
K.I.S.S. – KONSEQUENTES INFEKTIONSSCREENING IN DER SCHWANGERSCHAFT
Die Mitglieder der KVBW können seit dem 1. Juli 2010 am Vertrag zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) nach § 73c SGB V teilnehmen. Ziel des Vertrages ist die Senkung der Frühgeburtshäufigkeit durch ein konsequentes Screening auf asymptomatische vaginale Infektionen bei Schwangeren im frühen zweiten Schwangerschafts-Trimenon durch den behandelnden Frauenarzt (siehe Verträge der KVBW).
Teilnehmen können Versicherte der BIG direkt gesund, bei denen eine Schwangerschaft festgestellt wurde sowie Vertragsärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Eine Einschreibung von Ärzten und Versicherten in den Vertrag ist nicht erforderlich.
Die ärztlichen Leistungen werden über die Quartalsabrechnung bei der KVBW abgerechnet und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung pauschal mit 26 € vergütet. Die Pauschale umfasst die Beratung der Patientin sowie die Durchführung des Infektionsscreenings (Abstrichentnahme, Versand ans Labor, ggf. Einleitung der Therapie sowie Nachkontrolle). Eine über die Präventionsleistung hinausgehende, ggf. notwendige kurative Behandlung bei nachgewiesener Infektion wird über den EBM abgerechnet. Die Dokumentation der Leistung erfolgt im Rahmen der Regeldokumentation der Praxis, auf Wunsch auch im Mutterpass.





