
ABRECHNUNG - WIR BIETEN IHNEN HILFESTELLUNG
Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Krankenkassen gegenüber die Gewähr für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsärztlichen Leistungen nach Gesetz und Vertrag zu übernehmen (§ 75 SGB V). Hierunter fällt vor allem die Aufgabe, die Abrechnung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten vor Weitergabe an die Krankenkassen auf Plausibilität und sachlich-rechnerische Richtigkeit zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass den Krankenkassen nur solche Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nach den jeweils geltenden Gebührenordnungen berechnungsfähig und in sich plausibel sind.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie sicher durch das Abrechnungslabyrinth führen und Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Abrechnungsunterlagen unterstützen. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht, unsere Fachberater anzurufen. Die kennen jeden Weg.




