
SO WIRKT SICH DIE MENGENSTEUERUNG AUF IHRE VERGÜTUNG AUS
Ein Großteil der ärztlichen Leistungen ist einer Obergrenze unterworfen. Wird diese überschritten, sinkt die Vergütung für die darüber hinaus erbrachten Leistungen ab.
Das Honorarvolumen, das einer Praxis zugewiesen wird, ergibt sich dabei aus der Summe aus Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV). Bis zu dieser Grenze werden alle RLV- und QZV-Leistungen mit festen Preisen laut Euro-Gebührenordnung honoriert. Was darüber hinaus an Leistungen erbracht wird, wird nach den bekannten Regeln abgestaffelt vergütet.
Für einzelne Arztgruppen gibt es weiterhin freie Leistungen (innerhalb der MGV, außerhalb von RLV und QZV), für die im jeweiligen Arztgruppentopf eine definierte Geldmenge bereit gestellt wird („Topf im Topf“). Falls eine Arztgruppe mehr Honorar anfordert als innerhalb des Arztgruppentopfes für diese spezifischen Leistungen vorgesehen ist, werden auch diese freien Leistungen quotiert ausbezahlt (vgl. Übersicht der Quoten rechts unter PDFs).




