Belegarzt

Belegbetten nur mit Genehmigung

Der Belegarzt ist ein nicht am Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten im Krankenhaus in so genannten Belegbetten vollstationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur des Kranken­hauses nutzen. Die erbrachten Leistungen werden von der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vergütet (gemäß Belegarzt­vertrag siehe Verträge von A – Z).

Die belegärztliche Tätigkeit bedarf der vorherigen Genehmigung durch die KVBW. Rückwirkende Genehmigungen können wir aus rechtlichen Gründen nicht erteilen. Ohne Vorliegen der erforderlichen Belegarztanerkennung dürfen Sie diese Leistungen weder erbringen noch abrechnen.

Antragsformulare für die Anerkennung als Belegarzt

Antrag rechtzeitig stellen

Wir weisen darauf hin, dass das Verfahren bis hin zur Anerkennung als Belegarzt aufgrund der Einvernehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Baden-Württemberg einige Zeit in Anspruch nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der belegärztlichen Tätigkeit bei uns einzureichen.