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ABGABE IMMER BIS ZUM 2. MONTAG NACH QUARTALSWECHSEL

Sofern Sie nicht die Möglichkeit der Online-Abrechnung nutzen und Ihre verschlüsselte Abrechnungsdatei leitungsgebunden elektronisch übermitteln, können die Abrechnungsunterlagen in sämtlichen Bezirksdirektionen (BD) und Regionalbüros (RB) der KV Baden-Württemberg zu den üblichen Ansprechzeiten einreichen. Zusätzlich gibt es Abgabemöglichkeiten für Ihre Quartalsabrechnung an einigen weiteren Orten (bitte beachten Sie gesondert angegebene Zeiten).

 

Die Abgabefristen 2012 sind:

  • 09. Juli 2012 (2. Quartal)

  • 08. Oktober 2012 (3. Quartal)
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012