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WIR FÜHREN SIE SICHER DURCH DAS LABYRINTH DER HONORARVERTEILUNG

Es könnte so einfach sein, jedem Arzt und Psychotherapeuten am Ende eines Quartals das Honorar für seine in Rechnung gestellten Leistungen zu vergüten. Aber? Für die Honorierung vertragsärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen stehen nicht ausreichend Geld zur Verfügung. Als Folge der knappen Mittel im Gesundheitssystem haben sich Umfang und Frequenz der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben stürmisch entwickelt. Die Mangelverwaltung mit weitgehender Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Vertragsärzte und Psychotherapeuten hat zu einer kaum zu überblickenden Komplexität der Honorarverteilung geführt. Hinzu kommt das Streben nach einer möglichst gerechten Verteilung der begrenzten Gesamtvergütung.

Dies alles hat zur Folge, dass aus der eigentlich einfachen und klaren Sache der Honorierung erbrachter Leistungen, mittlerweile eine so hoch komplexe Materie geworden ist, dass es für unsere Mitglieder schwer ist, einen Zugang dazu zu finden.

Es gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg die Höhe der Gesamtvergütung (begrenzte Geldsumme für die Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und Kosten) sowie gegebenenfalls zusätzliche Leistungen mit besonderer Vergütung zu vereinbaren und im Benehmen mit den Kassenverbänden deren Verteilung an die Vertragsärzte und -Psychotherapeuten anhand des Honorarverteilungsmaßstabs durchzuführen.  Dabei sind wir an das Sozialgesetzbuch, die bundesweit gültigen Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses und die Bestimmungen der Gebührenordnung (EBM)  gebunden.  Nach diesen Vorgaben wird das Honorar für unsere Mitglieder ermittelt.

Hier möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine klare Orientierung hinsichtlich der in Baden-Württemberg geltenden Bestimmungen zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen geben.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2012