Suche: 
Nur Wörter mit zwei oder mehr Zeichen werden akzeptiert (maximal 200 Zeichen). Groß- und Kleinschreibung ist irrelevant.
Ein Leerzeichen zwischen den Begriffen entspricht einem UND (+): Jeder der Begriffe muss enthalten sein.
Ein Komma zwischen den Begriffen heißt ODER: Mindestens einer der Begriffe muss enthalten sein.
Ein Minuszeichen (-), das einem Wort vorangestellt wird, heißt NICHT: Dieser Begriff darf nicht enthalten sein.
Setzen Sie mehrere Wörter in Anführungszeichen („“), wird nach der ganzen Wortgruppe in exakt dieser Reihenfolge gesucht.
Ein Sternchen (*) vor oder hinter ein Suchwort dient als Platzhalter. Die Suche erfasst alle Begriffsvariationen, die diesen Wortbestandteil enthalten.
 
Direktkontakt

ANERKENNUNG VON PRAXISBESONDERHEITEN

Die Prüfungsstelle berücksichtigt bei der Prüfung auf wirtschaftliche Verordnungsweise bestimmte Praxisbesonderheiten. Ist eine Praxisbesonderheit vereinbart, bedeutet dies, dass die Kosten für die unter diese Regelung fallenden Arzneimittel aus den Arzneimittelausgaben der Praxis herausgerechnet werden. Der indikationsgerechte Einsatz der Arzneimittel wird von der Prüfungsstelle stichprobenhaft überprüft.

Im Gegensatz zu den Heilmittel-Praxisbesonderheiten ist bei den Arzneimitteln eine Angabe von Sonderziffern in der Abrechnung nicht erforderlich.

PRAXISBESONDERHEITEN DER ARZNEIMITTELVERORDNUNG

Wirkstoffliste Praxisbesonderheiten 2012 (Stand Dezember 2011) 
PDF
 
Letzte Aktualisierung: 29.03.2012