TEILNAHME AM MAMMOGRAPHIE-SCREEENING
Grundlage für die Auswahl der am Screening-Programm teilnehmenden Ärzte ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Jeder interessierte Radiologe oder Gynäkologe, der über die Fachkunde im Strahlenschutz und die fachlichen Voraussetzungen sowohl für die Durchführung der kurativen Mammographie als auch für die Durchführung von Ultraschalluntersuchung der Brust verfügt, kann sich als Programmverantwortlicher Arzt für eine Screening-Region bewerben. Idealerweise tut er dies zusammen mit einem von ihm ausgewählten Team an kooperierenden Ärzten und radiologischen Fachkräften. Hierzu ist ein detailliertes Konzept einzureichen, in dem die fachlichen Voraussetzungen des Arztes und seines Teams sowie die geplante beziehungsweise bereits vorhandene Praxis- und apparative Ausstattung dargestellt wird.
Die Kassenärztliche Vereinigung wählt die Bewerber nach Eignung und räumlicher Zuordnung für die Versorgung der anspruchsberechtigten Frauen aus und erteilt diesen im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene eine Genehmigung. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass der Arzt innerhalb von höchstens neun Monaten die für den Screening-Betrieb erforderlichen spezifischen fachlichen Qualifikationen (zum Beispiel Fortbildungsveranstaltung, Tätigkeit in einem Referenzzentrum) erwirbt. Außerdem muss er die Realisierung der im Bewerbungskonzept beschriebenen baulichen und apparativen Maßnahmen nachweisen. Ist dies erfolgt, kann mit der Übernahme des Versorgungsauftrages begonnen werden.





