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VERGÜTUNG DER DIAGNOSTIK UND BEHANDLUNG VON MRSA-PATIENTEN

Um den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu bekämpfen, werden zum 1. April 2012 neun neue Abrechnungsziffern in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführt. Die Beratung, Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten bzw. Risikopatienten wird extrabudgetär vergütet. Der Bewertungsausschuss folgt damit einem Auftrag aus dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Abrechnung der Leistungen setzt eine Genehmigung voraus.

Die Regelung ist befristet bis zum 31. März 2014. In dieser Zeit sollen sich die Vertragspartner auf eine Anschlussvereinbarung verständigen.

 

Übersicht über die neu eingeführten GOPs und ihre AbrechnungsvoraussetzungenDetails
 
MRSA-Fortbildungsveranstaltung und Online-FortbildungDetails
 
Welche Patienten können behandelt werden?Details
 
Bildung von MRSA-KonferenzenDetails
 
Drei Schritte zur GenehmigungDetails
 
Letzte Aktualisierung: 27.04.2012