
DIE ABRECHNUNG IM ORGANISIERTEN NOTFALLDIENST
Auch die Abrechnung von Leistungen im organisierten Notfalldienst erfolgen auf der Grundlage des EBM und unterliegen gemäß § 106a SGB V der Plausibilitätsprüfung. Arztgruppenübergreifende Leistungen, getrennt nach allgemein und speziell, Besuche, Visiten, Verwaltung und Verweilen, Wegegebühren bei Tag und bei Nacht sowie ein munterer Katalog weiterer Leistungsspezifikationen, summieren sich zu einem Abrechnungslabyrinth, durch das Sie unser Leitfaden unter den PDFs zum Thema zielsicher führen wird.
Letzte Aktualisierung: 30.03.2012




