FRÜHINFORMATION DER VERORDNETEN ARZNEIMITTEL
Mit der neu entwickelten Frühinformation Arzneimittel erhalten unsere Vertragsärzte einen zeitnahen Überblick ihrer eigenen Verordnungsdaten. Die Daten dafür bezieht die KVBW direkt von den Apothekenrechenzentren (§ 300 SGB V). Ab dem 1. Quartal 2010 wird mit jeder Honorarabrechnung die Frühinformation Arzneimittel für das zugrunde liegende Abrechnungsquartal versandt. Sie enthält praxisrelevante Plandaten, zum Beispiel
das errechnete Richtgrößenvolumen der eigenen Praxis*
die Abweichungen zwischen Richtgrößenvolumen und Verordnungsvolumen*
einen Vergleich der Verordnungsdaten der eigenen Praxis und der jeweiligen Arztgruppe in ausgewählten Indikationsgebieten
eine Übersicht der in der Praxis häufig verordneten Arzneimittel.
Auf Anfrage können weitere praxisindividuelle Auswertungen erstellt werden. Die KVBW kann dadurch im Hinblick auf ihren gesetzlichen Beratungsauftrag eine verbesserte Informationsqualität bieten, da medizinische und leistungsrechtliche Aspekte in individuelle Beratungen von Vertragsärzten mit einbezogen werden können. Der einzelne Arzt hat zukünftig die Möglichkeit, sein Verordnungsverhalten unter Berücksichtigung aktueller medizinischer Erkenntnisse und Verordnungsrichtlinien zeitnah zu kontrollieren und zu steuern.
Bisher wurde von der KVBW die so genannte „Informationsstatistik Arzneimittel“ versandt. Sie wird auf Basis von Daten erstellt, die von den Krankenkassen geprüft werden. Diese Statistik ist zukünftig nur noch über den MITGLIEDER-LOGIN zugänglich. Ein Versand erfolgt nicht mehr, da diese Daten erst wesentlich später zur Verfügung stehen als die Frühinformation.
* Ärzte, die an HzV- oder anderen Selektivverträgen teilnehmen, müssen zur Errechnung ihres korrekten Richtgrößenvolumens die Fälle aus diesen Verträgen selbst ergänzen. Informationen dazu liegen der KVBW nicht vor.





