
VERBINDLICHE STANDARDS DURCH DIE QM-RICHTLINIE
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz alle Vertragsarztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135a SGB V). Die grundssätzlichen Anforderungen an ein QM wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der „QM-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ festgelegt. Diese ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die Richtlinie erklärt Zweck und Ziele eines praxisinternen Qualitätsmanagements und nennt Grundelemente sowie Instrumente, die bei der Umsetzung einzusetzen sind. Dafür legt die Richtlinie einen verbindlichen Zeitrahmen fest. Eine bei der KVBW eingerichtete QM-Kommission dokumentiert und bewertet den in jährlichen Stichproben ermittelten Einführungs- und Entwicklungsstand von QM und berichtet dem G-BA über die Ergebnisse. Entspricht der Umsetzungsstand nicht den in der Richtlinie je Zeitphase vorgesehenen Anforderungen, werden die Praxen von der Kommission beraten.
Für die vollständige Einführung von QM steht den Praxen eine Frist von vier Jahren zur Verfügung. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Datum der Niederlassung bzw. dem Inkrafttreten der QM-Richtlinie am 1.1.2006. Vorerst gilt:
Es wird kein bestimmtes QM-System vorgeschrieben.
Auf eine Sanktionierung wird derzeit zugunsten von Beratung verzichtet.
Es besteht keine Pflicht zur Zertifizierung nach einem QM-System.
Im Rahmen einer jährlichen Stichprobe wird eine repräsentative Anzahl an Praxisinhabern gebeten, einen Fragebogen zur Ist-Einschätzung im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auszufüllen und an die QM-Kommission zurückzusenden.
Mit Hilfe eines begleitenden Selbstbewertungsbogens (rechts unter den PDFS zum Thema) können die Praxen feststellen, inwieweit sie die in der Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements bereits praxisintern umgesetzt haben. Dieser Selbstbewertungsbogen ist nicht Bestandteil der Stichprobe, aber eine wichtige Grundlage für die KVBW zur Gestaltung individueller und bedarfsgerechter Beratungs- und Fortbildungsangebote.
Wenn der G-BA über eine Weiterentwicklung der QM-Richtlinie entscheidet, geht es um die Frage der Akkreditierung von QM-Systemen und gegebenenfalls einzuführende Sanktionierungen, sofern QM unzureichend eingeführt und weiterentwickelt wurde. Grundlage werden die Berichte der QM-Kommissionen aller Kassenärztlichen Vereinigungen und publizierte Studien zur Nutzenbewertung des praxisinternen QM sein.






