
ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN ZWINGEND ERFORDERLICH
Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme des Versorgungsauftrages ist eine Zertifizierung der Screening-Einheit durch die Kooperationsgemeinschaft auf Grundlage der von ihrem Beirat verabschiedeten Zertifizierungsprotokolle. Der Beirat ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzteschaft.
Die „Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“ ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie wurde zum 1. August 2003 von den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter anderem mit dem Ziel gegründet, die Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screening-Programms in Deutschland zu koordinieren und zu evaluieren. Der externe Link rechts führt Sie zu den vollständigen jeweils aktualisierten Programmrichtlinien.




