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GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE LEISTUNGEN ERFORDERN ZUSATZQUALIFIKATION

In der vertragsärztlichen Versorgung gibt es von der ambulanten OP bis zur Zytologie zahlreiche Leistungen, die unter einem speziellen Genehmigungsvorbehalt stehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Partner der Bundesmantelverträge haben dafür Vereinbarungen und Richtlinien als Voraussetzungen für die Leistungserbringung erstellt. Ein Arzt oder Psychotherapeut muss demnach über seine Aus- und Weiterbildung hinaus Zusatzqualifikationen nachweisen, bevor er von der KVBW eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen erhält. Diese unter dem Begriff „Strukturqualität“ geführten Befähigungen müssen in der Regel mit detaillierten Zeugnissen oder in Einzelfällen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nachgewiesen werden. Ausschlaggebend für eine Genehmigung sind darüber hinaus:

  • Gerätenachweise über eine leistungsspezifische apparative Ausstattung.

  • Nachweis über räumliche und organisatorische Voraussetzungen. Hierzu gehören Ausstattung, Ablaufpläne und auch die Fortbildung nichtärztlicher Mitarbeiter.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011