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BESSERE VORSORGE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit im Erwachsenenalter. Ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und  Jugendliche auf Basis des § 73c des Sozialgesetzbuches V soll die Qualität der Vorsorge erhöhen.

Mit der Knappschaft und der Techniker Krankenkasse bestehen Verträge, die zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen vorsehen. Für Vertragsärzte und Versicherte ist die Teilnahme freiwillig.

Früherkennungsuntersuchungen U10 / U11 für Versicherte der Techniker KrankenkasseDetails
 
Früherkennungsuntersuchungen U10 / U 11 für Versicherte der KnappschaftDetails
 
Früherkennungsunteruchung J2 für Versicherte der Techniker KrankenkasseDetails
 
Früherkennnungsuntersuchung J2 für Versicherte der KnappschaftDetails
 
Letzte Aktualisierung: 25.01.2012