Für Kinder, die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind, ist die Palette der Vorsorgeuntersuchungen um die U10 und die U11 erweitert worden. Die Untersuchungen schließen die Lücke zwischen der U9 mit fünf Jahren und der J1 mit 12 bis 14 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der TK im Alter von sieben bis acht Jahren (U10) und neun bis zehn Jahre (U11).
Patienten der TK im entsprechenden Alter können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt über ihre Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen.
Hausärzte können teilnehmen, sofern sie pro Quartal mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern erbracht haben (innerhalb der letzten vier Quartale). Fachärzte weisen nach, dass sie die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen haben. Die Teilnahme von Fach- und Hausärzten kann formlos beantragt werden. Kinder- und Jugendärzte können die vertraglichen Leistungen ohne Antrag erbringen und abrechnen.
Downloadbare DokumenteExterne LinksArtikel druckenArtikel weiterempfehlenDie Knappschaft bietet ihren Versicherten die beiden zusätzlichen Kinderuntersuchungen U10 und U11 an. Sie schließen die zeitliche Lücke zwischen den bereits gesetzlich vorgesehenen Kinderuntersuchungen U9 und J1. Die U10 findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Die U11, die im Alter von neun bis zehn Jahren durchgeführt wird, dient unter anderem dazu, das gesunde Verhalten der Kinder zu fördern.
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der Knappschaft im Alter von 7 bis 8 Jahren (U10) und 9 bis 10 Jahre (U11). Sie können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt in Anspruch nehmen.
Kinder- und Jugendärzte nehmen ohne ein Antragsverfahren teil, indem sie die Untersuchung durchführen und dann die entsprechende Gebührenordnungsposition abrechnen.
Hausärzte weisen nach, dass sie mindestens 30 Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern pro Quartal erbracht haben (innerhalb der letzten vier Quartale). Die Teilnahme von Hausärzten kann formlos beantragt werden.
Downloadbare DokumenteExterne LinksArtikel druckenArtikel weiterempfehlenDie Techniker Krankenkasse bietet mit der J2 noch eine weitere Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche. Sie ist für die 16- bis 17-Jährigen vorgesehen.
Patienten der TK im entsprechenden Alter können diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Kinder- und Jugendarzt bzw. einem teilnehmenden Haus- oder Facharzt über ihre Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen.
Hausärzte können teilnehmen, sofern sie jährlich nachweisen, dass sie mindestens sechs Fortbildungspunkte auf dem Gebiet Kinder- und Jugendmedizin erbracht haben. Fachärzte erbringen den Nachweis, dass sie die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen haben. Die Teilnahme von Haus- und Fachärzten kann formlos beantragt werden. Kinder- und Jugendärzte können die vertraglichen Leistungen ohne Antrag erbringen und abrechnen.
Downloadbare DokumenteExterne LinksArtikel druckenArtikel weiterempfehlenNeben der U10 und U11 hat die Knappschaft auch die J2 in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Diese Vorsorgeuntersuchung hilft Jugendlichen dabei, gesund ins Erwachsenenleben zu starten.
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der Knappschaft im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Kinder- und Jugendärzte nehmen ohne spezifisches Einschreibeverfahren teil, indem sie die Untersuchung durchführen und dann die entsprechende Gebührenordnungsposition abrechnen.
Hausärzte füllen die Teilnahmeerklärung aus und weisen jährlich nach, dass sie mindestens sechs Fortbildungspunkte auf dem Gebiet Kinder- und Jugendmedizin erbracht haben.
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