Amblyopiescreening

Vertrag mit der Knappschaft

Sehschwächen, die rechtzeitig im Kindesalter entdeckt werden, sind in vielen Fällen erfolgreich zu behandeln. So lassen sich Folgeerkrankungen vermeiden, die sonst Auswirkungen bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter haben können. Die KVBW startet am 1. Juli 2014 gemeinsam mit der Knappschaft eine Vereinbarung über augenärztliche Vorsorge bei Kleinkindern.

Amblyopiescreening – Knappschaft

Vereinbarung mit der Knappschaft über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern

Anspruch auf die Untersuchung haben bei der Knappschaft versicherte Kinder

  • ab dem vollendeten 25. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats sowie
  • mit Risikofaktoren ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (erster Geburtstag). Als Risikofaktoren gelten insbesondere eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche sowie bei Eltern oder Geschwistern eine diagnostizierten Amblyopie, Schielen, größere Anisometropie oder deutliche Hyperopie.

Teilnahmeberechtigt sind im Bereich der KVBW zugelassene, ermächtigte oder angestellte Fachärzte für Augenheilkunde mit Betriebsstätte und/oder Nebenbetriebsstätte in Baden-Württemberg. Eine Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Um die Vergütung für die erbrachte Leistung zu erhalten, genügt es, die jeweilige Abrechnungsziffer in der Quartalsabrechnung aktiv anzusetzen.

Alle Einzelheiten zur Vereinbarung mit der Knappschaft sowie den Befundbogen zum Amblyopiescreening finden Sie im PDF-Dokument Amblyopie-Vertrag Knappschaft.