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FÖRDERUNG DER ALLGEMEINMEDIZIN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Fortführung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch die Satzung der KV Baden-Württemberg überarbeitet.

 

Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV gewährt, wenn der Antragsteller in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeigneten Bewerber besetzen kann. Für die erforderlichen Anträge und Nachweise stehen Vordrucke zur Verfügung.

 

Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten. 
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Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zur Allgemeinmedizin. 
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Erklärung des Weiterbildenden für die Förderung einer Weiterbildung. 
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Erklärung des Weiterbildungs-Assistenten für die Förderung einer Weiterbildung. 
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Letzte Aktualisierung: 03.04.2012