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PATIENTEN IM PFLEGEHEIM BESSER VERSORGEN

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die BARMER GEK schaffen mit einem eigenen Pflegeheimvertrag die Grundlage für eine intensivierte Betreuung der Bewohner von Pflegeheimen.

Kern der Vereinbarung ist eine engere Vernetzung der Arztpraxen mit den Pflegeheimen. Diese Leistung wird den Praxen extra vergütet. Die Hausärzte verpflichten sich, die an dem Vertrag teilnehmenden Patienten mindestens einmal pro Quartal zu besuchen. Sowohl die Haus- als auch die Fachärzte für Urologie und Dermatologie sind in den Vertrag einbezogen.

Für die Einschreibung der Patienten wurde ein einfaches und unbürokratisches Verfahren gefunden. Die Teilnahmeerklärung für die Patienten findet sich rechts zum Download.

Einzelheiten zum Pflegeheimvertrag können Sie unserer FAQ-Liste entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 29.03.2012