INFORMATIONEN ZUR ABRECHNUNG UND VERGÜTUNG IM WAHLTARIF KOSTENERSTATTUNG
Die Erbringung von Leistungen innerhalb des Wahltarifs wird den teilnehmenden Ärzten bzw. Psychotherapeuten mit einem bis zu 1,4-fachen Steigerungssatz nach GOÄ vergütet. Der teilnehmende Vertragsarzt rechnet die innerhalb des Vertrags erbrachten Leistungen monatlich zentral über die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ab:
KV Mecklenburg-Vorpommern
Abrechnungsstelle „BKK Arzt privat“
Postfach 16 01 45
19091 Schwerin
Die Abrechnungsstelle vergütet die Leistungen des Arztes monatlich und stellt den Betrag der beteiligten BKK in Rechnung. Teilnehmende Ärzte bzw. Psychotherapeuten stellen für im Wahltarif eingeschriebene Versicherte zusätzlich im Rahmen der „normalen“ Quartalsabrechnung einen Abrechnungsschein ohne Wert aus.
Letzte Aktualisierung: 01.06.2011





