ARZNEIMITTEL-RICHTLINIE NEU GEFASST
Seit 1. April 2009 ist die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der ursprünglichen Fassung mit zusätzlichen Konkretisierungen. Komplett überarbeitet sind hingegen der Aufbau der Richtlinie sowie die jeweiligen Formulierungen:
Ausgliederung der „OTC-Ausnahmeliste“ in die Anlage I
In der alten Fassung der Arzneimittelrichtlinie war die Liste zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel unter den Ziffern 16.4.1 bis 16.4.46 zu finden.
Neu ist die Anlage III
Mit einer Übersicht über die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung durch die Arzneimittel-Richtlinie und aufgrund anderer Vorschriften.
Anlage III enthält unter anderem
die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse der Ziffern 20.1 und 20.2 der alten Arzneimittelrichtlinie, allerdings in überarbeiteter Form und demzufolge nicht unbedingt deckungsgleich.
Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Antidiarrhoika, Carminativa, Hustenmittel-Fixkombinationen und Otologika sind für Kinder nur noch eingeschränkt verordnungsfähig. Immunstimulantien gelten als unwirtschaftlich und dürfen auch für Kinder nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden.
Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen zu den Verordnungsausschlüssen, wobei die Arzneimittelrichtlinie in den meisten Fällen Substanzklassen, jedoch keine Wirkstoffe nennt.






