Abrechnungsrichtlinie

Bekanntmachung gem. § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW

Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg hat am 6. März 2024 die 9. Änderung der „Abrechnungsrichtlinie“ beschlossen.

Die Änderungen der „Abrechnungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)“ werden hiermit gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung der KVBW bekannt gemacht und treten zum 1. April 2024 in Kraft.