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WENN ABRECHNUNG, DANN ONLINE

Für die IT-gestützte Erstellung der Quartalsabrechnung ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem Voraussetzung. Schon im laufenden Quartal sind jederzeit Prüfungen auf Vollständigkeit und Plausibilität der Abrechnungsdaten möglich. Nach dem Start von Prüfläufen melden die Systeme den Prüfstatus. Leichte bis schwerwiegende Fehler werden protokolliert und auf die möglichen Fehlerursachen hingewiesen. Fehlende Angaben können ergänzt, unplausbile Daten schon vor Versand der eAbrechnung an die KVBW korrigiert werden.

 

Ab 2011 soll die Übermittlung der Abrechnungsdaten leitungsgebunden – also online – an die KV erfolgen. Dazu stehen Ihnen bei der KVBW zwei Varianten zur Verfügung:

  • D2D – Die Telematikplattform der Kassenärztlichen Vereinigungen.

  • Unser Mitgliederportal auf dieser Website.

Die KVBW setzt nicht auf eine stichtagsbezogene Umsetzung der KBV-Richtlinie zur Online-Abrechnung, sondern auf eine schrittweise Umstellung. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Mitgliederportal & Online-Abrechnung finden Sie in unserer Rubrik FAQ.