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NEUE VERSORGUNGSFORMEN? JA. ABER BITTE MIT UNS.

Mit dem GKV-Modernisierungs-Gesetz wurde die Tür zu neuen Versorgungsformen weit geöffnet. Damit soll zum einen über das bewährte Kollektivvertragssystem hinaus eine Verbesserung der Versorgungsqualität mit mehr Patientenbindung erreicht werden. Andererseits sollen Wettbewerbsstrukturen entstehen mit dem Ziel, durch die Zusammenführung von medizinischer und ökonomischer Verantwortung sektorübergreifende Rationalisierungsreserven zu mobilisieren. Die KVBW unterstützt ihre Mitglieder bei der Umsetzung zukunftsweisender Modelle zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung. Wir setzen dabei allerdings sechs Schwerpunkte:

  • Stärkung der ambulanten Medizin und Psychotherapie.
  • Erhalt der flächendeckenden wohnortnahen ambulanten Versorgung.

  • Angemessen honorierte Leistungen auf der jeweiligen Versorgungsebene zu betriebswirtschaftlich kalkulierten Sätzen.

  • Transparente Zugangsbedingungen zu neuen Versorgungsformen.

  • Ausgewogenes Verhältnis von Kollektivvertragssystem und neuen Versorgungsformen.

  • Professionelles Management neuer Versorgungsformen mit Unterstützung der KVBW.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011