DIE KORREKTE VERORDNUNG VON SPRECHSTUNDENBEDARF
Maßgebend für Verordnungen über Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (SpBV). In dieser Vereinbarung und deren Anlagen ist festgelegt, welche Mittel als bedarfskonform einzustufen sind. Verträge, Richtlinien und Gesetze ziehen klare Grenzen, an denen Stolperfallen und Regressgefahr lauern (siehe Verträge).
Verordnungen von Sprechstundenbedarf erfolgen zu Lasten der für den Praxisort zuständigen Bezirksdirektion der AOK Baden-Württemberg. Das jeweilige Krankenkassen-Institutionskennzeichen, eine Liste sonstiger Kostenträger und weitere Hinweise haben wir in den PDFs zum Thema für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Publikation Verordnungsforum.
Zu den am häufigsten gestellten Anfragen zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung haben wir eine Fragensammlung für Sie zusammengestellt.
Falls Sie darüber hinaus Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte per Email oder telefonisch an uns. Gerne stehen Ihnen unsere Fachberater auch zur Vereinbarung eines persönlichen Gespräches zur Verfügung.
Das Seminar "Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr" für Ärzte und Praxismitarbeiter vermittelt anhand vieler praktischer Beispiele, was bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf zu beachten ist. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bietet unsere Seminarübersicht.





