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FREIE LEISTUNGEN AUSSERHALB VON RLV UND QZV

Grundsätzlich werden ab dem 3.Quartal 2010 alle Leistungen, die aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden, auf irgendeine Art und Weise begrenzt. Überschreitet also die Honoraranforderung der Ärzte einer Arztgruppe die innerhalb des Arztgruppentopfes für diese spezifischen Leistungen zur Verfügung gestellte Geldmenge, werden die „freien“ Leistungen lediglich quotiert honoriert.

 

Ein Beispiel:

Für Akupunktur der Hausärzte stehen gemäß der Leistungsanforderung im 2. Halbjahr 2008 insgesamt 1,49 % des Arztgruppentopfes und damit ein Honorarvolumen von 3,72 Mio. Euro zur Verfügung. Werden im 3.Quartal 2010 dagegen Akupunkturleistungen in Höhe von 4,0 Mio. Euro abgerechnet, so werden diese Leistungen nur zu 93 % honoriert.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2012