
ABGABE IMMER BIS ZUM 2. MONTAG NACH QUARTALSWECHSEL
Sofern Sie nicht die Möglichkeit der Online-Abrechnung nutzen und Ihre verschlüsselte Abrechnungsdatei leitungsgebunden elektronisch übermitteln, können die Abrechnungsunterlagen in sämtlichen Bezirksdirektionen (BD) und Regionalbüros (RB) der KV Baden-Württemberg zu den üblichen Ansprechzeiten einreichen. Zusätzlich gibt es Abgabemöglichkeiten für Ihre Quartalsabrechnung an einigen weiteren Orten (bitte beachten Sie gesondert angegebene Zeiten).
Die Abgabefristen 2012 sind:
- 09. Juli 2012 (2. Quartal)
- 08. Oktober 2012 (3. Quartal)
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012



