INFORMATION ZUR PRAXISGEBÜHR IM WAHLTARIF KOSTENERSTATTUNG
Für den Wahltarif Kostenerstattung der BKK gilt eine Sonderregelung zur Praxisgebühr. Teilnehmende Versicherte sind zwar zur Zahlung verpflichtet, allerdings wird die Praxisgebühr nicht durch den behandelnden Arzt, sondern durch die Abrechnungsstelle eingezogen.
Letzte Aktualisierung: 01.06.2011





