WERTVOLLE HILFE IN ALLEN VERORDNUNGSFRAGEN
Sie sind sich nicht sicher, ob ein Medikament zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden darf? Dann fragen Sie uns: Ärzte, Apotheker und spezialisierte Mitarbeiter der KVBW beraten Sie verlässlich zu allen Fragen der wirtschaftlichen Verordnung.
Zur Ihrer Unterstützung bei einer effektiven Medikation hat die KVBW einen Beratungsvertrag mit der Abteilung Klinische Pharmakologie der Uni Tübingen abgeschlossen. Dort bekommen Sie qualifizierte Auskunft hinsichtlich Indikation, Wirkungsweise, Nebenwirkungen und Interaktionen von Fertigarzneimitteln, Wirksubstanzen und Hilfsstoffen. Die Bearbeitung erfolgt durch Herrn Prof. Gleiter oder einen seiner Mitarbeiter unter Hinzuziehung von Fachliteratur und Datenbanken.
Sie erhalten in der Regel eine schriftliche Stellungnahme der Abteilung Klinische Pharmakologie. Den Beratungsdienst erreichen Sie über die E-Mail-Adresse der Arzneimittelberatung (rechts unter Direktkontakte).




