
RLV – DAS MASS FÜR DIE ÄRZTLICHE LEISTUNGSMENGE
Das Regelleistungsvolumen errechnet sich jedes Quartal neu aus der Multiplikation eines artzgruppenspezifischen Fallwertes mit den praxisindividuellen Fallzahlen aus dem Vorjahresquartal. Über einen weiteren Faktor fließt die Altersstruktur in den Fallwert einer Praxis mit ein. Als Ergebnis erhält jede Praxis einen individuellen Euro-Betrag als RLV, der den tatsächlich erbrachten Leistungen gegenüber gestellt wird. Überschreitungen werden mit einem niedrigeren Betrag vergütet. Die vertraglichen Details sind in der Honorarverteilungsvereinbarung (zu finden im Bereich Recht), hier insbesondere in den Paragrafen 1, 3 und 5 bis 8 sowie in der Anlage 1 nachzulesen.
Letzte Aktualisierung: 07.05.2012



