
Zuständig für BD Freiburg, BD Karlsruhe, BD Reutlingen
Barbara Hespel
Telefon: 0711 7875 3354
barbara.hespel@kvbawue.de
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FÖRDERUNG DER ALLGEMEINMEDIZIN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Fortführung der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung verabschiedet. Mit der Neufassung der Bundesvereinbarung wurde auch die Satzung der KV Baden-Württemberg überarbeitet.
Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV gewährt, wenn der Antragsteller in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeigneten Bewerber besetzen kann. Für die erforderlichen Anträge und Nachweise stehen Vordrucke zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 03.04.2012



