Umzug des ärztlichen Notfalldienstes an die GRN-Klinik Schwetzingen

Entlastung für Patienten und Ärzte durch Neuregelung des ärztlichen Notdienstes in Schwetzingen

Ab 1. Dezember 2016 wird der ärztliche Notdienst in Schwetzingen neu geregelt. Die Notfallpraxis in Schwetzingen zieht von der Markgrafenstraße in die GRN-Klinik. Die Vorteile für Notfallpatienten: Bereits bei der Aufnahme werden sie je nach Beschwerden in die richtigen Hände – Klinik oder Praxis – geleitet. Wenn in der Notfallpraxis beispielsweise die Notwendigkeit einer stationären Behandlung festgestellt wird, kann der Patient unmittelbar aufgenommen werden. Auf der anderen Seite werden die Wartezeiten für Patienten der Klinik-Notaufnahme dadurch minimiert, dass diejenigen Fälle, in denen lediglich eine ambulante Praxis-Konsultation notwendig ist – etwa ein grippaler Infekt – in der Notfallpraxis behandelt werden können. Auch das Klinik-Personal wird dadurch entlastet und kann sich auf schwere Notfälle konzentrieren, die zügig behandelt oder sogar stationär aufgenommen werden müssen.

Entlastung für alle Beteiligten

Für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Johannes Fechner, ist damit ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform des Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg vollzogen: „Ziel unserer Notfalldienstreform war es von Anfang an, unsere Notfallpraxen in den Räumen der Krankenhäuser anzusiedeln, weil wir damit die beste Verknüpfung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung erreichen. Denn damit entlasten wir die Notfallambulanzen der Krankenhäuser und können die vorhandenen Strukturen gemeinsam nutzen. Daher versuchen wir auch dort, wo es zwar schon eine Notfallpraxis gibt, sie aber noch nicht im Krankenhaus angesiedelt ist, Schritt für Schritt in die Räume der Kliniken zu wechseln.“ Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises und Aufsichtsratsvorsitzender der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, sieht in dem Umzug eine Verbesserung der Patientenversorgung: „Die Patienten haben künftig nur noch eine Anlaufstelle, da die Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte räumlich direkt in die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses integriert ist. Die Patienten müssen daher in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr überlegen, ob der niedergelassene Arzt oder das Krankenhaus die richtige Adresse für ihre Beschwerden ist, sondern fahren einfach in die Klinik und werden dort entsprechend ihrer Erkrankung versorgt.“

Bewährtes Konzept

Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN-Gesundheitszentren Rhein-Neckar, sieht in dem Umzug ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit zwischen Klinik und niedergelassenen Ärzten: „Als Klinikverbund haben wir seit vielen Jahren eine enge Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten auch im Notfalldienst. Das hat sich bereits in Eberbach bewährt, wo wir diese Lösung seit 2011 haben, in Sinsheim seit 2012. In Weinheim befindet sich der ärztliche Notfalldienst in unmittelbarer Nachbarschaft der GRN-Klinik.“ Der Leiter der GRN-Klinik Schwetzingen, Ingo Roth, bekräftigt die Bereitschaft der Klinik zur Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten: „Wir haben schon seit einiger Zeit intensive Gespräche mit der KVBW über den Umzug der Notfallpraxis geführt. Wir begrüßen es, dass wir nun auch in diesem Bereich enger zusammenarbeiten. Sowohl für unsere Patienten als auch für das Klinik-Personal versprechen wir uns dadurch Vorteile.“ Der ärztliche Leiter der Notfallpraxis in Schwetzingen, Dr. Andreas Reinicke, begrüßt die neue Praxis im Krankenhaus ebenfalls: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in der Klinik. Uns erleichtert die unmittelbare Nähe zur zentralen Notaufnahme die Arbeit, zumal die Klinik-Kollegen uns nach 24 Uhr unterstützen. Wir niedergelassenen Ärzte werden dadurch entlastet. Die Versorgung der Patienten wird für uns einfacher, wenn wir die Infrastruktur des Krankenhauses mitnutzen können und so etwa Röntgenaufnahmen oder Laboruntersuchungen vornehmen können.“

Adresse, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Die Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte befindet sich ab
1. Dezember 2016 in den Räumen der GRN-Klinik Schwetzingen,
Bodelschwinghstraße 10.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19 bis 24 Uhr
Mittwoch von 13 bis 24 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 Uhr bis 24 Uhr

Während dieser Zeiten und darüber hinaus ist bis um acht Uhr morgens jeweils ein niedergelassener Arzt im Fahrdienst eingeteilt und nimmt Hausbesuche vor, falls dies medizinisch notwendig ist und die Patienten nicht selbst in die Notfallpraxis kommen können. Sollte dadurch einmal die Praxis vorübergehend nicht besetzt sein, übernehmen die Klinikärzte die Notfallversorgung beider Einrichtungen. Telefonisch zu erreichen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien Rufnummer 116 117. In lebensbedrohlichen Situationen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei starken Blutungen oder Bewusstlosigkeit unbedingt den Rettungsdienst unter der 112 anrufen.

Eine Karte zur interaktiven Suche nach allgemeinärztlichen, kinderärztlichen und fachärztlichen Notfallpraxen in Baden-Württemberg finden Sie unter Notfallpraxen.