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DREI WEGE DER ABRECHNUNG

Für die im Leistungskatalog der GKV erbrachten Tätigkeiten ist die Erstellung der Quartalsabrechnung per EDV zwingend vorgeschrieben. Technische Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. Es gewährleistet die reibungslose Weiterverarbeitung der Abrechnungsdaten in der KV und erlaubt bereits während des Quartals Prüfläufe auf Vollständigkeit und Plausibilität. So können fehlende oder fehlerhafte Angaben bereits im Vorfeld der Honorarabrechnung korrigiert werden.

 

Für die Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten an die KVBW, stehen unseren Mitgliedern drei Wege offen:

  1. Immer noch relativ konventionell ist die Abgabe der Abrechnungsdaten auf Datenträger wie Diskette oder CD. Das Etikettenfeld des Datenträgers muss korrekt beschriftet sein und die Abgabe fristgerecht zu den im Quartalsrundschreiben veröffentlichten Termin erfolgen. Das Risiko einer ordnungsgemäßen Anlieferung der Datenträger an die KVBW trägt die Praxis. Abgabemöglichkeit besteht in sämtlichen Bezirksdirektionen und Regionalbüros der KV Baden-Württemberg sowie in einigen zusätzlichen Städten. Orte und Termine für die Abgabe der Quartalsabrechnung können Sie unter Aktuelle Fristen finden.

  1. Die Online-Abgabe der Abrechnungsdaten, die so genannte Online-Abrechnung über eine gesicherte Datenleitung im Mitgliederportal dieser Website, wird von einem großen Teil unserer Mitglieder bereits genutzt und als einfach und komfortabel bewertet. Wir unterstützen die leitungsgebundene elektronische Abrechnung mit einer Informationskampagne zu deren Vorteilen. Verpflichtend für unsere Mitglieder werden wir die Online-Abrechnung erst dann machen, wenn die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Signatur der Sammelerklärung und der ggf. erforderlichen Begleitpapiere erfüllt sind.

  1. Eine alternative Möglichkeit der eAbrechnung ist der Datenversand über die Telematikplattform D2D der Kassenärztlichen Vereinigungen, mit der nicht nur Abrechnungsdaten, sondern alle sensiblen Dokumente mit höchster Vertraulichkeit unter den Leistungserbringern im deutschen Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2012