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AUCH IM NOTFALL IST BADEN-WÜRTTEMBERG GUT BEWACHT

In Baden-Württemberg gibt es 390 Notfalldienstbereiche und 130 gebietsärztliche Notfalldienste, um in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechstunden die flächendeckende Versorgung sicher zu stellen. Jeder niedergelassene Arzt muss unabhängig von seiner Fachrichtung am Notfalldienst teilnehmen, ebenso jeder Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft sowie die in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte.

 

In den sprechstundenfreien Zeiten ist ein allgemeiner Notfalldienst eingerichtet. Darüber hinaus gibt es in einigen Bereichen spezielle gebietsärztliche Notfalldienste. Im allgemeinen beginnt der Notfalldienst an Werktagen um 19 Uhr und dauert bis 8 Uhr am folgenden Tag. An Wochenenden und Feiertagen einschließlich 24. und 31. Dezember, beginnt der Dienst um 8 Uhr und endet um 8 Uhr des Folgetages.

 

Ärzte können vom Notfalldienst befreit werden, wenn gesundheitliche oder vergleichbar schwerwiegende Gründe zu einer deutlichen Einschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit führen. Lebensalter, belegärztliche oder berufspolitische Tätigkeit gehören nicht dazu. Ärztinnen können während der Schwangerschaft und bis zu acht Wochen nach der Entbindung befreit werden.Darüber hinaus kann die Versorgung eines Kindes bis zu 36 Monate nach dessen Geburt für eine Befreiung berücksichtigt werden. 

Hier finden Sie Einzelheiten zur geplanten Reform des Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2012