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SONSTIGE KOSTENTRÄGER AUSSERHALB DER GKV

Unter dem Begriff „Sonstige Kostenträger“ sind alle Institutionen zusammengefasst, die nicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Zum Beispiel mit den Dienststellen der freien Heilfürsorge, also Bundeswehr, Zivildienst, Polizeibeamte sowie Beamte der Bundespolizei. Auch die Postbeamten-Krankenkasse, die Sozialämter, die Krankenversorgung der Bahnbeamten, Versicherte nach dem Auslandsabkommen sowie die Träger der Unfallversicherung gehören dazu.

 

Jeder Vertrag mit diesen Kostenträgern zeichnet sich durch individuelle Vereinbarungen aus. Eine Übersicht der Besonderheiten gibt Ihnen das PDF zum Thema.

Letzte Aktualisierung: 04.05.2012