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HINWEISE ZUR ABGABE IHRER QUARTALSABRECHNUNG.

Damit die Abrechnung fristgerecht bearbeitet werden kann, müssen die Abrechnungsunterlagen für alle Kostenträger innerhalb der Abgabefrist der KV zugestellt worden sein. Was sonst noch zu beachten ist:

Ausnahme Krankheit und Urlaub

Generell gilt, dass Krankheit und Urlaub eine verspätete Abrechnungsabgabe entschuldigen. Bitte informieren Sie die KVBW schriftlich oder telefonisch über die voraussichtliche Dauer der Verspätung.

Sammelerklärung unterschreiben

Die Erläuterungen zur Sammelerklärung der KV Baden-Württemberg müssen beachtet werden. In Berufsausübungsgemeinschaften (ehemals Gemeinschaftspraxen) muss von allen Praxispartnern unterschrieben werden. Im MVZ müssen alle ärztlichen Leiter unterschreiben.

E-Abrechnungsdaten verschlüsseln

EDV-Anwender müssen die Abrechnungsdaten mit dem Kryptomodul der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verschlüsseln. Unverschlüsselte Daten können nicht bearbeitet werden.

Letzte Aktualisierung: 30.03.2012