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DIE KORREKTE VERORDNUNG VON HEILMITTELN

Seit 1. Juli 2011 gilt die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (Heilmittel-Richtlinie und -Katalog sind rechts unter "Externe Links" verknüpft). 

In einer Sonderausgabe unseres Verordnungsforums (Ausgabe 19) informieren  wir umfassend über die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs sowie die Änderungen. Das Verordnungsforum 19 wurde allen Praxen im November 2011 zugeschickt. Aktuelle Neuerungen zur Heilmittel-Richtlinie finden Sie in unseren Nachrichten unter Praxisalltag.

Aufgrund stetig steigender Kosten bleiben die Heilmittelverordnungen im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Verstöße gegen die Heilmittel-Richtlinie sowie unvollständig oder falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen führen vermehrt zu Prüfanträgen der Krankenkassen.  


Um Regresse und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden, sind die jeweils gültigen Richtlinien, Verordnungshinweise, Richtgrößen und Praxisbesonderheiten sowie das korrekte Ausfüllen der Heilmittelverordnung unbedingt zu beachten (siehe Ausfüllhilfen).

Nach intensiven Verhandlungen ist es uns 2009 erstmals gelungen, mit den Krankenkassen eine Liste von Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um einen Katalog, der eindeutig festlegt, bei welchen Erkrankungen die Verordnung einer Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie das Heilmittelbudget des Arztes nicht belastet. In den Verhandlungen zur Heilmittelvereinbarung 2010 konnte diese Liste stark ausgeweitet werden und so auch im Jahr 2011 fortgeführt werden. 

Weitere Informationen lesen Sie in unserer Publikation Verordnungsforum.


Aktuelle Neuerungen zu Verordnungsfragen finden Sie in unseren Nachrichten unter Praxisalltag

 

Letzte Aktualisierung: 19.04.2012