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NEUE GESUNDHEITSKARTE – NEUE LESEGERÄTE

Der Basis-Rollout der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist erfolgreich abgeschlossen. Der weitaus größte Teil der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen (über 92,5 Prozent) in Baden-Württemberg verfügt über Kartenterminals zum Einlesen der neuen Karte.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz verpflichtet die Krankenkassen bis Ende des Jahres 2012 an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte auszugeben. Andernfalls wird der Verwaltungshaushalt der Kasse 2013 auf dem Niveau von Jahr 2012 eingefroren.

 

Die KBV hat zur Handhabung der elektronischen Gesundheitskarte weiterführende Informationen ausgearbeitet, die wir Ihnen rechts zum Download zur Verfügung stellen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragestellungen rund um den Gebrauch der neuen Versichertenkarte in den Praxen.

Bis spätestens zum 31. Oktober 2011 konnten die Mitglieder der KVBW im Zuge des eGK-Basis-Rollouts die Pauschalen für Kauf und Installation von zugelassenen Kartenlesegeräten beantragen. Diese Einreichungsfrist ist inzwischen abgelaufen. Wir bitten Sie, keine Anträge mehr einzureichen, da eine Erstattung nicht mehr möglich ist.


Die Mitarbeiter der eGK-Hotline (Kontaktdaten finden Sie rechts) stehen Ihnen für alle Fragen zu diesem Thema weiterhin in der Zeit von  8 bis 16 Uhr (Montag-Freitag) zur Verfügung.

 


KQB
Letzte Aktualisierung: 03.05.2012