auftrag der KBV Handzettel für Patienten mit bestimmten Krankheiten an.
Berlin, 6. Mai 2010 – Anlässlich des gerade zu Ende gegangenen Welt-Asthma-Tages haben das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Wartezimmerinformation zum Thema Asthma veröffentlicht. Niedergelassene Ärzte können diese aus dem Internet herunterladen und ausdrucken um sie bei Bedarf ihren Patienten auszuhändigen.
„Ärzte sollen ihren Patienten verständliche, knappe Informationen zu Erkrankungen anbieten können. Auf Initiative der KBV entwickelt das ÄZQ deshalb derzeit zu wichtigen Krankheitsbildern eine Reihe von Wartezimmerinformationen. Das sind praktische Handzettel, die leicht verständlich die wichtigsten Empfehlungen zu Behandlung und Umgang mit einer Erkrankung vermitteln“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler.
Alle Wartezimmerinformationen erstellt das ÄZQ auf der Grundlage sogenannter Nationaler VersorgungsLeitlinien und evidenzbasierter S3-Leitlinien. Sie beruhen somit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Fachleute für die derzeit gültigen Leitlinien recherchiert und nach ihrer Güte bewertet haben.
„Ziel ist es, durch diese verlässlichen Informationen den Therapieprozess und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu unterstützen“, sagte der Leiter des ÄZQ, Prof. Günter Ollenschläger. Verweise auf weitere Informationsangebote der Ärzteschaft und die ausführlichen PatientenLeitlinien ergänzen das Angebot.
Die Wartezimmerinformationen bestehen aus einem doppelseitigen Dokument im DIN-A4-Format.
Die nächsten Wartezimmerinformationen erscheinen am 16. Juni zu den Themen „Diabetes und Füße“ sowie „Diabetes und Auge“. Geplant sind in diesem Jahr weitere Informationen zu den Themen Prostatakarzinom, Mammakarzinom und Depression.
Downloadbare Dokumente
| Patienteninformation Asthma |
Externe Links
| KBV Wartezimmerinfo |
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| Aus der 38. Vertreterversammlung - Kategorie: 2010 | ||
Die Vertreterversammlung erwartete am 21. April in Stuttgart eine volle Agenda. In Ihrer Eröffnungsrede bewertete die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever, die aktuelle Politik des Bundesgesundheitsministers sehr kritisch. Röslers Vorstöße die Landarztquote zu erhöhen seien wenig zielführend und überdies erkenne er in seinen jüngsten Äußerungen nicht an, dass die Honorarsituation der Ärzte verbesserungswürdig sei.
Änderung der Abrechnungsrichtlinie und der Richtlinien zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin
Schon vor einem Jahr hatte die Vertreterversammlung die Richtlinien zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin beraten und beschlossen. Somit ging es nur noch um die Abstimmung von Anpassungen an die auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung, die erwartungsgemäß bei wenigen Enthaltungen angenommen wurden.
Deutlich lebhafter verlief die Diskussion um die Änderung der Abrechnungsrichtlinien. Zahlreiche Einwände und Änderungsvorschläge insbesondere im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Abschlagszahlung wurden eingebracht und die Richtlinien zuletzt mit wenigen Änderungen und neuer Präambel leicht modifiziert verabschiedet.
Änderung der Satzung und der Wahlordnung
Der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Prof. Hettenbach, brachte einen Antrag zur Änderung der Satzung der KVBW und der Wahlordnung ein. Mit der Änderung soll es ermöglicht werden, dass sich die neu gewählte Vertreterversammlung noch vor Ende der laufenden Amtsperiode konstituieren, ihren Vorsitzenden und einen neuen Vorstand wählen kann, so dass zum Jahreswechsel mit Eintritt in die neue Amtsperiode die beiden wichtigsten Organe der KVBW sofort ohne Einschränkung arbeitsfähig sind. Der Antrag wurde nach einiger Diskussion mit großer Mehrheit angenommen.
Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Bereich
Der Vorsitzende des Arbeitsauschusses zur Notfalldienstordnung Dr. Besier klagte darüber, dass der Notfalldienst im ländlichen Bereich für den Arzt immer mehr zum Verlustgeschäft zu werden drohe. Aus Sicht des Ausschusses kann der Notfalldienst auf dem Land nur durch ein zusätzliches Honorar kostendeckend und damit zukunftsfähig bleiben. Der Ausschuss fordert Präsenzpauschalen, die unabhängig von den im Notfalldienst erbrachten Leistungen gezahlt werden sollen. Auch auf die Frage, woher die Mittel kommen könnten, hat der Ausschuss eine Antwort gefunden: eine Landesumlage soll die Finanzierung der Pauschale decken. Mit einer deutlichen Mehrheit sprach sich die Vertreterversammlung dafür aus, dass der Vorstand der KVBW vom Land Baden-Württemberg die Umlage von einem Euro pro Einwohner und Quartal für die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Bereich einfordern solle. Die hierfür erforderliche Ist-Analyse und das Entwicklungskonzept erstellt der Ausschuss.
Mitgliederbefragung durch INFAS
In der Vertreterversammlung am 03.02.2010 wurde der Vorstand beauftragt, eine Mitgliederbefragung durch ein Meinungsforschungsinstitut durchzuführen. Der Vorstand hat diesen Auftrag an INFAS (Institut für angewandte Sozialforschung) vergeben, das bereits einige Erfahrung in Umfragen im Gesundheitsbereich aufweisen kann. Unter anderem hatte INFAS auch das KBV-Referendum 2006 durchgeführt. Der Projektleiter von INFAS stellte die Vorgehensweise und Methodik in den Grundzügen vor. Danach werden nach einer vorausgehenden Testphase und der Ankündigung der Umfrage in den Publikationen der KVBW, in einer 15-minütigen Telefonumfrage von Mitte Juni bis Mitte Juli, 1000 stichprobenartig ausgewählte Vertragsärzte und –Psychotherapeuten Rede und Antwort stehen. Bei der Auswahl der Probanden wird natürlich auf die Einhaltung des Regional- und Fachgruppenproporzes geachtet. Die Fragen werden sich auf das Spektrum Leistung, Kommunikation, Praxisalltag und die zukünftige Rolle der KV beziehen. Mitte August dürfte die Auswertung vorliegen, aus der dann konkrete Handlungsempfehlungen an den neuen Vorstand der KV und die Vertreterversammlung abgeleitet werden könnten.
Bericht des Vorstands
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Juli 2010 und die Auswirkungen auf Baden-Württemberg
Die fragwürdige bundesweite Honorarverteilung steht in Baden-Württemberg weiterhin am Pranger. Zum 1. Juli soll eine überarbeitete Version die Mängel der Honorarreform von 2009 angehen: Im Wesentlichen sollen die Regelleistungsvolumina für die Grundversorgung gestärkt werden. Schon heute steht fest, dass die Ärzte in Baden-Württemberg kaum von der Maßnahme profitieren werden. Die gravierendste Neuerung der Honorarreform, die Einführung qualitätsgebundener Zusatzvolumina (QZV), wurde in Baden-Württemberg bereits 2009 in vergleichbarer Form angewandt. Grundsätzlich gilt, dass QZV das Budget, das für die RLV zur Verfügung steht, schwächen und deshalb nicht übermäßig ausgedehnt werden sollten.
Die Wirkungen dieser Änderungen zum 1. Juli seien als eher gering einzuschätzen, da grundsätzlich durch die neue Honorarverteilung kein Cent mehr ins System komme. Auch seien viele QZV in Baden-Württemberg bereits eingeführt und auch die freien Leistungen im Zuge der Konvergenz schon quotiert worden. Die KV Baden-Württemberg setze sich nach wie vor dafür ein, die Konvergenzregelung, die die Ärzte bisher vor einem zu großen Honorarverlust geschützt hat, auch im 3. und 4. Quartal 2010 fortzusetzen. Die ganze Systematik von Honorarverteilung und EBM müsse eigentlich vollkommen neu gestaltet werden, damit der Kollektivvertrag und damit auch die KV noch eine Zukunft habe, resümierte Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Herz.
Versorgung und Bedarfsplanung
In seinem Bericht zur Lage griff der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer das Thema Ärztemangel - insbesondere auf dem Land - auf, das in diesen Tagen zum Presse-Dauerbrenner geworden war. Er begrüßte ausdrücklich die Aussage von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, dass diese Problematik nun endlich in Angriff genommen werden solle. „Wir haben schon vor Jahren vor dem Ärztemangel gewarnt“, so Hoffmann-Goldmayer. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Publikation der KV-Baden-Württemberg, den Versorgungsbericht 2009 samt Anhang hin, der die Brisanz des drohenden Ärztemangels verdeutliche. Zurzeit fänden verstärkt Gespräche der KVBW mit dem Ministerium, mit Abgeordneten, aber auch im Landkreistag und Gemeindetag statt, um das Problem in den Griff zu bekommen. Klare politische Aussage seitens der KV Baden-Württemberg sei es, dass die Bedarfsplanung überdacht, das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz voll ausgeschöpft und der Notfalldienst klar geregelt werden müsse. Die KV Baden-Württemberg verlange bereits seit langem, den Numerus Clausus als alleiniges Zugangskriterium zum Medizinstudium abzulösen. Doch auch hier gelte: „Wo ein Arzt sich niederlässt, hängt auch mit der Honorierung zusammen“. Nicht zuletzt sei auch die Politik gefordert. Sie müsse zukünftig für mehr Anreize in ländlichen Gemeinden sorgen, damit sich wieder verstärkt Ärzte niederlassen.
Koordinierungsstellen Weiterbildung Allgemeinmedizin
Auch die Koordinierungsstellen Weiterbildung Allgemeinmedizin trügen maßgeblich dazu bei, mit dem Beruf des Allgemeinmediziners die Praxis auf dem Land wieder attraktiver zu machen. In enger Absprache mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft leisteten die Koordinierungsstellen sehr effektive Arbeit. Hier würden Informationsveranstaltungen organisiert, Weiterbildung in den Verbänden angestoßen und begleitet, Interessierte würden beraten, bei den Formalien unterstützt und im Konfliktfall greife die Einrichtung vermittelnd zwischen dem ausbildenden und auszubildenden Arzt ein. Viele dieser Aufgaben werden schon heute von den Bezirksärztekammern wahrgenommen, weshalb sich hier eine enge Zusammenarbeit anbiete.
Einführung der Kodierrichtlinien
Dr. Hoffmann-Goldmayer äußerte sich anerkennend zur Bereitschaft der KV Bayerns, die reibungsarme Einführung der Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2011 mit einer Praxistestphase zu unterstützen. Die Erfahrungen, die die bayrischen Kollegen vom 1. Juli an sammelten, sollen in der Version 2011 noch berücksichtigt werden. Für die KVB hat dieses Engagement positive Auswirkungen auf den Morbiditätsnachweis und bringt damit potenziell höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.
Praxis-Panel des ZI: Mitmachen lohnt sich
In der Unterstützung des Praxis-Panels des ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) sieht der Vorstandsvorsitzende in erster Linie eine Chance, die Honorarentwicklung aktiv mitzugestalten und forderte die Mitglieder auf, an der Umfrage zahlreich teilzunehmen. Für die bundesweit größte Studie zum Thema Kosten- und Leistungsstruktur in Praxen, die als Datengrundlage für die Honorarverhandlungen unabdingbar ist, erhält der teilnehmende Arzt erstmalig eine Aufwandsentschädigung.
Anders als geplant konnte die Diskussion über die Honorare und die Auswirkungen der RLV-Reform zum 1. Juli am Ende nicht mehr durchgeführt werden, da die Vertreterversammlung nicht mehr beschlussfähig war. Zu viele Delegierte hatten die Versammlung bereits vorzeitig verlassen.
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| Bundesinitiative Pflegeheim - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 27. April 2010 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sieht in der „Gemeinsamen Bundesinitiative Pflegeheim“ einiger KVen eine wichtige Initiative, um zu einer noch besseren ambulanten ärztlichen Versorgung in den Alten- und Pflegeheimen zu kommen.
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte dazu am Dienstag in Stuttgart: „Wir sehen hier Verbesserungsbedarf. Daher ist es wichtig, dass wir hier zu einer gemeinsamen Lösung mit den Krankenkassen kommen.“ Im Rahmen dieser Initiative sollen entsprechende Pflegeheimverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen werden. Die Bundesinitiative hat dabei Basismodule entwickelt, die eine Grundlage für derartige Verträge bieten und auf eine strukturell verbesserte Kooperation der niedergelassenen Ärzte untereinander sowie mit den Verantwortlichen in den Heimen abzielen. Darauf aufbauend sind regionale Zusatzmodule vorgesehen, in denen auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden kann.
Für die Ärzte stelle sich die derzeitige Situation so dar, dass aufgrund der unzureichenden Vergütung die Heimbesuche häufig nicht wirtschaftlich durchzuführen seien. „Die Ärzte sind gerne bereit, mit den Beteiligten über eine bessere Versorgung in den Heimen zu sprechen. Allerdings werden die Ärzte solche zusätzliche Leistungen nur dann erbringen können, wenn diese auch entsprechend honoriert werden.“ Hoffmann-Goldmayer erklärte, dass die KVBW bereits im Gespräch mit dem Sozialministerium und den Kassen sei, um einen derartigen Vertrag abzuschließen. „Wir hoffen darauf, dass wir kooperativ mit allen Beteiligten möglichst schnell zu einer Einigung kommen.“
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| Impfquote soll erhöht werden - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 26. April 2010 - KV-Vorstand Dr. Gisela Dahl: Impfen dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch der Allgemeinheit. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die Impfkampagne „Mach den Impfcheck“ des baden-württembergischen Sozialministeriums. Dr. Gisela Dahl, im Vorstand der KVBW für Prävention zuständig, sagte am Montag in Stuttgart: „Wir halten die Impfkampagne für eine wichtige Maßnahme, das Thema Prävention stärker in der Bevölkerung zu verankern. Nach wie vor ist die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu niedrig und damit die Gefahr von Epidemien hoch. Die Ärztin warnte davor, das Thema zu verharmlosen „Gerade die Masern werden in ihrer Gefährlichkeit häufig unterschätzt. Masern sind für Kinder eine schwere Krankheit, die schnell zu Komplikationen bis hin zu Hirnhautentzündung führen kann und sogar tödlich verlaufen kann “ Umso weniger Verständnis könne sie für die Eltern aufbringen, die Impfungen verweigern und ihren Kindern damit den erforderlichen Schutz versagen. „Hier muss man sich bitte auch darüber im Klaren sein, dass Impfungen nicht nur dem eigenen Schutz dienen, nicht angesteckt zu werden, sondern auch wichtig für die Allgemeinheit sind. Es ist schlicht unverantwortlich, wenn damit andere Personen angesteckt werden, beispielsweise bei Reisen ins Ausland.“
Laut Dahl müssten daher alle Anstrengungen unternommen werden, um die Impfquoten zu verbessern. „Wir freuen uns, dass das Sozialministerium hier die Initiative unternommen hat und zu dieser Aktion aufruft.“ Gerade angesichts der nun beginnenden Reisesaison, sei ein entsprechender Impfschutz unerlässlich.
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| Kassenärztliche Vereinigung unterstützt Vorstoß Röslers - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 7. April 2010 - Hoffmann-Goldmayer „Zur Sicherung der Versorgung ist ein ganzes Maßnahmenbündel erforderlich“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, mehr Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen. Der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte dazu am Mittwoch in Stuttgart: „Ich fordere seit langem, den Numerus Clausus als alleiniges Zugangskriterium zum Medizinstudium abzulösen. Wir begrüßen damit den Vorstoß von Herrn Rösler und hoffen, dass dadurch Bewegung in die Diskussion kommt.“
Hoffmann-Goldmayer führte aus, dass die Zahlen der Facharztprüfungen im Fach Allgemeinmedizin seit Jahren rückläufig sind. „Das Studium ist nach wie vor attraktiv, aber die Absolventen sind heute immer seltener bereit, sich später als Arzt niederzulassen.“ Das betreffe besonders die Versorgung auf dem Land. „Wir können heute in Baden-Württemberg noch von einer guten ambulanten medizinischen Versorgung auch auf dem Land sprechen. Aber wir merken bereits deutlich, dass es immer schwieriger wird, frei werdende Arztpraxen überall nachzubesetzen.“
Den Vorschlag des Ministers, Studenten bereits an eine spätere Niederlassung auf dem Land zu binden, hält der Vorstandsvorsitzende für einen gangbaren Weg. „Hier gibt es durchaus ja bereits Vorbilder, wenn wir etwa an die Bundeswehr denken. Auch dort können die jungen Soldaten Medizin studieren, müssen sich jedoch verpflichten, dafür eine bestimmte Zeit für den Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Verfügung zu stehen.“
Um drohenden Versorgungslücken auf dem Land entgegenzuwirken, sei insgesamt ein Bündel an Maßnahmen erforderlich. „Ohne dass wir die Niederlassung deutlich attraktiver machen, werden wir das Problem nicht lösen können“, führte Hoffmann-Goldmayer aus. „Dazu gehört vorrangig eine angemessene Honorierung und der Abbau von Regressrisiken im Verordnungsbereich. Zudem müssen die Gemeinden den Arzt als zentralen Infrastrukturfaktor erkennen und die Attraktivität für eine Niederlassung am Ort erhöhen. Wenn vor Ort keine gute Infrastruktur vorhanden ist, werden wir junge Arztfamilien nicht für eine Niederlassung gewinnen.“
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| Innovatives Vertragskonzept feiert Geburtstag - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 30. März 2010 - Nach einem Jahr sind rund 1.000 Versicherte in den AD(H)S-Vertrag in Baden-Württemberg eingeschrieben.
Die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) feiert einen Geburtstag: Vor einem Jahr haben die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) des Bundeslandes und die KBV den ersten Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-) Syndrom (AD[H]S) in Baden-Württemberg unterzeichnet.
„Wir bieten den jungen Betroffenen seither Behandlungen nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien an. Mit diesem Vertrag haben wir ein wichtiges Zeichen für die innovative Patientenversorgung gesetzt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. In den Vertrag eingeschrieben haben sich mittlerweile 170 Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten und 963 Versicherte. „Ich freue mich, dass unser Angebot so gut angenommen wird. Innovative Vertragskonzepte wie dieses bieten den Patienten eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Versorgung. Sie sind darüber hinaus ein wichtiger Beitrag für die disziplinübergreifende Zusammenarbeit der Leistungserbringer“, betonte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Ziel des Vertrages ist es, betroffene Kinder und Jugendliche ohne Umwege zielgerichtet und qualitätsgesichert zu diagnostizieren und zu therapieren. Dazu haben sich die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten zu 36 Teams zusammengeschlossen, die wiederum mit weiteren Behandlern wie Ergotherapeuten zusammenarbeiten. Ein Schwerpunkt ist die Diagnosesicherung, damit nur Patienten behandelt werden, die auch tatsächlich an AD(H)S erkrankt sind.
„Das Konzept des AD(H)S-Vertrages bietet unseren Versicherten einen innovativen Mehrwert. Besonderes Augenmerk hat daher für uns die fachgruppenübergreifende Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten – mit dem Ziel der qualitativen Diagnostik sowie angemessenen Arzneimitteltherapie. Ergänzende Behandlungsmöglichkeiten wie beispielsweise psychoedukative und psychosoziale Maßnahmen unterstützen den Therapieerfolg wesentlich und bieten häufig sogar eine arzneimittelfreie Alternative“, betont Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger BKK.
„Durch den Vertrag wird die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S und deren Familien verbessert, weil Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach einheitlichen Kriterien zusammenarbeiten“, erklärte Dieter Best, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Wolfram Hartmann, fügte hinzu: „Die sehr zeit- und arbeitsaufwendigen Leistungen von Kinder- und Jugendärzten bei der Versorgung werden mit diesem Vertrag endlich angemessen honoriert.“ Zum Vertragsjubiläum hat sich auch der Vorsitzende des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland, Dr. Maik Herberhold, zu Wort gemeldet: „Wir beglückwünschen die KBV-Vertragswerkstatt zu diesem Erfolg und hoffen, dass auch die Versicherten der Krankenkassen in immer mehr Regionen von diesem Meilenstein der interdisziplinären Zusammenarbeit im Gesundheitssystem profitieren können.“
Das Vertragskonzept hat die KBV-Vertragswerkstatt gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychiater, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung entwickelt. Es wird unterstützt von dem bundesweiten Selbsthilfeverein AD(H)S Deutschland. Gegenstand des Vertrags nach Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches ist ein Behandlungsprogramm, bei dem Ärzte und Psychotherapeuten in regionalen interdisziplinären AD(H)S-Teams zusammenarbeiten und flächendeckend eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnose und Therapie anbieten.
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| KV Baden-Württemberg stellt Versorgungsbericht vor - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 17. März 2010 - Vorstand Dahl: Ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg auf hohem Niveau, aber Sorge um deren Zukunft
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am Mittwoch in Stuttgart den Versorgungsbericht 2009 vorgestellt. „Zum dritten Mal in Folge gibt die KVBW einen detaillierten Einblick über den aktuellen Stand der ambulanten ärztlichen wie psychotherapeutischen Versorgung in unserem Land. Aus den Zahlen wird deutlich, dass wir nach wie vor vergleichsweise einen ausgesprochen guten Versorgungsstandard aufweisen“, sagte das im Vorstand der KVBW für die Sicherstellung zuständige Vorstandsmitglied Dr. Gisela Dahl. „Aktuell gewährleisten 8.013 Haus- und Kinderärzte, 7.619 Fachärzte sowie 2.793 psychologische Psychotherapeuten die ambulante ärztliche wie psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg. In unserem Land kommt rein rechnerisch ein Hausarzt auf 1.500 Einwohner.“ Der hohe medizinische Versorgungsstandard zeige sich darin, dass nach §§ 99 SGB V ff i.V.m der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie den Maßstäben der Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung derzeit nahezu alle Planungsbezirke in Baden-Württemberg als überversorgt gelten, so dass keine neuen Praxen eröffnet, sondern lediglich bestehende übernommen werden können. „Bei der ärztlichen wie psychotherapeutischen Versorgung gehört Baden-Württemberg mit seinem flächendeckenden, dichten Netz an wohnortnah zugelassenen Haus- und Fachärzten nach wie vor zur Spitze in Deutschland.“
Sorge um Versorgung im ländlichen Raum
Dahl warnte jedoch davor, dass in Zukunft nicht mehr überall Nachbesetzungen gewährleistet werden könnten. Schon heute sei vor allem im ländlichen Raum festzustellen, dass immer mehr (Haus-)Ärzte, die ihre Praxis übergeben wollen, keinen Nachfolger mehr finden. Viele Ärzte würden trotz Erreichens des Pensionsalters noch weiterarbeiten oder eben ihre Praxen schließen. „Diese Entwicklung macht uns große Sorgen“, sagte Dahl. „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten eine Vielzahl von Fragen aus dem Landtag, von Landräten und Bürgermeistern wie Bürgern erhalten, die sich ernstzunehmende Sorgen um die ambulante ärztliche wie psychotherapeutische Versorgung in ihrer Region machen. Wir nehmen das sehr ernst, zeigt es doch, dass die Sorge um die Zukunft eines Arztes vor Ort sehr groß ist.“ Allerdings muss allen Beteiligten auch klar sein, dass die wenigen niederlassungswilligen Kollegen auch die Auswahl unter mehreren Standorten hätten und die Attraktivität eines Niederlassungsortes an der Infrastruktur, der Vielfalt des schulischen Angebotes sowie der Freizeitmöglichkeiten gemessen wird.
Vor diesem Hintergrund habe die KVBW in einem Anhang zum Versorgungsbericht eine detaillierte Darstellung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sowie der Altersstruktur der Ärzte auf Ebene der Stadt- und Landkreise vorgelegt. Aus diesem Annex werde deutlich, dass der Altersdurchschnitt der Ärzte nahezu überall seit Jahren steigt und auch der Anteil der Ärzte, die heute 60 Jahre und älter sind, flächendeckend zunimmt. Da die Bedarfsplanungsrichtlinie in der Regel auf die Kreise abgestimmt ist, kann es in einzelnen Regionen zu einer Konzentrierung der Versorgung an einem Ort führen, während in Randgebieten weniger oder gar kein Arzt mehr niedergelassen ist. Gleichzeitig nimmt die Zahl an jungen Ärzten ab, die bereit sind, sich als Arzt niederzulassen und eine Praxis zu übernehmen. „Die Berufsausübungsbedingungen für die Ärzte haben sich nachteilig verändert. So hat die letzte Honorarreform sowie der Gesundheitsfonds die finanzielle Situation für die Ärzte insbesondere in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern dramatisch verschlechtert. Aber es sind nicht nur die Honorare. Auch das hohe Regressrisiko im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- wie Heilmittelbereich sowie der ausufernde bürokratische Aufwand tragen dazu bei, dass die Attraktivität des niedergelassenen Arztes als freier Beruf deutlich gesunken ist.“ Herausforderung durch demografischen Wandel.
Aus Sicht von Dahl drohe ein Ärztemangel nicht nur durch die dargestellten zunehmend schwierigeren Rahmenbedingungen, sondern gleichzeitig dadurch, dass weitere Herausforderungen auf die ambulante ärztliche wie psychotherapeutische Versorgung zukämen. „Eine alternde Bevölkerung mit zunehmend mehr chronisch Kranken und damit einer Vielzahl von neuen Patienten, die eine kontinuierliche ärztliche Versorgung benötigen, stellt die ambulante Medizin vor große Herausforderungen. Der wohnortnahe Hausarzt ist hierfür unerlässlich, zumal er darüber hinaus oft die wichtigste Vertrauensperson älterer Menschen darstellt.“
Handlungsfelder der KVBW
Das KVBW-Vorstandsmitglied wies auf die große Bedeutung hin, die die KVBW diesem Thema beimesse: „Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung gehört zu den Kernaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Aus diesem Grund steht dieses Thema als höchste Priorität auf unserer Agenda.“ Einfache Lösungen werde es allerdings nicht geben, es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von KVBW, Ärzten, Kommunen und der Politik, um Lösungen zu finden, die den Arztberuf wieder attraktiv gestalten. „Die ärztliche Versorgung gerade auch im ländlichen Raum muss als gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Hier sind alle Beteiligten gefordert.“
Vor diesem Hintergrund sieht die KVBW beispielhaft folgende Handlungsfelder zur weiteren Sicherstellung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.
1) Aufbau eines Frühwarnsystems
Dahl führte aus, dass die bestehenden Instrumente der KVBW zu einer Art Frühwarnsystem ausgebaut werden sollen. „Wir wollen erreichen, dass wir so früh als möglich davon Kenntnis bekommen, wenn ein Arzt vor hat, seine Praxis aufzugeben. Vor allem liegt uns daran, diese Information in ein zu installierendes System zu integrieren, an dem auch die Gemeinden vor Ort beteiligt sind. Wir können hier auf bewährte Strukturen mit dem Gemeindetag und dem Landkreistag aufbauen, so dass wir gemeinsam überlegen und koordinieren können, wie wir den jeweiligen Arztsitz nachbesetzen können. Auch die Ärzte profitieren davon, haben sie doch ein großes Interesse daran, ihre Praxis weitergeben zu können.“ Dahl lobte vor diesem Hintergrund ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien und Institutionen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung.
2) Kommunale Hilfen mit einbeziehen
Großen Wert legte Dahl darauf, die Kommunen in die Gewährleistung der Versorgung mit einzubeziehen. „Die Frage, ob ein junger Arzt sich niederlässt, hängt maßgeblich auch von dem Standort ab.“ Hier hätten die Kommunen die Möglichkeit, selbst einiges dazu beizutragen, um Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen. „Die Kommunen müssen aus meiner Sicht bereit sein, ihre Bemühungen um Gewerbeansiedlungen auf die Fortführung von Arztpraxen zu übertragen.“ Das Vorstandsmitglied verwies darauf, dass es hier bereits sehr erfolgreiche Beispiele gebe. „Wir müssen diesen Bereich ausbauen. Aus diesem Grund wird die KVBW im Herbst eine Veranstaltung durchführen, auf der erfolgreiche Beispiele aufgezeigt werden und über innovative Wege diskutiert werden soll.“
3) Für bessere Rahmenbedingungen sorgen
Entscheidende Bedeutung für die Gewinnung junger Ärzte habe aus Dahls Sicht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die jungen Ärzte. Viele Faktoren lägen hier in der Verantwortung der Bundespolitik, was etwa die Honorierung oder auch die Verminderung des Regressrisikos angeht. „Hier werden wir uns weiterhin massiv dafür einsetzen, dass es zu besseren Rahmenbedingungen kommt.“ Darüber hinaus habe die KVBW im Rahmen ihrer Aufgaben die Möglichkeiten, einige Konditionen selbst zu gestalten. „Ein Faktor, der für Ärzte vor allem im ländlichen Raum eine enorme Belastung darstellt, ist der Notfalldienst am Wochenende und wochentags außerhalb der Sprechstunden. Viele Ärzte klagen darüber, dass sie kaum mehr ein freies Wochenende haben. Und wenn dann auch noch Arztsitze in einem kleinen Dienstbezirk nicht mehr nachbesetzt werden können, steigt die Belastung der übrigen Ärzte zusätzlich an.“ Aus diesem Grund fördere die KVBW die Einrichtung von Notfallpraxen. „Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Stadt- und Landkreisen, in denen Notfallpraxen an oder vor Krankenhäusern eingerichtet wurden. Die Erfahrungen auch in der Fläche sind überaus positiv. Die Patienten wissen immer, wo sie im Notfall zuerst hin müssen, die Dienstfrequenz der Ärzte ist geringer und wir fördern gleichzeitig die Vernetzung mit der stationären Versorgung.“
4) Neue Instrumente intensiv nutzen
Durch gesetzliche Änderungen habe sich in den vergangenen Jahren eine Flexibilisierung bei den Bestimmungen zur Niederlassung der Ärzte ergeben, die die KVBW intensiv nutzt. „Dies bedeutet beispielsweise, dass es leichter geworden ist, halbe Versorgungsaufträge zu vergeben, eine Nebenbetriebsstätte zu eröffnen oder im Rahmen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft die Versorgung zu übernehmen.“
Vor allem auch in Hinblick darauf, dass verstärkt Ärztinnen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung arbeiten werden, sei es wichtig, flexiblere Formen der Berufsausübung zu finden. Darüber hinaus könnten auch medizinische Versorgungszentren, die allerdings stets von einem Arzt geleitet werden müssen, gerade im kleinstädtischen Raum Lösungswege aufzeigen. „Zusätzlich“, ergänzte Dahl, „sehe ich ein zusätzliches Potential in der Anwendung von neuen Techniken wie etwa der Telemedizin. Diese kann den Arzt nicht ersetzen, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass sie den Arzt bei seiner Tätigkeit deutlich unterstützen kann.“
5) Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Um die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern, müssen verstärkte Anstrengungen für die Weiterbildung der Ärzte in der Allgemeinmedizin unternommen werden. „Ärzte, die sich niederlassen wollen, benötigen eine Facharztausbildung. Aktuell haben wir viel zu wenig junge Ärzte, die eine Facharztausbildung im Bereich Allgemeinmedizin anstreben. Vor diesem Hintergrund fördern wir die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Krankenhäuser und werden hier in Baden-Württemberg eine Koordinierungsstelle einrichten, die sich verstärkt um dieses Thema kümmern soll.“ Finanziert werden die Weiterbildungsstellen je zur Hälfte aus Beiträgen der niedergelassenen Ärzte und der Krankenkassen. Im Jahr 2008 seien hierfür insgesamt rund 5 Mio. Euro an Geldern bereitgestellt worden. „2008 konnten hier 368 Ärzte in der Weiterbildung gefördert werden.“
6) Ausbildung
Mittelfristig sei es, so Dahl, erforderlich, zu anderen Strukturen in der Ausbildung der Mediziner zu kommen. „Das Medizinstudium ist nach wie vor sehr gefragt. Wir haben immer noch etwa fünf Mal so viele Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Allerdings steigt die Zahl der Studienabbrecher an und gleichzeitig führt die derzeitige Ausbildung nicht dazu, den Anreiz zu steigern, dass die Ärzte sich später in freier Praxis niederlassen.“ Es sei daher erforderlich, über Alternativen zum Numerus Clausus als alleinigem Zulassungskriterium nachzudenken und gleichzeitig während des Studiums mehr Interesse für den Beruf des niedergelassenen Arztes zu wecken. Zusätzlich müsse der Stellenwert der Allgemeinmedizin im Studium erhöht werden. „Eine Untersuchung hat kürzlich ergeben, dass eine Reihe von Studenten, die zu Beginn des Studiums ihre Zukunft als niedergelassener Arzt sehen, im Laufe des Studiums davon abrücken.“
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer ergänzt: „Der neu vorgelegte Versorgungsbericht unterstreicht erneut die Leistungsfähigkeit des KVSystems für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen wie psychotherapeutischen Versorgung. Er ist auch ein Beweis dafür, dass sich die Sicherstellung durch die ärztliche Körperschaft im Kollektivvertragssystem bewährt hat. Bei aller Experimentierfreudigkeit der Politik im Gesundheitswesen darf dieser Erfolg nie vergessen werden. Zunehmend wird die Attraktivität des Arztberufs allerdings leichtfertig aus Spiel gesetzt.
Natürlich spielt dabei das Honorar eines niedergelassenen Arztes eine wesentliche Rolle. Und das ist durch die verschiedenen Reformen gerade für badenwürttembergische Ärzte in den letzten Jahren deutlich schlechter geworden. Wenn wir in der Versorgung unseren Spitzenplatz im Interesse unserer Bürger erhalten wollen, muss die Politik hier eingreifen, um einer dramatischen Verschlechterung vorzubeugen.
Wer von Effizienzreserven oder freien Ressourcen in der ambulanten Versorgung spricht, verkennt die Realität und wird Schiffbruch erleiden. Dabei muss aber allen Beteiligten auch klar sein, dass jede Niederlassung nicht in die Beliebigkeit von Anspruchshaltung bzw. –denken fällt. Eine Lösung über eine Abweichung von den Bedarfsplanungsrichtlinien muss immer auch die finanziellen Konsequenzen für das Gesamtsystem berücksichtigen. Einem Sonderbedarf zuzustimmen heißt für mich auch, dass die Krankenkassen hier die notwendigen finanziellen Mittel zusätzlich bereitstellen müssen. Das sagt der Begriff „Sonderbedarf“ eigentlich schon aus. Grundsätzlich aber muss die Sicherstellung viel früher beginnen. Nämlich beim Zugang und innerhalb des Medizinstudiums. Wer sich beispielsweise schon im Laufe des Studiums für eine Weiterbildung zum Allgemeinarzt entscheidet, könnte beispielsweise von der Entrichtung von Studiengebühren ganz oder teilweise befreit werden. Der Phantasie sind hier alle Spielräume eröffnet. Wenn es um die Versorgung unserer Bürger geht, sollten zunächst alle Denkmodelle gestattet und keine Tabus zugelassen werden.“ Bei zunächst aller Konzentrierung der beschriebenen Problematik auf die hausärztliche Versorgung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese zeitversetzt die fachärztliche Versorgungsebene genauso treffen wird bzw. in Einzelfällen schon heute erreicht hat.
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| „Stoppt den Unsinn!“ - Kategorie: 2010 | ||
Stuttgart, 10. März 2010 - Hoffmann-Goldmayer: Ärzte und KV sind mit ihrem Protest gegen Honorarverteilung nicht alleine.
Die Kampagne „Stoppt den Unsinn!“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW) ist nach einem Jahr erfolgreich beendet worden. Der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte am Dienstag in Stuttgart: „Wir haben einen hohen Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten. Rund eine halbe Million Patienten haben mit ihrer Unterschrift den Protest der KVBW und der Ärzte unterstützt, mit dem sie sich gegen die Folgen der letzten Honorarreform wenden. Dies ist Ausdruck für die Sorge, die um die wohnortnahe ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg herrscht.“
Die Kampagne richtete sich gegen die Auswirkungen des Gesundheitsfonds und der Honorarreform der letzten Bundesregierung, bei der Baden-Württemberg zu den Verlieren in Deutschland zählt. „Die Politik der letzten Regierung hat dazu geführt, dass in hohem Maße Krankenversichertenbeiträge aus Baden Württemberg in andere Regionen abfließen und daher in unserem Land fehlen. Gleichzeitig hat die Honorarreform dazu geführt, dass Praxen 30 und mehr Prozent Umsatzeinbußen verzeichnen“, erklärte Hoffmann-Goldmayer. „Das System ist in höchstem Maße ungerecht und muss daher dringend geändert werden. Nur durch eine innerärztlich finanzierte Härtefallregelung ist es gelungen, die gröbsten Verwerfungen abzumildern.“
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hatte der Vorstand der KVBW auch eine Umkehr in der Gesundheitspolitik gefordert. „Wir haben gegenüber dem Minister noch einmal klargemacht, dass der unsinnige Gesundheitsfonds abgeschafft werden muss. Gleichzeitig legen wir Wert darauf, dass der Zentralismus aufhört und den KVen wieder ihre bewährte regionale Verantwortung wiedergegeben wird. Und wir haben den Minister an das Versprechen der Bundeskanzlerin erinnert, dass in keiner KV-Region für 2009 Verluste auftreten dürfen.“ Wenn die Gesamtzahlen für 2009 vorliegen, werde die KV bei der Politik dieses Versprechen einfordern.
Das Schreiben an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler finden Sie auch auf unserer Homepage www.kvbawue.de.
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| Numerus Clausus um praktische Erfahrungen ergänzen - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 22. Februar 2010 - Hoffmann-Goldmayer fordert neue Zugangskriterien für das Medizinstudium
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fordert neue Zulassungskriterien für das Medizinstudium. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann Goldmayer, sagte am Montag in Stuttgart: „Der Numerus Clausus als alleiniges Zulassungskriterium für das Medizinstudium ist nicht mehr zeitgemäß. Viel wichtiger ist es, dass praktische Vorkenntnisse und Erfahrungen etwa aus einem Praktikum in die Beurteilung für eine Zulassung maßgeblich mit einfließen.“ Der Vorstandsvorsitzende unterstützt damit eine Forderung der FDP-Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach, die sich für eine Lockerung des Numerus Clausus ausgesprochen hat.
Hoffmann Goldmayer verwies darauf, dass die Ärzte, ob in Krankenhäusern oder in den Praxen, eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen. „Unser Gesundheitssystem gehört zu einem der besten auf der ganzen Welt und leistet einen hohen medizinischen Versorgungsstandard für die Bevölkerung. Die Frage, wie der Zugang zum Medizinstudium gestaltet wird, kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
Problematisch ist aus Hoffmann-Goldmayers Sicht, dass die Zahl der Studienabbrecher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sei. „Das ist ein unhaltbarer Zustand. Umso wichtiger ist es, dass die Eignung zum Studium und zum Beruf als Ärztin oder Arzt vorab so gut es irgend geht, geklärt wird.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass sich in den Krankenhäusern und den Arztpraxen zunehmend ein Ärztemangel abzeichne, sei es besonders wichtig, möglichst viele hochqualifizierte Nachwuchsmediziner auszubilden.
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| Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) warnt vor Einschnitten in der Patientenversorgung - Kategorie: 2010 | ||
Die schlechteren Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg gefährden die ambulante ärztliche Versorgung im Land. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte am Freitag in Ulm auf der Veranstaltung „Wortwechsel“: „Wenn wir es für junge Ärzte nicht wieder attraktiv gestalten, eine Praxis neu zu eröffnen oder zu übernehmen, werden wir den hohen Versorgungsstandard, den wir bisher noch haben, künftig nicht mehr aufrechterhalten können.“
Auf der Podiumsdiskussion der Wirtschaftsjunioren Ulm mit MdB Hilde Mattheis, Dr. Jane Lahl von der Roche Pharma AG, Gesundheitsökonom Volker Beiwers und Markos Dintsios vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zum Thema „Hat unser Gesundheitssystem noch eine Zukunft“ betonte Hoffmann-Goldmayer, dass sich die Rahmenbedingungen der niedergelassenen Ärzte in den vergangenen Jahren massiv verschlechtert haben. „Zum einen ist die wirtschaftliche Situation deutlich schlechter geworden. Zum anderen bestehen nach wie vor erhebliche Regressrisiken für die Ärzte, gleichzeitig hat sich auch der bürokratische Aufwand für die Ärzte massiv erhöht.“ Die Folgen davon seien bereits heute in Baden-Württemberg sichtbar. „Wir haben immer größere Probleme, Nachfolger für Arztpraxen zu finden. In den Städten macht sich das noch nicht so bemerkbar, aber in den ländlichen Regionen hat das gravierende Auswirkungen.“
Der Grund für die Entwicklung liege, so der Vorstandsvorsitzende, nicht in einer zurückgehenden Attraktivität des Arztberufes. Nach wie vor gebe es etwa fünf Mal so viele Bewerber für das Medizinstudium als Studienplätze vorhanden seien. „Aber die Absolventen lassen sich immer seltener als Arzt nieder und gründen eine neue Praxis oder übernehmen eine bestehende. Denn das wirtschaftliche Risiko ist im Verhältnis des zu erwartenden Ertrages einfach zu hoch. Neben den hohen Kosten, die mit einer Praxisneugründung oder -übernahme verbunden sind, macht hier vor allem die Tatsache, dass der Arzt aufgrund der Budgetierung selbst durch weitere Patienten seinen Umsatz nicht steigern kann, die Rechnung unattraktiv.“ Hinzu komme, dass die Ärzte eine sehr lange Ausbildung absolvieren müssten, um sich als Arzt niederlassen zu können. Denn nach dem eigentlichen Studium müsse der Arzt erst eine Facharztausbildung absolvieren, bevor er eine Praxis führen darf. „Das führt dazu, dass die Ärzte bereits über 30 Jahre alt sind, bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben, sich selbstständig zu machen. Das gibt es in keinem anderen Beruf!“
Hoffmann-Goldmayer warnte davor, das Problem zu unterschätzen. „Derzeit sind in Baden-Württemberg knapp 30 Prozent der Hausärzte und fast 20 Prozent der Fachärzte 60 Jahre und älter. Wir werden daher in den kommenden Jahren eine deutlich steigende Zahl an Arztpraxen haben, die einen neuen Praxisinhaber finden müssen, wenn sie weitergeführt werden sollen. Wenn das nicht gelingt, dann werden wir deutliche Einschnitte in der Patientenversorgung bekommen.“ Im ländlichen Raum führe das dann dazu, dass die Wege zum nächsten Arzt wesentlich länger werden. „Wir dürfen hier nicht den Fehler machen, den Arzt nur vor dem Hintergrund der Patientenversorgung zu betrachten. Der Arzt ist auch ein wichtiger Infrastrukturfaktor, schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betonte Hoffmann-Goldmayer.
Der Vorstandsvorsitzende mahnte denn auch bei der Politik eine dringend erforderliche Reform der Honorarverteilung an. „Wir müssen von den derzeit unsinnigen Regelungen wegkommen. Die Ärzte müssen für ihre Arbeit wieder ordentlich vergütet werden.“ Gleichzeitig sei es aber ebenso wichtig, etwa die Zielwerte bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln abzubauen und so das Risiko von Regressforderungen für die Ärzte abzuschaffen.
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| Bericht aus der Vertreterversammlung am 3. Februar in Stuttgart - Kategorie: 2010 | ||
In ihrer Begrüßung wies die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever,auf die in diesem Jahr anstehenden Neuwahlen zur Vertreterversammlung und zu den Bezirksbeiräten in der KVBW hin.
Die KVBW hat zu allen Fragen rund um die Wahlen eine Wahlbroschüre erstellt, die in Kürze an die Mitglieder versendet wird.
Hierin wird das Procedere und der zeitliche Ablauf der anstehenden Wahlen dargelegt.
Bericht des Vorstands - Baden-Württemberg definitiv Verlierer der
Honorarreform
Zu Anfang seines Berichts zur Lage zeigte Vorstandsvorsitzender Dr.Hoffmann-Goldmayer großen Unmut über die „undiplomatischen“ Äußerungen des obersten Kassenärztechefs, Dr. Andreas Köhler. Er könne den Frust und die Wut der Kollegen im Land angesichts der in der Presse wiedergegebenen Aussagen über Gewinner der Honorarreform gut nachvollziehen. Es sei ein „Steilpass für die Kassenvertreter“, wenn Köhler von Honorarsteigerungen für alle Ärzte von bundesweit fast 3,4 Mrd. Euro spräche und die „wenigen Verlierer“ kaum thematisiere. Fast 20.000 Ärzte und Psychotherapeuten in einem ganzen Bundesland seien keine Kleinigkeit. Mit solchen Aussagen füge Dr. Köhler den Ärzten mehr Schaden als Nutzen zu, bilanzierte Dr. Hoffmann-Goldmayer und verwies auf die Pressemitteilung der KVBW vom gleichen Tag, in dem die KVBW sich gegen solche pauschalen Aussagen zur Wehr setze.
Anschließend ging er in seinem Bericht auf die aktuellen Neuerungen und Ergebnisse im Detail ein.
Besonderes Interesse galt natürlich den Ergebnissen aus den Gesprächen vom 26.01.2010 und 01.02.2010 mit den Landesverbänden der Krankenkassen zur Weiterführung der Konvergenz im Jahr 2010 und der Bereinigung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen (RLV) im Zusammenhang mit Selektivverträgen in den Jahren 2009 und 2010 Hoffmann-Goldmayer beschrieb das Zustandekommen des nun erzielten Kompromisses und ging dafür zunächst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Danach hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) für das Jahr 2009 einen Beschluss am 22. Januar 2009 zur Bereinigung der RLV gefasst. Gegen diesen Beschluss hatte die KBV Klage erhoben, diese Klage später aber wieder zurückgenommen. Der Beschluss ist daher rechtswirksam geworden und gültig. Hoffmann-Goldmayer führte aus, dass dieser Beschluss ein Bereinigungsverfahren vorgesehen hat, welches sich im Vergleich zur durchgeführten Bereinigungssystematik ausgesprochen negativ auf die HzV-Ärzte ausgewirkt hätte. Allerdings hat der Beschluss den Vertragspartnern die Möglichkeit eröffnet, ein regional abweichendes Bereinigungsverfahren zu vereinbaren. Dazu sei jedoch das Einvernehmen aller Vertragspartner erforderlich.
Die KVBW sei mit der klaren Forderung nach der Umsetzung des VV-Beschlusses vom 18. Dezember 2009 in die Verhandlungen mit den Kassen gegangen. Die Kassen hätten dies jedoch kategorisch abgelehnt, ein Einvernehmen unter den Kassen wäre damit nicht zu erzielen gewesen. Vielmehr hätten die Kassen auf eine Priorisierung von Alternativlösungen bestanden, was wiederum von der KVBW abgelehnt wurde.
Bereinigung - Ergebnisse
- Für das erste und zweite Quartal 2009 gibt es keine rückwirkende Änderung der bisherigen KVBW-Systematik zur Bereinigung
- Es wurde eine Härtefallregelung für die am HzV-Vertrag beteiligten Ärzte festgelegt. Nach dieser muss nach der Umsetzung der Bereinigungs- und Konvergenzregelung für die betroffenen Praxen ein Fallwert in Höhe von mindestens 80 Prozent des fachgruppenspezifischen Fallwertes herauskommen.
- Der E-BA-Beschluss vom 16.12.2009 für die Bereinigung 2010 wird rückwirkend für die Quartale 3/2009 und 4/2009 umgesetzt.
- Im Rahmen der Umsetzung des E-BA-Beschlusses wird das zur Finanzierung der Härtefallregelung erforderliche Finanzvolumen durch entsprechende Verrechnung in den Quartalen 2 und 4 2009 generiert.
Dr. Hoffmann-Goldmayer betonte, dass der nun gefundene Kompromiss das maximale Ergebnis gewesen sei, bei dem die Kassen untereinander ein Einvernehmen herstellen konnten. Die Alternative wäre die unveränderte Anwendung des E-BA-Beschlusses vom 22.01.2009 gewesen, der für die HzV-Ärzte gravierende Nachteile zur Folge gehabt hätte.
Konvergenz 2010 und erste Abrechnungsergebnisse des Jahres 2009
Zu den Abrechnungsergebnissen und der Fortführung der Konvergenzregelung gab der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Wolfgang Herz seinen Bericht.
Er erläuterte, dass mit den Kassen eine Fortführung der Konvergenzregelung (Übergangregelung, „Rettungsschirm“) für die ersten beiden Quartalen 2010 vereinbart worden sei. Allerdings gelte als Bezugsjahr nun das Jahr 2009. Dadurch liegt der Korridor für die Konvergenz im Jahr 2010 damit bei annähernd 10 Prozent „Minimalverlustgarantie“ im Vergleich zu 2008.
Dr. Herz bedauerte es ausdrücklich, dass KBV und der Spitzenverband der Kassen es auf Bundesebene nicht geschafft hätten, die angekündigten Änderungen in der Systematik der RLV - Berechnung bereits zum 1. April 2010 zu vereinbaren. Er verwies außerdem auf den bereits seit 2008 existierenden „9-Punkte- Forderungskatalog“ der KVBW, der die notwendigen Änderungen genau aufzeige. Entgegen anders lautender Zusagen sei die dringend notwendige Nachbesserung auf Bundesebene bisher nicht erfolgt.
Dr. Herz betonte noch einmal, dass die Konvergenz im Zusammenhang mit der Einführung der Neuordnung der Vertragsärztlichen Vergütung (NVV) nur für die Leistungen im Rahmen der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) gelte, also für Leistungen im RLV und für freie Leistungen. Auf entsprechende Frage berichtete, dass die Zusage von Ministerpräsident Günther Oettinger sich auf den Ausgleich eines Honorarunterschiedes im Gesamthonorar inklusive Einzelleistungen im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 beziehe. Was nach Abschluss der Saldenrechnung für das Gesamtjahr an Verlust stehen bleibe, werde ausgeglichen.
Honorarreform für Baden-Württemberg gescheitert
Kritik an der Beschlusslage zur Bereinigung wurde seitens einiger Delegierter der VV geäußert. So bezeichnete Dr. Berthold Dietsche den E-BA-Beschluss vom 16.12.2009 als „zähneknirschend akzeptabel“. Er sei nicht optimal, biete aber den am HzV-Vertrag teilnehmenden Praxen nun zumindest Rechtssicherheit. Die jetzt getroffene Regelung zwischen den Krankenkassen und der KVBW für die ersten beiden Quartale 2009 sei hingegen willkürlich und nicht nachvollziehbar.
Versorgungsengpässe befürchtet
Weiteren Diskussionsstoff lieferte der seit 1. Januar 2010 wirksame Beschluss des E-BA zur Festlegung der Orientierungswerte zur Vergütung im Regelfall und bei festgestellter Unter- und Überversorgung.
Auf der Basis des Beschlusses vom 2.September 2009 wird der Orientierungspunktwert zukünftig nach dem Versorgungsgrad differenziert.
Auch wenn dies in Baden-Württemberg derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen zeigt, da in keinem der baden-württembergischen Planungsbereiche Unterversorgung festgestellt wurde und eine Abstaffelung in überversorgten Bereichen derzeit noch nicht vorgenommen wird, zeigten sich die Delegierten der VV doch besorgt über die zukünftigen Entwicklungen.
Zwar sei alles zu begrüßen, was den Erhalt und die Nachbesetzung der Praxen und die Nachwuchsförderung stütze, aber dass eine Steuerung durch reine Auf- und Abschläge beim Honorar funktioniere, wurde ernsthaft in Zweifel gezogen. Dieses Vorhaben ziele in die falsche Richtung, Grund für den Nachwuchsmangel sei doch gerade die katastrophale Honorierung, durch erneute Umverteilungsmechanismen werde die Niederlassung nicht attraktiver gemacht.
Abgestimmte Anträge:
Die Notfalldienstordnung wurde ergänzt, der entsprechende Antrag (3.1.) auf Antrag wurde mehrheitlich angenommen, so dass die Notfalldienstordnung vollständig ist.
Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der Dres. Baumgärtner, Dietsche, et al., welcher sich auf die Anwendung des E-BA-Beschlusses auf die Bereinigung der RLV auch bei den Abschlagzahlungen bezog. Abgestimmt und angenommen wurde außerdem ein Antrag (4.2), in dem der Vorstand aufgefordert wird, ein Konzept zur Durchführung einer Mitgliederbefragung unter Einbeziehung einer externen Agentur erarbeiten zu lassen und die Konzeption auf der nächsten VV vorzustellen.
Arzneimittelausgaben
Dr. Jan Geldmacher referierte außerdem zu den Entwicklungen und Beschlüssen im Arzneimittelbereich. Er hob hervor, dass nach neuesten ABDA-Zahlen für das Jahr 2009, die Steigerungen im Arzneimittelbereich in Baden-Württemberg im Vergleich zu 2008 den zweitniedrigsten Wert im Bundesvergleich aufwiesen. Dies sei ein deutlicher Beleg dafür, wie wirtschaftlich die Ärzteschaft in Baden Württemberg mit den Verordnungen im Arzneimittelbereich umgingen. Darüber hinaus berichtete er über die Ergebnisse der Verhandlungen zu Arzneimittel- sowie Heilmittelbudget und -Richtgrößen.
Downloadbare Dokumente
| Antrag (TOP 3.1.) |
| Antrag (TOP 4.1.) |
| Antrag (TOP 4.2.) |
| Vortrag Dr. Geldmacher 2010 |
| Vortrag Dr. Herz 2010 |
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| Umsatzeinbußen für die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 3. Februar 2010 - Hoffmann-Goldmayer zu den neuesten Zahlen des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: „Das bundesweite Umsatzplus bei den Honoraren für die Ärzte ist in Baden-Württemberg nicht angekommen."
Im Gegensatz zum bundesweiten Ergebnis haben die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg im vergangen Jahr deutlich weniger verdient. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte am Mittwoch in Stuttgart zu einer entsprechenden Äußerung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Köhler in der „Welt“: „Das deutliche Honorarplus, das die niedergelassenen Ärzte 2009 bundesweit erhalten haben, ist in Baden-Württemberg eindeutig nicht angekommen. Ganz im Gegenteil: Zustandegekommen ist dieses Ergebnis teilweise durch eine Umverteilung zu Lasten der KVBW. Rund zwei Drittel unserer Mitglieder mussten im vergangenen Jahr deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen.“ Dies bedeute für die Ärzte 2009 Honorareinbußen im hohen zweistelligen Millionenbereich. „Wenn hier von „wenigen Verlierern der Honorarreform“ die Rede ist, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Immerhin gehört ein gesamtes Bundesland zu den Verlierern, in dem rund ein Siebtel aller Mitglieder der Kassenärzte und Psychotherapeuten bundesweit tätig sind.“
Das offensichtliche Missverhältnis ergebe sich aus der neuen Verteilungssystematik der Mittel der Krankenkassen für die Bundesländer aus der letzten Gesundheitsreform, die für die Ärzte in Baden-Württemberg massive Verluste zur Folge hatte. „Nach dem ursprünglichen Mechanismus wären die Honorarverluste für die baden-württembergischen Ärzte noch einmal deutlich höher ausgefallen. Allerdings ist es uns gelungen, durch einen innerärztlich finanzierten Rettungsschirm die Verluste, allerdings auch die Gewinne für unsere Mitglieder, auf maximal 5 Prozent zu begrenzen.“
Hoffmann-Goldmayer warnte davor, die Folgen zu unterschätzen. „Wir haben in Baden-Württemberg in einigen Regionen bereits Schwierigkeiten, freiwerdende Arztpraxen neu zu besetzen. Angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Praxisinhabern aus Altersgründen nicht mehr praktizieren werden, müssen wir dafür sorgen, dass der Beruf des niedergelassenen Arztes für die nächste Generation attraktiv bleibt.“
Der Vorstandsvorsitzende begrüßte die Äußerung Köhlers, wonach die Verteilung der Mittel der Krankenkassen neu geregelt werden muss. „Dieses Missverhältnis ist allerdings schon seit mehr als einem Jahr bekannt und bislang hat sich trotz unserer vehementen Forderungen nichts geändert.“ Er forderte daher noch einmal, hier schnellsten zu akzeptablen Lösungen zu kommen. „Es kann nicht sein, dass die ärztliche Versorgung in unserem Land durch eine derart ungerechte Verteilung gefährdet ist.“
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| Fachtagung Selbsthilfe - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 1. Februar 2010 – Ein fortlaufender Dialog und eine bessere Kooperation zwischen Ärzten und Selbsthilfegruppen ist unter den gegenwärtigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen besonders notwendig, um die medizinische Versorgung gerade bei speziellen Krankheitsbildern zu verbessern. Dies war das Fazit der 4. Fachtagung Selbsthilfe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V..
Ärzte sollten die Möglichkeiten haben, bei schweren Erkrankungen auch unter einer schwierigen Budgetsituation notwendige Behandlungen und Therapien durchführen zu können, so die Forderung der Selbsthilfegruppen. Zeit- und Leistungsdruck, dem die Niedergelassenen in der Praxis täglich ausgesetzt sind, gingen schon lange zu Lasten der Patientenversorgung, stellten sie fest. Kooperation und Erfahrungsaustausch sei bereits bei der ärztlichen Aus- und Weiterbildung wünschenswert. Hier solle beispielsweise der Aspekt "Kooperation mit Selbsthilfe" ergänzt werden. Kooperation zwischen Ärzten und Selbsthilfegruppen werde in Zukunft einen immer größeren Stellenwert einnehmen, um gemeinsame Ziele in der Zusammenarbeit zu verfolgen und diese in den Diskussionsprozess mit der Politik und den Krankenkassen einzubringen, kristallisierte sich bei der Tagung heraus.
„Es ist für jeden Arzt wichtig, dass er seinen Patienten gleich bei der Diagnose in die Therapieentscheidung miteinbezieht“, betonte Dr. Gisela Dahl, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Vorstandsmitglied der KVBW in ihrem Vortrag. „Denn wenn der Patient die Therapieentscheidung mit trifft, erhöht sich die Therapietreue, was entscheidend für den Behandlungserfolg sein kann.“
Die Bedeutung der Selbsthilfe unterstrichen auch Sabine Gärttling von der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart und Frank Kissling von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Baden-Württemberg e.V..
Viele Aspekte einer Erkrankung könnten in Selbsthilfegruppen tiefer, individueller und umfassender besprochen werden als in der täglichen ärztlichen Praxis. Ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Arzt und Selbsthilfegruppen sei aber ein Prozess, der nicht von heute auf morgen zu erreichen sei. Für die Zukunft wünschen sich beide eine generelle Aufwertung der Selbsthilfe im Gesundheitswesen und eine Intensivierung der Patientenbeteiligung.
Die Fachtagung Selbsthilfe wird nun schon zum 4. Mal von der KVBW organisiert. Ziele der Veranstaltung sind, dass Selbsthilfegruppen und Ärzte Kontakte aufbauen, ein gemeinsames Verständnis für die aktuellen Probleme im Gesundheitswesen entwickeln und über gemeinsame Interessen und Kooperationsmöglichkeiten diskutieren können. Beide Seiten können vom gegenseitigen Wissenstransfer profitieren – von der „erlernten Kompetenz“ der Ärzte und Psychotherapeuten wie auch von der „erlebten Kompetenz“ der Selbsthilfegruppen. Um Kooperationen noch besser zu unterstützen, hat die KVBW die Kooperationsberatungsstelle für Ärzte und Selbsthilfegruppen (KOSA) eingerichtet, die gemeinsame Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen anbietet sowie ärztliche Referenten an Selbsthilfegruppen vermittelt.
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| Bessere Vernetzung im Gesundheitswesen - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 1. Februar 2010 - Hoffmann-Goldmayer: Bessere Versorgung der Patienten möglich und erhebliche Einsparpotentiale realisierbar. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) startet eine neue Initiative zur besseren Vernetzung der im Gesundheitswesen Beteiligten. Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer sagte dazu am Samstag auf der „Medizin 2010“ in Stuttgart:
„Wir haben in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte bei der intensiveren Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Haus- und Fachärzten sowie den Krankenhäusern erzielt.“ So habe seine Organisation eine Reihe von entsprechenden Verträgen mit den Krankenhausbetreibern geschlossen, die hier zu deutlichen Verbesserungen in den Abläufen sowohl bei der Einweisung wie auch der Entlassung von Patienten geführt haben.
„Trotzdem besteht nach wie vor ein großes Verbesserungspotential. So fordern wir schon lange, dass es eine gemeinsame, von den Kassen extrabudgetär vergütete Abschlussvisite des behandelnden Arztes im Krankenhaus mit dem für die nachfolgende ambulante Versorgung zuständigen Arzt gibt. Außerdem halten wir es für wichtig, dass in die engere Abstimmung auch die Pflege, die Sozialarbeiter sowie weitere Leistungserbringer wie etwa die Physiotherapeuten etc. einbezogen werden.“
Durch die geänderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen bekommt dieses Thema aus Hoffmann-Goldmayers Sicht eine zunehmende Bedeutung. „Wir haben immer kürzere Liegezeiten in den Krankenhäusern zu verzeichnen, da die ambulante Versorgung aus Kostengründen in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet worden ist. Damit wurde ein wesentlicher Teil der Behandlung auf die niedergelassenen Ärzte, die Pflege und die Rehabilitationseinrichtungen verlagert. Für die Patienten muss daher ein reibungsloser Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sichergestellt werden.“ Für den Vorstandsvorsitzenden steht außer Frage, dass die Einsparmöglichkeiten für die Krankenkassen insgesamt erheblich sind.
„Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Ärzte beispielsweise bei der Entlassung eines Patienten in die weitere Therapie, vor allem die Medikation, einbezogen werden und eine Koordination mit den weiteren Leistungserbringern der Nachsorge und Pflege stattfindet.“
„Um das Thema weiter voranzutreiben, starten wir daher eine neue Initiative, indem wir unser Anliegen in die Arbeitskreise des Gesundheitsforums Baden-Württemberg einbringen“, erklärte Hoffmann-Goldmayer. Das Gesundheitsforum Baden-Württemberg ist ein von der Landesregierung gegründetes Netzwerk, in dem alle Akteure im Gesundheitswesen des Landes vertreten sind. „Im Gesundheitsforum haben wir alle Beteiligten an einem Tisch und können so gemeinsam überlegen, wie wir eine Vernetzung am effektivsten umsetzen können.“
Hoffmann-Goldmayer betonte, dass die Kassenärztliche Vereinigung die EDV-technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen hat. „Mit unserem System KV-SafeNet haben wir eine IT-gestützte Plattform entwickelt, die eine exzellente elektronische Basis für eine bessere Vernetzung bietet.“
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| Gelungene Fachtagung Selbsthilfe - Kategorie: 2010 | ||
STUTTGART, 25. Januar 2010 - Auch die vierte „Fachtagung Selbsthilfe“ war eine rundum gelungene Veranstaltung. Bei der in Zusammenarbeit mit der LAG SELBSTHILFE und der Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart am 23. Januar in Stuttgart stattgefundenen Fachtagung diskutierten auf Einladung der KVBW 25 Ärzte und 86 Selbsthelfer engagiert miteinander.
Dabei wurden wichtige Impulse zur Stärkung der Patientenorientierung und zum partnerschaftlichen Miteinander gegeben. Es zeigte sich, dass sich Kooperationen von Ärzten und Selbsthilfegruppen nicht nur für Patienten lohnen, sondern auch Ärzte von einer Zusammenarbeit profitieren. Die Teilnehmer der Fachtagung waren sich einig, dass auch die medizinischen Fachangestellten vermehrt in die Kooperationen von ärztlichen Praxen und Selbsthilfegruppen eingebunden und die sich ergebenden Synergieeffekte vermehrt genutzt werden sollten. Vielfach wurde der Wunsch nach weiteren gemeinsamen Veranstaltungen geäußert.
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| Aus der Vertreterversammlung - Kategorie: 2009 | ||
Bericht aus der 35. Sitzung am 2. Dezember in Stuttgart
– Es sei ein schlechter Tag – so eröffnete die Vorsitzende der Vertreterversammlung (VV), Dr. Birgit Clever, die Sitzung. Unter dem Eindruck des vermehrten Mittelabflusses aus Baden-Württemberg durch den Gesundheitsfonds und dem noch immer offenen Konflikt um die Bereinigung seien trotz Sonnenschein die Aussichten eher nicht rosig. Hauptursache der Unzufriedenheit war der erwartete und immer noch ausstehende Beschluss des (Erweiterten-) Bewertungsausschusses (E-BA) zur Bereinigung der Selektivverträge. Der E-BA hatte sich am Tag zuvor auf den 9. Dezember vertagt.
Streit um Bereinigung geht weiter
Zwar hatte am 1. Dezember eine Expertenanhörung im Bewertungsausschuss mit Vertretern der KV Baden-Württemberg und der KV Bayerns sowie der AOK Baden-Württemberg stattgefunden. Ein Beschluss war jedoch noch nicht erfolgt. Nun wolle das Gremium die vorliegenden Daten erneut prüfen.
„Hier prallen zwei Systeme aufeinander, die nicht so ohne weiteres kompatibel sind“, erklärte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Zalewski, der auch Mitglied im Erweiterten Bewertungsausschuss ist. Eine der Schwierigkeiten besteht hierbei vor allem darin, die versichertenbezogene Bereinigung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) durch die AOK BW in Einklang zu bringen mit der Behandlungsfall-bezogenen Ermittlung der RLV im Kollektivvertrag.
Gestellt wurde ein Antrag, der forderte, den Beschluss aus der vorherigen Sitzung, der eine Neuberechnung (rückwirkend bis auf das Quartal 1/09) der praxisindividuellen RLV im hausärztlichen Versorgungsbereich unter Berücksichtung der Auswirkungen der Bereinigung auf Grund von Selektivverträgen beinhaltet, nun umzusetzen.
Zum Hintergrund: In der Sitzung im Oktober hatte die VV einen Beschluss gefasst, der eine Neuberechnung der RLV im hausärztlichen Versorgungsbereich forderte und einen entsprechenden Algorithmus zur Bereinigung enthielt. Wie Vorstandsvorsitzender Dr. Hoffmann-Goldmayer erläuterte, hätte eine Umsetzung des Beschlusses der Vertreterversammlung eine Veränderung der Regelleistungsvolumen für alle Hausärzte zur Folge gehabt. Eine solche Veränderung müsste gemeinsam mit allen Krankenkassen im Land einvernehmlich vereinbart werden. Es hatte sich jedoch frühzeitig in Gesprächen mit den Spitzenvertretern der Krankenkassen abgezeichnet, dass eine solche Einigung nicht herbeizuführen sei. Wenn keine Vereinbarung im Land erzielt werden kann, ist der Beschluss der Bundesebene richtungweisend.
Mit großer Mehrheit verabschiedete die Vertreterversammlung eine Resolution, die den Vorstand auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass durch entsprechende Bereinigungsverfahren und Änderungen der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung auch künftig diejenigen Ärzte, die nicht an den Selektivverträgen teilnehmen, nicht belastet werden.
Sonder-VV am 18. Dezember
Weiteren Diskussionsbedarf sah man zu vorgerückter Stunde. Man einigte sich deshalb auf eine Sonder-Vertreterversammlung. Diese wurde auf den 18. Dezember 2009 festgesetzt. Wichtigstes Thema wird die Bewertung des für den 9.12. erwarteten Beschlusses des Bewertungsausschusses zur Bereinigung und die Fortführung der Konvergenzregelung („Rettungsschirmregelung“) in Baden-Württemberg sein. Darüber hinaus stehen in dieser Sonder-VV auch die Auswirkungen durch die Übergangsregelung zur Einführung des Gesundheitsfonds und die Honorarverhandlungen für 2010 auf der Tagesordnung.
Haushalt 2010
Im nichtöffentlichen Teil der Vertreterversammlung berieten die Delegierten den Haushalt für das Jahr 2010, der dann auch verabschiedet wurde.
Weitere Anträge
- Angenommen wurde ein Antrag, der den Vorstand der KVBW dazu aufforderte, vor Unterzeichnung der Richtgrößenvereinbarung für 2010 die VV im Umlaufverfahren über diese Vereinbarung zu informieren.
- Außerdem sprach sich die Vertreterversammlung der KVBW einstimmig gegen die Einführung der geplanten Kodierrichtlinien aus.
Personalien:
Aus der VV scheidet Dr. Richard Barabasch zum Jahresende als Mitglied aus und wurde verabschiedet. Sein Nachfolger im Bezirksbeirat der Bezirksdirektion Karlsruhe wird Dr. Christoph Kaltenmaier. Die Nachfolge als stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss tritt Dr. Udo Schulte an. Als Stellvertreter in den beratenden Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung wurde Dr. Christoph Venedey aus Konstanz gewählt.
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| Gesamtvertrag zwischen KBV und Knappschaft - Kategorie: 2009 | ||
Die KBV hat mit der Knappschaft rückwirkend zum 01.01.2009 einen bundesweit geltenden Gesamtvertrag geschlossen.
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| Gesamtvertrag KBV Knappschaft 2009 |
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| Aus der Vertreterversammlung - Kategorie: 2009 | ||
In der Vertreterversammlung vom 2. Dezember 2009 konnten nicht alle Themen abschließend behandelt werden. Deshalb wurde eine zusätzliche Vertreterversammlung am 18. Dezember 2009 einberufen. Hier die wichtigsten Diskussionspunkte in der Zusammenfassung:
Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin
Ausführlich berichtete der Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer zunächst über die neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit Wirkung zum 1. Januar 2010. Das Unterschriftenverfahren zum Abschluss der Vereinbarung wurde auf Bundesebene eingeleitet. Der Vorstand der KVBW hatte sich im Vorfeld bereits für deren Umsetzung ausgesprochen. Die entsprechenden Finanzmittel waren vorsorglich im Haushaltsplan für 2010 berücksichtigt worden.
Demnach ist sichergestellt, dass die alten Weiterbildungsverhältnisse, die über das Jahr 2009 hinausgehen, zum 1. Januar 2010 ebenso wie neue Weiterbildungsstellen nach den neuen Bedingungen gefördert werden. Die Steigerung des jetzigen Zuschusses des Förderungsbetrages von über 40 Prozent, der von Kassen wie KV zu gleichen Teilen getragen wird, wurde als wegweisend bezeichnet. Dementsprechend beträgt der monatliche Förderbetrag zukünftig 3.500 Euro. Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung der bereits mündlich zugesagten Umsetzung durch die regionalen Kassen, werde dieser Förderbeitrag ab 1. Januar 2010 an weiterbildende Ärzte ausgezahlt.
Schiedsamtsverfahren über die Honorarverteilungs- und Honorarvereinbarung für das Jahr 2010
Hoffmann-Goldmayer berichtete außerdem über das eingeleitete Schiedsamtsverfahren, wozu am 22. Dezember das Schiedsamt 2009 tagt. Er stellte die Forderungen der KVBW zusammenfassend dar. Gleichzeitig erläuterte er, warum die beinahe schon als abschließend betrachteten Verhandlungen auf der Zielgeraden dennoch scheiterten. Hier verwies er auf die durch das Bundesversicherungsamt neu ergangenen Zuweisungsbescheide an die Krankenkassen. Danach müssen die Kassen in Baden-Württemberg mit erheblichen Rückzahlungen an den Gesundheitsfonds im Jahr 2010 rechnen.
Bereinigung
In seinem Bericht zur Lage bezeichnete der KV-Chef die Bereinigung als „Unwort des Jahres“, an dem sich seit Monaten kontrovers geführte Diskussionen entzündeten. Da die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) zur Bereinigung der von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina (RLV) im Zusammenhang mit Selektivverträgen jetzt vorliegen, wurden die Handlungsoptionen von ihm dargestellt.
Laut Hoffmann-Goldmayer müsse eindeutig zwischen den Jahren 2009 und 2010 differenziert werden:
Für 2010 sei nun eine Vereinbarung zur Umsetzung des Beschlusses des E-BA vom 16. Dezember 2009 mit den Kassen mit zwingenden Vorgaben abzuschließen. Im Falle des Scheiterns kann das Schiedsamt für eine Regelung zur Bereinigung für das Jahr 2010 angerufen werden. Dies sieht der Beschluss des E-BA auch vor.
Für das Jahr 2009 haben sich die Parteien im E-BA in einer Protokollnotiz zum Beschluss darauf verständigt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Klage gegen den E-BA-Beschluss zur Regelung der Bereinigung der RLV vom 22. Januar 2009 zurücknimmt. Der Beschluss für 2009 wird danach wirksam und ist umzusetzen. Die Protokollnotiz beinhaltet allerdings auch die Empfehlung, mit den Partnern der Gesamtverträge einvernehmlich ein abweichendes Verfahren zur Bereinigung dahingehend zu verabreden, dass die Anwendung des Beschlusses für 2010 auch rückwirkend für 2009 gelten soll. Auch eine andere, regionale einvernehmliche wie kassenübergreifende Vereinbarung lässt der jetzt rechtswirksame Beschluss zu.
Die Vertreterversammlung (VV) forderte den Vorstand auf, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 16. Oktober 2009 für das Jahr 2009 in die Verhandlungen mit den Krankenkassen einzubringen und bei einer einvernehmlichen wie kassenübergreifenden Zustimmung der Partner der Gesamtverträge diesen rückwirkend umzusetzen. Hoffmann-Goldmayer sicherte die Umsetzung dieses Verhandlungsauftrages zu und stellte heraus, dass nach der Maßgabe des Beschlusses zur Bereinigung für das Jahr 2009 im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen allerdings die Möglichkeit der Anrufung eines Schiedsamtes ausgeschlossen ist.
Arznei- und Heilmittelbudget
Die Verhandlungen zum Arznei- und Heilmittelbudget waren einige Tage zuvor in die letzte Runde gegangen. Die gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Dr. Jan Geldmacher erzielten Erfolge stellte der KV-Vorstandsvorsitzende heraus. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des Arzneimittel-Budgets, das auf der Grundlage der Bundesempfehlung mit 4,37 Prozent festgelegt werden konnte. Im Heilmittelbereich wurde die vollständige Umsetzung der Rahmenvorgaben des Bundes von 5,64 Prozent erreicht. Ferner konnten weitere Regelungen für Praxisbesonderheiten für den Heilmittelbereich vereinbart werden.
Konvergenzregelung zur Einführung der Honorarreform (Rettungsschirm)
Bekanntermaßen war und ist die Konvergenzregelung zur „Abfederung“ der Umverteilungswirkungen der Honorarreform, auch genannt „Rettungsschirm“, eine solidarische Lösung innerhalb der baden-württembergischen Ärzteschaft und Psychotherapeuten. Denn die Begrenzung der Verluste auf maximal 5 Prozent (zum Jahr 2008) war und ist nur durch eine gleichzeitige Begrenzung der Zugewinne möglich, die es ja durch die Reform auch bei einigen Fachgruppen gab.
Ob und wie dieser Rettungsschirm, der für das Jahr 2009 aufgespannt und von der KVBW mit den Kassen verhandelt wurde, auch im Jahr 2010 fortgeführt werden kann, wurde ausführlich diskutiert. Fraglich sei laut Dr. Wolfgang Herz, ob die Finanzierung in der bisherigen Form auch in 2010 möglich sei.
Abgestimmte Anträge
Dieser Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung an den Vorstand überwiesen. Im Antrag wird der Vorstand aufgefordert, die Honorarverteilung dahingehend zu ändern, dass die Vergütung für Leistungen im organisierten Notfalldienst bei der Berechnung des konvergenzrelevanten Honorars unberücksichtigt bleibt.
Außerdem sprach man sich in der VV mehrheitlich dafür aus, dass man versuchen sollte den Ausgleich für Fachärzte, Hausärzte und Psychotherapeuten getrennt durchzuführen. Falls dies aber nicht möglich ist, sollte die jetzige Systematik fortgesetzt werden.
In diesem Antrag, der mit eingefügten Änderungen mehrheitlich angenommen wurde, fordert die Vertreterversammlung den Vorstand auf, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 16. Oktober 2009 für das Jahr 2009 rückwirkend umzusetzen und hierzu das Einvernehmen mit den Krankenkassen herzustellen.
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| Ambulante Patientenversorgung auf hohem Niveau - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 19. November 2009 – Keine andere Berufsgruppe muss ihre Qualifikation so häufig unter Beweis stellen wie die ambulant tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Inzwischen unterliegen bereits zwei Drittel aller medizinischen Leistungen einer besonderen Qualitätssicherung. Der Qualitätsbericht 2008 der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) belegt die hervorragende Versorgungsqualität im Land.
Die flächendeckende ambulante Versorgung in Baden-Württemberg wird von den rund 19.000 Mitgliedern (Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) der KVBW sichergestellt. Zahlreiche Behandlungen dürfen von Ärzten und Psychotherapeuten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur erbracht und abgerechnet werden, wenn die fachliche Befähigung gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung nachgewiesen und eine Genehmigung erteilt wurde.
Ein Beispiel hierfür sind die so genannten genehmigungspflichtigen Leistungen – sie sind die tragende Säule der Qualitätssicherung: Bei über 40 medizinischen Leistungsbereichen wie beispielsweise Ultraschall, Koloskopie oder Mammographie überprüft die KVBW die Qualität nach definierten Standards hinsichtlich der technischen Ausstattung und der ärztlichen Fachkompetenz. Nur wer als Arzt die Anforderungen erfüllt, darf diese Leistungen auch ausführen und abrechnen.
„Die Sicherung und Förderung der Qualität ist inzwischen zu einer der zentralen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung geworden“, so Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Nach wie vor gilt: Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Arbeit leisten müssen, erbringen Baden-Württembergs Niedergelassene medizinische Versorgung auf höchstem Niveau.
Der aktuelle Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2008 dokumentiert die vielfältigen Maßnahmen, mit deren Hilfe die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die hohe Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung sicherstellt und fördert. Wie viele Ärzte geprüft wurden und mit welchen Ergebnis, hält der Qualitätsbericht fest. Darüber hinaus informiert der Qualitätsbericht über aktuelle und zukünftige Qualitätssicherungsbereiche. In Interviewform wird über die Tätigkeit einzelner Qualitätssicherungskommissionen berichtet. Die KVBW unterstützt den interkollegialen Austausch ihrer Mitglieder durch Förderung von Qualitätszirkeln. Auch das umfangreiche Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot für Mitglieder und Praxispersonal sowie die Serviceleitungen für Patienten werden im vorliegenden Bericht aufgeführt.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Baden-Württemberger eine qualitativ hochwertige ambulante medizinische Versorgung erhalten“, betont Dr. Herz. In keinem anderen medizinischen Bereich gebe es so umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie in den Arztpraxen.
„Diese überdurchschnittlich gute Qualität in der ambulanten Medizin wird jedoch nur zu halten sein, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Vertragsärzteschaft gravierend verbessern“, führt Dr. Herz weiter aus. „Die unzureichende Honorierung, besonders die durch die Honorarreform bedingten Verluste vieler Ärzte in Baden-Württemberg gefährden den Erhalt der hervorragenden, wohnortnahen und flächendeckenden ambulanten Versorgung.“
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| Gesundheitsfonds höhlt Versorgung in Baden-Württemberg aus - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 26. November 2009 – Baden-Württembergs Krankenkassen sollen erheblich weniger Geld für ihre Versicherten aus dem Gesundheitsfonds erhalten als ursprünglich vom Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet. Angesichts dieser Entwicklung sehen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und ihre Vertragspartner, die baden-württem bergischen Krankenkassen, die hohe medizinische Versorgungsqualität in Baden-Württemberg akut gefährdet und haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Oettinger gewandt.
Obwohl die Rahmenbedingungen sowohl für die Krankenkassen als auch für die Vertragsärzteschaft seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sehr viel schwieriger geworden sind, ist es den Vertragspartnern im Jahr 2009 gelungen, das über viele Jahre hinweg geschaffene hohe Niveau der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg aufrecht zu erhalten. Möglich war dies nur durch die gesetzlich vorgeschriebene Konvergenzphase mit Einführung des Gesundheitsfonds, welche den Mittelabfluss aus Baden-Württemberg auf maximal 100 Millionen Euro im Jahr 2009 begrenzen sollte. Ohne diese Konvergenz würden nach Angaben der Krankenkassen etwa 378 Millionen Euro in Baden-Württemberg fehlen.
Nun habe das BVA den Krankenkassen mitgeteilt, dass aufgrund einer Aktualisierung der Daten die Höhe des Belastungsausgleichs für das Jahr 2009 rückwirkend absinke und 2010 entfalle. Für Baden-Württemberg hieße das, dass statt einem von den Krankenkassen erwarteten Ausgleichsbetrag von etwa 278 Millionen Euro lediglich ein Minimalbetrag ausgeglichen werden soll.
„Hier zeigt sich nun, wie der Gesundheitsfonds die hervorragende Versorgung in Ländern wie Baden-Württemberg aushöhlt. Es darf nicht sein, dass unter dem großen Gleichmacher Gesundheitsfonds die baden-württembergischen Vertragsärzte und ihre Patienten die großen Verlierer sind“, erklärt KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer.
Betroffen von den drohenden Einschnitten sind vor allem die als besonders förderungswürdig eingestuften Leistungen, welche bisher in Baden-Württemberg noch über dem niedrigeren Bundesdurchschnitt gefördert wurden. Dies sind die Methadonsubstitution, die Leistungen des ambulanten Operierens und die Leistungen im Notfalldienst. Da die Krankenkassen mit weniger finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds rechnen, wird von ihnen zum jetzigen Zeitpunkt eine geförderte Honorierung dieser Leistungen abgelehnt. Aufgrund dieser Entwicklung musste die KVBW gemeinsam mit ihren Verhandlungspartnern die Gespräche zur vertragsärztlichen Honorarvereinbarung für 2010 für gescheitert erklären. Allen Beteiligten ist bewusst, dass angesichts dieser völlig veränderten Sachlage das hohe medizinische Versorgungsniveau in Baden-Württemberg kaum aufrechterhalten werden kann.
„Allein für das ambulante Operieren müssten unsere Mitglieder etwa 20 Prozent Honorarverlust hinnehmen. Dies hätte nicht nur Planungsunsicherheit für die betroffenen Arztpraxen im Land zur Folge, sondern würde auch dazu führen dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Leistungen nicht mehr kostendeckend erbringen könnten. Hier sehen wir die Versorgung der baden-württembergischen Bevölkerung nachhaltig gefährdet. Deshalb appellieren wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen in Baden-Württemberg an die Politik, sich an gemachte Zusagen zu halten, nach denen kein Land durch den Gesundheitsfonds in der Konvergenz überdurchschnittlich beeinträchtigt werden soll“, betont Dr. Hoffmann-Goldmayer.
Da eine einvernehmliche Lösung zwischen den Verhandlungspartnern nicht herbeigeführt werden konnte, hat die KVBW das Schiedsamt angerufen.
Zum Hintergrund:
Landesschiedsamt: Einigen sich KV und Krankenkassen nicht auf dem Verhandlungsweg, sieht das Sozialgesetzbuch die Entscheidung durch das Schiedsamt vor. Das Landesschiedsamt besteht aus dem unparteiischen Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie Vertretern der Ärzte und Vertretern der Krankenkassen in gleicher Zahl.
Gesundheitsfonds: Der Gesundheitsfonds ist ein System zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das zum 1. Januar 2009 umgesetzt wurde. Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst ein und übertragen sie an den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird. In Abhängigkeit ihrer Versichertenzahl und -Struktur erhalten die Kassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung ihrer Ausgaben. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen wurden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der von der Bundesregierung festgelegt wird.
Konvergenzklausel (Übergangsregelung): Sie soll sicherstellen, dass sich Belastungen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds für die in einem Land tätigen Krankenkassen in jährlichen Schritten von höchstens 100 Millionen Euro aufbauen.
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| Der Gesundheitsfonds muss weg! - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 14. Oktober 2009 - Seit Einführung des Gesundheitsfonds warnen die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg vor den absehbaren Folgen: „Diese mit Steuergeldern gestützte Fehlkonstruktion zieht große Summen aus Baden-Württemberg ab, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, ergänzt: „Die Koalitionäre der neuen Bundesregierung haben jetzt die echte Chance, den Gesundheitsfonds als Relikt einer zentralistischen Politik der bisherigen Bundesgesundheitsministerin endlich abzuschaffen und einen ehrlichen Neustart zu wagen.“
Beide ärztliche Körperschaften in Baden-Württemberg hatten bereits seit 2008 gemeinsam mit der bayerischen Ärzteschaft in der groß angelegten öffentlichen Initiative vor den deletären Folgen des Bürokratiemonsters gewarnt. In einer Unterschriftenaktion haben sich daraufhin in Baden-Württemberg 173.000 Bürgerinnen und Bürger gegen den Gesundheitsfonds ausgesprochen; in beiden Bundesländern zusammen waren es sogar 350.000 Protestunterschriften.
„Diese hohe Anzahl der Unterschriften und Protest-Emails spiegelt die Angst der Bürger vor einer gravierenden Verschlechterung der guten medizinischen Versorgung wieder, wie sie vor dem Start des Gesundheitsfonds noch in Baden-Württemberg bestand, aber jetzt akut gefährdet ist.“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer. Dem pflichtet Kammerpräsidentin Dr. Wahl bei: „Der Südwesten braucht keine Geldumverteilungsmaschine, und Baden-Württemberg darf schon gar nicht für seine Leistungsfähigkeit bestraft werden. Der Verschiebebahnhof Gesundheitsfonds kostet unser aller Geld und muss jetzt endlich weg!“
Für Rückfragen
Landesärztekammer Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon 0711-76989-99
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Pressestelle, Telefon 0711-7875-3404
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| Vorstandsinformation zur Impfung gegen die „Neue Grippe“ (Influenza, A/H1N1) - Kategorie: 2009 | ||
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
im Rahmen des Nationalen Pandemieplanes ist bundesweit, wie in der ganzen EU, eine Impfung gegen die „Neue Influenza“ A/H1N1 vorgesehen. Start der Impfkampagne soll der 26. Oktober 2009 sein.
Für Baden-Württemberg ist der Impfstoff Pandemrix als hochgereinigter Spaltimpfstoff vorgesehen. Er ist mit einem Adjuvans zu mischen, so dass die Menge des Antigens niedrig gehalten werden kann. Ausgeliefert wird er aus dem Werk von GlaxoSmithKline in Dresden in alle Apotheken. Insgesamt werden jeweils 500 Impfdosen in Schachteln verpackt sein, die dann je nach Anforderung der Arztpraxis in den Apotheken ausgeeinzelt werden können.
In der Praxis muss das Antigen und Adjuvanzsystem zusammengemischt und gut durchgeschüttelt werden und dann nach Anbruch der Flaschen innerhalb von 24 Stunden verimpft werden. Insgesamt werden jeweils 500 Impfdosen in Schachteln verpackt sein, die dann einzeln, je nach Anforderung der Arztpraxis in den Apotheken, ausgegeben werden können.
Die KVBW hat mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg eine Vereinbarung abgeschlossen, die jedem Niedergelassenen die freiwillige Teilnahme an der Impfaktion eröffnet. Es gibt keine Risikoselektion, geimpft werden können alle impfwilligen Bürger. Es fällt keine Praxisgebühr an, die Chip-Karte muss nicht vorgelegt werden und die Abrechnung der Impfung erfolgt unbürokratisch im Rahmen einer Sammelerklärung ohne Einsatz der Praxis-EDV. Die Dokumentation wurde bewusst ganz einfach gehalten.
Ab dem 19. Oktober 2009 können Sie den Impfstoff in jeder Apotheke anfordern. Die Anforderung muss auf einem Kassenrezept (Muster 16) erfolgen, der Kopf des Rezeptes muss nicht beschriftet werden. Sie verordnen Pandemrix und die Anzahl der Fläschchen, die Sie für jeweils 10 Patienten benötigen. Antigen und Adjuvans müssen nach Anlieferung durch die Apotheke in der Praxis gemeinsam kühl gelagert werden. Mit dem Impfstoff erhalten Sie auch das nötige Impfbesteck mit Spritze und Injektionsnadeln. Ab dem 26. Oktober 2009 soll die Impfkampagne starten. Um möglichst wenig Impfstoff verwerfen zu müssen, sollte versucht werden, jeweils 10 Patienten zu einem Impftermin zusammenzufassen.
In der nächsten Woche werden Sie vom Sozialministerium Baden-Württemberg Unterlagen erhalten, die u.a. ein Merkblatt für die Patienten in der Praxis enthalten als auch ein Aufklärungsblatt. Weitere Unterlagen werden Sie vor Beginn der Impfaktion auf der Homepage der KVBW finden. Diese werden auch einen FAQ enthalten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer Dr. med. Gisela Dahl
Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands
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| Mehr Regionalität – weniger Zentralismus - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 17. Oktober 2009 – Die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik und bessere Rahmenbedingungen für ihre ärztliche Tätigkeit, das wurde heute beim Kassenärztetag und 5. Regionalforum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) deutlich.
„Der Gesundheitsfonds in seiner heutigen Ausgestaltung muss weg“, forderte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW. „Für eine neue Reform dürfen Überregulierung, Zentralismus sowie begrenzte Finanzmittel für einen nahezu unbegrenzten Leistungskatalog nicht mehr die Schlüsselworte sein“, so der Vorsitzende der KVBW weiter.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Ansprache des badenwürttembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger. Er unterstützte die Forderung der Ärzteschaft und der KVBW nach weniger Zentralismus im Gesundheitswesen. „Regionale Lösungen haben sich bewährt, sie werden den gewachsenen Strukturen in den Regionen eher gerecht, als zentrale Vorgaben aus Berlin“ so Oettinger. Darüber hinaus stellte er fest: „Die Honorarreform ist gescheitert, sie genügt dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit nicht.“ Er bestätigte die Zusage, dass die Politik ein eventuelles Defizit in der ärztlichen Gesamtvergütung für das Jahr 2009 ausgleichen wolle.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde die Frage „Das Gesundheitswesen nach der Wahl – wie geht es weiter?“ vertieft.
Hier positionierten sich Dr. Ulrich Noll (FDP), Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN), Andreas Hofmann (MdL CDU) und Peter Friedrich (SPD). Es kristallisierte sich heraus, dass die Eigenverantwortung der Patienten künftig eine größere Rolle spielen wird. Klar positionierte sich das Podium für die Erhaltung des Kollektivvertrages als unverzichtbare Voraussetzung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung. Diesen können Selektivverträge unter den Bedingungen eines freien Wettbewerbs ergänzen.
Am Nachmittag beschäftigten sich die rund 200 Besucher mit den Themen „Qualitätsmanagement“ und „Vergütung 2010“. Das Regionalforum hat sich als regionale Veranstaltung für die Mitgliedsärzte der KVBW etabliert und wird jährlich wechselnd in den vier Bezirksdirektionen veranstaltet.
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| Regionalforum: Kurswechsel gefordert - Kategorie: 2009 | ||
Regionalforum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg am 17.Oktober 2009
Über 200 baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte waren am Samstag in die Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen gekommen, um der Politik kritisch auf den Zahn zu fühlen. Drei Wochen nach der Wahl wollten die Niedergelassenen wissen: „Wie geht es weiter in der Gesundheitspolitik?“
Einen Kurswechsel forderte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW): „Der von den Wählern geforderte Richtungswechsel muss auch das deutsche Gesundheitssystem betreffen. CDU und FDP müssen ihre Wahlversprechen einlösen, das erwarten die Wähler und somit auch die deutsche Ärzteschaft“:
Er warnte vor den Folgen der zunehmenden staatlichen Überregulierung des Gesundheitssystems sowie der unzureichenden Finanzierung der nahezu unbegrenzten Leistungsversprechen. „Erfolgen jetzt nicht die richtigen, schnellen Entscheidungen, die in den vergangenen Jahren nicht nur von den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten schmerzlich vermisst worden sind, besteht die Gefahr, dass der Beruf des Niedergelassenen für junge Mediziner und Psychotherapeuten immer unattraktiver wird und diese, wie auch die derzeit bereits Niedergelassenen, nicht mehr für die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen wollen und das System verlassen“.
Mehr Regionalität - weniger Zentralismus
Der baden-württembergischen Ministerpräsident Günther Oettinger unterstützte die Forderung nach weniger Zentralismus im Gesundheitswesen. „Regionale Lösungen haben sich bewährt, sie werden den gewachsenen Strukturen in den Regionen eher gerecht als zentrale Vorgaben aus Berlin“ so Oettinger. Darüber hinaus stellte er fest: „Die Honorarreform ist gescheitert, sie genügt dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit nicht.“ Er bestätigte die Zusage, dass die Politik ein eventuelles Defizit in der ärztlichen Gesamtvergütung für das Jahr 2009 ausgleichen wolle.
Stark umstritten – der Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der in Baden-Württemberg für alle Bürger wie auch Leistungserbringer ausschließlich benachteiligende Auswirkungen hat, muss schleunigst abgeschafft werden, das forderte Dr. Hoffmann-Goldmayer. „Der Verlust der regionalen Beitragssouveränität der Kassen war ein schlimmer Fehler und hat letztendlich auch zu den dramatischen Honorarverwerfungen der Ärzte in Baden-Württemberg beigetragen.“ Eine Reformierung des Konstrukts Gesundheitsfonds mit Einführung einer regionalen Komponente werde die Probleme jedoch nicht lösen. Gleiches gelte für die alleinige Aufhebung der „1-Prozent-Regelung“ eines möglichen Zusatzbeitrages, die von nahezu allen Gesundheitsökonomen gefordert wird.
Sinn und Zweck des Gesundheitsfonds werden auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern angezweifelt, dies zeigte die von der KVBW und anderen Verbänden aus dem Gesundheitswesen im letzten Jahr gestartete Kampagne „Gesundheitsfonds – so nicht!“, an der sich fast vierhunderttausend Patienten beteiligt hatten. Auch unter diesem Aspekt müsse sich die neue Regierung die Frage nach der Berechtigung des Gesundheitsfonds in seiner heutigen Ausgestaltung grundsätzlich stellen, so Dr. Hoffmann-Goldmayer.
Demgegenüber erklärte der Ministerpräsident, der Gesundheitsfonds sei weder so gut, wie von seinen Erfinderinnen plakatiert, noch so schlecht, wie mancherorts behauptet, er sei mittelmäßig. Die Frage, ob er bestehen bleibe oder ganz abgeschafft werde, sei nicht so vorrangig, wie oft behauptet. Er bestätigte jedoch auch die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und Korrektur des Fonds. Auch glaube er, dass der Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent nicht zu halten sein werde. Da eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages jedoch massiv der Wirtschaft schade, bleibe nur ein höherer Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer.
„Das Gesundheitswesen nach der Wahl – wie geht es weiter?“
Dieser Frage stellte sich das prominent besetzte Podium. Hier positionierten sich Dr. Ulrich Noll (FDP), Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN), Andreas Hofmann (MdL CDU) und Peter Friedrich (SPD). Auch in dieser Diskussion kristallisierte sich heraus, dass die Eigenverantwortung der Patienten künftig eine größere Rolle spielen wird. Klar positionierte sich das Podium für die Erhaltung des Kollektivvertrages als unverzichtbare Voraussetzung einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung. Diesen können Selektivverträge unter den Bedingungen eines freien Wettbewerbs ergänzen.
Weitergehende Informationen und umfassendes Serviceangebot
Am Nachmittag fanden Vorträge zu den wichtigen Themen „Qualitätsmanagement“ und „Vergütung 2010“ statt. Die anwesenden Ärztinnen und Ärzte nutzen die Gelegenheit, sich direkt vor Ort bei den Mitarbeitern der KVBW über Neuerungen zu informieren.
Das Regionalforum hat sich als regionale Veranstaltung für die Mitgliedsärzte der KVBW etabliert und wird jährlich wechselnd in den vier baden-württembergischen Bezirksdirektionen Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Reutlingen veranstaltet.
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| Aus der Vertreterversammlung - Kategorie: 2009 | ||
Erneutes Tauziehen um Bereinigung der Abrechnung infolge der hausarztzentrierten Versorgung
Gleich zu Eingang der Versammlung stellte Dr. Birgit Clever, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg, ihren einführenden Vortrag zunächst zurück. Denn mit zuviel Spannung war kurz nach Versand der Honorarabrechnung des 1. Quartals 2009 an die Ärzte der Bericht des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Herz zur Bereinigung der individuell zugeteilten Regelleistungsvolumina im hausärztlichen Versorgungsbereich infolge des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung erwartet worden. Alle Hausärzte, die am HzV-Vertrag teilnehmen, erhalten nämlich ihr Honorar für die eingeschriebenen HzV-Patienten direkt von der Kasse. Im Gegenzug reduziert die AOK Baden-Württemberg die hausärztliche Gesamtvergütung. Dieser Bereinigungsbetrag verringert den Honoraranspruch.
Dr. Herz stellte klar, dass dieser auf Basis der gesetzlichen Regelungen zur Bereinigung der Gesamtvergütung bei Selektivverträgen berechnet wurde.
Herz wandte sich vehement gegen die harschen Vorwürfe von Hausärzteverbandschef Dr. Berthold Dietsche und Medi-Vorstand Dr. Werner Baumgärtner, die HzV-Ärzte seien benachteiligt worden, die Abrechnung sei ein Chaos und noch dazu rechtswidrig. Falsch, so Herz, sei eindeutig, dass die HzV-Ärzte doppelt bestraft worden seien, die Bereinigung erfolge nur in Höhe der Kürzung der AOK. Ärzte, die nicht am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung teilnähmen, seien nicht betroffen. Angenommen wurde dennoch ein Antrag der Delegierten, nach dem die gesamte Berechnung der praxisrelevanten Regelleistungsvolumen im hausärztlichen Versorgungsbereich neu ermittelt werden soll.
Abrechnungsergebnisse 1. Quartal 2009
Dr. Wolfgang Herz konnte auch die Abrechnungsergebnisse des 1. Quartals 2009 präsentieren. Demnach kommt es in der Gesamtvergütung zu einem Verlust von -0,71 %, das sind in absoluten Zahlen etwa 7,1 Millionen Euro. Nach Anwendung der Konvergenz erhalten 59 % der Ärzte im Vergleich zum Honorar im 1. Quartal 2008 eine geringere Vergütung. Die genaue Aufschlüsselung nach Arztgruppen kann dem Vortrag und der Übersicht entnommen werden.
VV wehrt sich gegen Zentralisierungsbestrebungen der KBV
Kern des Vortrages der Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Birgit Clever war die Forderung nach mehr Regionalisierung statt Zentralismus. Sie sprach sich resolut gegen die Bestrebungen der KBV aus, KBV und KVen neuerlich umzustrukturieren und dabei den Landes-KVen ihre Selbstständigkeit zu nehmen. Angedacht sei, die Vertreterversammlungen der Länder abzuschaffen und die Landes-KVen zu Verwaltungsstellen der KBV zu degradieren. „Ich selbst bin eine entschiedene Gegnerin dieser Ideen und hoffe, dass auch Sie der Auffassung sind, dass das föderale Prinzip erhalten bleiben soll“ unterstrich Clever. Eine entsprechende Resolution wurde von der Vertreterversammlung verabschiedet.
Diese Forderung unterstützte am folgenden Tag auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger, der Gast beim Kassenärztetag der KVBW war: „Regionale Strukturen haben sich bewährt, sie werden den gewachsenen Strukturen eher gerecht als zentrale Vorgaben aus Berlin.“
Anträge der Vertreterversammlung
Die VV stimmte über zahlreiche Anträge ab. Angenommen wurde die Satzung der KVBW, die zum 1. Januar in Kraft treten soll. Ebenso angenommen wurde eine Änderung der Notfalldienstordnung, nach welcher der organisierte ärztliche Notfalldienst mittwochs bereits um 13.00 Uhr beginnt. Auch die Pflichten des Notfalldienstarztes werden in der Ordnung genauer geregelt.
Ein Antrag bezüglich der Schweinegrippeimpfung wurde an den Vorstand überwiesen.
Bezüglich der Ausnahmeindikation Heilmittelverordnung wurde beschlossen, dass der Vorstand innerhalb von vier Wochen mit den Krankenkassenvertretern in Neuverhandlungen bezüglich der Umsetzbarkeit der Codierung treten soll.
Angenommen wurden außerdem folgende Resolutionen: Qualitätsindikatoren und -Kennzahlen der KBV werden von der VV sehr kritisch gesehen, weil sie die Qualität der vertragsärztlichen Tätigkeit nicht zutreffend abbilden. Dass sie außerdem nach dem Willen der KBV auch honorarsteuernd eingesetzt werden sollen und die Zuschläge für gute Qualität per Umverteilung dem Gesamthonorar, das für die Regelversorgung zur Verfügung steht und schon jetzt zu knapp ist, mobilisiert werden soll, lehnte die Vertreterversammlung geschlossen ab. Der Beschluss des Bewertungsausschusses zu Zu- und Abschlägen bei Über- und Unterversorgung soll rückgängig gemacht werden.
Die VV beschloss ferner, die Regelung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Unterstützung förderungswürdiger Leistungen zur Verhinderung ungewollter Honorarverluste in Baden-Württemberg umzusetzen.
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| Heilmittelrichtgrößen 2009 - Kategorie: 2009 | ||
Die massive Verunsicherung durch die zum Teil drastische Absenkung der Heilmittelrichtgrößen wurde in den letzten Wochen noch zusätzlich durch die fragwürdige Flugblattaktion zahlreicher Leistungserbringer verschärft. Durch die Behauptung “die Richtgrößen 2009 seien nicht gültig", wurden die Kollegen in Ihren Praxen durch die Patienten verstärkt unter Druck gesetzt. Diese Behauptung können wir daher nicht unkommentiert im Raum stehen lassen:
Nach Auffassung unserer Rechtsabteilung sind die im Dezember 2008 mitgeteilten Heilmittelrichtgrößen 2009 rechtsgültig. Die Richtgrößen sind den Mitgliedern der KVBW per Rundschreiben bekannt gegeben worden; das in der Satzung der KVBW für Bekanntmachungen vorgesehene Verfahren wurde damit beachtet. Das zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene
Unterschriftsverfahren ändert an der mit der Bekanntgabe eingetretenen Verbindlichkeit nichts. Ebenso wurden die Richtgrößen – wie von der Rechtsprechung wegen der beabsichtigten Steuerungswirkung von Richtgrößen gefordert – vor Beginn des Kalenderjahres 2009 veröffentlicht. Schließlich wurde die Richtgrößenvereinbarung mittlerweile auch unterzeichnet. Nach allem bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit der Richtgrößen.
Die Absenkung der Richtgrößen erfolgte ausschließlich vor dem Hintergrund, dass die immer geforderte Praxisbesonderheitenfestlegung bzw. -berücksichtigung in diesem Jahr vertraglich verankert wird. Die veröffentlichten Richtgrößen werden daher durch eine Praxisbesonderheiten-Liste ergänzt. Die Verhandlungen hierzu sind mittlerweile abgeschlossen, die Liste der Praxisbesonderheiten ist mit dem letzten Rundschreiben an die Kollegen kommuniziert.
Wir sind überzeugt mit den vereinbarten Praxisbesonderheiten eine rationale, medizinisch notwendige Therapie ohne Regressangst sicherstellen zu können und möchten Sie weiter in Ihren Bemühungen um eine wirtschaftliche Heilmittelversorgung unterstützen. Weitere ausführliche Informationen zu den Heilmittelpraxisbesonderheiten haben wir in der Septemberausgabe unseres Verordnungsforums für Sie zusammengestellt.
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| Aus der Vertreterversammlung - Kategorie: 2009 | ||
Am 8. Juli fand in Stuttgart die 33. Sitzung der Vertreterversammlung der KVBW statt.
Mitbestimmung der Niedergelassenen sichern
Dr. Birgit Clever, Vorsitzende der Vertreterversammlung, mahnte die KBV und deren Vorstand Dr. Köhler: „Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Köhler auf eine weitere Zentralisierung und Befugniskonzentration auf KBV-Ebene hinarbeitet, in der Hoffnung auf diese Weise der Verwerfungen in der Honorarlandschaft und der unterschiedlichen Interessen in der Ärzteschaft besser Herr werden zu können.“ So einem Vorgehen erteilte die Vorsitzende eine deutliche Absage, weil ungeeignet, um dem Vertrauensverlust in die KV Einhalt zu gebieten; ungeeignet auch, um eine neue zukunftsorientierte Identifikationsbasis zu schaffen. „Wenn hier nicht fundamental Boden gut gemacht wird, ist auch jede Organisationsreform der KBV/KVen von vornherein zum Scheitern verurteilt!“ Sie forderte Vorstand und Vertreter der KVBW auf, dafür zu sorgen, dass auch künftig die Mitbestimmung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei KV-Entscheidungen gesichert bleibt.
Richtgrößen und Regresse
Detaillierte Informationen rund um Richtgrößen, deren Bildung und Regresse stellte Vorstandsmitglied Dr. Jan Geldmacher zur Verfügung. Demnach wurden wegen Richtgrößenüberschreitung bei den Arzneimitteln 11.105 Praxen im Vorjahr überprüft. Hier unterhält die KVBW eine eigene Stelle, die die Ärzte im Prüfverfahren unterstützt. Schlussendlich kam es nur in 302 Fällen zu einem Verfahren; 114 Regresse wurden ausgesprochen. Richtgrößen machen den Ärzten besondere Sorgen. „Richtgrößen sind auf Patienten heruntergebrochene Rationierungen“, kritisierte Geldmacher den Gesetzgeber.
Für erhebliche Unruhe unter den Ärzten wie den Patienten sorgten insbesondere die Heilmittelrichtgrößen 2009. Diese wurden berechnet auf Basis der realen Ausgaben 2007, erhöht um einen Steigerungsfaktor für 2008 und 2009 und reduziert um 10 Prozent, um ein Volumen für Praxisbesonderheiten zu schaffen. Was unter dem Strich herauskam, hat manche Fachgruppe in Bedrängnis gebracht, wie Dr. Norbert Metke, niedergelassener Orthopäde und VV-Mitglied, verdeutlichte: Massagen, Fango und andere physiotherapeutische Leistungen darf der Arzt nur noch in deutlich reduziertem Umfang verschreiben, sehr zum Unmut der Patienten.
Trotz allem Ärger: die Richtgrößen gelten wie vereinbart, unterstrich Geldmacher. In der Zwischenzeit gelang es nach langwierigen Verhandlungen Praxisbesonderheiten zu vereinbaren, die eine ausreichende Versorgung schwer und chronisch kranker Patienten sicherstellt! Die Arzneimittelausgaben sind in den ersten 4 Monaten des Jahres lediglich um 1,17% gestiegen. Ein Erfolg der Bemühungen um eine rationale Pharmakotherapie.
Tauziehen um die HzV-Bereinigung
Viel Zeit widmeten die Vertreter der Bereinigung durch den HzV-Vertrag. Die Ausgangslage: Alle Hausärzte, die am HzV-Vertrag teilnehmen, erhalten ihr Honorar direkt von der AOK; entsprechend kürzt die AOK die Zahlung an die KV. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, legte hierzu Zahlen vor: Demnach überweist die Kasse im 1. Quartal 11,4 Millionen Euro weniger an die KV, im 2. Quartal wird die Gesamtvergütung um 19,6 Millionen Euro und im 3. um 25,7 Millionen Euro gekürzt. "Die Abzugsbeträge für die beteiligten Ärzte entsprechen nahezu 1:1 der Bereinigungssumme der AOK BW."
Dennoch unterstellte Medi-Chef und VV-Mitglied Dr. Werner Baumgärtner, dass diese Ärztegruppe von der KV benachteiligt werde. In einem Antrag, den die VV mehrheitlich annahm, heißt es: "Die Abschlagszahlungen sind künftig auf die tatsächlich in den Bezugsquartalen behandelten und über die KV abgerechneten Patienten zu berechnen." In diesen Fall steht zu befürchten, dass tendenziell auch Ärzte belastet werden, die nicht am AOK-Vertrag teilnehmen, gab Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBW, zu Bedenken.
Dies griff die VV in einem Antrag auf: "Bei der Bereinigung der HzV-Verträge hat der Vorstand der KVBW sicherzustellen, dass die Bereinigung im tatsächlichen Umfang, wie die AOK-Kürzung, erfolgt. Die Kürzung darf nicht bei Vertragsärzten oder Psychotherapeuten erfolgen, die nicht am HzV-Vertrag teilnehmen."
Größter Hemmschuh rund um die Bereinigung: Die im August 2008 getroffenen Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) sind unzureichend, aber nach wie vor rechtsverbindlich. Dr. Hoffmann-Goldmayer kündigte an, alle Probleme einvernehmlich zu lösen und einen Bereinigungsmodus auch ohne EBA-Beschluss zu finden. Er bot die Gründung eines runden Tisches zu diesem Thema an.
Abschlagszahlung
Am 15. Juli werden die Ärzte die 4. Abschlagszahlung erhalten, informierte Dr. Herz. Voraussichtlich Ende August geht den Mitgliedern dann der Honorarbescheid zu. Einen verbindlichen Honorarbescheid mit Schlusszahlung schon jetzt zu erstellen, wäre nicht im Interesse der Ärzte, da ein solcher Bescheid Verluste festgeschrieben hätte. Statt dessen wurde ja die bekannte Konvergenzphase eingeführt. Die Aufgabe für die KVBW besteht derzeit darin, die Konvergenz rechtssicher durchzuführen. Im Rahmen der Konvergenzabrechnung soll sichergestellt werden, dass keine Arztpraxis mehr als 5 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahresquartal erleidet.
eGK-Testvertrag läuft zum Jahresende aus
Vorstandsmitglied Dr. Thomas Zalewski informierte zum aktuellen Stand rund um die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Der Vertrag mit der ARGE läuft Ende des Jahres aus und wird, da alle notwendigen Tests absolviert sind, auch nicht verlängert. Der 100.000er Test werde in Baden-Württemberg nicht realisiert. Weiter wies er ausdrücklich darauf hin, dass die Kassen gesetzlich verpflichtet seien, die eGK einzuführen und die Versicherten mit der neuen Karte auszustatten. Fehlten dann aber den Ärzten die neuen Lesegeräte, seien Probleme vor Ort in den Praxen vorprogrammiert.
Die VV forderte den Vorstand auf, den Basis-Rollout so lange zu verhindern, bis alle technischen Probleme gelöst und die Finanzierung der Lesegeräte sowie der Installationskosten geklärt sind. Der ursprüngliche Antrag wurde modifiziert.
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| Resolution der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 8. Juli 2009 – Vertreterversammlung und Vorstand der KVBW sehen sich durch die vorliegenden Honorarergebnisse in ihren Befürchtungen mehr als bestätigt und sehen die Vergütungsreform der ärztlichen Honorierung für Baden-Württemberg als gescheitert an.
Nur ein Schutzschirm begrenzt die Verluste der Praxen derzeit auf fünf Prozent des Umsatzes des jeweiligen Vorjahresquartals. Ohne diesen Schutzschirm würden existenzbedrohende Honorarverwerfungen die vertragsärztliche wie -psychotherapeutische Versorgung im Land in höchstem Maße gefährden. Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung wäre für die Patienten nicht mehr gewährleistet.
Um die Finanzierung des Schutzschirmes nachhaltig sichern zu können und das politische Versprechen zu halten, dass durch die Honorarreform keine KV gegenüber 2008 verlieren darf, fordern Vertreterversammlung und Vorstand die Politik auf, die zugesagten Geldmittel ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Gelder werden jetzt dringend gebraucht.
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| Es bleibt dabei: Baden-Württembergische Ärzte sind die Verlierer der Honorarreform - Kategorie: 2009 | ||
Stuttgart, 27. Juli 2009 – Wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute feststellt, die Honorarreform sei ein Erfolg, dann trifft das für alle Regionen in Deutschland zu, außer für Baden-Württemberg. Die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sind die Verlierer dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorarreform.
Die Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gilt unverändert: Es gibt in Baden-Württemberg viel mehr Verlierer als Gewinner. „Nur die Konvergenzregelung der KVBW verhindert derzeit existenzbedrohende Honorarverluste für Arztpraxen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. „Es kann jedoch nicht sein, dass diese Schutzmaßnahme alleine durch eine Umverteilung innerhalb der Ärzteschaft finanziert wird. Gewinner der Honorarreform dürfen schließlich nicht zu Verlierern werden“, so der KV-Vorsitzende.
Sobald die realen Abrechnungsergebnisse in Baden-Württemberg endgültig vorliegen und analysiert sind, muss die KVBW gemeinsam
mit den Krankenkassen und der Politik Lösungen finden. „Wir gehen fest davon aus, dass die Honorarverluste ausgeglichen werden, wie von der Politik zugesagt. Wenn weit mehr als die Hälfte aller Praxen verliert, ist das nicht akzeptabel, auch wenn das Honorardefizit für alle Mitglieder der KVBW geringer ausfallen sollte als ursprünglich angenommen. Auch die KVBW muss am durchschnittlichen Honorarzuwachs der Ärzte in Deutschland partizipieren“, betont Hoffmann-Goldmayer.
Die KVBW fordert den Bewertungsausschuss auf, die Webfehler im System zu beseitigen, damit die baden-württembergischen Ärztinnen
und Ärzte nicht weiterhin benachteiligt werden.
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| Sonderrundschreiben - Kategorie: 2009 | ||
Stuttgart, den 23. Juni 2009
in den vergangenen Tagen und Wochen wurde eine Reihe von Beschlüssen auf Bundesebene gefasst, die unter anderem Änderungen in der Honorarverteilung und die Aufnahme neuer Leistungen in den EBM zur Folge haben. Auf Landesebene konnten in den Verhandlungen mit den baden-württembergischen Krankenkassenverbänden eine Fortführung der Konvergenzphase in den Quartalen 3/2009 und 4/2009 und Ergebnisse hinsichtlich der Onkologie- und Sozialpsychiatrievereinbarung sowie der DMP-Vergütung erzielt werden.
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| Sonderrundschreiben Juni 2009 |
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| KVBW legt bundesweit erste Honorarergebnisse vor - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 4. Mai 2009
Bei der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) am 29. April stellte die KVBW konkrete Zahlen zur Honorarsituation vor. Die Echtabrechnung zeigt, dass über 62 Prozent der Praxen Honorarverluste hinnehmen müssen, zum Teil im zweistelligen Prozentbereich.
Dr. Hoffmann-Goldmayer und Dr. Herz haben bereits ein Gespräch mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger geführt. Dieser habe zugesagt, mit konkreten Zahlen in der Hand politisch aktiv zu werden. „Für Baden-Württemberg ist diese Honorarreform als gescheitert anzusehen!“, konstatierte Hoffmann-Goldmayer. Auch Dr. Birgit Clever, die Vorsitzende der VV, bezeichnete die gesamte Honorarsituation als „absolut desolat“.
Die Politiker blockierten sich gegenseitig, die dringend überfälligen grundlegenden Richtungsentscheidungen seien in der gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Gesamtsituation kaum zu erwarten, die Selbstverwaltung leide unter einem fortgesetzten Vertrauensverlust seitens der Kollegen. Es herrsche, „Ratlosigkeit auf allen Ebenen“.
Geht die KVBW pleite?
Noch gilt die Konvergenzphase, nach der keine Praxis in Baden-Württemberg bezogen auf das Vorjahresquartal mehr als 5 Prozent Umsatzverlust erleiden solle.
Zu schaffen sei dies aber wohl nur, wenn „fast alle Kollegen ins Minus gesetzt werden, auch die, die jetzt 20 Prozent Gewinn haben“, gab Wolfgang Herz zu bedenken. Oder wenn man die einzelnen Quartale zusammennähme. Alles müsse aber im Einklang mit den Beschlüssen des erweiterten Bewertungsausschusses stehen. Die Verhandlungen mit den Kassen, wie es mit der Konvergenzphase weitergeht, laufen. Spätestens, wenn die Konvergenzphase beendet ist, muss die Gebührenordnung und auch Honorarverteilung grundlegend neu gestaltet sein. Im Vordergrund muss die angemessene Bezahlung der einzelnen Leistung stehen. Die Vertreterversammlung sah im Rahmen der Konvergenzphase finanzielle Probleme auf die KV zukommen: „Es droht eine mächtige Schieflage bei den Finanzen. Wann ist die KV pleite?“ Dies soll nun ein Gutachten klären.
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| Medizinische Versorgung auf hervorragendem Niveau - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 7. Mai 2009 – Die KV Baden-Württemberg (KVBW) hat heute den „Versorgungsbericht 2008“ vorgelegt. Er dokumentiert die Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg, zeigt Stärken und Herausforderungen für die Zukunft auf.
Auf 84 Seiten stellt die KVBW in übersichtlicher und leicht lesbarer Form dar, wie es um die ambulante Medizin bestellt ist. Derzeit leben in Baden-Württemberg rund 10,7 Millionen Menschen, zugelassen sind 18.087 Ärzte und Psychotherapeuten. Davon befinden sich nur 843 im Angestelltenverhältnis – überwiegend wird der Arzt in der ambulanten Medizin also als Freiberufler tätig mit allen damit verbundenen Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Bericht dokumentiert auch Schattenseiten. „Besorgniserregend ist die Altersstruktur der Ärzte und das zeitgleiche Wegbrechen des ärztlichen Nachwuchses. Hier besteht die Gefahr eines massiven regionalen Ärztemangels, besonders im Facharztbereich“, gibt Dr. Gisela Dahl, Vorstandsmitglied der KVBW, zu bedenken. Schon heute bereite es Probleme, den Notfalldienst in einem vertretbarem Umfang zu organisieren; manche Praxen in dünn besiedelten Gebieten wie auf der Schwäbischen Alb oder im Ostalbkreis haben jedes zweite Wochenende Dienst. Auch die Wiederbesetzung von Arztpraxen, deren Inhaber in den Ruhestand gegangen ist, bereitet im ländlichen Raum zunehmend Probleme. Dies betrifft nicht nur den hausärztlichen, sondern auch den fachärztlichen Bereich. Am Beispiel der Psychotherapeuten und Augenärzte wird das Thema detailliert diskutiert.
Insgesamt müsse der Arztberuf unbedingt wieder attraktiver werden, fordert Dr. Dahl. „Existenzbedrohende Rahmenbedingung wie Gesundheitsfonds und Honorarreform, die der Gesetzgeber vorgibt, machen diesen Beruf immer unattraktiver und verschärfen die Versorgungssituation in einem unverantwortlichen Maß. Jetzt muss wirksam gegengesteuert werden.“
Einen großen Teil des Versorgungsberichts nehmen die Beiträge von Ärztinnen und Ärzten aus ihrem Praxisalltag ein. Diese nehmen Stellung zur Lage der Haus- und Fachärzte und schildern neue Schwerpunkte wie die Palliativmedizin. Wie breit das Spektrum der ambulanten Medizin ist, zeigen die Schilderungen aus dem Bereich einer noch jungen Disziplin, der Musikermedizin, oder die Besonderheiten einer Praxis am Feldberg mitten im Skigebiet. Dort beginnt der Alltag schon um 5.30 Uhr – mit Schneeräumen, damit Patienten überhaupt bis zur Praxistür gelangen können.
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| KVBW legt erste Abrechnungsergebnisse vor - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 15. Mai 2009 – Rechtzeitig zum Deutschen Ärztetag hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) als eine der ersten KVen bundesweit konkrete Abrechnungsergebnisse für das erste Quartal 2009 vorgelegt. Die Mehrzahl der Praxen in Baden-Württemberg erleidet erhebliche Verluste im Vergleich zu 2008.
„Unsere von der Politik oftmals als falsch bezeichneten Hochrechnungen haben sich demnach mehr als bestätigt“, so der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. Rund zwei Drittel aller Arztpraxen in Baden-Württemberg verlieren Honorar im Vergleich zum Vorjahr, in einigen Fachgruppen (beispielsweise bei den Augenärzten und Orthopäden) fast alle.
Für die Abrechnung des ersten Quartals wurden die Daten von etwa 90 Prozent der Praxen in Baden-Württemberg verarbeitet. Alle Arztgruppen sind repräsentativ abgebildet. Die Echtabrechnung zeigt, dass fast 65 Prozent der Praxen Honorarverluste im Vergleich zum Vorjahresquartal hinnehmen müssen, in der Regel im zweistelligen Prozentbereich. Die Umsätze aus der Gesetzlichen Krankenversicherung sind für bestimmte Arztgruppen deutlich zurückgegangen. So verlieren beispielsweise 95 Prozent der Augenärzte im Land durchschnittlich 15 bis 20 Prozent ihres bisherigen Einkommens. Wäre da nicht der von der Ärzteschaft solidarisch finanzierte Schutzschirm, der die Verluste zunächst noch auf 5 Prozent begrenzt, würde diese Entwicklung sofort die hervorragende wohnortnahe flächendeckende ambulante Versorgung in höchste Gefahr bringen.
„Die massiven Honorareinbußen über alle Fachgruppen hinweg können von der Politik nun nicht mehr schön geredet werden. Wenn auf der Grundlage dieser Zahlen nicht alle Verantwortlichen aus der Politik, den Krankenkassen und den Verbänden aktiv dieser Entwicklung entgegentreten, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Versorgung in einem Land, in welchem die Bevölkerung immer älter wird, zusammenbrechen wird. Alle Verantwortlichen müssen nun klare Signale geben, was ihnen die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg wert ist und auch entsprechende Taten folgen lassen. Wenigstens das Geld, das uns im Jahr 2008 zur Verfügung stand, muss gesichert werden. Das sind 135 Millionen Euro mehr für Baden-Württemberg, die sofort benötigt werden“, so der KV-Chef.
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| 140 Millionen Euro mehr für Baden-Württembergs Vertragsärzte und -psychotherapeuten - Kategorie: 2009 | ||
Der Vorstand der KVBW hat in den vergangenen Wochen alle Hebel in Bewegung gesetzt und auf vielen Ebenen Gespräche geführt, Daten und Zahlen vorgelegt und für die Mitglieder gekämpft, um Korrekturen an der bundesweiten Honorarreform zu erreichen, die viele der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Baden-Württemberg zu Verlierern macht.
Wie Ministerpräsident Günther Oettinger Ende vergangener Woche mitteilte, stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Ärztehonorare in Baden-Württemberg 2009 rund 140 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Dies ist der Erfolg der Bemühungen des KVBW-Vorstandes, der permanent bei Politikern auf Bundes- und Landesebene interveniert hat, um die dramatischen Folgen der Honorarreform für die Ärzte Baden-Württembergs abzufedern. Damit wird die Höhe der Gesamtvergütung des Jahres 2008 erreicht.
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| Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie - Kategorie: 2009 | ||
Nach sehr kurzfristiger Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31.03.2009 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien am 1. April in Kraft getreten.
Obwohl dem Vertragsarzt hiermit ein übersichtlich aufgebautes und zur schnellen Information geeignetes Instrument zur Verfügung stehen soll, steckt wie immer der Teufel im Detail.
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| Affront gegen die Ärzteschaft - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 17. April 2009 – In verschiedenen Tageszeitungen Baden-Württembergs äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute zur Honorarreform. „Mit dieser Anzeigenkampagne brüskiert das BMG wider besseren Wissens die Vertragsärzte in Baden-Württemberg“, kommentiert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Mit Hinweis auf angeblich 9700 Euro mehr Honorar für jeden Kassenarzt will das BMG beim Patienten den Eindruck erwecken, die ärztliche Honorierung sei auch in Baden-Württemberg in Ordnung.
Fakt aber ist vielmehr, dass es nach Berechnungen dramatische Verluste in allen Fachgruppen gibt, teilweise in zweistelliger Höhe! „Dies ist die Folge der politisch und gesetzlich vorgegebenen Zentralisierung beim Honorar. Vertrauen zwischen Arzt und Patient schafft nur die bisher in Baden-Württemberg gewohnte wohnartnahe, flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau. Mittels steuerfinanzierter Anzeigenkampagnen ist dies nicht zu erreichen. Nur eine leistungsgerechte Vergütung ohne Budgets und Regresse sichert in Baden-Württemberg diese ambulante Versorgung auch in Zukunft“, so Hoffmann-Goldmayer.
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| 16.000 Kinder und Jugendliche künftig besser versorgt - Kategorie: 2009 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und des BKK-Landesverbandes Baden-Württemberg
Berlin, 16. März 2009 – Die bundesweite Premiere findet am 1. April in Baden-Württemberg statt. Ab diesem Tag gilt ein neuer Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD[H]S). Vertrags–partner sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg und die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) Baden-Württemberg.
„Den jungen Betroffenen können wir nun Behandlungen nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien anbieten. Mit diesem Vertrag haben wir ein wichtiges Zeichen für die innovative Patientenversorgung gesetzt“, teilte der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, mit. Der stellvertretende Vorsitzende der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft, Winfried Baumgärtner, bestätigte: „Über 16.000 bei der BKK versicherte Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg sind an AD(H)S erkrankt. Viele Familien profitieren deshalb von unseren höheren Versorgungsstandards.“ Der KBV-Vorstand, Dr. Carl-Heinz Müller, erklärte: „Das ist ein guter Start. Wir versprechen uns davon eine Sogwirkung auf die anderen Krankenkassen, damit in der Zukunft noch mehr AD(H)S-Patienten bedarfsgerechte Lösungen erhalten.“
Das Vertragskonzept hat die KBV-Vertragswerkstatt gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychiater, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung entwickelt. Gegenstand des Vertrags nach Paragraf 73c des Fünften Sozialgesetzbuches ist ein Behandlungsprogramm, bei dem Ärzte und Psychotherapeuten in regionalen interdisziplinären AD(H)S-Teams zusammenarbeiten und flächendeckend eine koordinierte und qualitätsgesicherte Diagnose und Therapie anbieten.
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| Deklaration der Vertreterversammlung der KBV - Kategorie: 2009 | ||
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Versorgung in der GKV zu organisieren sowie zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Modernisierung der dafür notwendigen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sofern Politik und Gesetzgeber folgende Bedingungen in der kommenden Legislaturperiode erfüllen:
- Die Ausübung ärztlicher und psychotherapeutischer Tätigkeit als freier Beruf muss im Interesse des Patientenschutzes erhalten bleiben. Das kann nur in einem freiheitlichen selbstverwalteten Gesundheitswesen garantiert werden, in dem die ärztliche Selbstverwaltung wieder selbstbestimmt handeln kann; sie beansprucht für sich den ungeteilten Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung. Die dafür notwendigen Gestaltungsspielräume sind gesetzlich zu erweitern. Der staatsmedizinischen Ausrichtung der Gesundheitspolitik der letzten Jahre wird ein Ende gesetzt.
- Der Gesetzgeber beschränkt sich auf die Vorgabe der notwendigen Rahmenbedingungen. Die unerträglich gewordene Regulierungsdichte muss auf das für eine gute Patientenversorgung notwendige Maß zurückgeführt werden.
- Qualitätssicherung, Qualitätsförderung und Qualitätsdarstellung sind ureigenste Aufgabe eines freien Berufes. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bekennen sich im Interesse des Patientenschutzes uneingeschränkt zu dieser Verpflichtung. Qualitätsmanagement sowie qualitäts- und ergebnisbezogene Vergütungsansätze werden zügig weiterentwickelt. Voraussetzungen sind Transparenz in der Abrechnung und arztnah eine klare Zuständigkeit dafür in der ärztlichen Selbstverwaltung.
- Leistungsversprechen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel müssen zur Vermeidung von versteckter Priorisierung und Rationierung miteinander in Einklang gebracht werden.
- Es wird eine den Ansprüchen an eine solidarische Krankenversicherung Rechnung tragende Wettbewerbsordnung eingeführt, die das derzeitige systemwidrige Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen sinnvoll ordnet. Selektivverträge sollen dabei auf der Basis des Kollektivvertrags zur Erprobung von Versorgungsverbesserungen genutzt werden.
- Eine Weiterentwicklung der Honorarreform muss den Forderungen der Vertragsärzteschaft nach einer nachvollziehbaren, transparenten und leistungsgerechten für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten verständlichen und einfachen Vergütungssystematik Rechnung tragen. Die Pauschalierung ärztlicher Leistungen wird zurückgeführt auf eine das Leistungsspektrum der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten abbildende Einzelleistungsvergütung.
- Bei der Honorarverteilung wird die bestehende Pflicht zur Herstellung des Einvernehmens mit den Landesverbänden der Krankenkassen gestrichen.
- Die Möglichkeit zur Vereinbarung kassenspezifischer Kollektivverträge (z.B. Verträge gem. § 136 Abs. 4 SGB V) soll, ohne dass eine Einschreibung der Versicherten notwendig ist, als Ergänzung zu den kassenübergreifenden Gesamtverträgen geschaffen werden.
- Bei Arzneimittelverordnungen tragen Vertragsärzte ausschließlich die Verantwortung für die Indikationsstellung, die Wirkstoffauswahl und die Dosierung. Die Preisverantwortung liegt bei den Krankenkassen, pharmazeutischer Industrie und den Apothekern. Inhaltlich gilt das analog für die Heil- und Hilfsmittelversorgung.
- Neben dem Anspruch auf Sachleistung wird unter Beachtung einer Übergangsfrist gleichberechtigt der Anspruch auf Kostenerstattung in die ambulante Versorgung für alle GKV-Versicherten eingeführt.
- Die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte werden analog der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in § 73 SGB V definiert.
- § 73 b und § 73 c SGB V werden zusammengeführt zu einer Vorschrift, die es erlaubt, zur Erprobung neuer Organisations- und Versorgungssysteme Selektivverträge abzuschließen.
- Den Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Teilnahme am Wettbewerb an allen selektiven Verträgen zu ermöglichen.
- Die in § 116 b SGB V i.d.F. des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführte institutionelle Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung wird wieder beschränkt auf persönliche Ermächtigungen aus Gründen der Sicherstellung.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung betonen ausdrücklich, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen eine starke und verlässliche Interessenvertretung aller niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie aller Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sein wollen und wieder sein werden. Neben der Interessenvertretung wollen die KBV und die KVen Dienstleister für ihre Mitglieder sein. Dazu muss der Gesetzgeber die notwendigen Spielräume, insbesondere für einen fairen Interessenausgleich, schaffen.
Der Vorstand wird der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 18. Mai 2009 in Mainz ein ausführliches und konkretes Strategie- und Forderungspapier dazu zur Beschlussfassung vorlegen.
Berlin, 26.03.2009
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| Sonder-Vertreterversammlung zu Honorarreform und RLV - Kategorie: 2009 | ||
Die Honorarreform hat zu großen Verunsicherungen bei den Niedergelassenen im Land geführt. Bei der eigens einberufenen Sonder-Vertreterversammlung am 31. Januar 2009 erläuterten die Vorstände der KVBW die Hintergründe für die Zuweisung der Regelleistungsvolumina. Bereits am Vortag hatte der Vorstand beschlossen, die RLV-Systematik in Baden-Württemberg auszusetzen. Die Delegierten stimmten bei der Sonder-VV einer Beibehaltung der Honorarsystematik des Vorjahres zu.
Nur selten besuchen Mitglieder die Vertreterversammlungen der KVBW. Am Samstag war das anders: Knapp 400 Ärzte und Psychotherapeuten, die Präsidenten der Ärztekammern in Baden-Württemberg sowie die Vorsitzenden mehrerer Kreisärzteschaften waren zur außerordentlichen Sitzung der Vertreter in die Räume der KV in Stuttgart gekommen und beteiligten sich an der hochemotional geführten Diskussion.
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Birgit Clever, umriss das Szenario in ihrem Bericht: Noch nie seien die Kollegen im Land so beunruhigt über die finanzielle Situation gewesen, noch nie sei das System der medizinischen Versorgung und der Kassenärztlichen Vereinigungen so gefährdet gewesen wie heute.
Dr. Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, beurteilte die Honorarsituation und die Umsetzung der RLV-Reform in Baden-Württemberg sehr kritisch. So seien die Budgets keineswegs verschwunden und es gebe eine Verlierer-KV – die in Baden-Württemberg. Die Regelleistungsvolumina (RLV) hätten Budgets ersetzt und die Anhebung der Ärztehonorare Ost auf Westniveau sei wesentlich zu Lasten von Baden-Württemberg erfolgt. Verantwortlich hierfür seien die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Innerhalb der KBV ist die KVBW nur eine unter 17 und bei demokratischen Abstimmungen hoffnungslos unterlegen.
Hoffmann-Goldmayer schlüsselte sämtliche Maßnahmen auf, die die KVBW ergriffen hat, um für die baden-württembergischen Ärzte und Psychotherapeuten das bestmögliche herauszuholen. Dazu zählten Verhandlungen vor dem Schiedsamt aber auch zahlreiche Gespräche mit Politikern in Berlin und Stuttgart. Der KV-Chef rief dazu auf, das Superwahljahr zu nutzen, um der Politik in Berlin die Rote Karte zu zeigen. Die wichtigste Botschaft des KV-Chefs kam in der aufgeheizten Situation nicht an – der Vorstandsbeschluss vom Freitag, dass die RLV-Systematik vorläufig in Baden-Württemberg so nicht umgesetzt wird. Das bedeutet, der Arzt rechnet nach EBM 2009 ab und muss somit nicht in das gefürchtete „Hamsterrad“. Die KVBW erstellt dazu im Hintergrund eine Parallelrechnung nach der neuen Systematik, um gegenüber Politik und KBV aufzeigen zu können, welche Konsequenzen sich für Baden-Württembergs Ärzte ergäben. Schon jetzt setzt sich die KVBW bei KBV und Politik dafür ein, nötige Veränderungen in der Systematik herbeizuführen.
Wie wird das Honorar genau verteilt? Dies beantwortete Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender der KVBW. In einem sehr detaillierten Vortrag schlüsselte er die gigantische Umverteilung im Zuge der Honorarreform auf. Dr. Herz stellt darüber hinaus einen Maßnahmenkatalog der KVBW für die nötigen Änderungen vor.
Die VV stimmte über fünf Anträge ab. Zum Antrag "Missbilligung Honorarpolitik" hatte ein Vertreter eine öffentliche namentliche Abstimmung beantragt, geeinigt haben sich die Delegierten dann auf eine geheime Abstimmung. Der Antrag zielte darauf ab, dem Vorsitzenden des Vorstands die alleinige Verantwortung für die Honorarpolitik zuzuschreiben und ihm eine Missbilligung auszusprechen. An der Abstimmung nahmen 32 Delegierte teil; 29 stimmten mit "ja", zwei mit "nein" und ein Stimmzettel war ungültig. Damit ist der Antrag angenommen. Am Ende kam es zu tumultartigen Zuständen, nachdem über einen 6. Antrag nicht mehr abgestimmt werden konnte, weil mehrere Delegierte den Saal verlassen hatten und die Versammlung damit beschlussunfähig war.
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| 95-Prozent-Rettungsanker für Ärztehonorare soll greifen - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 9. Februar 2009 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird Instrumentarien schaffen, wodurch keine Arztpraxis im Vergleich zum Vorjahresquartal mehr als 5 Prozent Umsatzverlust erleidet. Diesem Vorgehen stimmten die Kassen grundsätzlich zu.
Wie dringend der Handlungsbedarf geworden war, zeigte sich nicht zuletzt an den massiven Ärzteprotesten der vergangenen Tage. Gegenüber 2008 verliert Baden-Württemberg bereits im 1. Quartal rund 20 Millionen Euro. Damit wurde die Forderung der Politik, dass Ärzte 10 Prozent mehr Honorar erhalten sollen, weit verfehlt. Ziel der KVBW ist es, für die niedergelassenen Ärzte einen Umsatz in Höhe von 95 Prozent zu garantieren.
Abgelehnt hatten die Kassen eine Nachschussverpflichtung, auf die die KVBW ursprünglich gedrängt hatte. Das heißt, sie wollen nicht mehr Geld in die Hand nehmen: Als Argument führten sie an, dass die KVBW vor dem Schiedsamt bereits 35 Millionen Euro zusätzlich erkämpft hat, was weit von 10 Prozent entfernt ist.
Kleinster gemeinsamer Nenner war die 95-Prozent-Umsatzgarantie. Zu deren Umsetzung wird die KVBW nun einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. „Das ändert nichts an unserer Forderung nach Berlin, eindeutige und neue Beschlüsse zu fassen“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, und münzt dies auch auf die jüngsten Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Bei einem Verlust von 20 Millionen Euro allein im 1. Quartal und einer in ihrer Auswirkung nicht tolerierbaren und an der Versorgungsrealität vorbeigehenden Honorarverteilung steht für mich die ganze Honorarreform zur Disposition. Weil wir diese Auswirkungen vorhergesehen haben, hat sich die KVBW bereits im vergangenen Jahr bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen diese Reform ausgesprochen. Es ist schon verheerend, dass wir eine gerade mal sechs Wochen alte Honorarreform jetzt schon wieder aussetzen müssen, um die hervorragende, wohnortnahe wie flächendeckende ambulante Versorgung für die Patienten auch weiterhin sicherstellen zu können.“
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| Rücktrittsantrag abgewiesen - Kategorie: 2009 | ||
Im Zentrum der regulären Vertreterversammlung (VV) am Mittwoch, 11. Februar, standen die Honorarverteilung und die Rücktrittsforderung an den Vorstandsvorsitzenden. Wie schon die Sonder-VV wenige Tage zuvor stieß auch diese Sitzung der Ärztevertreter auf reges Interesse: Rund 130 Mitglieder kamen in die KV nach Stuttgart, SWR-Fernsehen, Rundfunk, Fach- und Lokalpresse verfolgten die Diskussionen.
Der Antrag, die Amtsführung des Vorstandsvorsitzenden der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer zu missbilligen und ihn zum Rücktritt aufzufordern, stand bereits bei der Sonder-VV am 31. Januar auf der Tagesordnung, wurde aber wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht mehr abgestimmt. In geheimer Abstimmung wurde der Antrag jetzt abgewiesen: 21 Vertreter stimmten dafür, 23 lehnten ihn ab, zwei enthielten sich, eine Stimme war ungültig.
Hoffmann-Goldmayer: Honorarreform einstampfen!
In welch katastrophale Situation viele Praxen bereits geraten sind, schilderte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, gehören doch die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg zu den eindeutigen Verlierern der Honorarreform. Das bundesweite Honorarplus von 3 Milliarden Euro versickert in anderen Bundesländern, in Baden-Württemberg kommt nichts an. „Die Honorarreform ist wenige Tage nach der Einführung bereits gescheitert“, monierte der KV-Chef. Herumdoktern bringe hier nichts, die Mangelverwaltung werde nicht weiter akzeptiert. Sein Signal nach Berlin: den „sozialistischen Honorarverteilungsirrsinn einstampfen!“ Gleichzeitig warnte er davor, den Unmut mit überzogenen Reaktionen an den Patienten auszulassen, die doch auf der Seite der Ärzte stünden. Sinnvolle Aktionen würden von der KVBW allerdings nachhaltig unterstützt.
Hoffmann-Goldmayer war schon bei der Sonder-VV scharf angegriffen worden, legte man doch ihm allein die Verantwortung für die Verwerfungen durch die Honorarreform auf. Dies wies der KV-Chef zurück und kam auf den „riesigen Druck“ zu sprechen, unter dem die KV und die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) stehen, „losgelöst von Personen und Regionen.“ Er verdeutlichte den Delegierten, wie gering der Handlungsspielraum mittlerweile für regionale KVen geworden sei. Wo immer sich die Möglichkeit auftue, einzugreifen, werde diese wahrgenommen. In diesem Zusammenhang führte er aus, dass die Delegierten der KBV – VV wie er selbst ausschließlich für eine Beibehaltung der Hausarzt-Facharzt-Trennung gestimmt habe. Andere Beschlüsse zur NVV seien von Baden-Württembergern nicht mit getragen worden. Jetzt arbeite die KVBW mit Hochdruck daran, eine Regelung für Praxen zu treffen, die existenzbedrohende Honorarverluste einfahren. Umsatzverluste sollten auf 5 Prozent begrenzt werden. Eine solche Möglichkeit eröffnet die im Januar vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Konvergenzregelung.
Keine Praxis verliert mehr als 5 Prozent
Dr. Wolfgang Herz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, zeigte die Konvergenzregelung auf, wie sie mit den Kassen abgestimmt werden konnte und zunächst auf die ersten beiden Quartale 2009 angewendet wird. So bezieht sich die 5-Prozent-Regel auf die Leistungen der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (das sind die RLV- und die Freien Leistungen); ein eventuelles Honorarplus bei Einzelleistungen wird auf die Stützung angerechnet. Den Verlust auf 5 Prozent einzugrenzen, sei aber keineswegs einfach: Immerhin habe Baden-Württemberg ja einen Honorarverlust von 2 Prozent gegenüber 2008 zu verzeichnen. Finanziert werden muss die Regelung durch Abzüge bei den Gewinnerpraxen. „Die Begrenzung der Gewinne wird scharf sein, sonst ist das nicht zu leisten“, betonte Herz. Die gesamte Schieflage rechnet auch er dem Gesundheitsfonds und den zentralen Bundesvorgaben an. „Was wir in diesem Jahr tun, ist nichts als Flickschusterei an diesem System.“
Die VV beschloss mehrheitlich mit vielen Gegenstimmen, einen Ausschuss Vergütungsreform zu gründen, der sich aus Mitgliedern des Finanzausschusses und den Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse zusammensetzt.
Sozialministerium stellt klar
In einer langen Diskussion rund um die Honorarreform wurde auch gefordert, die ungeliebten Regelleistungsvolumina nicht umzusetzen. Hier intervenierte Ministerialdirigent Manfred Zach, der als Vertreter des Sozialministeriums Baden-Württemberg an der VV teilnahm, und verwies darauf, dass solche Forderungen gegen das SGB V verstoßen. „Dieser Antrag würde den Vorstand auffordern, rechtswidrig zu handeln. Das müssten wir rügen.“ Ebenso rechtswidrig sei der (abgestimmte und angenommene) Antrag, die Qualitätsstandards Ultraschalldiagnostik in Baden-Württemberg nicht umzusetzen.
Verwerfungen durch HzV-Vertrag
Rechenkunststücke macht auch der HzV-Vertrag notwendig. Zu den Schwierigkeiten bei der Bereinigung und deren verheerende Auswirkung bei den Vorauszahlungen nahm Hoffmann-Goldmayer Stellung. So seien durch die zunächst auch im letzten Quartal angewandte Methodik Verwerfungen entstanden, die von keinem der Beteiligten vorhersehbar waren. Die jetzt angewandte geringere Kürzung der Vorauszahlungen sei nur eine Übergangsregleung. Hier stehe man im engen Kontakt mit dem Hausärzteverband.
Von allen Ämtern trat am 25. Januar Dr. Michael Barczok zurück. Sein Nachfolger ist Dr. Michael Haen, Internist aus Tübingen. Altershalber schied Dr. Cuno aus, als Nachfolger begrüßten die Delegierten Dr. Hans-Peter Frenzel aus Ulm.
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| Ärztliche Versorgung massiv gefährdet - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 8. Januar 2009 – Die Folgen des Gesundheitsfonds treffen Baden-Württemberg doppelt negativ. Die Versicherten zahlen mehr Geld, das aber bei den Ärzten im Land nicht ankommt. Sogar Praxisschließungen drohen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fordert daher eine sofortige Kurskorrektur von der Politik.
Seit 1. Januar 2009 steuert der Gesundheitsfonds die Verteilung der Beitragszahlungen der gesetzlich krankenversicherten Bürger. Für Baden-Württemberg heißt das: Viele Versicherte müssen höhere Beiträge zahlen, doch trotz höherer Beiträge wird die Versorgung unserer Bürger und Bürgerinnen sicher schlechter. Denn: Einerseits fließt zu wenig Geld aus dem Fonds nach Baden-Württemberg zurück. Andererseits weisen die gesetzlichen Neuregelungen zur Verteilung des Honorars an die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen erhebliche Fehler auf. Die von der Politik versprochene Planungssicherheit für Arztpraxen und ein Mehr an Honorar sind eine Farce.
Der für das erste Quartal zugewiesene Fixbetrag an Honorar (Regelleistungsvolumen) ist so niedrig ausgefallen, dass damit viele Praxen dauerhaft nicht überleben können. Zwar gibt es Leistungen, wie beispielsweise Prävention, Akupunktur und Notfalldienst, die zusätzliches Honorar bringen können. Aber das für die Grundversorgung der Patienten nach Bundesvorgaben ausgewiesene Honorarvolumen ist viel zu gering bemessen. Viele Haus- und Facharztpraxen werden von deutlichen Honorarverlusten betroffen sein. Einige spezialisierte Fachärzte mit hoher technischer Ausstattung werden ums Überleben kämpfen müssen.
Die sogenannte Konvergenzphase begrenzt momentan noch die Mittelabflüsse über den Gesundheitsfonds aus Baden-Württemberg. Wenn diese Konvergenzphase aber beendet ist, droht dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg trotz weiterhin höchster Beitragszahlungen bei der Gesundheitsversorgung der Absturz auf einen der letzten Plätze im Ländervergleich. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird weiterhin alles unternehmen, diese Entwicklung zu stoppen. Dafür bedarf es insbesondere der Unterstützung durch unsere Patienten sowie unserer Landespolitik und der Krankenkassen.
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| „Keine Praxis wird mehr als fünf Prozent verlieren“ - Kategorie: 2009 | ||
Das Wetter war ebenso eisig wie die Stimmung, als sich in Ulm im Januar der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg daran machte, den neu eingeführten Gesundheitsfonds und die sich daraus ergebenden Honorarverwerfungen für die niedergelassenen Ärzte zu analysieren. In einer Informationsveranstaltung zur Lage gab er einen Einblick in die Hintergründe der zu erwartenden Honorarverluste und überraschte die anwesenden Ärzte mit einem finanziellen Rettungsschirm für jede Arztpraxis.
Als Gesundheitsministerin Monika Stolz die Veranstaltung eröffnete und dabei den Landes-Qualitätsbericht Gesundheit Baden-Württemberg vorstellte, mochte sich manch anwesender Arzt nicht so recht damit befassen. Zu groß war der Unmut der Niedergelassenen über die Verluste, die die Praxen hart zu treffen drohen. Von den 2, 7 Milliarden mehr, den der Gesundheitsfonds bundesweit an Honorar bringt, sehen die Baden-Württemberger keinen Cent. Im Gegenteil, je nach Fachgruppe, müssen einzelne Praxen in Baden-Württemberg sogar Honorareinbußen im zweistelligen Prozentbereich befürchten, Verluste, die einzelne Praxen an den Rand des Ruins bringen können. Deshalb verkündete Vorstandsvorsitzende Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, dass die KV ihren Mitgliedern eine Garantie gebe: „Die KV Baden-Württemberg übernimmt für jede Arztpraxis die Garantie, dass die Verluste maximal fünf Prozent betragen.“ Dadurch sollen unvermeidbare Härten für Ärzte und Praxen vermieden werden. „Diese Entscheidung fordert die Solidarität aller Mitglieder“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer weiter. Denn diese Garantie bedeute allerdings auch, dass auf der anderen Seite Gewinne begrenzt werden müssten. Die KVBW jedenfalls werde an die Krankenkassen herantreten, damit die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg im Jahr 2009 ein Honorar in der gleichen Höhe wie im vergangenen Jahr erhalten werden.
Professor Jürgen Wasem sagte, als Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses in der vertragsärztlichen Versorgung sei er mit ambivalenten Gefühlen zu dieser Veranstaltung gekommen und bitte um Fairness in der Diskussion. Ein Grundproblem des Gesundheitsfonds sei die Heterogenität fachgruppenspezifischer und regionaler Problemlagen und die einheitliche Wirkung von Gesetzen, die im Vorfeld nicht bedacht worden seien, so Wasem. Hier müsse in Zukunft nachgebessert werden: „Wir müssen im Jahr 2009 grundsätzlich diskutieren, welche Art von Effekten auf die Versorgung wollen wir und welche wollen wir nicht.“.
Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Herz berichtete in seinem Vortrag über die Berechnungen der neuen Regelleistungsvolumina. Dadurch seien die Umverteilungseffekte der Honorare enorm. Auch könnte in Zukunft etwa die Hälfte weniger Einzelleistungen abgerechnet werden. Als Sofortmaßnahme forderte Herz, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Honorarverteilung nachgebessert werden müssten, so dass Umverteilungseffekte minimiert würden. Zudem sei der Risikostrukturausgleich so zu ändern, dass die baden-württembergischen Krankenkassen mehr Rückflüsse aus dem Gesundheitsfonds bekämen und eine angemessenere Vergütung gewährleistet werden könne.
Einig waren sich Redner und Publikum der Ulmer Veranstaltung auf jeden Fall in einem: „Die Sache wird durch den Gesundheitsfonds nicht besser, sondern nur teurer. „So beklagte ein Ulmer Arzt, dass er vor 20 Jahren mit elf Pfennig Punkwert angefangen habe, jetzt sei dieser auf 3,5 Cent gesunken. Und abgesehen von den Ärzten spiele bei diesen politischen Rahmenbedingungen auch der Patient keine Rolle mehr.
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| KVBW zieht die Reißleine - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 19. Januar 2009 - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird die befürchteten Verluste der niedergelassenen Vertragsärzte begrenzen.
Sowohl die Tatsache, dass in Baden-Württemberg kein Euro der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt versprochenen 10 Prozent Honorarplus für Ärzte ankommt, da alles in andere Bundesländer fließt, als auch die Vorgaben aus Berlin zur Honorarverteilung haben in Baden-Württemberg dazu geführt, dass viele Arztpraxen um ihre Existenz fürchten müssen.
Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen bundeseinheitlichen Vorgaben zur Neuordnung der Vertragsärztlichen Vergütung bringen die hervorragende ambulante medizinische Versorgung in Baden-Württemberg in Gefahr. Entsprechend massive Gegenreaktionen von Ärzten und Patientenverbänden waren die verständliche Folge.
Die KVBW wird nunmehr im Rahmen einer ersten Sofortmassnahme eine Verlustbegrenzung für alle Arztpraxen garantieren. Dies bedeutet: Keine Arztpraxis in Baden-Württemberg wird im Jahr 2009 mehr als 5 Prozent Honorarverlust hinnehmen müssen, im Gegenzug werden allerdings auch die Gewinne begrenzt werden müssen. Durch diese Regelung können unzumutbare Härten für Ärzte und Patienten vermieden werden. Für die Umsetzung dieser Garantie muss die KVBW noch Einvernehmen mit den baden-württembergischen Krankenkassen herstellen. Die KVBW weist eindringlich darauf hin, dass der Erhalt der hervorragenden, flächendeckenden ambulanten medizinischen Ver-sorgung unter den gegebenen Umständen nur mit außerordentlichen Maßnahmen gewährleistet werden kann. Alle, die für die ambulante medizinische Versorgung im Land Verantwortung tragen, dürfen sich dem nun notwendigen solidarischen Vorgehen nicht entziehen.
Weiterhin bestehen bleiben allerdings die negativen Folgen der Einführung desGesundheitsfonds. Auch hier müssen unbedingt gemeinsam mit der baden-württembergischen Landesregierung Nachbesserungen erreicht werden, um negative Folgen für die Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg zu vermeiden.
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| Vorstand der KVBW spricht Umsatzgarantie aus - Kategorie: 2009 | ||
STUTTGART, 19. Januar 2009
Die auf der Grundlage bundeseinheitlich vorgegebener Beschlüsse mitgeteilten Regelleistungsvolumina haben in vielen Praxen zu großen Sorgen und Existenzängsten geführt. Ursache sind neben den Folgen des Gesundheitsfonds völlig unsinnige Vorgaben zur Honorarverteilung, die der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen hatte. Massive Interventionen der KVBW und anderer KVen haben endlich zu Änderungsbeschlüssen geführt, die es der KVBW ermöglichen, gegenzusteuern.
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| Ein Signal aus Süddeutschland - Kategorie: 2009 | ||
Mehr als 350.000 Bürger und Bürgerinnen aus ganz Süddeutschland haben im Rahmen der Mobilisierungskampagne "Gesundheitsfonds - So nicht!" mit ihren Unterschriften deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie mit der Gesundheitspolitik nicht einverstanden sind. Über 190.000 Unterschriften kamen aus Baden-Württembergs Praxen.
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| Vertragsärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind - Kategorie: 2008 | ||
Im Ausland gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland unter
bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ärztliche Versorgung.
Grundlage hierfür sind zum einen Rechtsvorschriften auf europäischer
Ebene und zum anderen sogenannte bilaterale Abkommen, die
Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Die Ansprüche, die
aus diesen Regelungen resultieren, sind jedoch von verschiedenen
Faktoren abhängig (wie beispielsweise vorübergehender Aufenthalt oder Wohnort in Deutschland).
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| Baden-Württembergs Ärzte massiv benachteiligt - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 2. Oktober 2008 – Die dringend notwendige Einigung zwischen Kassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zu einer einvernehmlichen Korrektur der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses steht noch aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die derzeit noch gültige Beschlusslage einer eingehenden Analyse unterzogen. „Diese hat unsere Forderungen nach einer unumgänglichen Korrektur der bisherigen Beschlüsse bestätigt. Jetzt stehen Fakten einer vorschnellen „Schätzometrie“ gegenüber“, ist die klare Botschaft von Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der KVBW.
2,7 Milliarden Euro mehr werden 2009 bundesweit in die ambulante Versorgung fließen. Fest steht jedoch, dass die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg, die sich jahrelang in Geduld und Verzicht geübt haben, auf dieser Basis keine Honorarsteigerung erwarten können. Es muss allen Bürgern in Baden-Württemberg klar sein, dass die von der Bundesministerin angekündigten Steigerungsraten von 10 Prozent im Bereich der ärztlichen Honorare in unserem Bundesland nicht zutreffen. „Wir wehren uns dagegen, dass unsere Ärzte so abgespeist werden sollen und haben alle Kräfte mobilisiert, um eine derartige Schlechterstellung abzuwenden“, führte Dr. Hoffmann-Goldmayer aus. In einem sofort anberaumten Gespräch wurde die baden-württembergische Sozialministerin Dr. Monika Stolz über die Ergebnisse der KVBW-Analyse unterrichtet. Daraufhin konnte – initiiert durch die Ministerin – der Vorstand der KVBW seine Forderungen in einem Gespräch mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des baden-württembergischen Sozialministeriums wiederholen. Diese sind:
- Die Einführung eines regionalen Korrekturfaktors für den Honorarverteilungsvertrag der Kassen mit der KVBW für Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses.
- Das Niveau der in Baden-Württemberg extrabudgetär vereinbarten Leistungen muss erhalten bleiben. Ärzte haben unter dieser Prämisse geplant und investiert, um die überdurchschnittlich gute ambulante Versorgung zu gewährleisten. Diese zu erhalten ist auch im Interesse unseres Sozialministeriums.
- Die anerkannte Förderungswürdigkeit bestimmter Leistungen darf nicht wegen der Honorarreform ins Belieben der Kassen gestellt werden. Dies betrifft in Baden-Württemberg besonders den von der KV sichergestellten organisierten Notfalldienst, aber auch Leistungen für Krebskranke oder AIDS-Patienten. Es ist unzumutbar, diese zukünftig mit einem zwar bundeseinheitlichen, aber für Baden-Württemberg niedrigeren Punktwert zu vergüten. Dagegen wird sich die KVBW vehement zur Wehr setzen. Dies ist bei der Politik angekommen.
- Die Substitutionsbehandlungen müssen auch weiterhin mindestens mit dem in Baden-Württemberg bisher ausgezahlten Punktwert vergütet werden.
"Keine Honorarverluste für einzelne KVen – das war die eindeutige Maßgabe der Verantwortlichen im BMG wie auch im Kanzleramt. Dies kann nur zutreffen, wenn dabei auch Vorleistungen berücksichtigt werden, also auch die unbezahlten Leistungen unserer Mitglieder, die, wie wir immer wieder betont haben, mit etwa 650 Millionen Euro pro Jahr zu beziffern sind! Unsere Mitglieder müssen von den Beschlüssen ebenfalls profitieren“, ist die kompromisslose Forderung des Vorstandsvorsitzenden. Die vorliegenden Zahlen beweisen, dass diese geforderte Gleichbehandlung mit der bisherigen Beschlusslage nicht gewährleistet ist. „Hier sind ohne Wenn und Aber Nachbesserungen notwendig“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer.
Wenn die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg weiterhin wie bisher auf höchstem Niveau gewährleistet werden soll, sind Korrekturen der Beschlüsse unerlässlich. Aber nicht nur die Mitglieder des Erweiterten Bewertungsausschusses sind hier gefordert. Auch die regionalen Krankenkassen müssen im Interesse ihrer Versicherten dieses anerkennen. „Wir können nicht tatenlos zusehen, dass es für Ärzte in Baden-Württemberg nicht nur die interessante Alternative gibt, im Ausland tätig zu werden, sondern dass für sie jetzt auch in anderen Bundesländern bessere Chancen geboten werden.“
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| Aus der 29. Vertreterversammlung - Kategorie: 2008 | ||
Umstrittene Honorarreform
KBV-Vorstand stellt sich den Fragen der Vertreterversammlung
Bei der Vertreterversammlung der KVBW am 10. Oktober in Überlingen stellte Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Honorarreform und die Beschlusslage im Erweiterten Bewertungsausschuss vor.
Wende zum Schlechteren?
Dr. Köhler erläuterte das Zustandekommen der bisherigen Ergebnisse, die im Erweiterten Bewertungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Wasem in teilweise sehr harten Verhandlungen mit den Krankenkassen erstritten werden mussten.
Im Vordergrund der anschließenden, teilweise sehr heftigen, Diskussion standen die möglichen Auswirkungen der Honorarreform auf die Vergütung ärztlicher Leistungen in Baden-Württemberg, die aber wegen der immer noch nicht endgültig abgeschlossenen Beratungen im Erweiterten Bewertungsausschuss noch nicht abschließend beurteilt, geschweige denn zuverlässig berechnet werden können. Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird voraussichtlich am 23. Oktober 2008 wieder zusammen kommen um die noch ausstehenden Beschlüsse zu fassen.
Bezweifelt wurde, dass sich Baden-Württembergs niedergelassene Ärzte durch diese Reform ab 2009 besser stellen werden.
Die Verdienstmöglichkeiten der Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg als Ergebnis der Honorarpolitik des Vorstandes in den vergangenen Jahren, könnten nun durch die Reform geschmälert werden. Die Honorarzuwächse von 2007 auf 2008 entfallen in der neuen Honorarreform, da diese aufgrund der nur für 2007 ausreichend verfügbaren Datengrundlage die regional erzielten Steigerungen nicht berücksichtigen kann.
Regionaler Korrekturfaktor
Massive Kritik wurde insbesondere an dem neuen, bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5 Cent laut, der unter dem bisherigen durchschnittlichen Punktwert in BW und weit unter dem betriebswirtschaftlich kalkulierten Punktwert von 5,11 Cent liegt. Viele Delegierte führten aus, dass man sich gerade in der KVBW die politische Vorgabe der Bundesebene zueigen gemacht habe, mit einem im HVV begrenzten Punktzahlvolumen einen möglichst hohen, nahe an den kalkulatorischen Punktwert von 5,11 Cent herankommenden Punktwert zu erreichen. Es sei nicht einzusehen und auch nicht mehr vermittelbar, dass nun genau dieses Vorgehen den Kollegen in Baden-Württemberg in der neuen Systematik zum Nachteil gereiche.
Dr. Köhler erklärte hierzu, dass insbesondere auch auf Grund des massiven Drucks des Vorstandes der KVBW ein neuer Antrag an den Erweiterten Bewertungsausschuss zur Einführung eines regionalen Korrekturfaktors ergangen sei, der in der nächsten Sitzung des Bewertungsausschusses zur Entscheidung anstehe.
Extrabudgetäre Leistungen
Weiterer Gegenstand der Diskussion waren die in Baden-Württemberg bisher in sehr großem Umfang vereinbarten extrabudgetären Leistungen. Die im EBM vorgenommene höhere Bewertung allein würde nicht ausreichen, um für alle diese Leistungen eine im Vergleich zu den jetzigen Honorarergebnissen ausreichende Vergütung zu erzielen; das hatte der Vorstand der KVBW bereits zuvor klargestellt.
Empfindliche Umsatzeinbrüche seien bei Haus- und Fachärzten nach den derzeitigen Ergebnissen insbesondere im Bereich des Notfalldienstes zu erwarten.
Gerade in diesem Bereich dürfe die Vergütung nicht unter das bisherige Niveau fallen, forderte Dr. Hoffmann-Goldmayer. Deshalb bat er im Hinblick auf den organisierten Notfalldienst insbesondere die den HzV-Vertrag schließenden Parteien um ihre Unterstützung dabei, wenigstens bei der AOK die Beibehaltung der bisherigen Vergütung zu erreichen. Nur so könne zukünftig die Sicherstellung des Notfalldienstes auch für die in einem HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten gewährleistet werden.
Da der Notfalldienst zu einem hohen Anteil durch Hausärzte erbracht werde, sei die angemessene Vergütung dieser Leistung unverzichtbare Voraussetzung für die Stärkung der hausärztlichen Lotsenfunktion. Gleichermaßen müsse die Beteiligung der Fachärzte am Notfalldienst gewährleistet bleiben.
KBV-Chef mahnt Realismus an
Dr. Köhler gab unumwunden zu, dass nicht alle Ziele erreicht worden seien, mahnte jedoch Realismus an. Er rief den Anwesenden ins Bewusstsein, dass Verhandlungen vor einem Schiedsamt immer auch bedeuteten, sich in wesentlichen Punkten durchzusetzen, aber in anderen auch nachgeben zu müssen. Dabei seien solche Entscheidungen nicht ausschließlich unter einer engen betriebswirtschaftlichen Sichtweise zu bewerten.
Laborreform sorgt für Ärger
Am Rande, jedoch ebenso vehement, wurde die Laborreform diskutiert. Dr. Köhlers Argument, nur durch diese sei ein Honorarabfluss in erwarteter Höhe von 70 Millionen Euro zu verhindern gewesen, konnte die aufgebrachten Delegierten nicht beruhigen. Zu groß waren der Unmut über neue bürokratische Hindernisse und nicht optimal geänderte Abläufe.
KV schießt bei Selektivverträgen nicht „quer“
Ein Antrag, welcher den Vorstand dazu aufforderte, die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg auf die Möglichkeiten von Selektivverträgen nach § 73 b wie 73 c aufmerksam zu machen, fand eine breite Mehrheit. Einmal mehr wurde die Mitwirkung der KV hierbei diskutiert. Der Vorsitzende Dr. Hoffmann-Goldmayer verwahrte sich dabei gegen den Vorwurf, die KV käme anderen Interessengruppen im Wettbewerb um Verträge „in die Quere“. Wenn allerdings Teile der Ärzteschaft ganz ausdrücklich solche Verträge mit und über die KV abschließen wollten, müsse die KV diesem Auftrag auch entsprechen.
Neue Wege in der Finanzierung
Abschließend legte Dr. Zalewski das von der VV in einer früheren Sitzung angeforderte Konzept zur Änderung der Finanzierungsbasis der Verwaltungskosten der KV vor. Die Einführung eines so genannten Sockelbetrags (umsatzneutral und für alle Mitglieder gleich) wurde abgelehnt. Der Antrag, den Vorstand mit der Erarbeitung einer Gebührensatzung für bestimmte Leistungen der KV zu beauftragen, wurde hingegen mit großer Mehrheit angenommen.
Folgender Antrag wurde von der VV angenommen:
„Die Vertreterversammlung der KVBW lehnt die zum 01.01.2009 geplante Vergütungsreform ab! Diese Reform bedeutet eine Fortführung der Honorarbudgetierung mit geänderter Etikettierung. Die Systematik der Gebührenordnung verstärkt den Hamsterradeffekt des bisher gültigen EBM! Das eigentlich formulierte Ziel einer EURO-Gebührenordnung mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Honoraren wurde vollständig verfehlt.
Deshalb fordert die Vertreterversammlung der KVBW die Ärzte auf, die Möglichkeiten alternativer Versorgungsformen nach § 73 b, c und weitere zur Kenntnis zu nehmen, sonst droht der Ärzteschaft in Baden-Württemberg ein effektiver Honorarverlust, der die Versorgung der Bevölkerung massiv gefährdet.
Der Vorstand wird aufgefordert, den Inhalt des soeben abgestimmten Antrags in die konkrete politische Arbeit des Vorstandes mit einzubeziehen.“
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| Vergütung und Honorarverteilung 2009 - Kategorie: 2008 | ||
Aus dem Rundschreiben des Vorstandes vom 23. Oktober 2008
Seit einigen Wochen sind die Beschlussfassungen der Bundesebene, die zukünftige Honorierung und grundsätzlich auch die Honorarverteilung 2009 betreffend, bekannt. Intensive Verhandlungen mit den Kassenverbänden auf Landesebene sind im Gange, kommen aber nur sehr stockend voran. Wahrscheinlich wird das Schiedsamt über Details der Honorarverteilung und auch der Einzelleistungsvergütung entscheiden müssen.
Für die psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen finden sich in den bis zum heutigen Tag vorliegenden Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses einige Besonderheiten, die man kaum in Veranstaltungen mit Ärztinnen und Ärzten anderer Versorgungsbereiche abhandeln kann. Wir haben uns deshalb entschlossen, ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gesonderte Informationsveranstaltungen anzubieten. Jürgen Doebert, Psycholologischer Psychotherapeut, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, bei diesen Veranstaltungen zu referieren. In jeder der vier Regionen Baden-Württembergs wird eine Veranstaltung stattfinden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen für Psychotherapeuten ausgebucht sind. Es werden aber weitere Veranstaltungen mit Referent Jürgen Doebert vom Verband der Vertragspsychotherapeuten (VVP) organisiert und die Mitglieder hierfür separat eingeladen.
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| Honorarreform - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 27. Oktober 2008 – Vergangenen Donnerstag wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss in Berlin über einen regionalen Korrekturfaktor und die Neubewertung von Einzelleistungen verhandelt. Zwar ergibt sich nach den Berechnungen der Bundesebene für Baden-Württemberg ein Honorarzuwachs von nun 2,5 Prozent statt ursprünglich 1,5 Prozent. Trotzdem ist das Ergebnis enttäuschend, so eine erste Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Wie viele Milliarden Euro Honorarzuwachs es ab 2009 für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland wirklich geben wird, bleibt weiterhin unklar, da allen Hochrechnungen zu viele Hypothesen zugrunde liegen. Baden-Württembergs Ärzte profitieren im Vergleich zur Honorierung des Jahres 2008 ohnehin nicht. „Hier wird es sogar ein Minus geben“, so Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender der KVBW.
Der viel zu gering ausgefallene regionale Korrekturfaktor ist nur der eine Teil. Die im Vergleich völlig unzureichende Bezahlung der Einzelleistungen, insbesondere des organisierten Notfalldienstes oder des ambulanten Operierens, wird sich im Honorar viel dramatischer auswirken, denn die regional erzielten Honorarsteigerungen von 2007 auf 2008 werden in den Beschlüssen nicht berücksichtigt. Hier wird nur auf 2007 Bezug genommen.
Bis zum 15. November 2008 müssen sich Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf die regionalen Honorierungen geeinigt haben. Dr. Herz appelliert an die Landesverbände der Kassen, bei diesen Verhandlungen kompromissbereit zu sein. Sonst sieht er die hervorragende medizinische Versorgung in Baden-Württemberg gefährdet.
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| Versorgungsengpass bei Radionukliden - Kategorie: 2008 | ||
Überbrückung des Engpasses mit Radiopharmaka für nuklearmedizinische Untersuchungen in Deutschland mit Wirkungszeitraum ab 23. Oktober bis vorerst 3. Dezember 2008 (ggf. bis Februar 2009)
Aufgrund des Versorgungsengpasses bei Radionukliden ist es zur Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit therapieentscheidenden nuklearmedizinischen Untersuchungen erforderlich, dass als Substitut für stark radionuklidverbrauchende Knochenszintigraphien mit 99m-Technetium PETs mit radioaktiven Fluorverbindungen durchgeführt werden. Der Bewertungsausschuss empfiehlt daher für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung einer stabilen Versorgungslage folgendes Vorgehen:
Ab dem Zeitpunkt des Vorliegens aller rechtlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden (Dazu bedarf es nach Information des BMG der Erteilung der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Herstellungserlaubnis und der strahlenschutzrechtlichen Umgangsgenehmigung für 18-Fluorid durch die zuständigen Landesbehörden.) können bei zum Nachweis von Knochenmetastasen therapieentscheidende Untersuchungen bei Malignomen übergangsweise, zunächst auf Grund der geschätzten Dauer des Engpasses durch das Bundesministerium für Gesundheit bis 03.12.2008 in Form von PET-Untersuchung mit 18-Fluorid (stehen i. d. R. in universitären Zentren und ca. 4 weiteren Standorten in Baden-Württemberg zur Verfügung ) vorgenommen bzw. veranlasst werden.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit (gemäß §§ 12 und 70 SGB V) sind zu berücksichtigen.
Indikationen zu den Untersuchungen
Die Indikationen zu den Untersuchungen sind eingehend zu prüfen und sollen sich nur auf solche Untersuchungen beziehen, die:
- für den Patienten therapieentscheidend sind
- auf Grund der Erkrankung und/oder der erforderlichen Therapie unaufschiebbar sind oder bei
- Vorliegen einer malignen Erkrankung oder einer Erkrankung bei der ohne Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Vergütung:
- Bei Anwendung der PET-Untersuchung mit 18-Fluorid erfolgt die Vergütung im Rahmen einer Pauschalerstattung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Mit der bundeseinheitlichen Gebührenordnungsposition 88738 sind die Leistungen der Positronenemissionstomographie ggf. mit quantitativer Auswertung sowie die Kosten für das Radionuklid einschließlich der Transportkosten abgegolten.
- Die Gebührenordnungsposition 88738 ist mit 500 Euro bewertet, die Vergütung erfolgt außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütung. Alle weiteren Leistungen werden nach dem gültigen EBM abgerechnet.
Bei Fortbestehen des Versorgungsengpasses mit 99m-Technetium über den 03.12.2008 hinaus (Feststellung durch das BMG) wird diese Durchführungsvereinbarung entsprechend der voraussichtlichen Dauer des Fortbestehens des Versorgungsengpasses von den Organen der Selbstverwaltung verlängert.
Die KVBW wird entsprechende Abrechnungen akzeptieren soweit die o. g. Umgangsgenehmigung für 18-Fluorid nachgewiesen wird. Entsprechende Nachweise können in Kopie beigebracht werden und einem formlosen Antrag auf Genehmigung der GOP 88738 beigelegt werden.
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| Verleihung des Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg 2008 - Kategorie: 2008 | ||
Freitag, 17. Oktober 2008, Stuttgart, Haus der Wirtschaft
Bereits zum 7. Mal wird der „Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg“ im Jahr 2008 gemeinsam vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg und den im Gesundheitsforum Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Repräsentanten des baden-württembergischen Gesundheitswesens ausgelobt. Ziel ist, den Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen um die besten Ideen, Konzepte und Lösungen nachhaltig zu fördern und die Vorstellung besonders gelungener Projekte zu ermöglichen.
Das nach wie vor ungebrochene Interesse durch innovative Projekte die Qualität im Gesundheitswesen zu steigern, ist erneut aus der Vielzahl der eingereichten Bewerbungen zu ersehen. Insgesamt 23 baden-württembergische Qualitätsprojekte wurden eingereicht, die einen weiten Bogen über viele Bereiche des Gesundheitswesens spannen.
Preisverleihung durch Frau Ministerin Dr. Monika Stolz
In diesem Jahr hat die Jury vier Projekte ausgewählt, die ausgezeichnet werden sollen. Sie reichen von der sektor- und kostenträgerübergreifenden Prävention für Erwerbstätige, über Qualitätssteigerungen bei der Versorgung von Mukoviszidosekranken und einem innovativen Rehabilitationskonzept für Lungenhochdruckkranke bis hin zur qualitativen Verbesserung der Situation von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Frau Dr. Monika Stolz MdL, Ministerin für Arbeit und Soziales, wird die Preisverleihung vornehmen. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 15.000 Euro in den nächsten drei Jahren wird von der Robert Bosch Stiftung zur Verfügung gestellt, die damit die Zielsetzung des Qualitätsförderpreises in besonderer Weise würdigt.
Diskussionsforum mit Gesundheitsexperten
Die Preisverleihung wird von einem Diskussionsforum begleitet, in dessen Rahmen die Frage: Wo sind die Chancen und die Grenzen der Patientenbefragung für die Qualität? unter verschiedenen Blickwinkeln diskutiert wird. Experten aus Wissenschaft und Praxis werden dazu sowohl aus Patienten- und Kassensicht, als auch für das interne und externe Qualitätsmanagement Stellung beziehen.
Veranstaltungsdaten und Anmeldung
Freitag, 17. Oktober 2008, von 8.45 – 12.30 Uhr,
im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg, König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Str. 19
70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anschließend ist ein Imbiss vorgesehen. Bitte richten Sie Ihre Teilnahmezusage schriftlich bis Donnerstag, den 2. Oktober an das
Ministerium für Arbeit und Soziales
Frau Radmacher
Schellingstraße 15
70173 Stuttgart
oder per E-Mail an christina.radmacher@sm.bwl.de
oder per Fax an die Faxnummer 0711/123-3997
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| Schmerztherapie heute – mit dem Wissen von morgen - Kategorie: 2008 | ||
11. Südwestdeutsche Schmerztage in Göppingen
Pressemitteilung, Göppingen, 18. August
Zum elften Mal treffen sich Ärzte und Therapeuten auf den Südwestdeutschen Schmerztagen in Göppingen, um den neuesten Stand von Schmerzforschung und -therapie zu diskutieren. Begleitet wird die Veranstaltung von einem umfangreichen Programm für die allgemeine Öffentlichkeit: Die „offene Praxis“ bietet vom 15. bis 19. September täglich „Schmerztherapie zum Anfassen“. Das öffentliche Forum am Freitag, den 19. September wird geleitet von Dr. med. Marianne Koch, der Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Das Thema: Expertenrat bei Rückenschmerz. Leiter der Schmerztage ist Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) und Leitender Arzt des Schmerzzentrums Göppingen der DGS.
Welcher Patient mit chronischen Schmerzen würde sich dies nicht wünschen: Eine Schmerztherapie heute – mit dem Wissen von morgen. Unter diesem Motto diskutieren Ärzte, Psychologen und andere Vertreter der Heilberufe neue Entwicklungen in der Schmerztherapie auf den 11. Göppinger Schmerztagen. Die moderne Schmerzforschung liefert viele neue Einsichten, in die komplexen Abläufe der Schmerzverarbeitung. „Darum zeichnet sich das Wissen von morgen heute schon ab“,erklärt Dr. med. Marianne Koch, die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Nun gelte es, diese neuen Ansätze so schnell wie möglich in der Praxis zu etablieren, damit die Betroffenen davon profitieren.
Die Erkenntnisse der Schmerzforscher verändern die Behandlungskonzepte. „Eine effiziente Schmerztherapie muss den ganzen Menschen im Blick haben und verknüpft nicht nur verschiedene Methoden, sondern auch Experten unterschiedlicher Fachrichtungen“, sagt Dr. med. Gerhard H.H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie und wissenschaftlicher Leiter der Südwestdeutschen Schmerztage.
Die „offene Praxis – - Schmerztherapie zum Anfassen“ bietet vom 15. bis 19. September einen Überblick über verschiedene Methoden, die zum Repertoire der modernen Schmerztherapie gehören, beispielsweise Akupunktur, Biofeedback oder Feldenkrais.
Das große öffentliche Forum findet am 19. September um 18.00 Uhr in der Stadthalle Göppingen statt. Unter der Leitung von Dr. med. Marianne Koch, der Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, informieren die Experten Patienten und interessierte Bürger darüber, wie Experten verschiedener Fachrichtungen in der Therapie von Rückenschmerzen zusammenarbeiten und welche Strategien sie dabei einsetzen.
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| Vergütung und Honorarverteilung 2009 - Kategorie: 2008 | ||
Im Rundschreiben hat der Vorstand der KVBW bereits über die Beschlussfassungen des Bundes zur Honorierung 2009 und die Konsequenzen für die Ärzte in Baden-Württemberg informiert. Die KVBW steht in diesen Tagen unter großem zeitlichen Druck in Verhandlungen mit den Krankenkassen. Über die erzielten Ergebnisse werden wir Sie ab November vor Ort informieren.
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| Verhandlungen zur Honorarreform ausgesetzt - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, den 8. August. 2008
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die konsequente Haltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Nachdem in den gestern aufgenommen Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarreform der vertragsärztlichen Vergütung seitens der Krankenkassen ein inakzeptables Angebot unterbreitet wurde, sind die Verhandlungen von der KBV bis auf weiteres ausgesetzt worden. Die KBV ist konsequent mit drei Hauptforderungen in die Verhandlungen gegangen:
- Trennung der Honoraranteile für Haus- und Fachärzte.
- Angleichung der ärztlichen Vergütung in Ostdeutschland auf West-Niveau und eine spürbare Erhöhung der Vergütung bundesweit.
- Die Honorarreform darf nicht zu Mittelabflüssen aus den südlichen Bundesländern führen.
„Wir unterstützen diese konsequente Haltung des Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler“, erklärt Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der KVBW. „Die von der Politik bereits gegeben Zusagen und Versprechungen müssen nun auch umgesetzt werden. Mit der Verweigerungshaltung der Krankenkassen wird die vertragsärztliche ambulante Versorgung fahrlässig gefährdet. Insbesondere für die südlichen Bundesländer sehen wir ernsthafte Verschlechterungen der ambulanten medizinischen Versorgung kommen, wenn nicht mehr und vor allem nicht genügend Geld ins System kommt“, betont Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| Zufriedene Patienten im Land - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, den 21. August 2008
Gestern gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Ergebnisse einer bundesweiten umfassenden Versichertenbefragung bekannt. Baden-Württemberg schneidet sehr gut ab: 92 Prozent aller Patienten sind mit ihrem Arzt zufrieden.
Zwischen Mai und Juni ließ die KBV über 6000 Versicherte von der renommierten Forschungsgruppe Wahlen befragen. Die Ergebnisse wurden gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Wichtigste Bilanz: 92 Prozent der Versicherten haben ein sehr gutes oder gutes Verhältnis zu ihrem Arzt. Die Zahlen sind auch regional aufgeschlüsselt - für Baden-Württemberg ergeben sich dieselben Werte: Auch hier beschreiben 92 Prozent der Befragten ihr Vertrauensverhältnis zum Arzt als gut bis sehr gut und schätzen seine fachliche Fähigkeiten in der gleichen Weise ein. Keineswegs einverstanden wären die meisten Patienten mit einem Tarif, bei denen die Kasse den Arzt bestimmt: 68 Prozent würden ihrem selbst gewählten Arzt die Treue halten.
Entgegen vieler Berichte der vergangenen Wochen ergab sich auch bei den Wartezeiten ein positives Bild: 42 Prozent der Baden-Württemberger müssen nicht auf einen Termin warten, da sie entweder sofort einen Termin bekommen, ohne Termin zum Arzt gehen oder die Praxis ohne Terminvergabe arbeitet. Weitere 36 Prozent müssen weniger als eine Woche warten, 14 Prozent bis zu drei Wochen und 8 Prozent noch länger.
Auch im Wartezimmer herrscht Zufriedenheit: 74 Prozent der Patienten kommen innerhalb von 30 Minuten an die Reihe. Die Entfernung zur Arztpraxis ist in Baden-Württemberg in der Regel kurz: Zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten sind unabhängig vom Verkehrsmittel innerhalb von zehn Minuten beim Arzt. „Diese Zahlen zeigen: Die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung ist in Baden-Württemberg also nach wie vor gewährleistet“, so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Dieses Abschneiden solle aber nicht die anstehenden Herausforderungen verdecken: „Wie lange wir diese gute Versorgung und die damit einhergehen-de Zufriedenheit der Versicherten in Baden-Württemberg noch auf diesem Niveau werden halten können, ist derzeit sehr ungewiss. Nur unter der Voraussetzung, dass mehr Geld ins System der ambulanten medizinischen Versorgung kommt, können wir diese Qualität aufrechterhalten. Schon jetzt erbringen die niedergelassenen Ärzte ein Drittel ihrer Leistungen umsonst, also ohne Bezahlung! Eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen ist aber wichtig, um den Arztberuf attraktiv zu gestalten, dem drohenden Ärztemangel vorzubeugen und den Patienten längere Wege und Wartezeiten auch in Zukunft zu ersparen“, betont Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| „Schwarze Null“ für Baden-Württembergs Ärzte - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 29. August 2008 – 2,5 Milliarden Euro mehr sollen nun für die ambulante Versorgung zusätzlich zur Verfügung stehen. „Wir begrüßen das Verhandlungsergebnis, weisen aber darauf hin, dass es sich bei dieser Summe um die Mindestforderung gehandelt hatte. Bezogen auf Baden-Württemberg bedeutet dies eine Schwarze Null“, kommentiert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Gestern Abend haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen vor dem Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine Erhöhung des Honorarvolumens geeinigt. Demnach stehen der ambulanten Versorgung bundesweit 2,5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg bedeutet dies nach bisherigen Erkenntnissen keine Steigerung des Honorars. „Damit kann ich nicht zufrieden sein. Mit 2,5 Milliarden wurde zwar eine Minimalforderung erfüllt, nicht jedoch die dringend benötigte Honorarsteigerung in Höhe von 10 Prozent für unsere baden-württembergischen Ärzte und Psychotherapeuten“, so Hoffmann-Goldmayer. „Wir setzen uns für einen Erhalt der guten Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg ein – dies kann aber nicht auf Kosten unserer Mitglieder geschehen. Denn auch im Süden der Republik haben die Ärzte seit Jahren rund 30 Prozent ihrer Leistungen trotz enorm gestiegener Praxiskosten nicht vergütet bekommen. Jetzt sind die Kassen auf Landesebene gefordert.“
Der KV-Chef begrüßt, dass in den Verhandlungen zwischen KBV und Kassen dennoch wichtige Ziele erreicht wurden: So bleibt die Trennung der Honoraranteile für Haus- und Fachärzte bestehen. Und mit der Koppelung der Honorarsteigerung nun nicht mehr an die Entwicklung der Löhne, sondern an die „Morbidität“, also an die Zahl der Krankheitsfälle, wurde ebenfalls eine alte Forderung der niedergelassenen Ärzte erfüllt. „Wie sich dieses Ergebnis endgültig auf die künftige Vergütung unserer Mitglieder in Baden-Württemberg auswirken wird, werden die nächsten Wochen zeigen müssen. Die nur noch von wenigen geglaubte Botschaft „Keine Abflüsse aus Baden-Württemberg!“ wurde umgesetzt.“
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| KVBW nimmt Stellung zum HzV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, den 1. Juli 2008
In diesen Tagen haben Hausärzte und die Versicherten der AOK Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich in einen Vertrag für die hausarztzentrierte Versorgung (HzV-Vertrag) einzuschreiben. „Erstmals geht damit der Sicherstellungsauftrag für die ambulante hausärztliche Versorgung von der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine Krankenkasse über“, erläutert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
„Dieser Vertrag wird von manchen als Meilenstein angesehen. Noch kann aber niemand seine Auswirkungen abschließend beurteilen.“ Die Einschreibung in diesen Vertrag sei für alle Beteiligten freiwillig und individuell zu entscheiden. Hoffmann-Goldmayer weiter: „Die AOK führt nach dem Vorbild anderer europäischer Länder ein Primärarztsystem ein. Das heißt, der eingeschriebene Versicherte wählt für ein Jahr einen Hausarzt und verpflichtet sich, andere Ärzte - mit Ausnahme von Augenarzt und Frauenarzt - nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen.“ Der Hausarzt wird zum Lotsen für den Patienten. „Wir sind gespannt, wie sich dieses in Deutschland bewähren wird.“
Die Vergütung der Ärzte erfolgt überwiegend in Pauschalen, völlig unabhängig davon, welche Leistungen ein Arzt tatsächlich für den Patienten erbringt. Da auch typisch hausärztliche Leistungen wie der Hausbesuch in die Pauschale eingehen, wird jeder Arzt und Versicherte im Einzelfall abzuwägen haben, ob eine Einschreibung in den Vertrag Vorteile gegenüber der derzeitigen Situation bietet.
Weiter muss der sich beteiligende Hausarzt über eine vordefinierte Praxisausstattung verfügen und eine zusätzliche Vertragssoftware in seine bisherige Praxis-EDV integrieren. Über diese kann auch ein Patientenpass generiert werden, der wie bei der geplanten elektronischen Gesundheitskarte Patientendaten auf einem externen Server speichern kann. „Bedenkt man die allgemeine Ablehnung der e-Card - wie zuletzt beim Deutschen Ärztetag in Ulm laut geworden - ist dies ein beachtenswerter Schritt der Vertragspartner“, so Hoffmann-Goldmayer.
Interessant wird die Frage der zukünftigen Versorgung eingeschriebener Patienten im Vertretungsfall, wenn deren HzV-Hausarzt in Urlaub oder krank ist. Bisher konnte jeder Patient im Vertretungsfall einen Arzt seiner Wahl aufsuchen. Doch nach den Bestimmungen des Vertrags kann der HzV-Patient nur einen eingeschriebenen HzV-Hausarzt konsultieren.
Auch wenn die Abrechnung der eingeschriebenen Fälle nicht mehr wie bisher
über die KV erfolgt, sieht der KV-Chef genügend Aufgabenfelder: Alle Versicherten, die nicht der AOK angehören oder nicht im Vertrag eingeschrieben sind, werden weiterhin über die KV abgerechnet, genauso alle Fälle der Fachärzte und Psychotherapeuten. Und neben der Abrechnung ist die KV weiter für zentrale Bereiche der ambulanten Versorgung zuständig, zum Beispiel für die Zulassung von Ärzten, für die Qualitätssicherung und Prüfung von Leistungen. „Die AOK hat wohlweislich die Notfallversorgung weiter der KV übertragen“, betont Hoffmann-Goldmayer. Das weite Feld der Beratung und Interessenvertretung der Mitglieder gehört ebenfalls nach wie vor zum Aufgabenspektrum der KVBW.
Die KVBW wird auf ihrer Homepage umfassend über den neuen Vertrag informieren. „Als wichtigste Botschaft ist herauszustellen, dass kein Hausarzt und kein Versicherter an diesem Vertrag teilnehmen muss!“ Für alle Nichteingeschriebenen stellt die KV wie in den letzten 50 Jahren auch die flächendeckende, wohnortnahe haus- wie fachärztliche Versorgung sicher. Dies ist bisher trotz des bestehenden Nachwuchsmangels in der Medizin immer noch gelungen. „Und daran wollen wir im Interesse unserer Mitbürger festhalten und nehmen diesen Auftrag als Körperschaft sehr ernst“, unterstreicht Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| Start HzV-Vertrag der AOK - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, den 1. Juli 2008
In diesen Tagen haben Hausärzte und die Versicherten der AOK Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich in einen Vertrag für die hausarztzentrierte Versorgung (HzV-Vertrag) einzuschreiben. „Erstmals geht damit der Sicherstellungsauftrag für die ambulante hausärztliche Versorgung von der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine Krankenkasse über“, erläutert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
„Dieser Vertrag wird von manchen als Meilenstein angesehen. Noch kann aber niemand seine Auswirkungen abschließend beurteilen.“ Die Einschreibung in diesen Vertrag sei für alle Beteiligten freiwillig und individuell zu entscheiden. Hoffmann-Goldmayer weiter: „Die AOK führt nach dem Vorbild anderer europäischer Länder ein Primärarztsystem ein. Das heißt, der eingeschriebene Versicherte wählt für ein Jahr einen Hausarzt und verpflichtet sich, andere Ärzte - mit Ausnahme von Augenarzt und Frauenarzt - nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen.“ Der Hausarzt wird zum Lotsen für den Patienten. „Wir sind gespannt, wie sich dieses in Deutschland bewähren wird.“
Die Vergütung der Ärzte erfolgt überwiegend in Pauschalen, völlig unabhängig davon, welche Leistungen ein Arzt tatsächlich für den Patienten erbringt. Da auch typisch hausärztliche Leistungen wie der Hausbesuch in die Pauschale eingehen, wird jeder Arzt und Versicherte im Einzelfall abzuwägen haben, ob eine Einschreibung in den Vertrag Vorteile gegenüber der derzeitigen Situation bietet.
Weiter muss der sich beteiligende Hausarzt über eine vordefinierte Praxisausstattung verfügen und eine zusätzliche Vertragssoftware in seine bisherige Praxis-EDV integrieren. Über diese kann auch ein Patientenpass generiert werden, der wie bei der geplanten elektronischen Gesundheitskarte Patientendaten auf einem externen Server speichern kann. „Bedenkt man die allgemeine Ablehnung der e-Card - wie zuletzt beim Deutschen Ärztetag in Ulm laut geworden - ist dies ein beachtenswerter Schritt der Vertragspartner“, so Hoffmann-Goldmayer.
Interessant wird die Frage der zukünftigen Versorgung eingeschriebener Patienten im Vertretungsfall, wenn deren HzV-Hausarzt in Urlaub oder krank ist. Bisher konnte jeder Patient im Vertretungsfall einen Arzt seiner Wahl aufsuchen. Doch nach den Bestimmungen des Vertrags kann der HzV-Patient nur einen eingeschriebenen HzV-Hausarzt konsultieren.
Auch wenn die Abrechnung der eingeschriebenen Fälle nicht mehr wie bisher
über die KV erfolgt, sieht der KV-Chef genügend Aufgabenfelder: Alle Versicherten, die nicht der AOK angehören oder nicht im Vertrag eingeschrieben sind, werden weiterhin über die KV abgerechnet, genauso alle Fälle der Fachärzte und Psychotherapeuten. Und neben der Abrechnung ist die KV weiter für zentrale Bereiche der ambulanten Versorgung zuständig, zum Beispiel für die Zulassung von Ärzten, für die Qualitätssicherung und Prüfung von Leistungen. „Die AOK hat wohlweislich die Notfallversorgung weiter der KV übertragen“, betont Hoffmann-Goldmayer. Das weite Feld der Beratung und Interessenvertretung der Mitglieder gehört ebenfalls nach wie vor zum Aufgabenspektrum der KVBW.
Die KVBW wird auf ihrer Homepage umfassend über den neuen Vertrag informieren. „Als wichtigste Botschaft ist herauszustellen, dass kein Hausarzt und kein Versicherter an diesem Vertrag teilnehmen muss!“ Für alle Nichteingeschriebenen stellt die KV wie in den letzten 50 Jahren auch die flächendeckende, wohnortnahe haus- wie fachärztliche Versorgung sicher. Dies ist bisher trotz des bestehenden Nachwuchsmangels in der Medizin immer noch gelungen. „Und daran wollen wir im Interesse unserer Mitbürger festhalten und nehmen diesen Auftrag als Körperschaft sehr ernst“, unterstreicht Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| KVBW und Kliniken Schmieder schließen Rahmenvereinbarung - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 1. Juli 2008
Am 1. Juli tritt eine Rahmenvereinbarung zwischen der KVBW und den Kliniken Schmieder in Kraft. Ziel ist die bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus, Rehabilitation und niedergelassenen Haus- und Fachärzten im Rahmen der stationären und ambulanten Betreuung der Patienten.
Potentielle Bereiche der Zusammenarbeit liegen im Entlassungsmanagement und der ärztlichen Fortbildung. „Weniger Bürokratie für die Ärzte, bessere Organisation durch optimales Schnittstellenmanagement und damit vor allem eine bessere Versorgung der Patienten“, sind für den Vorstandsvorsitzenden der KVBW Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer weitere Pluspunkte der Kooperation. Ein Grundsatz der getroffenen Vereinbarung ist, dass die Behandlung von Patienten nach den Regeln ambulant vor stationär vorgenommen wird.
Besonders intensiv wird die Zusammenarbeit zwischen Kliniken Schmieder und der KVBW im Bereich der Reha-Maßnahmen sein, die etwa Patienten mit Schädel-Hirnverletzungen oder auch mit Multipler Sklerose betreffen. Eine zentrale Schnittstelle tut sich zum Beispiel bei der Entlassung auf: Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt zuhause schnell alle Informationen über seinen Patienten von der Klinik bereitgestellt bekommt. Weiter wird künftig auf eine bestmögliche Medikamentenumstellung hingearbeitet: So sollen im Entlassbrief nicht Medikamente, sondern die einzelnen Wirkstoffe aufgeführt sein, was eine linear durchgängige Medikation erleichtern wird.
Ein wichtiger Faktor ist auch die Förderung des ärztlichen Nachwuchses. Der angestrebte Verbund von Niedergelassenen und Kliniken wird in der Ausbildung zum Allgemeinarzt zahlreiche positive Effekte haben und dem Arztmangel entgegenwirken.
Klinik Schmieder unterhält Häuser in Stuttgart/Gerlingen, Heidelberg, Allensbach, Konstanz und Gailingen. In den fünf stationären Standorten des Fach- und Rehabilitationskrankenhauses nimmt Klinik Schmieder überwiegend Patienten mit Schädel-Hirntraum auf und behandelt neurologische Patienten vom Akutfall bis zur Wiedereingliederung ins Berufsleben.
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| KVBW begrüßt Angebot der Kanzlerin zum Gesundheitsfonds - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 7. Juli 2008
Vergangenen Donnerstag hat sich Medienberichten zufolge Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder auf weitere Details des Gesundheitsfonds geeinigt. „Wir freuen uns, dass die massive Kritik von uns und anderen am Gesundheitsfonds Wirkung zeigt und begrüßen diese Gespräche auf höchster Ebene“, kommentiert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). „Doch viele Fragen stehen weiterhin im Raum, daher werden wir unsere Kampagne „Gesundheitsfonds - So nicht!“ fortsetzen.“
Seit Mitte Mai kämpft die KVBW zusammen mit mehreren Partnern in Baden-Württemberg und Bayern gegen den Gesundheitsfonds in der geplanten Form. Rund 80.000 Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg haben sich bereits mit ihrer Unterschrift gegen den Fonds in seiner jetzigen Form ausgesprochen. „Unsere Kritik ist angekommen“, unterstreicht Dr. Hoffmann-Goldmayer. Es scheint nun sichergestellt zu sein, dass aus keinem Bundesland mehr als 100 Millionen Euro im Jahr abfließen. Es soll nun auf eine Umverteilung unter den Ländern verzichtet und die Reservekonten der Kassen angezapft werden. Welche Folgen dies haben wird, ist derzeit noch unklar.
Kanzlerin Merkel und die Minister einigten sich offenbar zudem auf mehr Geld für die niedergelassenen Ärzte, ausdrücklich auch in Baden-Württemberg. „Das hören wir natürlich im Prinzip gerne – und sind gespannt, was dann am Ende tatsächlich bei den baden-württembergischen Ärzten ankommt.“ Angeblich war die Rede von bundesweit mindestens 2,5 Milliarden Euro für die Ärzte. „Diese Summer bewegt sich allerdings am unteren Ende des tatsächlich benötigten Volumens. Um die ärztliche Versorgung auch in der Zukunft auf hohem Niveau sicherzustellen, wären nach unserer Schätzung rund 4,5 Milliarden Euro notwendig“, betont der KV-Chef. „Die Kampagne „Gesundheitsfonds - So nicht!“ werden wir weiter fortsetzen, bis über alle Details des ab 2009 geplanten Maßnahmenkatalogs Klarheit herrscht.“
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| Vertreterversammlung der KVBW - Kategorie: 2008 | ||
Im Zentrum der Vertreterversammlung der KVBW am 2. Juli in Stuttgart standen die Änderungen der Notfalldienstordnung für die baden-württembergischen Ärzte, die umstrittene Einführung der neuen Arztnummersystematik sowie die Diskussion möglicher Änderungen in der bisherigen Struktur der Verwaltungsbeiträge der KVBW.
Die Änderungen der Notfalldienstordnung für Baden-Württemberg wurden (mit rückwirkender Wirksamkeit ab 1. Januar 2008) beschlossen. Die Änderungen beinhalten hauptsächlich Zugangs- und Befreiungsdetails, klären also offene Fragen zum Thema, in welchen Situationen und unter welchen Umständen Ärzte am Notdienst teilnehmen, sich vertreten lassen oder befreit werden können.
Außerdem wurde eine Vergütungssystematik für die den Notdienst organisierenden Ärzte verabschiedet. Deren Arbeit soll über eine Kopfpauschale von allen Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg bezahlt werden. Auch diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2009.
Diskussionen gab es zur Einführung der neuen Arztnummersystematik ab 1. Juli 2008. Diese Umstellung hat in vielen Praxen - nicht nur in Baden-Württemberg - für Mehraufwand und Verwirrung gesorgt.
Weiteres Schwerpunktthema war die Diskussion möglicher Änderungen in der bisherigen Struktur der Verwaltungsbeiträge der KVBW. Dr. Zalewski, Mitglied des Vorstandes der KVBW, stellte hierzu in seinem Bericht verschiedene mögliche Modelle der Zukunft vor. Um die nötigen Mittel zur Deckung von Verwaltungskosten beizubringen, sind verschiedene Verfahren denkbar, so beispielsweise:
- Beiträge, die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme eingezogen werden
- Gebühren, die bezogen auf die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen fällig werden
- Umlagen, die von allen Mitgliedern zur zweckgebundenen Mittelbeschaffung erhoben werden
Der Vorstand hat von der Vertreterversammlung den Auftrag erhalten, mehrere Varianten zu dieser Thematik weiterführend zu erarbeiten und bei der nächsten Versammlung vorzustellen.
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| Fortführung der Onkologie-Vereinbarungen - Kategorie: 2008 | ||
Die Onkologie-Vereinbarungen mit der
- AOK BW
- IKK Baden-Württemberg und Hessen sowie dem
- VdAK/AEV
gelten unverändert in den Quartalen 3/2008 und 4/2008 weiter.
Mit dem BKK Landesverband Baden-Württemberg konnten wir eine Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen vorerst nur für das 3. Quartal 2008 erreichen. Wir werden Sie über den Verhandlungsstand auf dem Laufenden halten.
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| Köhler: Labor bleibt ärztliche Leistung - Kategorie: 2008 | ||
Berlin, 22. Juli 2008
Die Laborreform kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigte sich jetzt im Gemeinsamen Bewertungsausschuss mit den Vertretern der Krankenkassen auf Einzelheiten. Erste Reform-Etappe ist die Direktabrechnung, die ab dem 1. Oktober gilt. Laborgemeinschaften rechnen ihre erbrachten Leistungen dann direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. „Dadurch wird das Verhältnis der Laborgemeinschaft zum einzelnen Arzt transparenter“, erläuterte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.
„Dieses Verfahren wird nicht dazu führen, dass Laborgemeinschaften Umsatz- oder Gewerbesteuer zahlen müssen“, betonte er. Auch die Sorge, die Direktabrechnung führe zu Liquiditätsproblemen, sei unbegründet. „Es sind monatliche Abschlagszahlungen vorgesehen“, so Köhler.
Entschieden haben KBV und Krankenkassen darüber hinaus, die Rolle des Präsenzlabors in den Arztpraxen wieder zu stärken. Ärzte sollen die Parameter, die sie zur Diagnose brauchen, dadurch schnell zur Verfügung haben. Neun Parameter wurden hierfür festgelegt, drei – D-Dimer, Quickwert und Glukosebestimmung – werden bei der Abrechnung künftig aufgewertet.
Im kommenden Jahr stehen Veränderungen bei der Selbstzuweisung an. Ab 2009 können nur noch Fachärzte, bei denen Laboruntersuchungen zum Kern ihres Fachgebiets zählen, Speziallabor-Parameter abrechnen. Es ist vorgesehen, diese Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren zu strecken.
Durch die Laborreform rechnet die KBV mit Einsparungen. „Das gesparte Geld geht den Kolleginnen und Kollegen nicht verloren. Die Wirtschaftlichkeitsreserven werden den Ärzten und damit der kurativen Versorgung zugute kommen“, versicherte Köhler.
Allein durch die Erhöhung der Wirtschaftlichkeitsboni kommt ein Volumen von rund 35 Millionen Euro zusammen, von dem wiederum die Ärzte profitieren. Wenn der Hausarzt künftig wirtschaftlich mit Laborparametern umgeht, wird sein Verhalten im Zuge der Laborreform mit 48 statt 40 Punkten belohnt.
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| Erste Bilanz der Kampagne "Gesundheitsfonds - So nicht" - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, den 6. Juni 2008
Bereits 20.000 Menschen in Baden-Württemberg haben ihren Namen auf eine Unterstützerliste gegen den Gesundheitsfonds gesetzt. „Wir freuen uns über die breite Zustimmung und sammeln weiter“, erklärt Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Mehr als 31.000 Menschen haben sich bisher seit dem Start der Kampagne „Gesundheitsfonds - So nicht!“ in den beiden Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern mit ihrer Unterschrift in einer Arztpraxis, per E-Mail oder auf der Internetseitewww.gesundheitsfonds-so-nicht.de gegen den Gesundheitsfonds in der von der Bundesregierung geplanten Form ausgesprochen. Allein in Baden-Württemberg hat die KVBW über 20.000 Unterschriften in den ersten vier Wochen seit Kampagnenstart erhalten. „Wir freuen uns über diese Zahl“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer. „Wir bitten die Bürger nicht nur um ihre Unterschrift: Vor allem informieren wir über die negativen Auswirkungen des Gesundheitsfonds und der Honorarreform für die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg und Bayern. Die Bürger und Patienten befürchten, genau wie wir, dass durch die Umverteilungswirkung des Gesundheitsfonds und mit Wirksamwerden der Honorarreform ab 2009 zu viel Geld aus der medizinischen Versorgung in Süddeutschland abfließt.“
Dies würde erhebliche Einschnitte in die bisher qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Süddeutschland bedeuten. Viele Praxen könnten eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen womöglich nicht überleben. Um diesen Befürchtungen Ausdruck zu verleihen, haben alle Bürger die Möglichkeit, sich in ihrer Praxis oder im Internet zu informieren und sich in eine Unterstützerliste einzutragen.
Die Kampagne „Gesundheitsfonds - So nicht!“ der Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg und Bayern, mitgetragen von insgesamt elf weiteren Partnerverbänden aus dem Gesundheitswesen, war am 7. Mai gestartet. Auch die Fraktionsvorsitzenden von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg unterstützen öffentlich die Kampagne.
Die Anzahl aller Unterschriften aus Baden-Württemberg und Bayern wird auch auf der länderübergreifenden Kampagnenseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Für Baden-Württemberg können alle Informationen auf der Homepage der KVBW abgerufen werden.
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| Start der Kampagne „Gesundheitsfonds – so nicht!“ - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 7. Mai 2008
Gemeinsam mit ihren Partnerverbänden stellte heute die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die bundesweit einmalige, in Baden-Württemberg und Bayern zeitgleich anlaufende Kampagne gegen die Einführung des Gesundheitsfonds in der geplanten Form vor.
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Gesundheitsfonds in der geplanten Form verhindern!“ Klar sei auch, dass der Fonds, komme er wie derzeit geplant, die Situation von Patienten, Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in Baden- Württemberg verschlechtern werde. Zeitgleich läuft in Bayern, dort initiiert von der Kassenärztlichen Vereinigung und getragen von weiteren Partnern, die gleiche Aktion an.
Die KVen werden an alle Praxen in Baden-Württemberg und Bayern Poster und Informationsflyer verschicken. Mit deren Hilfe sollen Ärzte, Patienten und Bürger informiert und mobilisiert werden.
Durch Unterschrift auf in den Praxen ausliegenden Unterstützerlisten hat jeder die Möglichkeit, sich gegen die ab 2009 drohenden erheblichen Mittelabflüsse aus Baden-Württembergs Gesundheitsversorgung auszusprechen. Durch Einführung des Gesundheitsfonds und der Honorarreform sei die flächendeckende, wohnortnahe, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, wie sie derzeit noch in Baden-Württemberg bestehe, ernsthaft gefährdet, so befürchten die Kampagnenpartner einstimmig.
Gemeinsam mit Vertretern der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg und der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg appellierte Dr. Hoffmann-Goldmayer an die Politiker in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin: Diese dürften sich vor ihrer Verantwortung zur Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung in Süddeutschland nicht länger drücken. Eine verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik müsse konkrete Lösungen für die dringenden Fragen und Probleme finden. „Der Gesundheitsfonds in der geplanten Form wird die Probleme unseres Gesundheitssystems jedenfalls nicht lösen“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| SPD, Grüne und FDP treten Bündnis gegen Gesundheitsfonds bei - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 19. Mai 2008
Am 7. Mai startete die Kampagne „Gesundheitsfonds - so nicht!“ der Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg (KVBW) und Bayerns (KVB). Jetzt sind in Baden-Württemberg auch SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Boot.
Claus Schmiedel, Landesfraktionschef der SPD, Dr. Ulrich Noll, Vorsitzender der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Winfried Kretschmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen ausdrücklich die Initiative der KVBW gegen den Gesundheitsfonds. Die KVBW freut sich über den politischen Zuspruch über die Fraktionsgrenzen hinweg. „Wir nehmen jede Unterstützung gerne an und sind für jeden konstruktiven Vorschlag zur Vermeidung einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg durch den Gesundheitsfonds offen“, so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Ziel der Kampagne ist, gegen die drohenden Mittelabflüsse aus Baden-Württemberg zu protestieren. Diese werden durch Umverteilungswirkung des Gesundheitsfonds 2009 und der gleichzeitigen Honorarreform der Ärzte sehr wahrscheinlich und würden die überdurchschnittliche gute medizinische Versorgung in Baden-Württemberg schwer belasten. In allen Praxen in Baden-Württemberg können sich ab sofort die Bürger und Patienten über die Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Baden-Württemberg informieren und mit ihrer Unterschrift die Kampagne unterstützen.
Am 7. Mai hatte die KVBW auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Vertretern der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg an die Politiker in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin appelliert, sich vor ihrer Verantwortung zur Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung in Süddeutschland nicht länger zu drücken. „Der Gesundheitsfonds in der geplanten Form wird die Probleme unseres Gesundheitssystems nicht lösen“, konstatierte Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| Bessere Vernetzung bei der Behandlung von AD(H)S - Kategorie: 2008 | ||
BERLIN, 29. Mai 2008 - „Mit diesem Vertragsangebot lässt sich ein qualifiziertes Behandlungsprogramm für die häufigste psychische Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen deutschlandweit verwirklichen. Wir hoffen, dass die Krankenkassen diese Chance nutzen.“ Das sagte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei der Präsentation eines neuen Konzepts zur Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndroms (AD[H]S) heute in Berlin. „Das ist ein guter Tag für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Ich begrüße das Konzept, weil es eine unverzügliche und qualifizierte Versorgung garantiert. Die Bildung interdisziplinärer ‚ADHS Teams’ weist in die richtige Richtung. Vertragsärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer setzen sich gemeinsam an einen Tisch, um die beste Lösung für die jungen Patienten zu finden“, erklärte Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Gesundheit.
„Die Vertragswerkstatt der KBV, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung haben dieses einzigartige Versorgungskonzept für an AD(H)S erkrankte Kinder und Jugendliche gemeinsam erarbeitet“, erläuterte Müller. Caspers-Merk würdigte besonders diese Zusammenarbeit. „Die beispielhafte Vernetzung der Fachexperten mit entsprechenden Selbsthilfeverbänden hat es ermöglicht, das Behandlungsangebot optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen abzustimmen“, sagte sie.
500.000 Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten leiden an AD(H)S. Damit sitzt in jedem Klassenzimmer durchschnittlich mindestens ein erkranktes Kind. AD(H)S-Betroffene sind häufig unkonzentriert, unruhig und leicht ablenkbar. Sie haben oft Schwierigkeiten still sitzen zu bleiben oder die für ihre Schularbeiten notwendige Ausdauer aufzubringen.
Der neue Vertragsentwurf deckt medizinische und therapeutische Versorgungsbereiche ab. Ein Schwerpunkt ist die leitlinienorientierte Diagnose und Differenzialdiagnose. Diese soll sicherstellen, dass lediglich eindeutige Fälle behandelt werden. Von AD(H)S betroffene Familien profitieren von einem festen Ansprechpartner in ihrer Nähe. Eltern werden spezielle Trainings angeboten. Vorgesehen ist auch ein Patientenpass, der für die Patienten individuell aufbereitete Informationen enthält. „Unser Ziel ist es, dass die jungen Patienten zunächst ohne Medikamente behandelt werden können“, betonte Müller. Ist eine Medikation dennoch unumgänglich, wird diese regelmäßig überprüft und angepasst.
Auf einem Symposium der KBV heute in Berlin haben Berufs- und Selbsthilfeverbände das gemeinsam mit der KBV-Vertragswerkstatt entwickelte Konzept vorgestellt. Vertreter der Kinder- und Jugendpsychiatrie schilderten den Versorgungsbedarf von AD(H)S-Erkrankten. Angehörige von Selbsthilfeverbänden zeigten die Bedeutung qualitätsgesicherter und flächendeckender Versorgung der Patienten und ihrer Familien aus Sicht der Betroffenen auf.
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| Deprimierende Bilanz zum GKV-WSG - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 1. April 2008
„Die mit diesem Reformwerk von der Politik versprochenen Verbesserungen sind bei den Patienten nicht angekommen. Das Gesetz zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hat die Praxissituation der Ärzte im Alltag keinesfalls verbessert. Durch die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen sind die Kliniken eindeutig die Gewinner dieses Reformwerkes“, zieht der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer eine nüchterne Bilanz.
Rabattverträge seien ein Beispiel, wie differenziert vermeintliche Erfolge zu betrachten sind. Den Einsparungen der Krankenkassen steht die Verunsicherung der Patienten durch häufige Medikamentenwechsel entgegen. In den Praxen sorgen die Rabattverträge bei den Vertragsärzten für deutliche Mehrarbeit durch Bürokratie. „Auch eine Entlastung der Versicherten kann ich bei gleich bleibenden Beitragssätzen und angekündigter Steigerungen in 2009 nirgendwo erkennen“, fährt Hoffmann-Goldmayer fort. Selbst die neu geschaffenen Wahltarife würden nach eigenen Aussagen der Krankenkassen von den Patienten nicht angenommen.
„Die viel gepriesene Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen gefährdet die wohnortnahe Versorgung der Patienten. Denn das wird zwangsläufig eine Ausdünnung der Fachärzte in der Fläche zur Folge haben. Weiter droht eine ungebremste Steigerung der Arzneimittelausgaben in naher Zukunft, weil die Verordnungsweise in Kliniken längst nicht so wirtschaftlich und sparsam erfolgt, wie in unseren Praxen", warnt Hoffmann-Goldmayer. "Außerdem ist für mich die Frage der Versorgung auf Facharztstandard ungelöst - in den Kliniken sind viele Ärzte erst in der Ausbildung zum Facharzt."
Ob die Honorarreform den von der Politik versprochenen Lichtblick für die Ärzte darstelle, könne im Augenblick noch niemand abschließend bewerten. Fakt ist, dass sich bis heute kein Politiker abschließend auf einen prozentualen Anstieg des ärztlichen Honorars festgelegt habe. „Ich fordere die verantwortlichen Politiker in der Großen Koalition auf, endlich Farbe zu bekennen und eindeutige und verlässliche Zahlen zu nennen. Solange dies nicht geschieht und weiterhin versucht wird, die Ärzte mit reinen Versprechungen abzuspeisen, ist diese Reform für uns - und nicht an uns - gescheitert."
Der Gesundheitsfonds habe mit dem Rücktritt des wissenschaftlichen Beirats – also den von der Regierung selbst berufenen Fachleuten – eine mehr als deutliche Absage erhalten. Ungelöst bleibe die Festlegung des Risikostrukturausgleiches. Es genüge nicht, sich derzeit nur Gedanken zur Umsetzung einer Konvergenzphase für den Fonds zu machen. Eine nur zeitliche Verschiebung des Fonds ignoriere die von der KVBW immer und immer wieder aufgezeigten Probleme bei der jetzt schon vollkommen unzureichenden Honorierung der baden-württembergischen Ärzte. Die Planungen zum Fonds müssten nochmals komplett überdacht werden. „Hier unterstützen wir die baden-württembergische Sozialministerin Frau Dr. Stolz nachhaltig“, schließt Dr. Hoffmann-Goldmayer seine Bilanz nach einem Jahr GKV-WSG.
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| Studie zu Wartezeiten in Arztpraxen - Kategorie: 2008 | ||
KVBW: Gesetzliche und private Krankenversicherung - unterschiedliche Systeme mit gegenseitigem Nutzen
STUTTGART, 1. April 2008
Die gestern veröffentlichte Studie rund um die Wartezeiten in Arztpraxen liefert nach Ansicht der KV Baden-Württemberg (KVBW) keine zielführenden neuen Erkenntnisse: „Wenngleich bei 132.000 Ärzten in Deutschland nur 189 Praxen angerufen wurden, überrascht mich nicht, dass bei solchen planbaren medizinischen Untersuchungen ein derartiges Ergebnis herauskommt“, so die Bewertung von Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Bei allen abgefragten Untersuchungen oder Eingriffen, die die Studie des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie (IGKE) abgefragt hat, handle es sich um planbare Terminanfragen, die ohne jeden Nachteil für den Patienten steuerbar sind. „Ob beispielsweise ein Allergietest, der ohnehin im beschwerdefreien Intervall durchgeführt werden soll, in 3 oder 30 Tagen durchgeführt wird, stellt für den Patienten keinen Vor- oder Nachteil dar“, erläutert Dr. Hoffmann-Goldmayer aus der medizinischen Praxis.
Die verkürzte Darstellung der Studie, dass Ärzte gesetzlich Versicherte länger auf Termine warten lassen als Privatpatienten, erweckt den Eindruck, dass Privatpatienten deswegen auch besser versorgt würden. „Genau dieses hat die Studie aber gerade nicht bewiesen. Die Studie zeigt keinerlei Qualitätsunterschied in der Behandlung auf. Und nur darauf kommt es für den Versicherten letztendlich an. Die Qualität hängt nicht davon ab, wie schnell der Patient einen Termin bekommt“, führt Hoffmann-Goldmayer weiter aus. Vielmehr stellt auch die KVBW deutlich klar, dass in Notfallsituationen grundsätzlich keine Wartezeiten entstehen. Dies könne aber nur durch eine vernünftige Praxisplanung erreicht werden, die genügend zeitlichen Puffer für Notfälle lässt und Planbares eben auch nach hinten verschiebe.
Ein weiterer wichtiger Punkt kommt in der aktuellen Diskussion wieder zu kurz, so die KVBW: „Beide Systeme existieren nicht nur als Konkurrenten, sondern sie profitieren voneinander. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sorgen beispielsweise im Auftrag des GKV-Systems in besonderer Weise für die Qualitätssicherung erbrachter ärztlicher Leistungen, was auch den privat Versicherten zugute kommt.“ Deren System kennt solche Maßnahmen nicht und erhält auf diesem Wege eine Garantie für hohen medizinischen Standard.
„Andererseits profitiert die Solidargemeinschaft – also alle GKV-Versicherten – von den Mehreinnahmen, die die Ärzte durch die Behandlung von Privatpatienten erzielen. Diese Mittel kommen über Investitionen beispielsweise in medizinische Geräte allen zugute. Und diese Einnahmen sichern auch die Existenzen unserer niedergelassenen Ärzte. So ist nämlich die wohnortnahe, flächendeckende und umfassende Versorgung aller Patienten bis in den letzten Winkel unseres Landes noch sichergestellt.“
Bei allen Betrachtungen, so die KVBW, darf grundsätzlich nicht vergessen werden, dass die Vergütung, der in der Studie abgefragten ärztlichen Leistungen, bei den Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung unter einem von der Politik diktierten „gedeckelten Honorarbudget“ erfolgt. Das bedeutet, dass, egal wie viele Leistungen pro Quartal abgefragt werden, die Geldmenge gleich bleibt. Das hat zur Folge, dass rund 30 Prozent dieser Leistungen der Ärzte nicht honoriert werden – und aufschiebbare Behandlungen unter Umständen erst im Folgequartal geplant werden. Leistungen für Privatpatienten dagegen werden in Euro und Cent bezahlt und unterliegen demgegenüber keiner Budgetierung. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Studie und die Berichterstattung darüber auch mehr auf diese Problematik im Gesundheitswesen eingegangen wäre“, so der KV-Chef.
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| Ärzteprotest in Stuttgart - Kategorie: 2008 | ||
Nach den Korbveranstaltungen in Bayern werden diese Woche unsere Kolleginnen und Kollegen in großer Zahl nach Stuttgart kommen, um sich über den Verbleib im System der GKV, den viele als „Käfig“ ansehen, zu informieren. Wir teilen dabei die Hoffnung vieler Kolleginnen und Kollegen, mit dieser nach Bayern nunmehr auch in Baden-Württemberg stattfindenden Aktion die breite Öffentlichkeit für die sich dramatisch verschlechternden Arbeitsbedingungen für ambulant tätige Ärzte und Psychotherapeuten gerade auch in unserem Bundesland wachzurütteln.
Die KVBW versteht die Ängste und die Sorgen ihrer Mitglieder sehr gut, denen sich viele Kollegen bei der gut zu überlegenden Entscheidung für einen Systemausstieg sehr verantwortungsbewusst stellen. Die KVBW hat die Proteste der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Körperschaft stets positiv begleitet. Sie kämpft um eine gerechtere Honorierung und damit für die Existenzsicherung all ihrer Mitglieder. Die KVBW ist gegen den Gesundheitsfonds, den sie politisch auf allen Ebenen angeprangert hat und dessen Umsetzung sie in dieser Form auch weiterhin bekämpft. Sie hat das Problem der überbordenden Bürokratie in den Praxen nicht nur erkannt wie evaluiert, sie hat bereits erste Beispiele für den Abbau unsinniger Bürokratismen bewirkt.
Gleichwohl ist es nachvollziehbar, dass sich viele durch widersprüchliche Informationen verunsicherte Mitglieder an uns wenden. Viele ihrer Fragen kreisen um die Sorge, wie es nach einem kollektiven Zulassungsverzicht für den Einzelnen weitergehen wird. Ein Arzt oder Psychotherapeut, der seine Kassenzulassung in den Korb wirft und aussteigt, verlässt das GKV-System. Er verschließt sich aber auch der Möglichkeiten für andere Verträge zum Beispiel nach § 73 b und c. Ein Arzt, der seine Zulassung zurückgibt, kann nur noch auf privatärztlicher Basis tätig werden, aber eben nicht im Sinne der Kostenerstattung. Die Unwägbarkeiten des Systemausstiegs sind für viele Ärztinnen und Ärzte, für Psychotherapeutinnen wie Psychotherapeuten mit der zentralen Frage des Systemversagens verbunden. Und sie fragen sich auch mit Blick nach Bayern, weshalb dort bislang das hoch gesteckte Ziel nicht erreicht wurde. Was ist in Bayern anders als in Baden-Württemberg?
Die KVBW setzt auf den Kollektivvertrag, wie sie Selektivverträge im Interesse ihrer Mitglieder begleitet, zum Beispiel den von der AOK Baden-Württemberg ausgeschriebenen Vertrag nach § 73 b. Die KVBW ist hier an vielen Punkten Gesprächspartner, denn solche Verträge ziehen einen großen Handlungsbedarf nach sich: Man denke nur an die Regelung des Notfalldienstes für Ärzte und Patienten, die Qualitätssicherung, neue Regeln für den Sprechstundenbedarf und vieles anderes mehr. Und genau das ist es, was unsere Mitglieder von einer starken KV zu Recht fordern: zum Wohle aller Ärzte gemeinsam mit strategischen Partnern alle Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Berufsausübung zu nutzen.
Wichtig ist es deshalb auch für die Zukunft, einen Partner wie die KVBW zu haben, der durch seine Größe und Erfahrung einen starken Rückhalt bietet, und den wechselnden Rahmenbedingungen gerecht werden kann,. „Die KV muss als ‚Flugzeugträger’ begleitet von ‚Schnellbooten’ weiter Bestand haben für alle Kollegen. Diese Forderung der Mehrheit der Delegierten unserer Vertreterversammlung umzusetzen, sehe ich als unabdingbar an“, unterstreicht Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Um Ihre Fragen zu beantworten, haben wir Ihnen nachfolgend die Informationen zusammengestellt, die Sie objektiv und vor allem auf der Grundlage des Gesetzes zum Korbmodell und Systemausstieg informieren sollen.
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| Ärzteproteste sind mehr als berechtigt! - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 16. April 2008
Die heutige Protestveranstaltung in Stuttgart, an der eine große Zahl von Ärzten und Psychotherapeuten teilnimmt, informiert über den sogenannten Systemausstieg. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), warnt die Politik: „Wenn viele Ärzte und Psychotherapeuten ihre Zukunft nur noch in einem Systemausstieg mit schwer kalkulierbaren Folgen sehen, bedeutet dies das Aus für die bisher gewohnte hervorragende ambulante wohnortnahe wie flächendeckende Versorgung der Patienten.“
Wenn Ärzte und Psychotherapeuten in der Rückgabe ihrer Kassenzulassung das letzte Mittel sehen, ist dies ein Zeichen für die unerträglichen Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg kann die Verbitterung der niedergelassenen Ärzte nachvollziehen, denn „viele von ihnen sind unter Bedingungen tätig, die sich kaum ein anderer Berufstand in dieser Form so lange gefallen lassen hätte. Teilweise unbezahlte Arbeit, weiter drohende Honorarverluste, ausufernde Bürokratie, drastische Einschnitte und fehlende Transparenz über die zukünftige Honorarentwicklung treiben die Ärzte verständlicherweise auf die Barrikaden“, erklärt Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer.
Spätestens jetzt muss allen klar werden, dass die von der Politik verordnete Budgetierung der ärztlichen Honorare ein Ende haben muss. Wütend macht die Ärzteschaft verständlicherweise auch, dass sie – politisch gewollt – bei der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln das Risiko tragen müssen, in Regress genommen zu werden.
Der kollektive Systemausstieg ist jedoch ein sehr riskanter Weg in eine ungewisse Zukunft. Die Schäden, die dadurch im gesamten ambulanten Bereich und in der kontinuierlichen Versorgung aller Patienten entstehen würden, sind nicht kalkulierbar. Wenn viele Ärzte das Risiko Systemausstieg einzugehen bereit sind, so ist dies ein letztes Signal in Richtung Politik.
„Die immer lauter hörbaren Signale der Unzufriedenheit der Vertragsärzte dürfen von den Verantwortlichen nicht länger ignoriert werden. Erneut fordere ich die verantwortlichen Politiker in Berlin und Stuttgart auf, sich gegen den Gesundheitsfonds zu positionieren und eindeutig zu äußern, wie es in der ambulanten Medizin weitergehen soll. Dazu bedarf es klarer Fakten und eindeutiger Zahlen. Mit unbelegten Versprechungen werden wir Ärzte uns nicht länger zufrieden geben. Sollte dies nicht erfolgen, trägt die Politik die Verantwortung. Das allerdings wäre unseren Mitbürgern nur schwer verständlich zu machen“, konstatiert Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| Ärzteschaft im Nationalsozialismus - Kategorie: 2008 | ||
BERLIN, 18. Januar 2008
Aufarbeitung der Geschichte der Ärzte in der Zeit des Nationalsozialismus – diesem Thema widmet sich ein Forschungspreis, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum zweiten Mal ausgeschrieben haben. Mit dem Preis wollen die Stifter wissenschaftliche Arbeiten auszeichnen, die sich mit der Rolle der Ärzteschaft im Dritten Reich auseinandersetzen. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert.
An der Ausschreibung teilnehmen dürfen Ärzte und Psychotherapeuten als Einzelpersonen, Kooperationen und Gemeinschaften aus Ärzten und Psychotherapeuten, Studenten der Humanmedizin sowie an humanmedizinischen und medizinhistorischen Instituten tätige Wissenschaftler. Alle Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können sowohl in Papier- als auch elektronischer Form eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2008.
Eine unabhängige Jury wird die eingeschickten Arbeiten bewerten und den Gewinner ermitteln. Das BMG, die BÄK, die KBV, der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie der Verband der jüdischen Ärzte und Psychotherapeuten haben die Mitglieder der Jury benannt. Diese sind Prof. Dr. Dr. Heinz Schott, Prof. Dr. Robert Jütte, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Prof. Dr. Leo Latasch und Dr. Roman Skoblo. Anfang Oktober wird die Jury die Preisträger bekannt geben.
Beim ersten Wettbewerb dieser Art im Jahr 2006 ging der Forschungspreis gleichberechtigt an Ralf Forsbach für seine Arbeit über die Geschichte der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn, an Lorenz Peter Johannsen, der über den Kinderarzt Karl Leven geschrieben hatte, und an Winfried Süß, der eine Studie über Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland verfasst hat.
Bewerbungsanschrift:
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herrn Roland Ilzhöfer – GKO
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
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| Qualität mit Brief und Siegel - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 3. März 2008
Zertifikate von externen Prüfern schaffen für den Kunden mehr Sicherheit auf immer unübersichtlich werdenden Märkten. Das gilt auch für den Fortbildungssektor. Daher hat die Management Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ein internes Qualitätsmanagement aufgebaut und dieses zertifizieren lassen.
Die MAK bietet selbst zahlreiche Fortbildungen in Qualitätsmanagement (QM) für niedergelassene Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter an. Daher war es für die MAK wichtig, ein eigenes QM-System aufzubauen und dieses von externen Zertifizierern durchleuchten und beurteilen zu lassen. Dr. Thomas Zalewski, Mitglied des Vorstands der KVBW, erläutert: „Qualifizierung und Qualitätsmanagement sind wichtige Elemente, um den hohen Standard in der medizinischen Versorgung zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Was für die Ärzte gesetzliche Pflicht ist, lösen wir ebenfalls ein.“
Die Prüfung auf Herz und Nieren erfolgte durch das derzeit in Deutschland am weitesten verbreitete QM-Verfahren für Weiterbildung, kurz LQW genannt, was für Lernorientierte Qualität steht. Es wird von vielen großen Organisationen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung angewendet. Derzeit sind 530 Unternehmen zertifiziert.
Neun Monate lang haben die Mitarbeiter der MAK ein umfangreiches QM-System etabliert. Dieses sieht unter anderem neue Methoden der Evaluierung der MAK-Kurse und der Trainer vor, der Kundenkommunikation sowie ein Fehler- und Beschwerdemanagement. Erklärtes Ziel war, noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen und die Transparenz in allen Arbeitsabläufen zu fördern. Das aufgebaute QM-System beurteilte die externe Gutachterin Frau Sigrid Harp als sehr gelungen: „Die Management Akademie der KV Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sie eine professionell aufgestellte Organisation ist, der es hervorragend gelingt, einen hohen Qualitätsanspruch nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu leben. Der durch den Selbstreport sichtbar gewordene hohe Anspruch wurde durch die Visitation zusätzlich gestützt.“
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| Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Kategorie: 2008 | ||
Gerade die Ärzte geraten immer wieder in die Schusslinie, wenn die Medien über Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen berichten. Leider wird dabei oft nicht genügend differenziert und eine ganze Berufsgruppe an den Pranger gestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wehrt sich gegen die pauschalierenden und falschen Vorwürfe ganz entschieden. Richtig ist: Die allermeisten Ärzte rechnen korrekt ab. Schwarze Schafe gibt es – wie bei allen anderen Berufsgruppen auch. Aber nicht mehr und nicht weniger. Die jüngste Umfrage des renommierten Allensbacher Instituts für Demoskopie belegt sogar, dass Bürger und Patienten derartigen Gerüchten nur wenig Gewicht beimessen: Ärzte gehören in den Augen der Bundesbürger zu den vertrauenswürdigsten Berufsgruppen. Gleich gefolgt von Pfarrern und Universitätsprofessoren.
Um den seit Jahren immer wieder vorgebrachten Vorwürfen entgegenzutreten, hat die KV Baden-Württemberg hier die Liste der häufigsten Irrtümer zusammengefasst:
- Geschädigt werden die Beitragszahler
falsch! Denn: Geschädigt werden die Ärzte, die korrekt abrechnen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen überweisen an die KVen eine fest vereinbarte Geldsumme, die sogenannte Gesamtvergütung. Diese Summe ändert sich nicht, egal wie viele Leistungen von den Ärzten geleistet werden. Wenn die schwarzen Schafe zu viel abrechnen, also ein zu großes Stück vom Kuchen nehmen, geht das auf Kosten der korrekt abrechnenden Ärzte, deren Stück vom Kuchen auf diese Weise kleiner wird. Somit wird auch klar, dass die Ärzte selbst das größte Interesse daran haben, die schwarzen Schafe zu identifizieren - wenn Abrechnungsbetrug vorkommt, ist das ein Griff in die Taschen der anderen Ärzte. - Betrüger haben leichtes Spiel
falsch! Denn: Die Kontrollmechanismen werden erfolgreich eingesetzt. Das belegt der Rückgang der Betrugsfälle. So macht es die Kassenärztliche Vereinigung: Die Abrechnung, die die Ärzte Quartal für Quartal erstellen und damit ihre erbrachten Leistungen bis ins Kleinste dokumentieren, unterzieht die KVBW verschiedenen Prüfungen: auf die fachlich-rechnerische Korrektheit, auf Plausibilität, außerdem werden aus sämtlichen Ärzten jedes Quartal zwei Prozent nach Zufallsprinzip ausgewählt und gesondert überprüft. Von daher weiß die KVBW: Das Abrechnungssystem ist schwierig, Fehler kommen immer mal wieder vor. Diese sind aber keineswegs auf betrügerische Absicht zurückzuführen, sondern lassen sich in den meisten Fällen leicht erklären. Werden aber unter den 19.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg schwarze Schafe ausfindig gemacht, hat dies sofortige und scharfe Konsequenzen bis hin zum Entzug der Kassenzulassung und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. - Kassenpatienten haben keine Möglichkeit der Kontrolle
falsch! Denn: Laut Gesetz kann jeder Kassenpatient auf Antrag von seiner Krankenkasse erfahren, was der Arzt im letzten Geschäftsjahr abgerechnet hat. Er kann sogar von seinem Arzt direkt eine „Patientenquittung“ erhalten. Hier wird in verständlicher Form aufgelistet, welche Leistungen im Laufe des Quartals erbracht wurden. Diese sorgt für Transparenz und ist eine gute Möglichkeit, gegenseitiges Vertrauen zu stärken. Modellversuche haben aber gezeigt: Die wenigsten Patienten fragen nach solch einer Quittung. Offensichtlich stimmt hier das Vertrauensverhältnis. - Abrechnungsbetrug kommt nur bei Ärzten vor
falsch! Denn: Sprechen die Krankenkassen von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, dann zählen sie sämtliche Leistungserbringer zusammen: Dazu gehören neben den Ärzten beispielsweise auch Physiotherapeuten, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen und viele andere mehr. Und sogar unter den Patienten gibt es schwarze Schafe: Sie betrügen das Gesundheitswesen durch Chipkartenmissbrauch. Zudem wird in den Presseberichten häufig nicht kenntlich gemacht, welcher Anteil an Betrugsfällen und auch an den Schadenssummen sich auf welche Gruppe verteilt.
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| Hoffmann-Goldmayer im Amt bestätigt - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 6. März 2008
In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 5. März 2008 wurde ein Amtsenthebungs-/-entbindungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Vorstands, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, beantragt. Der dafür erforderliche Vertrauensentzug durch die Vertreterversammlung wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde Dr. Hoffmann-Goldmayer im Amt bestätigt.
Dr. Hoffmann-Goldmayer erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass die Vertreterversammlung mir das Vertrauen ausgesprochen hat und begreife dieses als Auftrag, meine Arbeit für die KVBW weiter fortzusetzen. Damit wurde auch meine Politik bezüglich der Begleitung von Selektivverträgen bestätigt. Es wird meine vordringliche Aufgabe sein, die Kolleginnen und Kollegen, die mir ihr Vertrauen nicht aussprechen konnten, durch eine gute Vorstandsarbeit zu überzeugen.“
Ein Gebot der Stunde sei es auch, innerhalb der Vertreterversammlung eine Atmosphäre des nachhaltigen gegenseitigen Vertrauens und der konstruktiven Zusammenarbeit zu verfolgen. Dr. Hoffmann-Goldmayer: „Die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen machen dies nicht nur wünschenswert, sondern erfordern dies schlichtweg. Meine Bereitschaft erkläre ich hierzu ausdrücklich.“ An Spekulationen über weitere Einzelheiten zu anderen Vorstandsmitgliedern wolle er sich nicht beteiligen. Diese Verhandlungen in der Vertreterversammlung waren streng vertraulich und fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt.
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| TB: Rückläufig, aber nicht besiegt - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 18. März 2008
Neben Malaria und Aids ist Tuberkulose (kurz TB oder Tbc) die häufigste Infektionskrankheit der Welt. Darauf macht der Welttuberkulosetag am 24. März aufmerksam. Auch in Deutschland ist die Krankheit keineswegs besiegt: In Baden-Württemberg infizierten sich im vergangenen Jahr 637 Menschen neu damit. Das Patiententelefon MedCall, ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), unterstützt die Bürger mit Informationen rund um TB.
Franz Kafka starb an Tuberkulose, in seinem Zauberberg macht Thomas Mann an dieser Krankheit die umwälzende Begegnungen mit dem Tode fest, das Bild des schwindsüchtigen Helden ist fest im Kanon der europäischen Literatur verankert. Tatsächlich zählte im 19. und frühen 20. Jahrhundert die Schwindsucht, wie Tuberkulose auch genannt wird, zu einer der häufigsten Krankheiten in Westeuropa. Dank verbesserter Lebensbedingungen und neuer Möglichkeiten, die Tuberkulose zu behandeln, wurde sie in Westeuropa fast vollständig zurückgedrängt. Grund zur Entwarnung gibt es aber nicht, das belegt die Zahl der Neuerkrankungen, die jährlich auch in Deutschland zu verzeichnen ist. Besonders betroffen sind Städte und Ballungsgebiete, etwa die Hälfte der Erkrankten hat einen Migrationshintergrund. Besorgnis erregend wird von Experten die zunehmende Arznei-Resistenz beurteilt, die die Behandlung der Krankheit erschwert.
Bei Tuberkulose handelt es sich um eine chronisch verlaufende Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Die Krankheitserreger sind Bakterien, betroffen ist in erster Linie die Lunge (85 Prozent der Fälle). Über die Blutbahn kann sie aber auch alle anderen Organe im Körper befallen, zum Beispiel Lungenfell, Hirnhäute, Knochen, Harnwege, Verdauungstrakt und Haut.
Der beste Schutz vor Tuberkulose ist es, infizierte Menschen frühzeitig zu diagnostizieren, falls nötig zu isolieren und richtig zu behandeln. Auch eine ausreichende Ernährung, ein guter Gesundheitszustand, unbeengte Wohnverhältnisse sowie strenge gesetzliche Hygienebestimmungen und Vorschriften können schützen. Ist im Umfeld ein Mensch an Tuberkulose erkrankt, kann bei bestimmten Personengruppen eine vorbeugende Behandlung mit dem Tuberkulosenmedikament „Isoniazid“ über sechs bis zwölf Monate sinnvoll sein.
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| Neue Impfempfehlungen für Baden-Württemberg - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 26. März 2008
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat eine Neuauflage des Faltblatts „Impfen schützt“ veröffentlicht. Das Faltblatt informiert die Bürger über die aktuellen Impfempfehlungen in Baden-Württemberg. Es liegt ab sofort zum Mitnehmen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten aus.
Die KVBW möchte mit ihrem Informationsangebot die zunehmende Impfmüdigkeit in der Bevölkerung bekämpfen. Viele Bürger sind sorglos geworden im Umgang mit den Schutzimpfungen. Dabei haben viele Krankheiten, wie die Pocken, erst durch Schutzimpfungen ihren Schrecken verloren. Doch ansteckende Krankheiten, vor denen eine Impfung schützt, gibt es nach wie vor. Die Erreger von Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung sind noch immer verbreitet.
Bei ungeimpften Kindern und Erwachsenen oder bei abwehrgeschwächten Menschen können diese Erreger zu schweren Erkrankungen mit Schädigungen wie Lähmungen, Störungen der Hirnfunktion, Blindheit und Taubheit, ja sogar zu Todesfällen führen. Auch die Reisefreudigkeit birgt Infektionsgefahren.
Das Faltblatt „Impfen schützt“ gibt einen ersten Überblick zu den wichtigsten Schutzimpfungen, die die Gesetzlichen Krankenversicherung in Baden-Württemberg bezahlt. Die niedergelassenen Ärzte stehen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
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| GBA: Verhandlungserfolge der KBV - Kategorie: 2008 | ||
BERLIN, 28. März 2008
Eine positive Bilanz für Patienten und Ärzte zieht Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Hintergrund ist die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), ab dem 1. Juli die Balneophototherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Patienten mit Psoriasis (Schuppenflechte) einzuführen. Außerdem will der GBA ab Juli die Liste der Indikationen für eine Apherese (Blutwäsche) erweitern. Der entsprechende Beschluss soll im Mai erfolgen.
„Für die betroffenen Patienten stellen die Leistungen eine klare Verbesserung dar“, erklärte Müller. „Zusätzliche Leistungen müssen aber auch mit zusätzlichem Honorar für die niedergelassenen Ärzte verbunden sein. Auch dies haben wir geschafft“, erläuterte er. Für die Ärzte bedeutet die Einführung der Balneophototherapie beispielsweise ein geschätztes Honorarplus von jährlich 28 Millionen Euro. „Es wird zudem keine bürokratischen Mehrbelastungen für die Arztpraxen geben“, versicherte der KBV-Vorstand.
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| Finanzierungskonzept für eGK-Terminals - Kategorie: 2008 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Berlin, 18. Februar 2008
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die erste Stufe einer Finanzierungsvereinbarung beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen geeinigt. Sie bezieht sich auf die stationären und mobilen Kartenterminals, die die sogenannte SICCT/eHealth-Spezifikation erfüllen. Jede Arztpraxis wird für die Ausstattung mit diesen Geräten die entsprechenden Pauschalen erhalten. Diese Regelung gilt auch für Zweitgeräte, sofern sie in genehmigten Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisstätten zum Einsatz kommen.
Die Kostenträger haben sich zudem verpflichtet, installationsbedingte Aufwendungen inklusive Anpassung der Praxisverwaltungssoftware mit zu finanzieren. Laut Vereinbarung werden die Praxen dafür ebenfalls einen Zuschlag bekommen. Spätestens einen Monat vor Beginn der Ausstattung werden die Spitzenverbände und die KBV die Höhe der Pauschalen bekanntgeben.
„Wir haben den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten Kostenneutralität versprochen, und genau dieses wichtige Ziel haben wir auch erreicht“, kommentierte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. „Die Übereinkunft ist eine gute Lösung, weil sie die Finanzierung notwendiger Investitionen wirtschaftlich sinnvoll regelt“, sagte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorsitzender des Vorstands des AOK-Bundesverbands.
„Ich begrüße die erzielte Einigung. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie schafft Investitionssicherheit bei den Ärzten und setzt auch für die Hersteller der Terminals das erwartete Signal, die Kartenterminals wie von ihnen zugesagt zeitgerecht bereitstellen zu können“, erklärte Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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| Stoppt Gesundheitsfonds 2009 - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 9. Januar 2008
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW) begrüßt die kritische Haltung von Sozialministerin Dr. Monika Stolz zum geplanten Gesundheitsfonds ab 2009. „Wir warnen als Vertreter der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Land schon lange davor, dass der Fonds die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landes einschneidend verändern wird. Aus den wohlhabenden Bundesländern wie Baden-Württemberg und auch Bayern werden Finanzmittel in bedeutender Höhe abfließen, die dann in der medizinischen Versorgung fehlen. Deswegen lehnen wir den Fonds rundweg ab“, erklärte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Die KVBW wird alle Bestrebungen der Landesregierung unterstützen, den Gesundheitsfonds in seiner geplanten Form aufzuhalten. „Die Warnungen gegen den Fonds kommen aktuell aus allen Richtungen. Krankenkassen, Politik, Wirtschaft, Patienten und Bürger sind sich einig: Der geplante Gesundheitsfonds ist in seinen Umverteilungsmechanismen nicht steuerbar und kann so nicht umgesetzt werden“, fasste Hoffmann-Goldmayer zusammen. „Die finanziellen Auswirkungen sind nicht berechnet und kein Mensch kann sagen, ob der Fonds der Gesundheitsversorgung der Bürger in irgendeiner Form dienlich sein wird. Darum ist ein Festhalten der Bundesregierung an den Plänen für den Gesundheitsfonds reines politisches Kalkül.“ Die Gesundheitsversorgung der Menschen dürfe aber nicht zu einem Spielball zwischen Landtags- und Bundestagswahlkampf werden.
„Die KVBW wird nicht aufhören, sich gegen den Fonds zu wehren. Deswegen stellen wir dieses wichtige Thema auch in den Mittelpunkt unseres diesjährigen Kassenärztetages, der am 26. Januar 2008 im Rahmen der Messe MEDIZIN stattfinden wird. Das Thema der Veranstaltung wird sein: Gesundheitsfonds 2009 – Baden-Württemberg blutet aus“, kündigte der KV-Chef an. Die KVBW fordert in diesem Zuge alle Beteiligten dazu auf, gemeinsam mit ihr der Politik dort den Rücken zu stärken, wo der Fonds in Frage gestellt wird.
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| Gesundheitsfonds 2009 – Baden-Württemberg blutet aus - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 23. Januar 2008
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, äußert sich in einem Statement anlässlich der Pressekonferenz zur MEDIZIN 2008 zum Gesundheitsfonds:
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bezieht Stellung zum Kernstück der Gesundheitsreform
Es gilt das gesprochene Wort!
Mit großer Vorfreude erwarten wir den 4. Kassenärztetag, der erstmals auf der neuen Messe Stuttgart stattfinden kann. Wir hoffen sehr, dass die neu geschaffene einzigartige Infrastruktur der Messe Stuttgart schon alleine viele Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Publikumsmagnet anlocken wird. Diesem Anspruch ist die KV Baden-Württemberg mit einen innovativen Messestand, einem breit gefächerten Programm sowie einer publikumsfreundlichen Terminierung gerecht geworden.
Das neue Jahr hat kaum begonnen, schon schlagen die Wogen hoch. Der Gesundheitsfonds, Kernstück der Gesundheitsreform (GKV-WSG), treibt Krankenkassen, Verbände der Leistungserbringer, Vertreter der Wirtschaft und in seltener Einigkeit alle Ärzte wie Psychotherapeuten auf die Barrikaden. Insbesondere natürlich in den ausgemachten „Geberländern“ wie Baden-Württemberg und Bayern. Jüngst hat auch die baden-württembergische Sozialministerin Dr. Monika Stolz, selbst Ärztin, Bedenken gegen den Fonds vorgebracht, dessen Folgen derzeit nicht kalkulierbar seien. Auch ihre bayrische Kollegin stimmt hier mit ein. Jüngste Studien zu der Entwicklung der Krankenkassenbeiträge sind die eine Seite der Medaille, der Erhalt einer in Baden-Württemberg überdurchschnittlich guten medi-zinischen Versorgung die andere. Mit einer Podiumsdiskussion zum Gesund-heitsfonds greift die KVBW als Vertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dieses brisante Problem auf, welches die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung aller Patienten nach ihrer Auffassung in unserem Bundesland nachhaltig verändern würde.
Kommt der Fonds, dann werden aus wirtschaftlich prosperierenden Bundesländern wie Baden-Württemberg und auch Bayern Millionen von Euro von den regionalen Krankenkassen abfließen und umverteilt. Mit Folgen, die weit über die derzeit prognostizierte Anhebung der Kassenbeiträge hinausgehen: Die bisher überdurchschnittliche gute medizinische Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg wird auf dem gewohnt hohen Niveau nicht mehr zu halten sein. Besonders im ambulanten Bereich wird der Geldabfluss Einkommenseinbußen bringen, für zahlreiche Praxen sogar das Aus darstellen. „Deswegen lehnen wir den Fonds rundweg ab und erwarten von der Politik in Baden-Württemberg und Bayern ein eindeutiges aufbegehrendes Signal nach Berlin“, erklärte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW. Gleichzeitig stellt er die Frage in den Raum: „Haben die Bürger in Baden-Württemberg alleine deshalb eine Verschlechterung ihrer ärztlichen Versorgung verdient, weil sie seit Jahren augenscheinlich so gut versorgt werden, dass sie im Bundesdurchschnitt ein Jahr älter werden?“ Und er mahnt ein weiteres Instrument des Fonds ab: „Eine bessere Morbidität ist das Ergebnis langjähriger hochqualitativer Arbeit, die jetzt noch zu einer zusätzlichen Benachteiligung führen soll! Deshalb ist der Fonds ein Mittel und ein Weg zur Staatsmedizin und Gleichmacherei! Gewachsene Strukturen, vorgelebte Erfolge und regionale Besonderheiten werden zu Lasten der Bürger wie der Leistungserbringer im ambulanten wie stationären Sektor weggewischt.“ Von Interesse in der Diskussion wird auch sein, inwieweit die Umsetzung der Möglichkeiten im neu geschaffenen Einzelleistungsvertragsgeschehen Möglichkeiten bietet, den Abflüssen entgegenzuwirken und die Vergütung der Ärzte und Psycho-therapeuten über das Jahr 2008 hinaus zu erhalten.
Mit ihm werden auf dem Podium vier ausgewiesene Experten diskutieren: Gerhard Schulte war bis Ende 2007 Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern. Er sieht im Gesundheitsfonds eine Herausforderung für die Kassen wie für die Ärzte. Dr. Reinhard Schwarz, Geschäftsführer der Sana Kliniken GmbH, empfiehlt der Politik, statt nivellierendem Gesundheitsfonds auf eine vielfältige, regional starke und wettbewerblich organisierte Krankenversicherung zu setzen. Als Gutachter für die Baden-Württembergische Landesregierung hat Prof. Dr. Jürgen Wasem, Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, die regionalen Auswirkungen des Gesundheitsfonds un-tersucht. Er möchte, da die länderspezifischen Auswirkungen so groß sind, in den Regeln für den Kassenwettbewerb auch eine regionale Komponente verankert sehen. Sonst könne der politisch gewollte Wettbewerb nicht mithelfen, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), unterzieht den Fonds als Teil der umfassenden Gesundheitsreform einer anderen Betrachtungsweise. Im Zuge dieser Reform solle das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übertragen werden, was Grundlage für eine angemessene Vergütung der Ärzte in Euro und Cent sei. „Diese historische Chance für die Vertragsärzteschaft darf in der Diskussion um den Gesundheitsfonds nicht zerredet werden.“
Die Moderation der Podiumsdiskussion übernimmt Markus Brock vom SWR-Fernsehen, ins Thema einführen wird Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Vom 25. bis zum 27. Januar 2008 wird sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg drei Tage lang auf der Neuen Messe Stuttgart präsentieren. Am Messestand in Halle 4 stehen die Mitarbeiter als Experten der KVBW zur Verfügung. Im direkten Gespräch lassen sich hier alle Fragen rund um den für die Ärzte so wichtigen neuen EBM klären. Weiter decken die Beratungsangebote unter anderem die Themen EDV in der Praxis, Qualitätsmanagement, Zu- und Niederlassung, neue Optionen des Vertragswesens und durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ab.
Der gerade neu eingeführte Einheitliche Bewertungsmaßstab, kurz EBM 2008 –also die Honorarordnung für Ärzte, die nicht unumstrittene elektronische Gesundheitskarte und das Qualitätsmanagement in der Arztpraxis werden auf dem Ausstellerforum in Halle 4 in kurzen Einzelvorträgen vertieft und diskutiert.
Am Sonntag finden zwischen 11.00 und 12.30 Uhr die beiden Seminare der KVBW in Kooperation mit ihrer Management Akademie (mak) statt: Hier berät die KV Baden-Württemberg Einsteiger rund um die Zukunftschancen einer eigenen Praxis sowie über die Einzelheiten rund um Praxisübergabe und -bewertung. Letzteres Seminar ist auch für Niedergelassene gedacht, die sich rechtzeitig um eine gelungene Praxisnachfolge bemühen. Das Seminar-Angebot der KVBW im Rahmen der MEDIZIN 2008 richtet sich speziell an KV-Mitglieder und steht nur angemeldeten Teilnehmern offen. Wer sich als Journalist/in für Hintergründe zu einem Themenbereich interessiert, dem vermittelt das Pressereferat der KVBW (Telefon: 0711/78 75-3270) die passenden Gesprächspartner.
Die KVBW beteiligt sich am Samstag, dem 26. Januar 2008 aktiv an der Veranstaltung des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. Dieser richtet den „Tag der Arzthelferin“ aus. Die Referenten leuchten von 10.00 bis 12.00 die neue Rolle der medizinischen Fachangestellten aus, wie die Arzthelferinnen nun heißen. Am Nachmittag (14.00 bis 17.30 Uhr) freuen wir uns auf das Seminar „Power Frauen“, das sich vor allem um das selbstsichere Auftreten dreht. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich.
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| Mehr Vorsorge für Kinder - Kategorie: 2008 | ||
Pressemitteilung der KBV
Berlin, 23. Januar 2008
„Wir engagieren uns für einen besseren Gesundheitsschutz der Kinder. Deshalb wollen wir die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen ausbauen“, hat heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin erklärt. Die KBV will daher Kinder vor gesundheitlichen Schäden, seelischen Problemen und Vernachlässigung stärker im Sinne der Vorbeugung schützen. Sie erarbeitet derzeit eine Vorlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen, um die Kinderrichtlinien entsprechend zu ergänzen. Die bisherigen nach Alter gestaffelten Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 sollen aufgestockt und inhaltlich erweitert werden. Es ist geplant, die Vorlage bereits im März in den GBA einzubringen.
Konkret geht es um eine zusätzliche Untersuchung U 7a zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr. „Ich appelliere hier an die Krankenkassen, diese Erweiterung gemeinsam mit uns im GBA zu beschließen“, sagte Müller. Darüber hinaus setzt sich die KBV für eine Gesetzesänderung ein, die es ermöglicht, Kinder über das sechste Lebensjahr hinaus regelhaft zu untersuchen.
„Wir schlagen außerdem eine U 10 für Achtjährige und eine U 11 für Zehnjährige vor. Gerade in diesem Alter wirken sich schulische und Sozialisationsprobleme auf die körperliche Gesundheit der Kinder aus“, erklärte der KBV-Vorstand. Die beiden zusätzlichen Untersuchungen sollen neben der körperlichen Entwicklung auch psychosoziale Faktoren berücksichtigen.
„Den Ärzten kommt bei den Untersuchungen eine betreuende Funktion zu, die sie auch gerne übernehmen. Die Rolle einer Kontrollinstanz über die Einhaltung der Termine können sie jedoch nicht ausfüllen. Die Terminüberwachung sollten die Krankenkassen für ihre Versicherten übernehmen“, verdeutlichte Müller.
Die bisherigen U 1 bis U 9 sind Früherkennungsuntersuchungen, die für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei sind. Die erste erfolgt direkt nach der Geburt, die weiteren im Abstand von einigen Wochen beziehungsweise Monaten bis zum sechsten Lebensjahr. Die Ärzte überprüfen dabei unter anderem sämtliche Organfunktionen, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen, den Impfstatus, die Mundgesundheit, aber auch die geistige und soziale Entwicklung der Kinder.
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| Experten lehnen Gesundheitsfonds ab - Kategorie: 2008 | ||
STUTTGART, 29. Januar 2008
Über 8000 Interessierte besuchten die Medizin 2008 in Stuttgart, die vom 25. bis 27. Januar erstmals auf der Neuen Messe stattfand. Etwa 500 Zuhörer kamen ins Kongresszentrum zur Podiumsdiskussion rund um den Gesundheitsfonds. Zu dieser hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg anlässlich des 4. Kassenärztetages am 26. Januar eingeladen.
„Gesundheitsfonds 2009 – Baden-Württemberg blutet aus“, so das Thema der Diskussion, die von Markus Brock vom SWR Fernsehen sehr gekonnt moderiert wurde. Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstand der KVBW übernahm die Einführung. Er umriss das Szenario für den Gesundheitsfonds: „Gutes baden-württembergisches Versichertengeld kommt in einen bundesweiten Topf und ein nivellierter Einheitsbetrag pro Versichertem kommt zurück.“ Und dieser Einheitsbeitrag, da sind sich die Experten einig, wird sich zu Ungunsten von Baden-Württemberg auswirken.
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, verwies auf das Beispiel Dialysevereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg: Durch Sonderverträge sei hier für die Kassen Geld gespart worden, für die Ärzte konnten bessere Vergütungen ausgehandelt werden und die Patientenversorgung habe sich verbessert. Als Folge des Fonds seien solche Verträge zur Disposition gestellt. „Die Menschen in Baden-Württemberg werden nicht verstehen, dass bei höheren Beitragszahlungen sich die Versorgung verschlechtert.“ Er sieht 10 bis 12 Prozent Verluste an Einkommen auf die Ärzte im Land zukommen. Viele Arztpraxen müssten entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen weitermachen.
Prof. Dr. Jürgen Wasem, Lehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen und Mitglied des Sachverständigenrates „Medizin“, nahm diesen Punkt auf und relativierte: Nur „erlösschwache Segmente“, also Praxen, denen es wirtschaftlich schon jetzt schlecht ginge, könnten nach Meinung des Ökonomen tatsächlich in Schieflage geraten. „Die durchschnittliche Praxis wird nicht weniger Geld bekommen.“
Kritik kam auch an der Tendenz zur Nivellierung und Zentralisierung, die mit der Gesundheitsreform einhergehen wird. Dr. Reinhold Schwarz, Geschäftsführer der Sana Kliniken GmbH, sieht die Kostengestaltung vom Standpunkt eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Im Krankenhausbereich habe sich zum Beispiel gezeigt, dass die Bettenreduktion und die Verkürzung der Verweildauer richtig war. Die Festsetzung eines Beitragssatzes durch den Gesetzgeber sei ein „Grundübel“ und er lehnte auch eine Verschiebung von Macht und Einfluss weg von der Selbstverwaltung hin zum Staat ab. Er bevorzugt andere Steuerungsmechanismen: „Wettbewerb wäre der bessere Weg.“
Einen Blick auf die Gesundheitsreform von Seiten einer Krankenkasse warf Gerhard Schulte, der bis Dezember 2007 als Vorstandsvorsitzender der BKK Bayern fungierte. „Der Genesende müsste für die Kassen interessant sein. Noch interessanter der, der Krankheit vermeidet.“ Rundweg ablehnen kann er den Fonds nicht: Wie bei Beton gelte auch hier: „Es kommt darauf an, was man daraus macht.“
Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hofft, im Gerangel um den Gesundheitsfonds für kranke Menschen einen Zuschlag zu erhalten und kämpft für die Verlagerung der Morbidität auf die Kassen. Echte Alternativen zum Fonds kann er nicht erkennen. „Dann kommen neue Kostendämpfungsgesetze.“
Viele Ärzte nutzten die anschließende Diskussion, um ihrem Ärger - weniger über den Fonds als über die aktuelle Lage - Luft zu machen. Tenor: Von der jetzigen Lage, die als sehr deprimierend empfunden wird, erhofft man sich starke Handlungsimpulse.
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| KV-System vom Wettbewerb ausgeschlossen - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 20. Dezember 2007
„Wir sind über die getroffene Entscheidung der AOK Baden-Württemberg nicht erstaunt. Die AOK will antreten, um das Gesundheitssystem ‚aufzumischen’ und meint nun, sich neue Verhandlungspartner suchen zu müssen,“ so KV-Chef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer in einer ersten Stellungnahme. In der zurückliegenden Nacht hatte die AOK bekannt gegeben, dass Verhandlungen zur ausgeschriebenen hausarztzentrierten Versorgung lediglich mit MEDI und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft aufgenommen werden sollen.
„Wer das vermeintliche ‚KV-Monopol’ - die gemeinsame Vertretung von Ärzten für Patienten - fürchtet, muss für sich neue Koalitionen austesten. Wir verstehen die Entscheidung als einen primär strategischen Schritt unseres langjährigen Vertragspartners AOK. Die AOK nimmt so aber die Chance nicht wahr, auch mit der KVBW zu verhandeln.“ Dr. Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, führte weiter aus: „Für die geplante Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach der AOK-Ausschreibung muss es eine enge Einbindung aller Ärzte und Vertragspsychotherapeuten geben. Die KVBW bleibt deshalb der geborene Gesprächspartner. Seit Jahrzehnten stellen wir die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung für die Patientinnen und Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen trotz einer unsäglichen Budgetierung der Honorare mit unseren Mitgliedern sicher. Das sind 8.000 Hausärzte und 9.000 Fachärzte und Vertragspsychotherapeuten in ganz Baden-Württemberg.“
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| Konsequenzen des AOK-Vertrages - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 20. Dezember 2007
Der KV-Vorstand informiert die Mitglieder der KVBW über die Folgen aus dem AOK-Vertrag und startet eine Schnellbefragung.
AOK will Wettbewerb, schließt aber das KV-System aus
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
Die Ärztezeitung brachte es am 18.12. auf den Punkt: „Die AOK-Ausschreibung für die hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg hat ein berufspolitisches Erdbeben ausgelöst. Die "letzte Chance, als Ärzteschaft geschlossen aufzutreten", sieht etwa Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. Alle KVen haben denn auch ihre Bewerbung abgegeben. Dabei haben es die Forderungen der
AOK in der Ausschreibung durchaus in sich: Elektronische Patientenakte, aktive Umsetzung der DMP, Preisvergleichslisten bei der Verordnung.“
Jetzt ist die Entscheidung der AOK Baden-Württemberg gefallen. Mit Schreiben vom 19.12.2007 teilt die AOK Baden-Württemberg der KV Baden-Württemberg und nahezu gleich lautend der KBV wie der KV Bayerns mit, dass sie deren Verhandlungsangebote im weiteren Verfahren nicht berücksichtigen wolle und nur mit der MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft e.G. (HÄVG) in Verhandlungen eintreten werde.
Diese Entscheidung hat uns nicht überrascht. Die AOK macht damit überdeutlich, dass sie nicht mehr den für alle Kassen zugelassenen Arzt unter dem Dach der KV, sondern den an sie gebundenen und ihr gegenüber allein verantwortlichen, wie transparenten Vertragsarzt im Einzelvertragssystem einfordert. Und das genau ist der berufspolitische Sprengstoff, denn weitere Kassenarten werden diesem Beispiel
folgen.
Unter Berufung auf das GKV – Wettbewerbsstärkungsgesetz will die AOK eine Versorgung durch „ihre“ Hausärzte für „ihre“ Versicherten. So als sei die bisherige Versorgung durch Sie liebe Kolleginnen und Kollegen unter dem Kollektivvertrag nicht ausreichend, wirtschaftlich und angemessen gewesen.
Sicher gibt es genügend Kolleginnen und Kollegen, die sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen stellen. Viele von Ihnen werden sich aber auch gefragt haben, wie sich dieser auf die tägliche Berufsausübung auswirken wird. Ganz bestimmt sind Sie zu dem gleichen Ergebnis gekommen, wie wir auch: (Verdrängungs-)Wettbewerb bedeutet im richtigen Leben mehr Leistung zu einem deutlich geringerem Preis, wobei die Qualität häufig auf der Strecke bleibt. Keinesfalls lassen sich im Wettbewerb aber höhere Preise durchsetzen. So die Erkenntnis nicht nur der Ökonomen.
Die KVBW hat sich um Verhandlungen bemüht, weil wir davon überzeugt sind, dass wir dies zum Schutz unserer Mitglieder tun müssen. Wir haben dabei klar und eindeutig signalisiert, welche Möglichkeiten die KV hat und in welchen Punkten wir einen geradezu dringenden Bedarf sehen, die AOK von ihren in der Ausschreibung festgelegten Forderungen abzubringen. Der Datenschutz oder eine zunehmende Bürokratie seien hier nur stellvertretend genannt. „Keine ruhigen Zeiten für Ärzte in Sicht“, lautete eine der Überschriften in der Ärztezeitung mit Blick auf die jetzige Situation in Baden-Württemberg. Und weiter hieß es dort: „Das Votum der Südwest-AOK dürfte Pilotcharakter haben und auf andere Kassen ausstrahlen. Denn Kassen entdecken zunehmend ihre Freude daran, mit Hilfe von frei ausgeschriebenen Verträgen die Versorgungslandschaft neu zu sortieren.“
Wollen wir dieses? Wollen Sie viele Einzelverträge mit den unterschiedlichsten Partnern beim Vertragsabschluss bis hin zur Abrechnung? Wollen Sie Spielball im Kassenwettbewerb sein?
Gerade deshalb unsere Aufforderung an alle unsere Mitglieder:
Beziehen Sie jetzt alle Position! Sagen Sie jetzt „Ja“ dazu, dass die KV Baden-Württemberg Verhandlungspartner bleiben muss und beauftragen Sie die KV dazu aktiv auf dem beigefügten Rückfax.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest
Der Vorstand
KV Baden-Württemberg
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| Einheitliche Notfalldienstordnung - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 14. Dezember 2007
Zur Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erlässt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg aufgrund von § 75 Abs. 1 SGB zum 1. Januar 2008 eine Notfalldienstordnung (NFD-O).
Das ausgeklügelte Werk erlaubt es, mit großer Flexibilität den regionalen Verhältnissen vor Ort Rechnung zu tragen.
Downloadbare Dokumente
| Notfalldienstordnung der KVBW |
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| Gehen uns die Ärzte aus? - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 13. Dezember 2007
Zum ersten Mal legt die KV Baden-Württemberg (KVBW) einen Bericht vor, der die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg ausführlich dokumentiert.
Gemeinsame Presseinformation der KVBW und des Arbeits- und Sozialministeriums:
Gehen uns die Ärzte aus?
KV Baden-Württemberg veröffentlicht ersten Versorgungsbericht
STUTTGART, 13. Dezember 2007 - Zum ersten Mal legt die KV Baden-
Württemberg (KVBW) einen Bericht vor, der die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg ausführlich dokumentiert. Heute wurde der „Versorgungsbericht 2007“ in Stuttgart vorgestellt. Er zeigt auf, dass die Menschen in Baden-Württemberg derzeit medizinisch auf hohem Niveau versorgt werden und beschreibt Handlungsoptionen für die Zukunft.
In Baden-Württemberg ist die ambulante ärztliche Versorgung bestens und im Notfall rasch ärztliche Hilfe zur Stelle. Das legt die 80 Seiten starke Broschüre dar, die die Zahl der Ärzte, der Facharztgruppen, Altersstruktur und vieles mehr aufschlüsselt. Auf 11 Millionen Baden-Württemberger kommen 17.844 Haus- und Fachärzte. Das sind so viele wie nie zuvor. „Wir haben in Baden-Württemberg eine gute medizinische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Und das nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich. Das bestätigt der erste Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Donnerstag (13.12.) in Stuttgart. „Gesundheit und Versorgung haben für jeden Einzelnen eine herausragende Bedeutung. Eine gut funktionierende Bedarfsplanung – gerade auch im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung - spielt dabei eine wesentliche Rolle.“ Die Entwicklung der Arztdichte je Einwohner und die Zahl der Kreise, in denen eine rechnerische Überversorgung bestehe, zeige, dass aktuell im Land eine Versorgung auf hohem und gutem medizinischen Niveau stattfinde. „Das gilt es auch künftig zu halten“, so Stolz.
Die Zukunft erfordert aber Planungen mit Weitsicht: „Vor allem der Erhalt der flächendeckenden Versorgung im ländlichen Raum ist eine Herausforderung“, betont Dr. Gisela Dahl. Sie ist im Vorstand der KV Baden-Württemberg für das Thema „Sicherstellung“ zuständig. „Die Gesellschaft wird älter, damit steigt der Bedarf an ärztlichen Leistungen. Gleichzeitig wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren jeder zweite Hausarzt in Ruhestand gehen (müssen) – und der Nachwuchs kommt zögerlich“, so Dahl weiter. Denn immer weniger deutsche Medizinstudenten wollen unter den jetzigen Rahmenbedingungen als Arzt eine Praxis eröffnen – insbesondere nicht als Hausärzte. Das gute Versorgungsniveau in Baden-Württemberg zu erhalten, ist Ziel der KV Baden-Württemberg. Die umfassende betriebswirtschaftliche Beratung der KVBW richtet sich an niederlassungswillige Ärzte und Praxisinhaber gleichermaßen. Eine weitere Investition in die Zukunft ist die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Im aktuellen Haushalt 2008 hat die KVBW hierfür Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro bereitgestellt. Die neuen Arbeits-Optionen für Mediziner, die das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bringt, können hier ebenfalls steuernd wirken. Insbesondere für Medizinerinnen sollten die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit positiv wirken.
Verschärft werden könnte die Versorgungssituation aber durch den Gesundheitsfonds. Denn ab 2009 wird das Ärztehonorar nach einem bundeseinheitlichen Schlüssel verteilt. Wie Analysen zeigen, wird dies insbesondere zu Lasten von Bayern und Baden-Württemberg gehen. „Der Gesundheitsfonds wird dafür sorgen,dass aus Baden-Württemberg Finanzmittel in beträchtlicher Höhe abfließen. Dieses Geld wird für die medizinische Versorgung im Land nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies wird für viele Praxen Einkommenseinbußen bringen, was für zahlreiche Ärzte das Aus bedeuten könnte. Wir befürchten daher eine massive Verschlechterung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung“, stellte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, fest.
„Für die baden-württembergische Landesregierung war die Frage, ob die Zuweisungen aus dem Fonds ausreichen werden, um das hohe Versorgungsniveau in Baden-Württemberg aufrecht zu erhalten, schon immer wichtig“, erinnerte die Ministerin. Bereits im Gesetzgebungsverfahren ist es gelungen, eine Abfederung der Mehrbelastungen einzelner Länder durch eine so genannte Konvergenzphase zu erreichen, wonach die tatsächlichen Mehrbelastungen durch den Gesundheitsfonds 100 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen dürfen. Zudem hatte die Landesregierung
ein Gutachten in Auftrag gegeben und im Frühjahr dieses Jahres vorgestellt. Danach konnten die anfänglich großen Befürchtungen bezüglich der nachteiligen finanziellen Auswirkungen etwas relativiert werden. Deutlich wurde aber auch, dass die Wirkungen des Gesundheitsfonds jedoch frühestens 2008 genauer berecht werden können, denn erst dann wird festgelegt wie beispielsweise der neue Finanzausgleich zwischen den Kassen konkret ausgestaltet werden solle. Stolz erneuerte daher ihre Forderung, dass das für 2008 von der Bundesregierung in Auftrag zu gebende weitere Gutachten die zu erwartenden Gesamtwirkungen
des Gesundheitsfonds darstellen solle.
Der Versorgungsbericht weist auf aktuelle Probleme aus dem ärztlichen Berufsalltag hin. Einsparungen im sozialen Bereich wirken sich auch in der medizinischen Versorgung aus, wie das Beispiel der Kinder- und Jugendärzte zeigt. Sie haben es immer häufiger mit jungen Patienten zu tun, die nicht richtig schlafen können, unter Essstörungen leiden, die Drogen nehmen oder nicht mehr leben wollen. Ursachen können sein: Leistungsdruck in der Schule, Erfahrung von Gewalt, zerrüttete Familienverhältnisse. Probleme, die eigentlich in den pädagogischen und sozialen Sektor gehören, werden damit zum Fall für die Kinderärzte – und zum Kostenfaktor in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weil Kinderärzte immer mehr gesellschaftliche Aufgaben im sozialen Bereich schultern sollen, fordern gerade sie – aber nicht nur sie – hierfür eine leistungsgerechte Honorierung.
Der Versorgungsbericht zeigt auch die Grenzen der Bedarfsplanung auf: Den Zahlen nach ist Baden-Württemberg im Bereich Psychotherapie überversorgt. Trotzdem müssen viele Patienten, vor allem Kinder und Jugendliche, oft lange auf einen Behandlungsplatz warten. Denn wie viele Therapeuten und Ärzte eine Zulassung erhalten, richtet sich nach einem Bedarf, der an formale Rechengrößen gekoppelt ist. „Diese Bedarfsplanung steht derzeit stark in der Kritik“, unterstreicht Dr. Gisela Dahl.
Die KVBW zeigt in dem Bericht zusätzliche, ausgezeichnete Versorgungsangebote auf: Vorsorge-Konzepte wie das Mammographie-Screening, die Situation rund
um die Dialyse oder das Belegarztwesen. Und wer wissen will, was ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) ist, wie in Stuttgart die Leichenschauen organisiert werden oder wie eine Methadon-Praxis funktioniert, wird im Versorgungsbericht Antworten finden.
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| Versorgungsbericht 2007 |
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| KVBW bewirbt sich um AOK-Vertrag - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 12. Dezember 2007
Die KVBW hat sich heute auf die aktuelle Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg zur hausarztzentrierten Versorgung beworben. Die Hintergründe hierzu und ausführliche Erläuterungen des Vorstandes der KVBW finden Sie in einer Schnellinformation des Vorstandes an die Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
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| KVBW bewirbt sich um AOK-Vertrag - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 12. Dezember 2007
Der Vorstand der KVBW hat einstimmig beschlossen, sich an der Ausschreibung um den AOK-Vertrag zu bewerben. Dr. Hoffmann-Goldmayer: „Nur die KV Baden-Württemberg ist der Garant dafür, dass zukünftig die Versorgungslandschaft nicht noch mehr zersplittert.“
Presseinformationder Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
AOK-Ausschreibung: KV Baden-Württemberg gibt Bewerbung ab
Flächendeckende und wohnortnahe Versorgung aus einer Hand
STUTTGART - 12. Dezember 2007. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-
Württemberg (KVBW) wirft ihren Hut in den Ring: Sie bewirbt sich als Verhandlungspartner zur hausarztzentrierten Versorgung, die die AOK Baden-Württemberg aktuell ausgeschrieben hat.
„Unsere Bewerbung ist umfassend und viel versprechend. Wir halten es als Vorstand der KV Baden-Württemberg für unumgänglich, uns hier mit ins Spiel zu bringen. Die Verantwortung, die wir für unsere Mitglieder und auch für rund tausend KV-Mitarbeiter in Baden-Württemberg tragen, gibt diesen Schritt zwingend vor“, erläutert der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer.
„Die KVBW steht als Garant für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung. Die Ausschreibung der AOK richtet sich an Gemeinschaften von Vertragsärzten. Diese Beschreibung trifft voll auf uns als KV zu. Unter unserem Dach sind alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gemeinsam versammelt. Wir wissen, dass wir mit unseren Mitgliedern verlässlich alle gestellten Anforderungen erfüllen. Die Sicherung der Qualität erbrachter Leistungen, die Abwicklung der Abrechnung, die penible Achtung des Datenschutzes: All das erfüllen wir seit Jahrzehnten in guter Vertragspartnerschaft mit allen Kassen.“ Ziel der KV müsse es sein, einer zunehmenden Unübersichtlichkeit auf dem Gesundheitsmarkt entgegenzuwirken. Alle Dienstleistungen,
Beratungen und Abrechnung aus einer Hand - das diene den Ärzten,
den Kassen und auch den Patienten.
Mit der aktuellen Ausschreibung der AOK hat der von der Politik gewünschte
und initiierte Vertragswettbewerb eine neue Qualität erreicht. Die KV Baden-
Württemberg befürwortet den gesunden Wettbewerb. Hoffmann-Goldmayer:
„Wenn heute sogar die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, die AOK für diesen zukunftsweisenden Schritt lobt, so wollte sie mit dieser Bemerkung sicher auch die Kassenärztlichen Vereinigungen anspornen, sich zu beteiligen. Denn speziell auf Bestrebungen der CDU hin waren die KVen ausdrücklich in den Paragrafen 73b mit aufgenommen worden. Diesen Ball in unserem Feld haben wir aufgenommen und entsprechend weitergespielt.“
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| Haushalt 2008 fast einstimmig verabschiedet - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 29. November 2007
Mit nur einer Gegenstimme haben die Delegierten der Vertreterversammlung am Mittwoch den Haushaltsentwurf der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für das Jahr 2008 verabschiedet. Der Haushalt hat ähnlich wie im Vorjahr ein Volumen von rund 112 Millionen Euro. „Wir sehen jetzt, dass wir trotz allgemeiner und deutlicher Preissteigerungen gut gewirtschaftet haben. An die Ärzte und Psychotherapeuten im Land können wir das zurückgeben. Der Verwaltungskostenbeitragssatz kann gesenkt werden“, fasste Vorstandsmitglied Dr. Thomas Zalewski zusammen.
Verwaltungskostensatz sinkt
Ab 2008 wird der Verwaltungskostensatz einheitlich für alle Niedergelassenen in Baden-Württemberg von 2,38 auf 2,34 Prozent gesenkt. „Die Verringerung ist sicherlich kein Quantensprung – aber die Tendenz stimmt: Die finanzielle Entlastung für den einzelnen Arzt wird durch uns vorangetrieben. Auch für die kommenden drei Jahre dieser ersten Legislaturperiode nach der Fusion verfolgen wir dieses Ziel weiter“, so Zalewski bei der Präsentation des Haushaltes. „Der Vorstand der KVBW ist zufrieden, dass wir dieses Ergebnis trotz der deutlich gestiegenen Personal- und Energiekosten sowie einer allgemeinen Preisentwicklung von plus 2,4 Prozent verwirklichen konnten.“
Auch im Vergleich mit anderen KVen könne man mithalten. Die KVBW nimmt bei der Beitragssatzhöhe einen guten Mittelplatz ein. Ähnlich große KVen berechnen höhere Verwaltungskostenumlagen, so die KVBW. Der Verwaltungskostensatz stellt den Betrag dar, den jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut als Mitgliedsbeitrag an die Kassenärztliche Vereinigung zu bezahlen hat. Er wird quartalsweise als prozentuale Summe aus dem Praxisumsatz ermittelt.
Weiterhin regionale Zuschläge
Wegen regionaler Besonderheiten wie beispielsweise der unterschiedlichen Finanzierung der Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder der verschiedenen Organisationsformen der Notfallpraxen in Baden-Württemberg müssen weiterhin regionale Zuschläge erhoben werden. Für die Bezirksdirektionen in Reutlingen, Freiburg und Karlsruhe liegen diese bei 0,15 bis 0,45 Prozent. Die Förderung zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird in der BD Stuttgart beispielsweise aus einem separaten Fonds beglichen im Rest des Landes wird sie umlagefinanziert.
Die Notfallpraxen sind im Regierungsbezirk Stuttgart als eingetragene Vereine organisiert. In den anderen drei Landesteilen werden sie als KV-eigene Institutionen geführt. Ein höherer Beitrag fällt auch für die sogenannten „manuellen Abrechner“ an: Hier liegt der Satz wegen des erhöhten Aufwandes bei der Bearbeitung der Abrechnung ärztlicher Leistungen bei 3,95 Prozent. Zum Ende des Jahres 2008 ist vom Gesetzgeber für diese Praxen eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung verpflichtend vorgesehen.
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| KVen als Interessenvertretung unverzichtbar - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 15. November 2007
Verbesserte Umfrageergebnisse der NAV-Studie
Die Brendan-Schmittmann-Stiftung befragte in den Jahren 1996, 2002, 2004 und 2007 im Auftrag des NAV-Virchow-Bundes jeweils rund 6.000 Vertragsärzte (mit unterschiedlich hoher Rücklaufquote). Die Zahlen, die die Brendan-Schmittmann-Stiftung dieses Jahr vorlegt, sind für KVen und KBV vielfach leicht, teilweise aber auch erheblich besser als die, die sie im Jahr 2002 veröffentlicht hat. So waren im Jahr 2002 noch 18,87 Prozent für die Auflösung der KVen. Die Zahl derer, die den Funktionären der KBV nicht zutrauen, die Interessen der Vertragsärzte wirkungsvoll zu vertreten, ist sogar um 20 Prozentpunkte zurückgegangen.
Dr. Hoffmann-Goldmayer: Klarer Auftrag für das KV-System
"Die jetzt vorgelegte Studie der Brendan-Schmittmann-Stiftung muss insbesondere im Lichte der Diskussionen um einen Systemausstieg gesehen werden. Wenn der überwiegende Teil der deutschen Ärzteschaft weiter am KV-System festhalten möchte, wird die Tendenz des KBV-Referendums auch ein Jahr später nachhaltig untermauert. Dies ist auch die klare Aufforderung an das KV-System, die Zukunft des Gesundheitswesens weiterhin aktiv zu gestalten und zu bestimmen. Wir müssen diese Herausforderung annehmen und den Willen unserer Kolleginnen und Kollegen durch unser Handeln nachhaltig unterstützen", so kommentiert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die Umfrage.
KBV: NAV-Studie bestätigt ärztliche Zustimmung zum KV-System
In der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 13. November äußert sich Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, zur NAV-Studie: „Wir wissen, was unsere Mitglieder von uns erwarten. Wir arbeiten mit Hochdruck und großem Ehrgeiz daran, für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten Dienstleister der ersten Wahl zu sein. Dazu gehört auch, dass wir die Chance unbedingt nutzen wollen, ab 2009 die Vergütung der niedergelassenen Ärzte spürbar zu verbessern. Wir werden alles dafür tun, um leistungsadäquate Preise in Euro und Cent zu erzielen. Das Morbiditätsrisiko wird 2009 endlich auf die Krankenkassen übergehen, also dorthin, wo es auch hingehört“. Köhler weiter: „Es liegen noch viele Aufgaben vor uns. Doch trotz aller Kritik wollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig nicht auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als politische Interessenvertretung verzichten (...)“
Vergleichszahlen aus dem Referendum der KBV
Die KBV ließ zwischen dem 26. September und dem 6. Dezember 2006 erstmals 20.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten interviewen. Die Ergebnisse des Referendums decken sich vielfach mit denen der Brendan-Schmittmann-Stiftung: 73 Prozent der damals befragten Ärzte sprachen sich, wenn auch mit Modifikationen, für das bisherige KV-System aus, 60 Prozent sahen keine Alternative dazu. Laut Stiftungs-Studie halten sogar nur 14,19 Prozent der Ärzte die KVen für verzichtbar. Die KBV plant, das Referendum im Mehrjahresabstand zu wiederholen.
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| Zeichen stehen auf Sturm - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 18. Oktober 2007
Aktionsbündnis gegen den Gesundheitsfonds
„Wir alle müssen hautnah zusammenstehen“, appellierte Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, in seinem Bericht zur Lage eindringlich an die Ärztevertreter. 2009 stehen nie da gewesene Umwälzungen ins Haus, die ein großes Aktionsbündnis nötig machten. Diese Bedrohung hat einen Namen: Gesundheitsfonds. Das heißt, ab 2009 werden mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert alle ärztlichen Leistungen in Euro und Cent bundeseinheitlich vergütet und damit auch nivelliert. Bayern und Baden-Württemberg werden nach ersten Berechnungen Bundesländer sein, die zugunsten anderer Länder Finanzmittel abgeben müssen. Hier befürchtet der Vorstand der KVBW deutliche Honorareinbußen für die baden-württembergischen Ärzte.
Honorarverteilungsvertrag 2008 nivelliert regionale Unterschiede
Doch schon im nächsten Jahr wird es Veränderungen geben. Wie Dr. Herz, das für die Honorarverteilung zuständige Vorstandsmitglied, darlegte, muss bereits der Honorarverteilungsvertrag (HVV) 2008 so gestaltet werden, dass die regionalen Unterschiede der vier Regionen in Baden-Württemberg aufgehoben werden. „Das Gesetz sagt, es müssen Fachgruppentöpfe gebildet werden, und zwar einheitlich für das ganze Land - und nicht viermal unterschiedlich!“
Hochrechnungen prognostizieren Verwerfungen
Die Vertreterversammlung forderte den Vorstand auf, hier Hochrechnungen zu erstellen, die die denkbaren Verwerfungen prognostizieren. Dr. Herz berichtete, die Berechnungen liefen schon, musste aber einschränken, dass diese nicht bis hin zur individuellen Auswirkung auf jede Praxis möglich sein werden. „Es ist technisch einfach nicht machbar, dezidiert zu berechnen, was der einzelne Arzt oder Psychotherapeut 2008 verdienen wird. Mit Sicherheit kann ich im Moment nur sagen, dass die Gesamthonorarsumme erhalten bleibt. Aber: Es wird Verwerfungen geben, die sich regional und zwischen den einzelnen Fachgruppen auswirken werden“, so Herz weiter.
Erster Versorgungsbericht steht vor dem Abschluss
Begrüßt wurde die Ankündigung von Dr. Gisela Dahl, dass geplant ist, bei der nächsten Vertreterversammlung am 28. November den ersten Versorgungsbericht für Baden-Württemberg vorzulegen. Diese umfassende Datenerhebung wird aufzeigen, wie viele Ärzte es in Baden-Württemberg gibt, in welchen Fachgruppen sie arbeiten und vieles mehr. Daraus lässt sich zum Beispiel erkennen, ob und in welchen Regionen ein Ärztemangel droht.
Neubesetzungen in der Vertreterversammlung
Im Rahmen der Vertreterversammlung wurden in Freiburg zwei Delegierte verabschiedet. Dr. Jürgen Dahl scheidet nach 34-jähriger vertragsärztlicher Tätigkeit aus. Ekkehard Ruebsam-Simon verlässt die Vertreterversammlung aus gesundheitlichen Gründen. Als Nachrücker wurden begrüßt: Dieter Haack, niedergelassener Chirurg aus dem Bereich der BD Stuttgart und Johanna Stork, die als Gynäkologin im Bereich der BD Karlsruhe niedergelassen ist.
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| Dramatischer Nachwuchsmangel bei Ärzten - Kategorie: 2007 | ||
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
BERLIN, 9. Oktober 2007
Ausländische Ärzte halten die Versorgung auf dem Land aufrecht
In den kommenden fünf Jahren werden über 41.000 Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen. Ausreichender Nachwuchs ist jedoch nicht in Sicht – weder im ambulanten noch im stationären Bereich. Besonders betroffen ist die hausärztliche Versorgung, aber auch in einigen fachärztlichen Gruppen droht Ärztemangel. Dramatisch ist die Situation in ländlichen Gebieten und in ostdeutschen Krankenhäusern, wo die Versorgung nur noch durch ausländische Ärzte aufrechterhalten werden kann. Das geht aus der „Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Angebot an freien Stellen ist größer als die Nachfrage
„Uns bricht der Nachwuchs weg“, kommentierte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK, die prekäre Lage. „Der Anteil der Absolventen und jungen Ärzte sinkt Jahr für Jahr, obgleich das Angebot an freien Stellen so groß wie nie zuvor ist. Viele dieser jungen Leute aber wollen nicht mehr um den Preis ihrer eigenen Gesundheit 60- oder gar 80-Stunden-Dienste in der Woche schieben, um sich dann auch noch die Qualität ihrer Arbeit von der Politik miesmachen zu lassen.“ Dringend notwendig sei daher eine Abkehr von der Rationierungspolitik der vergangenen Jahre, sonst drohe eine veritable Versorgungskrise, sagte Hoppe.
Attraktivere Arbeitsbedingungen könnten den Ärztemangel aufhalten
„Wir laufen in einen eklatanten Ärztemangel hinein“, warnte auch Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV. Der Ärztemangel sei nicht nur ein Problem der neuen Bundesländer, er betreffe inzwischen auch vorwiegend ländlich geprägte Gegenden der alten Länder. „Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit müssen dringend verbessert werden, damit junge, gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in die Patientenversorgung gehen und dort auch bleiben. Dazu brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie und eine leistungsgerechte Bezahlung ärztlicher Arbeit“, forderte der KBV-Chef.
Fast jeder vierte Medizinabsolvent kehrt der kurativen Medizin den Rücken
Die Studie der ärztlichen Spitzenorganisationen zeigt, dass vor allem junge Ärzte bereit sind, eine Tätigkeit in alternativen, medizinverwandten Berufen aufzunehmen oder im Ausland zu arbeiten. Etwa ein Viertel der Medizinabsolventen geht so der kurativen Medizin in Deutschland verloren. Schon jetzt sind nachweislich knapp 16.000 deutsche Ärzte im Ausland tätig – Tendenz steigend.
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| Köhler erläutert Neugestaltung der vertragsärztlichen Vergütung - Kategorie: 2007 | ||
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler am 28. Juni 2007 im Hause der KV Baden-Württemberg über die aktuellen Entwicklungen eines neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) informiert. Die interne Veranstaltung richtete sich an den Vorstand der KVen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz sowie an die Delegierten der Vertreterversammlungen beider Bundesländer.
Zu Beginn seiner Ausführungen erläuterte Dr. Köhler die Hintergründe der Honorarreform: „Die Reform muss umgesetzt werden, weil sie in meinen Augen trotz all ihrer Mängel und Unzulänglichkeiten die einzige verbleibende Chance ist, dass mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehen wird. Wir werden nicht all unsere berechtigten finanziellen Forderungen erfüllt bekommen. Wir werden nicht den tatsächlich benötigten Mehrbedarf von etwa 18 Milliarden Euro erkämpfen können – aber ich werde es mir auch nicht nehmen lassen mit einer Forderung von 7 Milliarden Euro in den Bewertungsausschuss zu gehen. Diese Summe werde ich nicht über eine Generalverweigerung zu dieser Honorarreform aufs Spiel setzen. Dieses Geld will ich holen, weil wir es für unsere Arbeit in den Praxen brauchen. Die EBM-Neuregelung entkoppelt endlich die Punktwertermittlung von der Leistungsmenge, die von den Versicherten benötigt und abgefordert wird. Die wenig zufrieden stellende Vergütung der letzten Jahrzehnte über Kopfpauschalen soll sukzessive in eine leistungsbezogene Vergütung übergehen. Den Muschelwährungspreisen in Punkten, sollen nun Preise in Euro und Cent folgen.“
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| KBV will ärztliche Qualität sichtbar machen - Kategorie: 2007 | ||
Ärztliche Versorgung transparent und vergleichbar machen – das ist das Ziel der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die niedergelassenen Ärzte leisten eine hervorragende Medizin. Das wollen wir sichtbar machen“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Zielsetzung. Diesem Vorhaben dient ein Set von Indikatoren mit qualitätsbezogenen Kennzahlen, das die KBV derzeit im Rahmen des Projekts AQUIK (ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) erstellt.
In einem ersten Schritt haben die Experten zunächst systematisch national und international verfügbare Indikatoren recherchiert und auf ihre Übertragbarkeit hin überprüft. In einem zweiten Schritt werden Berufsverbände, Fachgesellschaften und Patientenorganisationen mittels Befragungen einbezogen. Zu diesem Zweck hat die KBV etwa 200 Organisationen angeschrieben und sie zu ihrer Einschätzung von Qualitätsindikatoren, ihren Erfahrungen und Anforderungen befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung werden bis Anfang Oktober vorliegen.
Über das Internet können Ärzte und andere Betroffene direkt Vorschläge unterbreiten. Nähere Informationen hat die KBV auf einer eigenen Website zusammengestellt. Die Adresse lautet: http://www.kbv.de/themen/aquik.html.
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| Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln birgt Chancen und Risiken - Kategorie: 2007 | ||
Im Rahmen einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde setzten sich beim „Forum Haigerloch“ am Mittwoch, 12. September 2007, die Referenten mit der Frage auseinander, wie Ethik und Qualität in der Medizin mit den zunehmend ökonomischen Anforderungen vereinbar seien. Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) machte der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer in Bezug auf die in der letzten Gesundheitsreform (GKV Wirtschaftlichkeitsstärkungsgesetz) verankerte Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln deutlich: „Wir müssen anerkennen, dass bei knapper werdenden Ressourcen Steuerungsinstrumente erforderlich sind. Es ist klar, dass nicht jede neue Therapie automatisch von der Solidargemeinschaft bezahlt werden kann. Trotzdem ist das Thema der Kosten-Nutzen-Bewertung für einen Arzt ein hoch sensibles Thema. Denn das Wohl der Patienten kann nicht nur ökonomischen Belangen untergeordnet werden.“
Diesen Gedanken führte KVBW-Vorstandsmitglied Dr. med. Jan Geldmacher weiter. „Die Ökonomisierung der Medizin führt zwangsläufig zu Problemen. Denn marktwirtschaftliche Gesetze dürfen im sozialen Bereich nicht uneingeschränkt gelten, da die Interessen von Armen und Kranken nicht wettbewerbswirksam geltend gemacht werden können.
Wer soll denn die Entscheidungen treffen, dass der eine bestimmte Leistungen erhalten darf und der andere nicht? Die Frage, der wir nachgehen müssen, ist, ob eine evidenzbasierte Medizin dies allein lösen kann. Medizin ist auch ein stark individuelles Geschehen zwischen dem Arzt und dem einzelnen Patienten. Das kann nicht alles nur volkwirtschaftlich bewertet werden.“
An der Diskussion beteiligten sich außerdem Dr. Rainer Hess, unabhängiger Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Dr. Peter Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg, Silke Baumann, als Vertreterin des Bundesgesundheitsministeriums und Dr. Marion Wohlgemuth von der Novartis Pharma GmbH.
Dr. Christopher Hermann von der AOK in Baden-Württemberg machte die Position einer Versorgerkasse deutlich: „Die Ausgaben bei begrenzten Finanzmitteln müssen gesteuert werden – wirksame, echte Innovationen machen wir für unsere Versicherten verfügbar. Bei Hochpreistherapien und Analogpräparaten ist darum eine Kosten-Nutzen-Bewertung unerlässlich.“
Dr. Hess zeigte eine wichtige noch weit gehend offene Frage bei der
Kosten-Nutzen-Bewertung auf: „Wenn es richtig ist, dass wir als G-BA einen Beleg für den Zusatznutzen einfordern müssen – Welchen Zeitraum muss ich der Industrie dann einräumen, dass dieser Zusatznutzen realisiert wird? Und noch wichtiger: Wie überbrücke ich die Zwischenzeit? Hier ist dringender Klärungsbedarf.“
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| Positive Ausgabenentwicklung der GKV auf dem Rücken der Vertragsärzte erzielt – Honorare müssen jetzt steigen - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 6. August 2007
Die Gesundheitsausgaben zwischen 2000 und 2005 sind in keinem anderen Industriestaat so moderat angestiegen, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Dies belegt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in einem aktuellen Bericht. „Dieses Ergebnis ist unter anderem nur möglich, weil 30 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, derzeit nicht bezahlt werden. Jedes Quartal erbringen allein die baden-württembergischen Ärzte und Psychotherapeuten notwendige medizinische Leistungen im Wert von 170 Millionen Euro, für die sie kein Honorar erhalten“, kommentiert Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) fordert eine deutliche Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärzte.
Ein Arzt erhält derzeit für eine Hausärztliche Ganzkörperuntersuchung ein Honorar von 15,33 Euro, ein Ölwechsel am Auto in der Discountwerkstatt kostet 19,00 Euro. Eine künstliche Beatmung mit Herzmassage wird mit 127,75 Euro honoriert, die Programmradreparatur an der Waschmaschine kostet hingegen 150,00 Euro. Diese Beispiele machten deutlich, wie es um das Vergütungsniveau der niedergelassenen Ärzte in Deutschland bestellt ist, so die KVBW.
„Wir brauchen dringend mehr Honorar, ansonsten wird sich der Trend hin zum Ärztemangel und zur Auswanderung von Jungmedizinern verstärken“, so Hoffmann-Goldmayer. Er arbeite darauf hin, dass sich die Vergütung mit der nächsten Honorarreform bessere. 2008 soll eine Pauschalen-Gebührenordnung und 2009 eine Gebührenordnung in Euro kommen. Die niedergelassenen Ärzte werden ab 2009 dann nicht mehr Punkte abrechnen, sondern Preise in Euro und Cent für ihre Leistungen erhalten. Damit ist die Forderung verbunden, dass die Krankenkassen mehr Geld für die Patientenversorgung im ambulanten Bereich zur Verfügung stellen.
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| Ärztestatistik belegt hohe Abwanderung ins Ausland - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 24. August 2007
"Wir brauchen dringend mehr Honorar, ansonsten wird sich der Trend hin zum Ärztemangel und zur Auswanderung von Jungmedizinern verstärken", äußerte sich der Vorsitzende der KVBW, Dr. Hoffmann-Goldmayer, am 6. August 2007 in einer Pressemitteilung.
Die in der "Blauen Reihe" des Deutschen Ärzteverlages veröffentlichten Zahlen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sprechen eine deutliche Sprache. 2600 Ärzte verließen Deutschland im vergangenen Jahr, bevorzugtes Ziel waren die benachbarten Alpenländer. Unverändert hoch ist die Zuwanderungsrate ausländischer Ärzte nach Deutschland: 15 Prozent der Erstmeldungen wird von dieser Gruppe bestritten.
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| Forum Haigerloch: Kosten-Nutzen-Bewertung im GKV-WSG - Kategorie: 2007 | ||
Mit dem GKV Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltung verpflichtet, ein „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ zu errichten. Das Institut sollte – neben anderen Aufgaben - eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln durchführen. Mit dem GKV WSG wurden die Aufgaben des IQWIG weiter ergänzt und präzisiert.
Das bedeutet, dass neben der bereits bestehenden Nutzen-Bewertung nun auch eine Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation von Arzneimitteln auf Basis von internationalem Standard erfolgen soll.
Die Auswirkungen der Beschlüsse des G-BA zur Umsetzung dieser Bewertungen sind von erheblicher Bedeutung für die Krankenkassen, die niedergelassenen Ärzte und ganz besonders für die Betroffenen - die Patienten.
Dies impliziert die Verpflichtung, nicht nur die reinen Arzneimittelkosten zu berücksichtigen. Eine komplexe Betrachtung der Folgekosten, auch in Bereichen der Gesamtsozialversicherung incl. Pflege- und Rentenversicherung, ist anzustreben. Ebenso ist dem Parameter
Lebensqualität deutlich Rechnung zu tragen.
- Welche Erwartungen hat das BMG in die Neugestaltung des IQWIG Auftrages?
- Wie sehen sich Ärzte im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher und ethischer Verantwortung?
- Was raten sie ihren Patienten?
Das sind die Fragen, welche die Experten auf diesem Workshop diskutieren werden.
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| KBV: Vorstandsmitglied Weigeldt scheitert – Misstrauensantrag erfolgreich - Kategorie: 2007 | ||
Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 5. Juli 2007
Berlin – Andreas Köhler soll weiterhin als Vorstand die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führen. Sein Amtskollege Ulrich Weigeldt muss jedoch gehen. Das geht aus der Abstimmung der KBV-Vertreterversammlung (VV) über einen Misstrauensantrag am Donnerstagabend hervor. Köhler sprachen demnach 51 von 60 Delegierten ihr Vertrauen aus. Sechs stimmten mit Nein, drei enthielten sich. Weigeldt erhielt demgegenüber lediglich 11 Ja-Stimmen. 47 Delegierte votierten mit Nein, zwei enthielten sich. In der Vertreterversammlung sind derzeit 25 Hausärzte, 25 Fachärzte, 6 ärztliche und 4 Psychologische Psychotherapeuten vertreten. Demnach sprachen sich auch zahlreiche Hausärzte gegen Weigeldt aus.
Im Vorfeld der VV hatte fast ein Drittel der Delegierten eine Entscheidung über die Zukunft des KBV-Vorstands verlangt. Gerüchte über ein gestörtes Arbeitsverhältnis zwischen Köhler und Weigeldt sowie über unterschiedliche politische Ansichten kursierten seit längerem. Die Konflikte wurden bei der Vertreterversammlung Anfang Mai in Münster öffentlich. Dort hatte Köhler erwähnt, den Redebeitrag seines Vorstandskollegen nicht zu kennen.
Weigeldt war lange Zeit Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands und hatte in dieser Funktion noch den Hausarztvertrag mit der Barmer unter Dach und Fach gebracht. Der Hausärzteverband fordert seit längerem ein eigenes Verhandlungsmandat in Bezug auf die Gebührenordnung, will vermehrt selbst Verträge abschließen und strebt insgesamt eine Loslösung der Hausärzte aus dem bisherigen KV-System an. Im Zuge der jüngst begonnenen Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs sind zudem die alten Verteilungsdebatten zwischen Haus- und Fachärzten neu aufgeflammt. Dieser Konflikt, so ist oft zu lesen, habe auch die KBV-Vorstandsarbeit geprägt und erschwert.
Der Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Andreas Hellmann, versuchte jedoch am Donnerstag dem Eindruck entgegenzuwirken, die bekannten Differenzen zwischen Haus- und Fachärzten hätten für das Misstrauensvotum eine entscheidende Rolle gespielt. „Es geht nicht darum, ob haus- oder fachärztliche Politik gemacht wird“, betonte Hellmann. Bestimmend in der Debatte sei vielmehr gewesen, wie die Zukunft des KV-Systems aussehen könne. Übereinstimmende Meinung vieler Delegierter war nach einer rund dreistündigen Debatte offenbar, dass Ulrich Weigeldt die Interessen derjenigen nicht ausreichend vertrat, die an einem starken KV-System und einer Verfolgung haus- wie fachärztlicher Interessen unter einem Dach interessiert sind.
Die VV wurde am Donnerstag unterbrochen und wird am Freitag fortgesetzt. Am frühen Morgen wird im kleinen Kreis über arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen des Misstrauensvotums gegen Weigeldt verhandelt. Für eine förmliche Abberufung müssten 40 der 60 Delegierten stimmen. Ein neuer, möglicherweise zunächst kommissarisch tätiger Vorstand könnte am 11. Juli gewählt werden.
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| Konstruktiver Diskurs um den Bundesvorstand sichert die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung - Kategorie: 2007 | ||
STUTTGART, 6. Juli 2007
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt die Neustrukturierung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dieses reinigende Gewitter war unumgänglich, wenn wir als KV-System handlungs- und politikfähig bleiben wollen“, so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW, im Anschluss an den Rücktritt des hausärztlichen Vorstandsmitglieds der KBV, Ulrich Weigeldt am heutigen Freitag. Nach Ansicht der KVBW sind nun die Weichen neu gestellt, eine Politik für alle niedergelassenen Ärzte integriert unter dem Dach der KVen fortzusetzen.
Die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung hatten Vorstandsmitglied Weigeldt gestern ihr Misstrauen ausgesprochen. Amtskollege Dr. Andreas Köhler hingegen wurde mit einem deutlichen Votum der Delegierten in seiner Arbeit unterstützt. Vorausgegangen war eine Diskussion der Vertreterversammlung über die Zukunft des KV-Systems und eine starke gemeinsame Interessenvertretung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Ulrich Weigeldt zog heute Vormittag die Konsequenzen aus dem Misstrauensvotum und stellte sein Amt zur Verfügung. Eine Neuwahl findet bereits am 11. Juli statt.
Dazu eine Stellungnahme von KVBW-Chef Dr. Hoffmann-Goldmayer:
„Mir als Hausarzt ist ein Aspekt besonders wichtig. Die Entscheidungen, die nach dem gestrigen Misstrauensantrag getroffen wurden, sind keine Entscheidungen gegen die Hausärzte. Sie sind vielmehr der gelungene Versuch, die drohende Spaltung in ein hausärztliches und ein fachärztliches Lager aufzuhalten. Wir benötigen gerade zum jetzigen Zeitpunkt einen Bundesvorstand der Kassenärzte, der gemeinsam und abgestimmt in die Zukunft steuert. Wer Separatismus betreibt, zerstört die Selbstverwaltung von innen heraus. Das eindeutige Bekenntnis zur Selbstverwaltung der KVen und damit hin zu einem starken Verhandlungsmandat für alle Ärzte wird auch bei der Politik wahrgenommen. In Zeiten der Neuausrichtung der vertragsärztlichen Vergütung und in Zeiten des Vertragswettbewerbes halte ich es für besonders ratsam, zusammenzustehen und nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip nur nach den eigenen Vorteilen zu schielen.“
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| KVBW Vertreterversammlung setzt weiterhin auf regionale Regelungen zur Honorarverteilung - Kategorie: 2007 | ||
In ihrer Sitzung am Mittwoch, 18. Juli 2007 haben die Delegierten der KV Baden-Württemberg sich ausführlich mit der Gestaltung der Honorarverteilungsverträge für das Jahr 2008 befasst. Nach der Diskussion sprachen sich die Delegierten dafür aus, bei der Honorarverteilung 2008, die für 2009 ohnehin zu erwartenden Honorarverschiebungen möglichst gering zu halten. Die Delegierten verabschiedeten einen entsprechenden Antrag, der alle politischen Kräfte wie die Vertragspartner auffordert, einen Honorarverteilungsvertrag anzustreben, der im Sinne der Kontinuität wesentliche Verwerfungen zu verhindern in der Lage ist.
Hintergrund ist, dass es im Augenblick vordringlichste Aufgabe sein muss, den Mitgliedern eine den gesetzlichen Vorgaben angepasste, verlässliche Planungssicherheit zu bieten. Dr. Wolfgang Herz: „Wir können nicht jedes halbe Jahr die Grundlage für die Bezahlung unserer Mitglieder umstellen, da geht jede Planungssicherheit verloren. Einschneidende Veränderungen werden durch den neuen EBM kommen. Fakt bleibt auch künftig: Es steht nicht genügend Geld für die erbrachten ärztlichen Leistungen zur Verfügung.“
Die Vertreterversammlung hat ein Moratorium für den Abschluss eines Vertrages nach § 73b (Hausarztzentrierte Versorgung) mit der BKK beschlossen. Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Verbände und der KV-Vorstand werden Gespräche zur Abstimmung des weiteren Vorgehens führen. „Damit ist meine Intention, unsere gemeinsamen Kräfte zum Wohle unserer Vertragsärzte zu bündeln, voll erfüllt“, so der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Hoffmann-Goldmayer. Nur die Kooperation aller Beteiligter bietet die Chance, durch Bündelung aller Kräfte das Vertragsergebnis zu optimieren.
Weitere Themen der Vertreterversammlung im Stuttgarter Siegfried-Häußler-Haus waren
- Aktueller Sachstand zu Paragraf 116b (Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung)
- Bericht des Satzungsausschusses: Vorbereitung der Wahlordnung für 2010
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| Vertreterversammlung hat sich in Stuttgart getroffen - Kategorie: 2007 | ||
Auf dem Programm der 21. Sitzung der Vertreterversammlung am 9. Mai 2007 standen die Dinge, die die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten derzeit ganz besonders bewegen:
- Sachstandsberichte zur ambulanten Versorgung im Krankenhaus (Paragraf 116 b SGB V) und zur hausarztzentrierten Versorgung (Paragraf 73 b SGB V)
- Mammographie-Screening in Baden-Württemberg
- Die Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes
eCard und Telemedizin
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| Mehrheit der Ärzte hält Kassenärztliche Vereinigungen für alternativlos - Kategorie: 2007 | ||
„Eine Mehrheit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten hält die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer noch für eine zukunftssichere Interessenvertretung. Sie sehen trotz zahlreicher Kritikpunkte keine Alternative zum KV-System. Die Körperschaften sind viel akzeptierter als immer wieder behauptet wird.“ Dieses Fazit haben dieser Tage Dr. Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt, die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aus dem Vertragsärztlichen Referendum gezogen. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) hat im Auftrag der KBV zwischen dem 26. September und dem 6. Dezember 2006 insgesamt 37.294 Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen von Telefoninterviews zum KV-System kontaktiert. 20.032 von ihnen haben das Interview vollständig absolviert. Die Ergebnisse hat die KBV gemeinsam mit infas in Berlin vorgestellt.
Downloadbare Dokumente
| Kurzzusammenfassung KBV-Referendum |
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| Vertreterversammlung verabschiedet Haushalt 2007 - Kategorie: 2007 | ||
In ihrer ersten Sitzung des Jahres 2007 hatte die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Auf dem Programm standen unter anderem Aussprachen zu den Tätigkeitsberichten aus den verschiedenen Vorstandsressorts sowie der Haushaltsabschluss 2005. Weiterhin musste der Haushalt 2007 beschlossen werden.
In ihrem einleitenden Bericht kritisierte die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Frau Dr. Birgit Clever, den Zickzack-Kurs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die gerade von der lautstarken Proklamation der totalen Verweigerung zum emsigen Dienstleiter mutieren würde. Sie forderte mehr Geradlinigkeit und zielgerichtetes Vorgehen, welches auch als solches deutlich erkennbar sein müsste. Nur so könne die Glaubwürdigkeit der Körperschaften erhalten bleiben.
In der Aussprache zu den Berichten aus den Vorstandsressorts äußerten sich mehrere Mitglieder der Vertreterversammlung besorgt über den Eindruck der Entfernung der KVBW von ihren Mitgliedern, den sie von der Basis vermittelt bekämen. Sie forderten, dass die KVBW in ihrem Prozess der durch die Fusion unumgänglichen Organisationsreform die Mitgliedernähe nicht aus den Augen verlieren dürfe. Regionale Kompetenz sollte nicht geschwächt, sondern eher gestärkt und die Schnittstellen zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung entsprechend definiert werden. Herr Dr. Thomas Zalewski als für dieses Ressort zuständige Vorstandmitglied machte deutlich, dass diese Signale sehr Ernst genommen würden. Er betonte, dass derzeit mit Hochdruck an der Bildung von Strukturen gearbeitet wird, die dem im Leitbild der KVBW verankerten Ziel der Dienstleistungsorientierung gerecht werden. Allerdings sei das Ganze ein Prozess, für den auch die Mitarbeiter entsprechend vorbereitet und geschult werden müssen. Das ginge leider nicht von heute auf morgen.
In nicht öffentlicher Sitzung erfolgte die Haushaltsdebatte. Nach dem Bericht des Ressort verantwortlichen Vorstandsmitgliedes und der Stellungnahme des Finanzausschusses wurde der Haushalt für das Geschäftsjahr 2007 nahezu einstimmig beschlossen.
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| KVBW fordert gründliches Nacharbeiten oder Neustart bei der Gesundheitsreform - Kategorie: 2007 | ||
Stuttgart, am 3. Januar 2007
„Der Beschluss, die Abstimmung nun erneut, jetzt auf die Sitzungswoche vom 29. Januar 2007 im Bundestag, zu verschieben, zeigt deutlich, dass die von den CDU-Ministerpräsidenten vorgebrachte Kritik voll berechtigt war. Die KVBW sieht sich in ihrem stetigen Bemühen um Aufklärung der Politiker und dem Hinweis auf die bestehenden Fehler bestätigt“, so Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der KVBW. „Die ganze Reform ist überarbeitungswürdig und wäre im Falle einer Umsetzung ein Desaster für die wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten“.
Gerade der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger hatte nach der Vorlage einer Analyse des Kieler Instituts für Microdaten im Dezember 2006 massive Kritik an dem vom Gesundheitsministerium gelieferten Zahlenwirrwar geübt. „Ohne verlässliche Zahlen, so Günther Oettinger damals, fehle für Baden-Württemberg die Grundlage, diesem Gesetzentwurf zustimmen zu können – er würde nicht im Blindflug zustimmen“; eine Haltung, die die uneingeschränkte Unterstützung der KV Baden-Württemberg findet. Das Kieler Institut hatte vorgerechnet, dass die Mittelabflüsse aus Baden-Württemberg das Bundesland mit über einer Milliarde Euro belasten würde und somit eine weitere wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung auf bisherigem Niveau unmöglich machen würde. Dies würde für alle Betroffenen in der Region eine unzumutbare weitere Belastung darstellen.
Das "Bürokratiemonster Gesundheitsfonds" schafft keine Entlastung der Lohnnebenkosten und beseitigt jeden Ansatz zu mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Bereits heute können wesentliche Teile der erbrachten medizinischen Leistung nicht mehr vergütet werden. Über die zu erwartenden finanziellen Belastungen einiger Bundesländer herrscht zudem völlige Unklarheit.
„Im Interesse des von allen Seiten anerkannten hohen Niveaus des deutschen Gesundheitswesens ist es besser, jetzt einen Boxenstopp oder besser ein Neustart einzulegen, als wider besseres Wissen eine Reform auf Biegen und Brechen durchzuboxen. Dass von Ministerpräsident Günther Oettinger angekündigte eigene Gutachten zur Aufklärung der tatsächlichen Belastungen für Baden-Württemberg begrüßen wir sehr und unterstützen die Landesregierung in all ihren Bemühungen um eine Verbesserung dieser angeblichen Reform“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer.
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| KBV veröffentlicht Synopse der Rechtslage zum VÄndG - Kategorie: 2007 | ||
Berlin, 2. Januar 2007
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) modifiziert eine Reihe von Gesetzestexten, die die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit regeln. Das sind vor allem das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den neuen Wortlaut für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im Internet veröffentlicht. In ihrer synoptischen Darstellung der alten und der neuen Rechtslage hat die KBV erstmalig die im Bundesanzeiger nur in sehr verkürzter Form publizierten Änderungen als richtigen Gesetzestext ausformuliert. Dieser soll den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten als aktuelle Rechtsgrundlage dienen, bis das VÄndG im Bundesgesetzblatt erscheint und die neuen Beck-Texte gedruckt sind.
Die gesetzlichen Neuregelungen betreffen Themen wie die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Medizinische Versorgungszentren, Unterversorgung, Praxisgebühr, Vergütung und Patientenbeteiligung. Die geänderten Passagen sind fett gedruckt, die weggefallenen durchgestrichen. So können Anwender die benötigten Textstellen schneller finden.
Externe Links
| KBV: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz |
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| Keine Bonus-Malus-Regelung in Baden-Württemberg - Kategorie: 2007 | ||
Stuttgart, am 4. Januar 2007
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Verbände der Krankenkassen im Land haben eine Arzneimittelvereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) für das Jahr 2007 geschlossen.
Das AVWG ist vom Gesetzgeber im Frühjahr 2006 beschlossen worden. Teile davon wurden zum 1. Januar 2007 wirksam. Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem die viel diskutierte „Bonus-Malus-Regelung“. Um die Auswirkungen des Gesetzes abzumildern, hat die KVBW zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen in Baden-Württemberg den gesetzlich vorgesehenen Spielraum genutzt und eine ablösende Vereinbarung getroffen.
„Dass wir auch in diesem Fall eine erfolgreiche Lösung mit den beteiligten Kassen erzielen konnten, die sinnvoller als die bundesweite Regelung ist, unterstreicht erneut, dass die Partner im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg erfolgreich im Sinne der Patienten zusammenarbeiten“, so Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW.
„Mit dieser Vereinbarung haben wir im Interesse von Millionen Versicherter im Lande eine hervorragende Lösung gefunden, die die ärztliche Therapie in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig eine wirtschaftliche Verordnung voranbringt", so Dr. Christopher Hermann, Vize-Chef der AOK Baden-Württemberg, für die an den Verhandlungen beteiligten Krankenkassen.
Hintergrund der Vereinbarung ist, das es in bestimmten Arzneimittelgruppen erhebliche Wirtschaftlichkeitspotentiale gibt, die genutzt werden sollen. So wurden für bestimmte Arzneimittel zur Senkung des Bluthochdruck, zur Hemmung der Magensäuresekretion sowie bei bestimmten Cholesterinsenkern sinnvolle Ausgabengrenzen definiert. Um diese einhalten zu können, orientiert sich der Arzt an sogenannten Leitsubstanzen. Das sind Wirkstoffe, die sich im Hinblick auf den Therapieerfolg seit langem bewährt haben und die als günstige Generika verfügbar sind. Gerade für die genannten Krankheitsbilder gibt es eine Reihe von hoch wirksamen Medikamenten, die nicht mehr unter Patentschutz stehen. Andere Firmen stellen Medikamente mit demselben Wirkstoff zu teilweise deutlich günstigeren Preisen her, so genannte Generika. Auf diese Präparate wird der Arzt nunmehr verstärkt zurückgreifen, da die Präparate nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ebenso wirksam sind und keine anderen Nebenwirkungen haben.
Die KVBW und die Verbände der Krankenkassen sind sich einig: Es gibt kein sinnvolles Argument für die Weiterverordnung eines gleichwertigen, aber teureren Arzneimittels. Die Umstellung der Medikation auf die Leitsubstanzen geht ohne Qualitätsverlust einher. Einen finanziellen Bonus für die Ärzte wird es in Baden-Württemberg nicht geben. An erster Stelle bei der Therapie steht weiterhin der medizinische Aspekt.
Nach den Vereinbarungen mit den Krankenkassen ist der Arzt verpflichtet, Kosten bei der Verordnung von Arzneimitteln einzusparen. Mehr Generika zu verordnen ist folgerichtig hierzu ein Weg.
Was bedeutet die Vereinbarung für die Patienten?
Wenn Medikamente bei Bluthochdruck, zur Hemmung der Magensäure oder ein Präparat zur Senkung des Cholesterinspiegels verschrieben werden, ist der Arzt gefordert, eine Umstellung auf einen anderen Wirkstoff zu prüfen und wird dann ein preisgünstiges Generikum verordnen. Als Wirkstoffe sind zum Beispiel Enalapril, Ramipril, Omeprazol, Nitrendipin, Amlodipin und Simvastatin vereinbart. Die Umstellung wird auch für die Patientinnen und Patienten finanzielle Vorteile bringen, denn die Präparate unterliegen in vielen Fällen einer geringeren Zuzahlung oder sind von der Zuzahlung vollständig befreit.
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| Gesundheitsreform vermindert die Versorgungsqualität in Baden-Württemberg - Kategorie: 2007 | ||
Stuttgart, am 31. Januar 2007
Die Diskussion um die Frage, wie viel Geld als Folge der anstehenden Gesundheitsreform aus Baden-Württemberg abfließt, war in den Gesprächen zur neuen Gesetzgebung in den vergangenen Wochen eines der Hauptthemen. Nachdem mittlerweile mehrere Gutachten vorliegen, die feststellen, dass kein wesentlicher zusätzlicher Geldabfluss aus Baden-Württemberg stattfinden wird, hat Ministerpräsident Günther Oettinger signalisiert, er persönlich könne der Gesundheitsreform nunmehr zustimmen.
„Allein die Frage, wie viel Geld aus dem Land abfließt, spielt aber bei der zukünftigen Qualität der Gesundheitsversorgung nicht die entscheidende Rolle“, sagte Dr. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender der KV Baden-Württemberg. „Zusätzlich wird es durch die Einführung des Gesundheitsfonds zu der Situation kommen, dass durch die Nivellierung der Krankenkassenbeiträge unsere baden-württembergischen Kassen nicht mehr so viele Beitragseinnahmen haben werden wie bisher“. Diese fehlenden Einnahmen machen dann die Fortsetzung der auch bundesweit anerkannten Zusatzverträge, die hier mit den Krankenkassen abgeschlossen werden konnten, unmöglich. Hierfür wird das Geld fehlen. Zu nennen sind insbesondere die hervorragenden Regelungen im Bereich des ambulanten Operierens oder auch die Vorsorgeuntersuchungen. Leistungseinschränkungen im gesamten ambulanten Bereich, sowohl die Diagnostik, als auch die Therapie betreffend, werden unumgänglich sein, zeigt sich Herz überzeugt.
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| Köhler: „Krankenkassen werden zur Risikoselektion gezwungen“ - Kategorie: 2006 | ||
Berlin, 1. Dezember 2006
"Die Gesundheitsreform verschlechtert die Versorgung der Patienten dramatisch, unter anderem weil sie zur Risikoselektion führt. Die Krankenkassen müssen versuchen, ihre jeweilige Zusatzprämie so gering wie möglich zu halten, damit ihnen die Versicherten nicht davonlaufen. Wenn sie nicht pleitegehen wollen, können sie das nur schaffen, indem sie sich vor allem um gesunde Mitglieder bemühen.“ Vor diesem Szenario hat der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, im Rahmen der Vertreterversammlung (VV) seiner Organisation in Berlin gewarnt.
Wegen des geplanten Basistarifs in der privaten Krankenversicherung hätten viele Arztpraxen zudem bald mit schweren Finanzproblemen zu kämpfen. Vielen Praxen gingen deshalb im Jahr über 22.000 Euro verloren. Statt 917 Euro pro Privatversicherten erhielten sie nur die 375 Euro, die sie im Durchschnitt für die Versorgung von gesetzlich Versicherten bekämen. Insgesamt fehlten der Vertragsärzteschaft jährlich 2,1 Milliarden Euro. Die Folge seien Rationierung und Abwanderung von Ärzten ins Ausland.
Köhler lehnte die geplante Insolvenzregelung für gesetzliche Krankenversicherungen ab. Käme die tatsächlich, würde auch über die Kassen eine wahre Pleitewelle hinwegfegen, die zudem deren Landesverbände erfassen könnte. In diesem Falle blieben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ihren Forderungen sitzen, die Vertragsärzte gingen leer aus. Versicherte, deren Kasse mit der Insolvenz ringe, würden nur noch gegen Vorkasse behandelt. Darauf müssten die Vertragsärzte wegen ihrer eigenen prekären Finanzlage wohl beharren.
Die im Gesetz vorgesehene Vergütungsreform für niedergelassene Ärzte bezeichnete der Vorstandsvorsitzende als unsäglich. Die Regelungen seien widersprüchlich - soweit man sie überhaupt verstehe. Die Budgetierung bleibe, obwohl die Regierung deren Ende versprochen hätte. Die Preise seien künftig weder fair noch fest, die betriebswirtschaftliche Kalkulation - Basis der derzeitigen Gebührenordnung - falle weg. Ärzte derselben Fachrichtung würden in derselben Region für dieselbe Leistung höchst unterschiedliche Vergütungen erhalten. Das Konzept sei weder transparent noch nachvollziehbar.
„Das Gesetz wimmelt nur so von Widersprüchen, handwerklichen Fehlern, technisch undurchführbaren Vorschriften und verfassungsrechtlich bedenklichen Passagen. Das hat die Mammutanhörung im Gesundheitsausschuss deutlich gemacht“, erklärte der KBV-Chef. Es sei erstaunlich, mit welchem Autismus der Regierungsapparat über berechtigte Einwände hinweggehe. Es sei verheerend, dass gefühlte 80 Prozent der Bundestagsabgeordneten nicht hinter dem Gesetz stünden, ihm aber dennoch zuzustimmen gedächten.
Köhler forderte den Gesetzgeber auf, die KVen als Vertragspartner bei selektiven Verträgen zuzulassen. Der Wettbewerb um eine bessere Versorgung würde dadurch belebt und nicht gehindert.
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| Statement der KVBW zum Protesttag - Pressekonferenz im Landtag - Kategorie: 2006 | ||
Statement der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz zum Protesttag am 04.12.2006 im Landtag in Stuttgart
Es gilt das gesprochene Wort!
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die letzten Wochen und Monate waren für alle beteiligten Institutionen im deutschen Gesundheitswesen geprägt von der Diskussion um eine Gesundheitsreform, die sich hinter dem anspruchsvollen Namen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verbirgt. Alle Beteiligten, ob Leistungserbringer, gesetzliche oder private Krankenkassen und über 70 % unserer deutschen Bevölkerung, lehnen dieses Gesetz so ab. „Wenn das eine Reform ist, ist Reform ein Schimpfwort“, „Gesetz zur Überführung in die Staatsmedizin“ bis schlicht „Fiasko“ waren vernichtende Urteile. Sie als Medienvertreter haben hier eine wichtige Aufklärungsarbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land erbracht, galt es doch, die Konsequenzen der Reform den Menschen gerade für uns in Baden-Württemberg aufzuzeigen. Leider wissen viel zu viele immer noch nicht, dass dieses Gesetz einer Katastrophe gleichkommt. Was jedoch am Ende der Berliner Diskussionen übrig bleibt, ist ein Bild des Schreckens. Hiervon kann auch nicht ablenken, dass Frau Ministerin Schmidt nun unter massivem Druck der Kollegen aus der großen Koalition das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr im Schweinsgalopp bis Ende dieses Jahres, sondern erst im Frühjahr 2007 abschließen will.
Zwischenzeitlich hat nämlich nicht nur die Gesundheitsministerin und ihr Stab im Bundesgesundheitsministerium bemerkt, dass diese Reform schlicht und ergreifend an vielen Stellen Murks ist. Eine Vielzahl der in den Ausschüssen beteiligten Politiker hat auf die Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes am 15. Dezember gedrängt, haben doch die Anhörungen der Expertengruppen eindeutig belegt, dass in der derzeitigen Fassung massive handwerkliche Fehler vorliegen, die eine Umsetzung für alle Beteiligten unmöglich macht.
Die Kritik an der Reform geht quer durch Deutschland, von den Ärzten wie Zahnärzten bis zu den gesetzlichen wie privaten Krankenkassen, den Krankenhäusern und den Apotheken, von Gewerkschaften bis zu den Wirtschaftsweisen. Die KBV und die KVen der Länder haben sich mehr und mehr an die Spitze der Reformkritik gestellt. Ein Gutes hat diese öffentliche Diskussion der letzten Wochen jedoch. Der wichtigste Partner im deutschen Gesundheitswesen, die Bürgerinnen und Bürger als Leistungsempfänger, schließen sich mittlerweile unserer Kritik an und äußern Verständnis für unsere gemeinsamen Proteste. Am heutigen Tage führen Ärzte von Ulm bis Karlsruhe und von Freiburg bis Isny in ihren Praxen Gespräche mit ihren Patientinnen und Patienten und hoffentlich mit sehr vielen Abgeordneten. Die Menschen, aber insbesondere auch die Politiker, müssen wissen, welche Konsequenzen auf jeden Einzelnen zukommen, sollte dieses Gesetzvorhaben realisiert werden.
Ich möchte Ihnen dies an einigen Beispielen und Zahlen erläutern:
- Rund ein Drittel der ärztlichen Leistung, die ein Arzt im Interesse seiner Patienten erbringt, wird ihm heute nicht vergütet. Deshalb hat die Kanzlerin uns eine Gebührenordnung in Euro und damit zu festen Preisen, wie in allen anderen freien Berufen auch, versprochen.
- Deshalb fordern wir diese nachdrücklich ohne jede Budgetierung sowohl für die Gesamtvergütung als auch für die einzelne Praxis ein: Feste Preise für ärztliche Leistung
- Ärzte tragen heute das Morbiditätsrisiko der Krankenversicherung allein. Ein in der Versicherungswirtschaft einmaliger Vorgang. Ein Vergleich: Ein Autoreparaturbetrieb bekommt dann weniger Geld, wenn er mehrere Schadensfälle des gleichen Versicherers zu beheben hat.
- Das Risiko der Morbidität (also das Risiko, dass ein Versicherter tatsächlich auch krank wird) muss auf die Krankenkassen übergehen.
- Die Einführung des Fonds und der Regelungen, dass erfolgreich agierende Kassen für die Defizite anderer Kassen aufkommen sollen, führt zudem zu einem Mittelabfluss im dreistelligen Millionenbereich. Während die GKV in Baden-Württemberg von einem jährlichen Mittelabfluss von rund 400 Millionen ausgeht, kommen Politiker wie der Fraktionsvorsitzende der FDP hier im Stuttgarter Landtag, Herr Dr. Noll, auf Summen von bis zu einer Milliarde, die dem baden-württembergischen Gesundheitssystem zukünftig fehlen werden.
- Das bedeutet eine nachhaltige Verschlechterung für die wohnortnahe wie flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung:
- Wenn wir berücksichtigen, dass rund 30 % der Ärzte altersbedingt bis zum Jahre 2020 aus ihren Praxen ausscheiden, dieses vielfach im ländlichen Raum, stellt sich berechtigt die Frage, wer übernimmt deren Aufgaben. Junge Kolleginnen und Kollegen zu finden, die gerade im ländlichen Raum eine Praxis gründen oder übernehmen wollen, wird immer schwieriger, ja oft unmöglich. Dies erleben wir mittlerweile täglich, nicht mehr nur in den neuen Bundesländern. Hinzu kommt die Finanzierungsproblematik für die jungen Ärztinnen und Ärzte. Auf der derzeitigen Basis des Gesetzentwurfs werden sie zukünftig keine Banken finden, die Bereitschaft zeigen werden, eine Praxisfinanzierung zu unterstützen.
- Mit der geplanten Einführung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung oder der Subventionierung von Praxen in unterversorgten Gebieten wird dieser Missstand nicht beseitigt. Vielmehr wird die Zahl der bereits ins Ausland ausgewanderten Ärztinnen und Ärzte dramatisch weiter ansteigen. Bürokratie und Planungsunsicherheit lassen den Ruf nach dem Systemausstieg bei den verbleibenden Ärzten noch deutlicher werden. Viele wollen allerdings noch den Kollektivvertrag, der ergänzt werden kann durch Einzelverträge, als Grundlage ihres ärztlichen Handelns erhalten, was ein gerade durchgeführtes Referendum der KBV zu erkennen gibt. Die Betonung hierbei liegt auf „noch“!
- Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wie die Vertragspartner sind stolz auf eine in der Region überdurchschnittlich gut geregelte Versorgung im Kollektivvertrag, dies auch speziell im ambulanten Notfalldienst. Ob in so genannten Notfallpraxen oder im eingeteilten Notfalldienst können wir sicherstellen, dass diese für den jeweiligen Patienten individuell immer und ausschließlich dringend notwendigen Leistungen von den meisten Kassen schon heute in Baden-Württemberg außerhalb des Budgets mit einem festen Betrag in Euro bezahlt werden und in jedem noch so entlegenen Ort im Schwarzwald, auf der Baar oder der Alb anzutreffen ist. Für die telefonische Vermittlung wenden die Vertragspartner in wenigen Fällen gemeinsam, in vielen Regionen aber die Ärzteschaften vor Ort hierfür alleine erhebliche zusätzliche Finanzmittel auf.
- All dies, die gesamte flächendeckende Versorgung, die hochkompetente und wohnortnahe Betreuung der Patientinnen und Patienten, kann mit diesem Gesetzentwurf zukünftig nicht mehr wie bisher sichergestellt werden. Ja, selbst das höchste Gut der Deutschen, die freie Arztwahl nämlich, wird es nicht mehr geben. Die hervorragend funktionierende gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte wie Krankenkassen soll zentralisiert werden und führt zwangsläufig zur Staatsmedizin. Regionale Aspekte können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn in Berlin alle Verträge abschließend verhandelt worden sind. Die regionale Veränderungsmöglichkeit ist Augenwischerei, genauso die eingeführte Konvergenzregelung. Dies wird als Wettbewerbssteigerung angesehen, wenn in Wahrheit aber staatlich gelenkter Zentralismus angesagt ist.
Hier ist es auch die Aufgabe der Medien wie der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg massiv auf ihre politischen Vertreter einzuwirken und ihnen die Konsequenzen aufzuzeigen, wenn die Interessen der Bürger derart sträflich ignoriert werden. Denn erst aus dem Zusammenwirken aller an gedachter Veränderungen lässt sich ermessen, wie verheerend dieses Gesetz wirken würde. Und zwar zum Schaden aller, vor allem aber zu Lasten der Patienten wie Versicherten sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Krankenkassen.
Dr. Andreas Köhler, der Vorstandsvorsitzende der KBV, hat dieses mit einem hervorragenden Beispiel anschaulich belegt, das ich Ihnen verkürzt nicht vorenthalten möchte. Wie könnte es sich nämlich im Jahr 2010 zutragen?
Frau Müller ist gesetzlich krankenversichert. Sie ist Mitte 40 und berufstätig. Sie arbeitet gerne, trotz ihrer Rückenprobleme. Wie ihre Kasse genau heißt, weiß sie nicht, hat diese doch fusioniert und einen neuen Namen bekommen. Ihr Beitragssatz beträgt 16,4 % plus 0,9 % Eigenanteil plus Zusatzprämie von 12 € monatlich. Praxisgebühr und Apothekenzuzahlung sind dabei noch nicht berücksichtigt. Ihre Nachbarin zur Linken zahlt dagegen keine Zusatzprämie bei einer anderen Krankenkasse. Die Nachbarin zur rechten Seite, leitende Angestellte mit hohem Einkommen, bekommt sogar eine monatliche Prämie von 15 € erstattet, weil in ihrer Krankenkasse durchschnittlich jüngere und gut verdienende Mitglieder versichert sind. Warum gerade Frau Müller bei geringerem Einkommen mehr bezahlen muss, versteht sie nicht. Aber nach der letzten Gesundheitsreform versteht sie sowieso nichts mehr.
Im Jahr 2008 hat sie sich in ein Hausarztprogramm eingeschrieben, bei ihrem langjährigen Hausarzt, dem sie immer vertraut hat. Damit zahlt sie nur einmal im Jahr die Praxisgebühr in Höhe von 10 €. Dieser Arzt hat aber, ohne einen Nachfolger gefunden zu haben, aufgehört. Da sie aktuell eine Veränderung an ihrer Brust festgestellt hat, möchte sie ihren Gynäkologen aufsuchen, den sie seit vielen Jahren von der regelmäßigen Vorsorge her kennt. Dazu benötigt sie aber einen Überweisungsschein von einem Hausarzt. Ihre Nachbarin empfiehlt ihr ihren Hausarzt. Dort angekommen wird ihr eröffnet, dass er mit ihrer Kasse keinen Vertrag habe. Er kann sie zwar behandeln, aber nicht im Rahmen des Hausarztvertrages ihrer Kasse. Also zahlt sie die Praxisgebühr und wird untersucht. Danach erhält sie einen Überweisungsschein. Beim Frauenarzt angekommen eröffnet man ihr dort, dass in der Zwischenzeit leider ihre Kasse Pleite gegangen sei und die Ärzte seit mehreren Monaten auf ihre ihnen zu stehenden Gelder warten würden. Da sie aber Gewissheit haben möchte, stimmt sie der Behandlung als Selbstzahler zu. Schließlich will sie sich die Gelder vom zuständigen Landesverband ihrer bisherigen Kasse erstatten lassen, da dieser zuständig sei. Nur ist dieser leider auch bankrott. Frau Müller ist wütend, da sie ja scheinbar ohne Krankenversicherung dasteht. Das ist die Realität dieser Reform!
Daher müssen wir alle die nächsten Wochen und Monate nutzen, doch noch sinnvolle Änderungen in diese Gesetzgebung ein zu bringen und unsinnige zu streichen. Allen voran werden Landesärztekammer und KV Baden-Württemberg sich dieser Aufgabe stellen. Dabei werden wir unterstützt von vielen ärztlichen Verbänden, Genossenschaften und anderen Gruppierungen. Allen hätten wir gerne heute Gelegenheit gegeben, dieses Podium zu bereichern – es hätte aber alle zeitlichen Vorgaben gesprengt.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erhält übrigens gerade von den Ärztinnen und Ärzten im ganzen Land Arztkittel übersandt, die symbolisch für die Zahl der Ärzte stehen, die bereit wären, irgendwann ihren Traumberuf aufzugeben und bildlich den Kittel abzugeben. Das wollen wir gerade auch im Sinne der hervorragenden medizinischen Versorgung der Patienten in Baden-Württemberg verhindern. Das Beispiel von Frau Müller muss Fiktion bleiben!
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| Ärzte und Psychotherapeuten hängen ihre Kittel an den Nagel - Kategorie: 2006 | ||
Mit dieser Aktion wollen die Ärzte plastisch darstellen, dass eine vergleichbare Zahl an Kolleginnen und Kollegen im letzten Jahr den Kittel wortwörtlich abgegeben hat, um ihre berufliche Zukunft im benachbarten Ausland zu suchen. Die derzeit geplante Gesundheitsreform gefährdet die wohnortnahe, flächendeckende medizinische Versorgung in Baden-Württemberg und wird nach Meinung der KVBW mit gravierenden Qualitätsverlusten einhergehen. Die Reaktion der Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt, auf die bundesweiten Proteste aller maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen - von den Kassenärztlichen Vereinigungen über die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaften bis hin zu den Apothekern - stellt ein befremdliches Ignorieren der Kritik an der Reform dar.
„Wir begrüßen das große Engagement unserer Mitglieder und die Kreativität, mit der die Ärztinnen und Ärzte in der Region auf ihre Sorgen aufmerksam machen. Ulla Schmidts jüngste Diskreditierungen waren hier ein zusätzlicher Anreiz für unsere Mitglieder“, so Dr. Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der KVBW.
Am Dienstag, dem 12. Dezember 2006 findet in Stuttgart die regelmäßige Sitzung der Landespressekonferenz mit Vertretern der baden-württembergischen Regierung um Ministerpräsident Günther Oettinger statt. Thema ist u. a. die geplante Gesundheitsreform. Mit ihrer „Kittel-Aktion“ möchten die Ärzte auf die besondere Situation in Baden-Württemberg aufmerksam machen und appellieren an den Ministerpräsidenten, sein Votum im Bundesrat zu Gunsten der wohnortnahen, flächendeckenden medizinischen Versorgung einzusetzen.
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| Resümee Aktionstag der Ärzte - Kategorie: 2006 | ||
Rund 1.000 Ärzte haben am 4.12.2006 in Südbaden über die Auswirkungen der Gesundheitsreform informiert: In 14 Städten in Südbaden fanden Aktionen der Ärzte gegen die geplante Gesundheitsreform statt. In Freiburg hängten um „5 vor 12" rund 150 Mediziner ihren Arztkittel an den Nagel. Am Klinikum in Offenburg protestierten über 250 niedergelassene Ärzte und Klinikärzte gemeinsam gegen die drohende Verschlechterung der Patientenversorgung.
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| Staatsmedizin bedroht vorbildliche Versorgung von Dialysepatienten in BW - Kategorie: 2006 | ||
Die KV Baden-Württemberg (KVBW) macht gemeinsam mit dem Verbund Nephrologischer Praxen in Baden-Württemberg (VNP BW) auf die mustergültige Versorgung von Dialysepatienten aufmerksam. „Allerdings sehen wir die hier erreichte Versorgungsqualität gefährdet. Denn die in der Gesundheitsreform angestrebte Einheitskasse mit pauschalierter Einheitsmedizin wird solche wegweisenden Konzepte künftig unmöglich machen“, erläutern Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der KVBW und Dr. Dieter Baumann, Vorsitzender des Verbandes der Nephrologischen Praxen in Baden-Württemberg. Der Verbund Nephrologischer Praxen repräsentiert alle niedergelassenen Nephrologen sowie die Dialysezentren in Baden-Württemberg.
Mit Hilfe der Dialyse werden in ganz Deutschland rund 60.000 Patienten in etwa 1.000 Einrichtungen behandelt. Auf Baden-Württemberg entfallen hiervon etwa 7.000 Patienten - rund 70 Prozent davon sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert. Bereits seit 20 Jahren wird gemeinsam auf der Basis regionaler Versorgungsverträge dafür Sorge getragen, dass die Struktur- und Prozessqualität der Dialysetherapie klar definiert ist. Dies ist einmalig in der Bundesrepublik.
Durch Anforderungen an die Ausbildung der behandelnden Ärzte und die zur Anwendung kommenden Geräte wird schon heute ein hohes Qualitätsniveau erzielt. In Baden-Württemberg gilt bereits heute eine Mindestdialysezeit von vier oder mehr Stunden, während bundesweit kein einheitlicher Standard definiert ist. Auch die Häufigkeit der Dialyse wurde in der Sondervereinbarung auf drei Dialysen pro Woche oder mehr festgelegt. Die bundeseinheitliche Regelung sieht in der Regel maximal drei Dialysen vor. Die Sondervereinbarungen bezüglich Frequenz und Dauer zeigen Wirkung. Im Bundesdurchschnitt liegt die Sterberate für Dialysepatienten bei 17,94 Prozent - in Baden-Württemberg wurde für den selben Zeitraum im Jahr 2004 eine Mortalität von 13,1 Prozent ermittelt. Einweisungen zur stationären Behandlung nahmen ab. Bei der Verordnung von Erythropoetin (Medikament zur Anreicherung des Blutes mit roten Blutkörperchen) liegt der Wert in Baden-Württemberg 24 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Durch die Entwicklung einer Sammelfahrt-Strategie konnten die Fahrtkosten um rund die Hälfte reduziert werden.
Die geplante Gesundheitsreform, die die regionalen Verhandlungskompetenzen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den Kassen nicht mehr vorsieht, geht auf Kosten von chronisch kranken Patienten und stellt deren Versorgung in Frage. Die Fortführung wegweisender regionaler Versorgungsverträge wäre nicht mehr möglich. Entscheidungen in diese Richtung können nicht mitgetragen werden, so KVBW und VNP BW.
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| Bericht zur 18. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg - Kategorie: 2006 | ||
Die 18. Vertreterversammlung der KVBW fand am Mittag des 22. November im großen Veranstaltungssaal der Kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart Möhringen statt. Nachdem die Ministerin Frau Stolz leider ihre Teilnahme an der Vertreterversammlung wegen einer Terminkollision hatte absagen müssen, stand die letzte Versammlung des Jahres ganz im Zeichen der Berichte aus den Vorstandsressorts und dem Haushalt. Nach Eröffnung durch die Vorsitzende der Versammlung, Frau Dr. Birgit Clever, erläuterte als Erstes Herr Dr. Geldmacher den aktuellen Verhandlungsstand mit den Kassen hinsichtlich einer Arzneimittelvereinbarung und deren Umsetzung zum 1. Januar 2007. Er bekräftigte eine eigene regionale Regelung mit den Kassen auszuhandeln. Die Verhandlungen sind jedoch, auch wegen des derzeit nur begrenzt vorliegenden Zahlenmaterials noch nicht abgeschlossen.
Frau Dr. Dahl berichtete zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und zeigte die neuen Möglichkeiten auf, die sich aus dem Gesetz für die Ärztinnen und Ärzte ergeben
Herr Dr. Zalewski erläuterte anschließend den Stand der derzeit laufenden Organisationsreform in der KV BW sowie die hier zugrunde liegende Strategie und die langfristigen Ziele, die mit der Reform erzielt werden sollen. In einigen Organisationsbereichen ist bereits eine vollständige Umsetzung erfolgt, in den anderen Bereichen bewegt man sich im Rahmen der zeitlichen Planung. Exemplarisch hierfür wies Herr Dr. Zalewski auf die neue Website hin, die Anfang Dezember aktiviert werden soll.
Aufgrund der Ankündigung eines Teils der Delegierten, die Vertreterversammlung um 16 Uhr 30 zu verlassen, um eine andere Veranstaltung wahrzunehmen, wurde frühzeitig über das Vorgehen in der Vertreterversammlung abgestimmt. Die Vertreterversammlung musste entscheiden, ob die Entlastung des Vorstands für 2005 und der Haushalt 2007 vorgezogen werden sollte, ohne dass alle Vorstandsmitglieder die Möglichkeit erhalten hätten, ihre Tätigkeitsberichte vorzutragen. Die Delegierten entschieden vor einer Entscheidung über den Haushalt erst alle Vorstandsberichte anzuhören. Der Vorsitzende des Vorstands, Herr Dr. Hoffmann-Goldmayer, begrüßte diesen Entschluss. „Dies zeigt auf, mit welcher Verantwortung die Mitglieder ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen und zeigt deutlich die Stabilität der Versammlung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, so der Vorsitzende.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, den Bericht über den Haushalt und die hierzu geplante Abstimmung erst im Rahmen der nächsten Vertreterversammlung abzuwickeln. Dies ist gerade in Bereichen der Verwaltung nicht unüblich und erfolgte auch bereits im Jahre 2005 ohne jeglichen Nachteil.
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| Großes Medienecho auf Kittelaktion vor dem Stuttgarter Landtag - Kategorie: 2006 | ||
Mehr als 1.115 Kittel haben die baden-württembergischen Ärzte in den vergangenen Wochen an die KVBW geschickt. Jeder Kittel symbolisiert einen Arzt, der wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen das Land verlassen hat. Die Kittel wurden im Vorfeld der Landespressekonferenz, die sich am Dienstag, dem 12. Dezember 2006, im Stuttgarter Landtag aktuell mit der baden-württembergischen Position zur Gesundheitsreform beschäftigte, präsentiert. Diese Aktion brachte eine landesweit einmalige Medienpräsenz sowohl in den Tageszeitungen als auch im Fernsehen. Die KVBW konnte somit nochmals eindringlich auf die Sorgen und Bedenken ihrer Mitglieder in Bezug auf die geplante Gesundheitsreform aufmerksam machen.
In seiner Regierungserklärung stellte Ministerpräsident Günther Oettinger anschließend klar, dass es für diese Reform so und in dieser Form keine Unterstützung aus Baden-Württemberg geben wird. Diese eindeutige Position der Landesregierung trägt auch der Leistung des KV-Vorstandes Rechnung, der seit Monaten intensive Gespräche mit den politischen Endscheidern geführt hat.
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