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DER HAUSARZT IM MITTELPUNKT

Nach § 73b SGB V können sich Versicherte gegenüber ihren Krankenkassen verpflichten, an einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilzunehmen. Die koordinierende Funktion des Hausarztes wird dabei durch ein Verfahren zur gegenseitigen Information unterstützt, wenn die Behandlung eines Patienten die Einbindung von Fachärzten erforderlich macht.

 

Die Knappschaft und die BIG direkt gesund haben die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung in denjenigen KV-Bezirken, in denen für diese beiden Kassen HzV-Verträge mit dem Hausärzteverband geschiedst wurden, zum 31. Dezember 2010 beendet. Betroffen hiervon ist auch Baden-Württemberg.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011