Suche: 
Nur Wörter mit zwei oder mehr Zeichen werden akzeptiert (maximal 200 Zeichen). Groß- und Kleinschreibung ist irrelevant.
Ein Leerzeichen zwischen den Begriffen entspricht einem UND (+): Jeder der Begriffe muss enthalten sein.
Ein Komma zwischen den Begriffen heißt ODER: Mindestens einer der Begriffe muss enthalten sein.
Ein Minuszeichen (-), das einem Wort vorangestellt wird, heißt NICHT: Dieser Begriff darf nicht enthalten sein.
Setzen Sie mehrere Wörter in Anführungszeichen („“), wird nach der ganzen Wortgruppe in exakt dieser Reihenfolge gesucht.
Ein Sternchen (*) vor oder hinter ein Suchwort dient als Platzhalter. Die Suche erfasst alle Begriffsvariationen, die diesen Wortbestandteil enthalten.
 

DISEASE-MANAGEMENT-PROGRAMME (DMP)

Diese auch als Krankheitsmanagement bezeichnete Versorgungsform ist in Deutschland speziell auf die Behandlung von chronisch Kranken ausgerichtet. Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen durch eine kontinuierliche Betreuung und Behandlung vermieden oder im Zeitpunkt ihres Auftretens verzögert werden. Für die Teilnahme an einem DMP ist die Genehmigung der KVBW erforderlich. Trotz der unterschiedlichen Ausgestaltung der Disease-Management-Programme basieren sie auf gemeinsamen Grundlagen:

  • Eingrenzung auf eine Risikogruppe durch Einschreibekriterien.

  • Entwicklung von evidenzbasierten Leitlinien und Behandlungszielen, die stetig aktualisiert werden.

  • Klare Strukturregelungen der Versorgungsprozesse für alle Beteiligten.

  • Definition von Versorgerzuständigkeiten und präzise Absprachen innerhalb der Ärzteschaft.

  • Einbeziehung medizinischer Hilfsberufe und des Patienten selbst.

  • Messung der Ergebnisse und kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Im Zuge des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes besteht nun auch für angestellte Ärzte die Möglichkeit, DMP-verantwortlich tätig zu werden. Was dabei beachtet werden muss, haben wir in den PDFs rechts ("Vergütung ab 1.7.2010" bzw. "Vergütung ab 1.1.2011") für Sie zusammengestellt (siehe auch Verträge der KVBW).

 

Hinweis:

Die 20. Risikostrukturausgleichs-Verordnung (RSA-ÄndV) bringt Änderungen für DMP Diabetes mellitus Typ 1, DMP Diabetes mellitus Typ 2 und DMP Koronare Herzkrankheit. Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Art. Inhaltlich wurden jedoch unter anderem die Therapieempfehlungen, insbesondere im Hinblick auf die Medikation, überarbeitet. Eine übersichtliche Synopse der alten und neuen Fassung finden Sie über den externen Link.

Letzte Aktualisierung: 23.02.2012