Im geplanten Versorgungsgesetz ist keine bundesweite verpflichtende Einführung der Ambulanten Kodierrechtlinien (AKR) vorgesehen. Zum Punkt Bürokratieabbau heißt es im aktuellen Referentenentwurf, durch den Wegfall der Ambulanten Kodierrichtlinien werde der Verschlüsselungsaufwand bei der Angabe der Behandlungsdiagnosen für den einzelnen Arzt reduziert.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte sich im April 2011 dafür ausgesprochen, die Einführung auf einen repräsentativen Querschnitt von Praxen beschränken, die für den Mehraufwand des Kodierens angemessen honoriert werden – ein Lösungsvorschlag, den der Baden-Württembergische KV-Vorstand eingebracht hatte. Demnach genügt es, wenn ein repräsentativer Teil der Ärzte und Psychotherapeuten nach den AKR kodiert, um die Morbidität abzubilden, die wiederum Basis für Honorarzuwächse ist.