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RLV – DAS MASS FÜR DIE ÄRZTLICHE LEISTUNGSMENGE

Das Regelleistungsvolumen errechnet sich jedes Quartal neu aus der Multiplikation eines artzgruppenspezifischen Fallwertes mit den praxisindividuellen Fallzahlen aus dem Vorjahresquartal. Über einen weiteren Faktor fließt die Altersstruktur in den Fallwert einer Praxis mit ein. Als Ergebnis erhält jede Praxis einen individuellen Euro-Betrag als RLV, der den tatsächlich erbrachten Leistungen gegenüber gestellt wird. Überschreitungen werden mit einem niedrigeren Betrag vergütet. Die vertraglichen Details sind in der Honorarverteilungsvereinbarung (zu finden im Bereich Recht), hier insbesondere in den Paragrafen 1, 3 und 5 bis 8 sowie in der Anlage 1 nachzulesen.

 

Fallwerte und Fallzahlen, 2. Quartal 2012 
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Fallwerte und Fallzahlen, 1. Quartal 2012 
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Fallwerte und Fallzahlen 4. Quartal 2011 
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Fallwerte und Fallzahlen 3. Quartal 2011 
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Information für Praxen, die ihre Teilnahme an Selektivverträgen kündigenDetails
 
Letzte Aktualisierung: 07.05.2012