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INNOVATIVE LÖSUNGEN ZUR KOOPERATIVEN QUALITÄTSGESICHERTEN VERSORGUNG VON PATIENTEN

Auf den gesetzlich geforderten Wettbewerb und die Flexibilisierung im Gesundheitswesen antworten wir mit einem Ausbau der Dienstleistungsfunktionen für Ärzte und Patienten. Besondere Versorgungsverträge sind dabei ein Mittel der Selbstverwaltung, auf die wachsenden Anforderungen des demographischen Wandels und die Zunahme an chronischen Erkrankungen mit einer qualitätsgesicherten optimierten Patientenversorgung zu reagieren.

 

Verträge existieren derzeit für Homöopathie, ADHS/ADS, das Schwangerschaftsscreening K.I.S.S., sowie im Bereich Früherkennungsuntersuchen für Kinder und Jugendliche. Während am Screeningvertrag für K.I.S.S. jeder Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe teilnehmen kann, sind für die anderen Verträge Genehmigungsverfahren durch die KVBW erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011