
BESETZUNG UND AUFGABEN DER QS-KOMMISSIONEN
Die Kassenärztliche Vereinigung hat für bestimmte Bereiche (z. B. Radiologie, Sonographie, Laboratoriumsmedizin, Zytologie) Qualitätssicherungs-Kommissionen eingerichtet, die sich in der Regel aus mindestens drei im jeweiligen Spezialgebiet besonders erfahrenen bzw. weitergebildeten ärztlichen Mitgliedern zusammensetzen. Die Mitglieder oder Fachberater der QS-Kommissionen werden vom Vorstand der KVBW jeweils für die laufende Legislaturperiode berufen.
Die Kommissionen haben die Aufgabe, die jeweilige Geschäftsstelle der KV bei der Bearbeitung von Anträgen auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt zu unterstützen. Das bezieht sich insbesondere auf medizinische Fragen und in schwierigen Fällen auf die fachliche Prüfung des Antragstellers aufgrund seiner Zeugnisse und Bescheinigungen sowie die Durchführung kollegialer Fachgespräche, um die Genehmigung vorzubereiten. In Baden-Württemberg sind dafür derzeit 59 Fachkommissionen mit insgesamt 350 Mitgliedern und Fachberatern tätig.



